Discussion:
Auskunftspflicht des Händlers zum Thema Nachlackierung?
(zu alt für eine Antwort)
Alfred Lönze
2012-10-23 16:54:41 UTC
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Habe letzte Woche mein "neues" gebrauchtes Fahrzeug bei einem
offiziellen Mercedes Benz Händler abgeholt. Das Auto ist gut 1,5 Jahre
alt, 25000 km gelaufen und war vorher als Dienstwagen bei MB im
Schwabenland. Soweit so gut, fährt prima - ich hätte nichts auszusetzen.

Heute habe ich nun das Fzg. bei einem Aufbereiter abgeholt, wo es
nanoversiegelt wurde. Dabei fiel dem Spezialisten auf, dass an drei
Stellen nachlackiert wurde. Zugegebenermassen auch nur, weil diese
Pflege- u. Lackierbrüder spezielle Lampen haben, die wirklich jede
Kleinigkeit im Lack sichtbar macht - im normalen Tageslicht war das
nicht zu erkennen, also perfekt gemacht.

Habe dann heute den Verkäufer in der MB-Niederlassung kontaktiert und
mein Missfallen kundgetan. Nach meiner Überzeugung hätte man mir das
sagen müssen, auch wenn das Fahrzeug schriftlich als unfallfrei verkauft
wurde. Der Verkäufer ist jedoch der Meinung, dass Lackierarbeiten im
Zuge einer Fahrzeugaufbereitung nicht meldepflichtig sind. Nach seinen
Angaben lagen die Kosten für die Aufbereitung bei ca. 380 € - es waren
also wohl nur Kratzer u.ä. zu beseitigen, keine grosse Sache.

Stimmt das so? Ich will auch nicht unnötig rumstreiten u. Ärger
verursachen. Hätte das Fahrzeug wahrscheinlich auch genommen, wenn man
mir das gesagt hätte - allerdings hätte ich dann evtl. noch bissl
gehandelt ;-)
Ralf Koenig
2012-10-24 01:00:19 UTC
Permalink
Post by Alfred Lönze
Habe letzte Woche mein "neues" gebrauchtes Fahrzeug bei einem
offiziellen Mercedes Benz Händler abgeholt. Das Auto ist gut 1,5 Jahre
alt, 25000 km gelaufen und war vorher als Dienstwagen bei MB im
Schwabenland. Soweit so gut, fährt prima - ich hätte nichts auszusetzen.
Heute habe ich nun das Fzg. bei einem Aufbereiter abgeholt, wo es
nanoversiegelt wurde. Dabei fiel dem Spezialisten auf, dass an drei
Stellen nachlackiert wurde.
Wo denn? Dort hinter kann ja nochmal jemand genauer schauen, ob ggf.
doch Sachen verzogen sind.
Post by Alfred Lönze
Zugegebenermassen auch nur, weil diese
Pflege- u. Lackierbrüder spezielle Lampen haben, die wirklich jede
Kleinigkeit im Lack sichtbar macht - im normalen Tageslicht war das
nicht zu erkennen, also perfekt gemacht.
Habe dann heute den Verkäufer in der MB-Niederlassung kontaktiert und
mein Missfallen kundgetan. Nach meiner Überzeugung hätte man mir das
sagen müssen, auch wenn das Fahrzeug schriftlich als unfallfrei verkauft
wurde. Der Verkäufer ist jedoch der Meinung, dass Lackierarbeiten im
Zuge einer Fahrzeugaufbereitung nicht meldepflichtig sind.
Fänd ich jetzt auch pingelig - wenn es hinterher wirklich ordentlich
aussieht.
Post by Alfred Lönze
Nach seinen
Angaben lagen die Kosten für die Aufbereitung bei ca. 380 € - es waren
also wohl nur Kratzer u.ä. zu beseitigen, keine grosse Sache.
Stimmt das so? Ich will auch nicht unnötig rumstreiten u. Ärger
verursachen.
Lass dir doch die Rechnung geben und frag dann bei dem Betrieb nach, der
es gemacht hat.
Post by Alfred Lönze
Hätte das Fahrzeug wahrscheinlich auch genommen, wenn man
mir das gesagt hätte - allerdings hätte ich dann evtl. noch bissl
gehandelt ;-)
Lackschichtdickenmesser rules. Sowas hat jeder TÜV für die Gw-Bewertung.

