Sven Bötcher
2011-06-16 17:10:06 UTC
Hallo,
ich blicks nach so vielen Jahren immer noch nicht: Welches Teil am Auto
benötigt eine Erlaubnis und welches nicht? Ein anderes Blinkerglas oder
muss eine Fülle von Regeln erfüllen aber ein riesiger Dachgepäckträger
(von dem mit Sicherheit ein größeres Risiko ausgeht) benötigt gar nix?
Ist ein Original von Renault-Händler, der es mir wie folgt erklärte:
"ABE/ABGEG-BE benötigt man nur für Teile, die dauerhaft am Auto verbaut
werden. Was nur vorübergehend und nicht endgültig angeklemmt wird, ist
frei und es liegt alleine im Verantwortungsbereich des Fahrzeugführers".
Also kein Material- oder Festigkeitsgutachten, keine Prüfung oder
Abnahme, keine Legitimationsdokumente mit zig Siegeln und Stempeln für
einen Dachgepäckträger, an dem später eine Dachbox mit 500 l Inhalt
befestigt wird?
Bye
Sven
ich blicks nach so vielen Jahren immer noch nicht: Welches Teil am Auto
benötigt eine Erlaubnis und welches nicht? Ein anderes Blinkerglas oder
muss eine Fülle von Regeln erfüllen aber ein riesiger Dachgepäckträger
(von dem mit Sicherheit ein größeres Risiko ausgeht) benötigt gar nix?
Ist ein Original von Renault-Händler, der es mir wie folgt erklärte:
"ABE/ABGEG-BE benötigt man nur für Teile, die dauerhaft am Auto verbaut
werden. Was nur vorübergehend und nicht endgültig angeklemmt wird, ist
frei und es liegt alleine im Verantwortungsbereich des Fahrzeugführers".
Also kein Material- oder Festigkeitsgutachten, keine Prüfung oder
Abnahme, keine Legitimationsdokumente mit zig Siegeln und Stempeln für
einen Dachgepäckträger, an dem später eine Dachbox mit 500 l Inhalt
befestigt wird?
Bye
Sven