Michael Schmidt
2005-07-08 14:22:50 UTC
Ein altes Auto hat einen Glasschaden an der Windschutzscheibe (40cm
Riss) verursacht durch Steinschlag.
Jetzt möchte ich diesen mit der Versicherung (Teilkasko ohne
Selbstbeteiligung) nach Kostenvoranschlag abrechnen.
Die Möglichkeit dürfte doch noch bestehen, auch wenn heute meist 16%
Mwst. vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Die nächste HU steht in 2 Monaten an.
Je nachdem wieviel dann noch in das Auto hineingesteckt weden muesste,
wird dann entschieden, ob das Auto weiterbetrieben wird oder in die
Schrottpresse wandert.
Falls letzteres der Fall sein sollte, werde ich die Scheibe nicht
reparieren lassen. Ist das zulässig (meiner Meinung ja: es ist mir ein
Vermögensschaden entstanden bei dem ich entweder Geld oder eine
Reparaturleistung in Anspruch nehmen kann) oder besteht eine
Reparaturpflicht in solchen Fällen?
MS
Riss) verursacht durch Steinschlag.
Jetzt möchte ich diesen mit der Versicherung (Teilkasko ohne
Selbstbeteiligung) nach Kostenvoranschlag abrechnen.
Die Möglichkeit dürfte doch noch bestehen, auch wenn heute meist 16%
Mwst. vom Erstattungsbetrag abgezogen werden.
Die nächste HU steht in 2 Monaten an.
Je nachdem wieviel dann noch in das Auto hineingesteckt weden muesste,
wird dann entschieden, ob das Auto weiterbetrieben wird oder in die
Schrottpresse wandert.
Falls letzteres der Fall sein sollte, werde ich die Scheibe nicht
reparieren lassen. Ist das zulässig (meiner Meinung ja: es ist mir ein
Vermögensschaden entstanden bei dem ich entweder Geld oder eine
Reparaturleistung in Anspruch nehmen kann) oder besteht eine
Reparaturpflicht in solchen Fällen?
MS