Ralf
Alfred Lönze
2012-10-24 13:57:21 UTC
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Post by Ralf Koenig
Post by Alfred Lönze
Heute habe ich nun das Fzg. bei einem Aufbereiter abgeholt, wo es
nanoversiegelt wurde. Dabei fiel dem Spezialisten auf, dass an drei
Stellen nachlackiert wurde.
Wo denn? Dort hinter kann ja nochmal jemand genauer schauen, ob ggf.
doch Sachen verzogen sind.
Fahrertür, Stossfänger hi. und eine kleine Stelle an der Heckklappe.
Verzogen ist nix und unter Tageslicht ist überhaupt nichts zu sehen -
die Lackierung selbst ist sehr gut gemacht.

Habe heute den ADAC um Auskunft ersucht, wie die rechtliche Situation in
so einem Fall ist. Sobald ich Antwort habe, gebe ich Bescheid.
Georg Wieser
2012-10-24 14:42:59 UTC
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Post by Alfred Lönze
Post by Ralf Koenig
Post by Alfred Lönze
Heute habe ich nun das Fzg. bei einem Aufbereiter abgeholt, wo es
nanoversiegelt wurde. Dabei fiel dem Spezialisten auf, dass an drei
Stellen nachlackiert wurde.
Wo denn? Dort hinter kann ja nochmal jemand genauer schauen, ob ggf.
doch Sachen verzogen sind.
Fahrertür, Stossfänger hi. und eine kleine Stelle an der Heckklappe.
Verzogen ist nix und unter Tageslicht ist überhaupt nichts zu sehen -
die Lackierung selbst ist sehr gut gemacht.
Habe heute den ADAC um Auskunft ersucht, wie die rechtliche Situation in
so einem Fall ist. Sobald ich Antwort habe, gebe ich Bescheid.
Solange nur kosmetisch lackiert wurde ist alles OK. Weshalb sollte man
dich da präventiv informieren? Da könnte man ja gleich noch eine
Waschbuchpflicht auferlegen. Wurde 7 mal mit der Hand und zwei mal mit
der bösen Waschstraße gewaschen. Einmal sogar mit Recyclingwasser.
Zumindest das wäre doch "meldepflichtig"

Wo genau liegt eigentlich das Problem einer professionellen
Nachlackierung zur Behebung eines optischen Schadens? Es erhöht doch den
Wert eines Fahrzeugs?
Georg Wieser
2012-10-24 07:17:38 UTC
Permalink
Post by Alfred Lönze
Habe letzte Woche mein "neues" gebrauchtes Fahrzeug bei einem
offiziellen Mercedes Benz Händler abgeholt. Das Auto ist gut 1,5 Jahre
alt, 25000 km gelaufen und war vorher als Dienstwagen bei MB im
Schwabenland. Soweit so gut, fährt prima - ich hätte nichts auszusetzen.
Heute habe ich nun das Fzg. bei einem Aufbereiter abgeholt, wo es
nanoversiegelt wurde. Dabei fiel dem Spezialisten auf, dass an drei
Stellen nachlackiert wurde. Zugegebenermassen auch nur, weil diese
Pflege- u. Lackierbrüder spezielle Lampen haben, die wirklich jede
Kleinigkeit im Lack sichtbar macht - im normalen Tageslicht war das
nicht zu erkennen, also perfekt gemacht.
Habe dann heute den Verkäufer in der MB-Niederlassung kontaktiert und
mein Missfallen kundgetan. Nach meiner Überzeugung hätte man mir das
sagen müssen, auch wenn das Fahrzeug schriftlich als unfallfrei verkauft
wurde. Der Verkäufer ist jedoch der Meinung, dass Lackierarbeiten im
Zuge einer Fahrzeugaufbereitung nicht meldepflichtig sind. Nach seinen
Angaben lagen die Kosten für die Aufbereitung bei ca. 380 € - es waren
also wohl nur Kratzer u.ä. zu beseitigen, keine grosse Sache.
Stimmt das so? Ich will auch nicht unnötig rumstreiten u. Ärger
verursachen. Hätte das Fahrzeug wahrscheinlich auch genommen, wenn man
mir das gesagt hätte - allerdings hätte ich dann evtl. noch bissl
gehandelt ;-)
Kumpel ist Lackierer bei MB.
Mindestens jedes dritte Junggebrauchtfahrzeug in der oberen Preisklasse
wird irgendwo beilackiert. Ein Käufer eines solchen "Fastneuwagens"
möchte keine Kratzer. Auch keine kleinen.

