Discussion:
Glaschäden per Kostenvoranschlag abrechenbar? Reparaturpflicht?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Schmidt
2005-07-08 14:22:50 UTC
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Ein altes Auto hat einen Glasschaden an der Windschutzscheibe (40cm
Riss) verursacht durch Steinschlag.
Jetzt möchte ich diesen mit der Versicherung (Teilkasko ohne
Selbstbeteiligung) nach Kostenvoranschlag abrechnen.
Die Möglichkeit dürfte doch noch bestehen, auch wenn heute meist 16%
Mwst. vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.

Die nächste HU steht in 2 Monaten an.
Je nachdem wieviel dann noch in das Auto hineingesteckt weden muesste,
wird dann entschieden, ob das Auto weiterbetrieben wird oder in die
Schrottpresse wandert.
Falls letzteres der Fall sein sollte, werde ich die Scheibe nicht
reparieren lassen. Ist das zulässig (meiner Meinung ja: es ist mir ein
Vermögensschaden entstanden bei dem ich entweder Geld oder eine
Reparaturleistung in Anspruch nehmen kann) oder besteht eine
Reparaturpflicht in solchen Fällen?

MS
Heiko Aßmus
2005-07-08 17:59:55 UTC
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Post by Michael Schmidt
Ein altes Auto hat einen Glasschaden an der Windschutzscheibe (40cm
Riss) verursacht durch Steinschlag.
(...)
besteht eine
Reparaturpflicht in solchen Fällen?
Ja, da der Riß länger als 50mm ist (sofern Du wirklich "cm" meinst). In
dem Fall ist es auch unerheblich, ob der Schaden im Fernsichtfeld ist
oder nicht.

Heiko
Harald Hengel
2005-07-08 22:37:18 UTC
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Post by Heiko Aßmus
Post by Michael Schmidt
Reparaturpflicht in solchen Fällen?
Ja, da der Riß länger als 50mm ist (sofern Du wirklich "cm" meinst).
In dem Fall ist es auch unerheblich, ob der Schaden im Fernsichtfeld
ist oder nicht.
Und was hat das mit der Versicherung zu tun?

Harald
Michael Schmidt
2005-07-09 08:09:59 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Heiko Aßmus
Post by Michael Schmidt
Reparaturpflicht in solchen Fällen?
Ja, da der Riß länger als 50mm ist (sofern Du wirklich "cm" meinst).
In dem Fall ist es auch unerheblich, ob der Schaden im Fernsichtfeld
ist oder nicht.
Und was hat das mit der Versicherung zu tun?
Um die Frage zu präzisieren:
Ein Reparaturpflicht bzgl HU besteht auf jeden Fall,
so ein Riss in der Frontscheibe ist ein Showstopper bei der HU.
Meine aber Frage ist, ob die Versicherung den Halter (vorher)
verpflichten kann, reparieren zu lassen...

MS
Harald Hengel
2005-07-09 14:21:20 UTC
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Post by Michael Schmidt
Post by Harald Hengel
Und was hat das mit der Versicherung zu tun?
Ein Reparaturpflicht bzgl HU besteht auf jeden Fall,
Das ist klar, aber darum geht es nicht.
Post by Michael Schmidt
so ein Riss in der Frontscheibe ist ein Showstopper bei der HU.
Klar, kein leichter Mangel.
Post by Michael Schmidt
Meine aber Frage ist, ob die Versicherung den Halter (vorher)
verpflichten kann, reparieren zu lassen...
Das ist vom Vertrag abhängig, bei der Kasko ist es häufig so, dass nur
tatsächlich reparierte Schäden gezahlt werden.
Das muss man in seine eigenen Versicherungsbedingungen sehen.

Harald
Manfred Ullrich
2005-07-09 20:50:28 UTC
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Lass einen Kostenvoranschlag machen und reich den bei deiner
Versicherung ein. Gab bei meiner Versicherung keine Probleme damit, nur
die Mwst. wurde abgezogen.

MfG
Manfred
Heiko Aßmus
2005-07-09 23:14:50 UTC
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Post by Harald Hengel
Und was hat das mit der Versicherung zu tun?
Frag ich mich im Nachhinein auch. :-)

Schönen Gruß aus PISA,
Heiko

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