Und Du fragst ja auch nicht, wie oft der Anschebecher geleert wurde?

Für mich ist das optische Aufhübschen kein "meldeplfichtiger" Vorgang.

Aber mal ne Frage wo wir gerade dabei sind. Angenommen jemand
"verdrückt" sich den Kotflügel. (Kräftiger Einkaufswagenbums oder
ähnliches) Das ganze geht ohne jeglichen Einfluß auf irgendwelche
anderen Fahrzeugteile ab. Der Kotflügel wird duch ein Originalteil ersetzt.

Unfallfahrzeug oder nicht?
Martin Τrautmann
2012-10-24 07:34:35 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Aber mal ne Frage wo wir gerade dabei sind. Angenommen jemand
"verdrückt" sich den Kotflügel. (Kräftiger Einkaufswagenbums oder
ähnliches) Das ganze geht ohne jeglichen Einfluß auf irgendwelche
anderen Fahrzeugteile ab. Der Kotflügel wird duch ein Originalteil ersetzt.
Unfallfahrzeug oder nicht?
Bei verschraubten Kotflügeln nicht.

Bei verschweissten definitiv, ausser die Karosserie wurde nochmals
komplett entlackt und nachverzinkt, dann neu lackiert.

Oder wie willst du nach dem Austausch je wieder eine so vollständige
Verzinkung hinbekommen wie im Neuzustand?

Schönen Gruß
Martin
Georg Wieser
2012-10-24 07:47:06 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Georg Wieser
Aber mal ne Frage wo wir gerade dabei sind. Angenommen jemand
"verdrückt" sich den Kotflügel. (Kräftiger Einkaufswagenbums oder
ähnliches) Das ganze geht ohne jeglichen Einfluß auf irgendwelche
anderen Fahrzeugteile ab. Der Kotflügel wird duch ein Originalteil ersetzt.
Unfallfahrzeug oder nicht?
Bei verschraubten Kotflügeln nicht.
Bei verschweissten definitiv, ausser die Karosserie wurde nochmals
komplett entlackt und nachverzinkt, dann neu lackiert.
Oder wie willst du nach dem Austausch je wieder eine so vollständige
Verzinkung hinbekommen wie im Neuzustand?
Schönen Gruß
Martin
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.

Klar, wenn was rumgeflext, nachgeschweißt etc wurde, dann erwarte ich,
daß man mich informiert. Mir gings aber gerade um die typischen
Geschichten aus den Tagesbetrieb. Ein Schaden ja, ein "Unfall" eher nicht.
Martin Τrautmann
2012-10-24 07:59:46 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.
Sind sie das? Ich glaubte, dass schon seit ewigen Zeiten die Kotflügel
überwiegend verschweisst sind - auch weil sie Teil der tragenden
Konstruktion und Knautschzone sind.

Schönen Gruß
Martin
Martin Hofgesang
2012-10-24 13:10:15 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Georg Wieser
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.
Sind sie das? Ich glaubte, dass schon seit ewigen Zeiten die Kotflügel
überwiegend verschweisst sind - auch weil sie Teil der tragenden
Konstruktion und Knautschzone sind.
Sämtliche modernen Autos, die mir über den Weg gelaufen sind hatten
Plastekotflügel, was wohl dem Fußgängerschutz geschuldet ist.

Wie willste da was verschweißen?

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.minigulf.de *****werbung*****
Bernd Laengerich
2012-10-24 13:15:45 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Wie willste da was verschweißen?
(Thermo-)Plaste kann man prima schweissen, aber nicht so gut an Blech...

Bernd
Georg Wieser
2012-10-24 14:37:38 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Sämtliche modernen Autos, die mir über den Weg gelaufen sind hatten
Plastekotflügel, was wohl dem Fußgängerschutz geschuldet ist.
1975 DDR Trabant?

welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
Bernd Laengerich
2012-10-24 14:51:55 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
AFAIK zumindest Renaults.

Bernd
Georg Wieser
2012-10-24 15:13:17 UTC
Permalink
Post by Bernd Laengerich
Post by Georg Wieser
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
AFAIK zumindest Renaults.
Bernd
ja, mein Twizy, der zählt nicht.

Und der komische Van ist schon immer aus Plaste.

Ob ein Twingo der Clio Plastikflügel hat?
Ich glaube eher nicht. Zumindest die letzte Serie sicher nicht.
Bernd Laengerich
2012-10-25 11:24:02 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Ich glaube eher nicht.
Du glaubst falsch. Clio 2005: Plaste. Megane 2006: Plaste
Post by Georg Wieser
Zumindest die letzte Serie sicher nicht.
Haben die wieder auf Blech geschwenkt?

Bernd
Andreas S
2012-10-24 17:17:35 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Martin Hofgesang
Sämtliche modernen Autos, die mir über den Weg gelaufen sind hatten
Plastekotflügel, was wohl dem Fußgängerschutz geschuldet ist.
1975 DDR Trabant?
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
Mitsubishi ASX, z.B.
Frank Kemper
2012-10-24 18:00:55 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Post by Martin Hofgesang
Sämtliche modernen Autos, die mir über den Weg gelaufen sind hatten
Plastekotflügel, was wohl dem Fußgängerschutz geschuldet ist.
1975 DDR Trabant?
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
Dass Martin sagte, sämtliche modernen Autos hätten Plastikkotflügel, hat
mich auch gewundert, das halte ich für ein Gerücht. Verbindlich sagen
kann ich es jedoch von so unterschiedlichen Wagen wie dem BMW 6er, dem
Renault Megane Scenic und dem Smart. Kunststoff-Karosserieteile sind
gundsätzlich verbreiteter als man denkt. So hatte bereits mein '94er
Citroen Xantia eine Heckklappe aus Kunststoff, beim Vorgänger BX waren
Heckklappe und Motorhaube aus Plastik.

Den entscheidenden Durchbruch zur verwendung von Kunststoffteilen in der
Karosserie hat es IMHO in dem Moment gegeben, wo man in der Lage war, in
Großserie Lackierungen einzusetzen, bei denen der Lack auf Plastik und
auf grundiertem Blech gleich aussieht. das war früher oft ein Problem.

Frank
Martin Hofgesang
2012-10-25 06:54:51 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Martin Hofgesang
Sämtliche modernen Autos, die mir über den Weg gelaufen sind hatten
Plastekotflügel, was wohl dem Fußgängerschutz geschuldet ist.
Dass Martin sagte, sämtliche modernen Autos hätten Plastikkotflügel, hat
mich auch gewundert,
Das habe ich nicht gesagt, bitte genauer lesen.

Gruß


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.minigulf.de *****werbung*****
Martin Hofgesang
2012-10-25 06:53:09 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
Um mal zwei Beispiele zu nennen:
Renault Clio
Mercedes Viano

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.minigulf.de *****werbung*****
Ralf Koenig
2012-10-25 23:07:50 UTC
Permalink
Post by Martin Hofgesang
Post by Georg Wieser
welcher moderne PKW hat Plastik Kotflügel?
Renault Clio
Mercedes Viano
E92, E93 - BMW 3er Cabrio und Coupé

Ralf
Georg Wieser
2012-10-24 14:39:24 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Georg Wieser
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.
Sind sie das? Ich glaubte, dass schon seit ewigen Zeiten die Kotflügel
überwiegend verschweisst sind - auch weil sie Teil der tragenden
Konstruktion und Knautschzone sind.
Schönen Gruß
Martin
Eben Kumpel gefragt, der ist Lackierer bei MB. Alles geschraubt.
Corsa Opel dto.

Ich glaube nur bei Klein/Billigautos wird das gleich hingebruzzelt.

Wie willste denn auch sonst die bei deutschen Autofahrern so wichtigen
Spaltmaße sauber hinbekommen. Mit Schrauben kannste justieren.
Erhard Schwenk
2012-10-24 20:03:36 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Georg Wieser
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.
Sind sie das? Ich glaubte, dass schon seit ewigen Zeiten die Kotflügel
überwiegend verschweisst sind - auch weil sie Teil der tragenden
Konstruktion und Knautschzone sind.
Schweißen ist doch längst out, bei modernen Konstruktionen nimmt man für
solche Verbindungen doch Klebstoff?
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
Heiko Rossmann
2012-10-24 20:54:37 UTC
Permalink
Post by Martin Τrautmann
Post by Georg Wieser
Ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden wie die Kotflügel (Beliebig
ersetzbar durch Heckklappen, Stoßstangenabdeckungen etc) heute gebaut sind.
So weit ich mich erinnere sind die meisten völlig abschraubbar.
Sind sie das? Ich glaubte, dass schon seit ewigen Zeiten die Kotflügel
überwiegend verschweisst sind - auch weil sie Teil der tragenden
Konstruktion und Knautschzone sind.
Die hinteren idR. ja, die vorderen meist nein. Allerdings ist es eine
Scheiß-(ohne w)-Arbeit, die Dinger loszubekommen, weil sie meistens
zusätzlich zur Verschraubung mit
Unterbodenschutz/Karosseriekleber/Antidröhnmaterial an die
Grundkarosserie geklebt sind. Das hinterher wieder richtig hinzubekommen
stelle ich mir auch nicht ganz einfach vor.

MfG, Heiko
Harald Klotz
2012-10-24 14:51:36 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Aber mal ne Frage wo wir gerade dabei sind. Angenommen
jemand
"verdrückt" sich den Kotflügel. (Kräftiger
Einkaufswagenbums oder
ähnliches) Das ganze geht ohne jeglichen Einfluß auf
irgendwelche
anderen Fahrzeugteile ab. Der Kotflügel wird duch ein
Originalteil
ersetzt.
Unfallfahrzeug oder nicht?
Ja.
Hier sind durch den Wechsel Teile beeinträchtigt die Ansatz
für Korrosion bieten können.

Grüße Harald
Henning Koch
2012-10-24 19:48:43 UTC
Permalink
Post by Georg Wieser
Mindestens jedes dritte Junggebrauchtfahrzeug in der oberen Preisklasse
wird irgendwo beilackiert. Ein Käufer eines solchen "Fastneuwagens"
möchte keine Kratzer. Auch keine kleinen.
Dem Vernehmen nach kann das auch gleich im Werk geschehen, wenn die
Endkontrolle Makel findet.

Neuwagenkäufer sind bestimmt noch empfindlicher als Käufer von
"Fastneuwagen" ;-)
Post by Georg Wieser
Aber mal ne Frage wo wir gerade dabei sind. Angenommen jemand
"verdrückt" sich den Kotflügel. (Kräftiger Einkaufswagenbums oder
ähnliches) Das ganze geht ohne jeglichen Einfluß auf irgendwelche
anderen Fahrzeugteile ab. Der Kotflügel wird duch ein Originalteil ersetzt.
Unfallfahrzeug oder nicht?
ja.

Es geht da nicht immer nur um technische Dinge, sondern auch um den
subjektiven Makel.
Tom Schneider
2012-10-24 16:21:20 UTC
Permalink
Habe dann heute den Verkäufer in der MB-Niederlassung kontaktiert und mein
Missfallen kundgetan. Nach meiner Überzeugung hätte man mir das sagen
müssen, auch wenn das Fahrzeug schriftlich als unfallfrei verkauft wurde.
Der Verkäufer ist jedoch der Meinung, dass Lackierarbeiten im Zuge einer
Fahrzeugaufbereitung nicht meldepflichtig sind. Nach seinen Angaben lagen
die Kosten für die Aufbereitung bei ca. 380 € - es waren also wohl nur
Kratzer u.ä. zu beseitigen, keine grosse Sache.
Ein Problem, das eine merkantile Wertminderung auslöst und dem Käufer
erklärt werden muss, setzt große Schäden voraus. Soweit ich es bisher
verstanden habe, sind das Schäden, die sich auch auf die Lebensdauer der
Fahrzeuges oder Sicherheit auswirken.

Gerichtete und geschweißte Blechteile können vorzeitig korrodieren oder die
Struktur beim Crash schwächen. Da würde ich als Käufer eine Auskunft
zwingend erwarten.

Schönheitsreparaturen dienen eher dem Werterhalt.

Deine Überlegung ist berechtigt. Die Frage ist zu klären, ob die
Lackierungen Schönheitsreparaturen waren oder gedacht waren, um einen
ernsthaften Schaden mit den o.g. Konsequenzen zu verdecken.
Matthias Frank
2012-10-25 13:33:33 UTC
Permalink
Post by Alfred Lönze
Stimmt das so? Ich will auch nicht unnötig rumstreiten u. Ärger
verursachen. Hätte das Fahrzeug wahrscheinlich auch genommen, wenn man
mir das gesagt hätte - allerdings hätte ich dann evtl. noch bissl
gehandelt ;-)
Das Problem ist natürlich, was passiert dem Händler wenn er Mängel
nicht angibt, gerade im Bereich wo es wirklich kein großer Schaden ist.

Der Händler sagt wenn es rauskommt: Dann geben sie den Wagen halt
zurück. D.h. er wandelt, Zulassung Kennzeichen usw. hast du aber
alles schon bezahlt. Da hat man natürlich auch keinen Bock drauf.
Du kannst dir einen anderen Wagen suchen usw usw..

Der Händler sitzt da lange am längeren Hebel.

Uns ging das mal so, dass wir hinterher gesehen haben, dass das
Auto 1 Jahr als Leihwagen lief und wir dann natürlich auch
nachverhandeln wollten. Da hat er auch gesagt: Geben sie den
Wagen halt zurück.

Haben wir nicht gemacht wg. s.o. und der Wagen war auch nicht schlecht.

Problem ist halt wenn du ihn wieder verkaufen willst hast du dasselbe
Problem aber der wurde eh runtergeschubbt bis zur Schrottpresse.

MfG
Matthias
Frank Hucklenbroich
2012-10-25 14:30:39 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Uns ging das mal so, dass wir hinterher gesehen haben, dass das
Auto 1 Jahr als Leihwagen lief und wir dann natürlich auch
nachverhandeln wollten. Da hat er auch gesagt: Geben sie den
Wagen halt zurück.
Sieht man das nicht in den Papieren beim verkürzten TüV-Intervall?
Post by Matthias Frank
Haben wir nicht gemacht wg. s.o. und der Wagen war auch nicht schlecht.
Mein aktuelles Auto lief auch mal ein halbes Jahr lang als Mietwagen.

Das muß jetzt nicht unbedingt ein Nachteil sein.

Grüße,

Frank
Ralf Koenig
2012-10-25 22:15:06 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Matthias Frank
Uns ging das mal so, dass wir hinterher gesehen haben, dass das
Auto 1 Jahr als Leihwagen lief und wir dann natürlich auch
nachverhandeln wollten. Da hat er auch gesagt: Geben sie den
Wagen halt zurück.
Sieht man das nicht in den Papieren beim verkürzten TüV-Intervall?
Ja, in den ersten Jahren sieht man das daran noch. Ggf. an der
HU-Plakette auf dem Auto (Mietwagen jährlich, Neuwagen an Privat erst
nach 3 Jahren) und am Eintrag im alten Fahrzeugschein. Sowie auf dem
letzten HU-Bericht.

Man kann das vermutlich kaschieren, wenn man HU so neu macht, dass es
wieder zur 3-Jahres-Ablauf-Frist (plus dann 2-Jahres-Intervall) des
Neuwagens passt. Den alten Fahrzeugschein (mit Eintrag
"Selbstfahrermietfahrzeug") muss der Kunde nicht sehen
(Zulassungsdienst). Und im Brief steht heute ja nur noch 1 Vorbesitzer.

Ich weiß gar nicht, ob man die Prüforganisationen mit der VIN abklappern
könnte mit der Frage, ob dieses Fahrzeug schon mal bei denen bei der HU war.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Matthias Frank
Haben wir nicht gemacht wg. s.o. und der Wagen war auch nicht schlecht.
Mein aktuelles Auto lief auch mal ein halbes Jahr lang als Mietwagen.
Das muß jetzt nicht unbedingt ein Nachteil sein.
Aber der Kunde hat IMHO ein berechtigtes Interesse, dies zu erfahren.
Ordentliche Kfz-Kaufverträge haben da gleich ein Feld zum Ankreuzen.

Ralf
Jens Müller
2012-10-26 07:24:31 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Matthias Frank
Uns ging das mal so, dass wir hinterher gesehen haben, dass das
Auto 1 Jahr als Leihwagen lief und wir dann natürlich auch
nachverhandeln wollten. Da hat er auch gesagt: Geben sie den
Wagen halt zurück.
Sieht man das nicht in den Papieren beim verkürzten TüV-Intervall?
Ja, in den ersten Jahren sieht man das daran noch. Ggf. an der
HU-Plakette auf dem Auto (Mietwagen jährlich, Neuwagen an Privat erst
nach 3 Jahren) und am Eintrag im alten Fahrzeugschein. Sowie auf dem
letzten HU-Bericht.
Und wofür gilt das verkürzte TÜV-Intervall? Für Mietwagen oder auch für
Selbstfahrleihfahrzeuge?

Gruß Jens
Henning Koch
2012-10-26 21:29:35 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Ralf Koenig
Ja, in den ersten Jahren sieht man das daran noch. Ggf. an der
HU-Plakette auf dem Auto (Mietwagen jährlich, Neuwagen an Privat erst
nach 3 Jahren) und am Eintrag im alten Fahrzeugschein. Sowie auf dem
letzten HU-Bericht.
Und wofür gilt das verkürzte TÜV-Intervall? Für Mietwagen oder auch für
Selbstfahrleihfahrzeuge?
sowohl als auch...


Wobei die Zulassungsstellen da bisweilen seltsame Dinge in die Papiere
schreiben. Vor Jahren mal "selbstfahrendes Mietfahrzeug" gesehen
(Charterway-Zugmaschine, IIRC), heute einfach nur "Mietfahrzeug" in
der Hand gehabt. (das war dann ein Mietwagen nach PBefG/BOKraft)
Ralf Koenig
2012-10-26 22:29:52 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Ralf Koenig
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Matthias Frank
Uns ging das mal so, dass wir hinterher gesehen haben, dass das
Auto 1 Jahr als Leihwagen lief und wir dann natürlich auch
nachverhandeln wollten. Da hat er auch gesagt: Geben sie den
Wagen halt zurück.
Sieht man das nicht in den Papieren beim verkürzten TüV-Intervall?
Ja, in den ersten Jahren sieht man das daran noch. Ggf. an der
HU-Plakette auf dem Auto (Mietwagen jährlich, Neuwagen an Privat erst
nach 3 Jahren) und am Eintrag im alten Fahrzeugschein. Sowie auf dem
letzten HU-Bericht.
Und wofür gilt das verkürzte TÜV-Intervall? Für Mietwagen oder auch für
Selbstfahrleihfahrzeuge?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii_133.html

§29 STVZO Anlage VIII

"2.2 Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines
Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter
zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen
Fällen zwölf Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die
Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen nach Nummer 2.1.2.1 und an
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t nach Nummer
2.1.4.1 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von
einem Mieter gemietet werden."

Interessant in dem Zusammenhang: "
2.1.2.1 Personenkraftwagen allgemein
2.1.2.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für
die erste oder bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2 bei Wechsel des
Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und
durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung - 36
Monate"

Ralf
Henning Koch
2012-10-27 07:57:30 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii_133.html
§29 STVZO Anlage VIII
"2.2 Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines
Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter
zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen
Fällen zwölf Monate;
das sind die Selbstfaher-Vermietfahrzeuge, für Mietwagen gilt (wie für
Taxen):

2.1.2.2 Personenkraftwagen zur Personenbeförderung nach dem
Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d, g und i
der Freistellungs-Verordnung: 12 Monate

Alfred Lönze
2012-10-25 13:52:31 UTC
Permalink
So .. habe heute eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft vom ADAC
bekommen - Auszug:

... Der Verkäufer eines Fahrzeuges muss den Käufer grundsätzlich über
wesentliche wertmindernde Faktoren (z. B. Unfallschaden), von deren
Vorhandensein er weiß oder aufgrund seiner Fachkenntnis wissen müsste,
informieren.

... Als Unfallwagen gilt ein Fahrzeug bereits dann, wenn der Schaden
über eine geringfügige Blechbeule hinausgeht. Nur unerhebliche
Bagatellschäden fallen nicht hierunter. Wann ein Schaden „erheblich“
ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, eine eindeutige
Wertgrenze hat die Rechtsprechung hier bisher leider noch nicht festgelegt.

... Sollte es sich hier also tatsächlich nur um einen geringfügigen
Lackkratzer gehandelt haben, bestünde in der Tat keine Aufklärungspflicht.


Aha, na gut - dann ist das geklärt und für mich auch soweit erledigt.
Man lernt halt nie aus.
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