Discussion:
Auspuff und E-Pruefzeichen
(zu alt für eine Antwort)
Michael Eggert
2007-05-10 23:50:05 UTC
Permalink
Moin!

Am Auspuff meines Töff ist so einiges fällig (Hosenrohr, Mittelschall-
dämpfer, Endschalldämpfer). Damits vielleicht nicht gar zu teuer wird,
hab ich mich mal beim online-Auktionshaus meines Misstrauens umgesehen
und finde dort in den meisten Angeboten einen scheinbar sehr beliebten
Satz wie:

"Alle von uns angebotenen Schalldämpfer werden nach ISO-NORM 9001:2000
/ EN-ISO 9001 gefertigt. Der angebotene Auspuff / Schalldämpfer
verfügt weder über eine Homologierung noch über ein E- Prüfzeichen und
darf daher im öffentlichen Straßenverkehr nur nach Einholung einer vom
Kunden zu beantragenden, kostenpflichtigen Einzelgenehmigung verwendet
werden." - wobei die Aussage hier und da gern auch noch ein wenig
verschleiert wird.

Stellen sich die Fragen: Interessiert das jemanden (TÜV/Dekra)?
Vorausgesetzt, das Ding ist nicht zu laut... Ich will ja gar nicht
breiter-tiefer-lauter, nur die Karre mit möglichst wenig Geld wieder
TÜV-fest bekommen. Könnte der Hersteller da an der Schalldämpfung
gespart haben, oder nur am Prüfzeichen?

Was kostet üblicherweise so eine Einzelgenehmigung?

Bei den Hosenrohren wirds noch interessanter, ein Anbieter schreibt
von Einzelgenehmigung, ein anderer behauptet, ein (Hosen-)Rohr
bräuchte überhaupt weder E-Prüfzeichen noch Einzelgenehmigung. Wer
liegt hier richtig?

Dank und Gruß,
Michael.
René
2007-05-10 23:56:59 UTC
Permalink
Post by Michael Eggert
"Alle von uns angebotenen Schalldämpfer werden nach ISO-NORM 9001:2000
/ EN-ISO 9001 gefertigt.
Das heißt: wir haben aufgepasst, wie die Produktion abläuft, haben das
dokumentiert, halten uns an diese Dokumentation und haben das auch
schriftlich bestätigt bekommen. Sonst nix.

Ein Gärtner, der jeden Morgen seine Blumen auf dieselbe Weise gießt,
dies niederschreibt, sich auch in Zukunft an diese Methode hält, und
von einem Gutachter diese Tatsache beurkunden lässt, gießt ISO
9001-zertifiziert.
--
Fair? You want me to be fair? Listen, fair is a place where you go on
rides, eat cotton candy and corn dogs and step in monkey poop.
Harald Hengel
2007-05-11 01:26:00 UTC
Permalink
Post by Michael Eggert
Könnte der Hersteller da an der Schalldämpfung
gespart haben, oder nur am Prüfzeichen?
Er kann an beidem gespart haben, mein Verdacht ist jedoch, er spart nur an
der Prüfung.
Post by Michael Eggert
Bei den Hosenrohren wirds noch interessanter, ein Anbieter schreibt
von Einzelgenehmigung, ein anderer behauptet, ein (Hosen-)Rohr
bräuchte überhaupt weder E-Prüfzeichen noch Einzelgenehmigung. Wer
liegt hier richtig?
Das weiss heute in Deutschland keiner mehr so genau. :-(
Ich sehe nicht, warum ein Rohr eine Prüfzeichen bräuchte, aber dank EU ist
ja auch der Krümmungsgrad der Gurke vorgeschrieben.

Harald
André Kubitschek
2007-05-11 06:48:00 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Er kann an beidem gespart haben, mein Verdacht ist jedoch, er spart nur an
der Prüfung.
Mit Recht, denn diese Prüfung müsste für jede Motorvariante durchgeführt
werden,
dann gibts noch Auspuffanlagen die gleich unter mehreren Modellen verbaut
wurden
(Golf 2 = Golf 3 (bis auf Endtopf) = Passat (bis auf Endtopf) = Vento
(bis....) =....

Ich hab meinen alten Lastenesel (Passat 35i, Gott hab ihn selig) zweimal
durch
den TÜV gebracht, mit einer Ebay-Auspuffanlage die komplett ab Kat 39 EUR
gekostet hat.

Super! Passgenauigkeit war besser wie bei manch hochpreisigem Kram, der
Karren flüsterleise,
nach irgendwelchen Nummern hat keiner geguckt.

Gruß
Andre
Daniel Schneider
2007-05-13 21:19:20 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Der angebotene Auspuff / Schalldämpfer verfügt weder über eine
Homologierung noch über ein E- Prüfzeichen und
darf daher im öffentlichen Straßenverkehr nur nach Einholung einer vom
Kunden zu beantragenden, kostenpflichtigen Einzelgenehmigung verwendet
werden."
...
Stellen sich die Fragen: Interessiert das jemanden (TÜV/Dekra)?
Lese mal
http://www.catalogue.bosal.com/pages/cms_style1.php?question=style2bis&menu=latest_cat_news&art_id=834

| Werkstätten haften beim Einbau von Schalldämpfern und Abgaskomponenten
| ohne Typengenehmigung.
|
| Seit Anfang 2005 werden verstärkt Schalldämpfer, Katalysatoren und
| sonstige Teile von Auspuffanlagen ohne deutsches oder europäisches
| Prüf- und Genehmigungskennzeichen zu Spottpreisen auf den deutschen
| Markt geworfen. Werkstätten, die solche Teile anbieten oder einbauen,
| ohne den Kunden auf die möglichen Folgen hinzuweisen, haften für den
| entstandenen Schaden. Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und
| Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigprodukten, die es bei
| Discountern, Internetanbietern und Internet-Handelsplattformen gibt.
|
| Fachwerkstätten bauen keine nicht-homologierten Teile ein. Möchte
| allerdings ein Kunde einen nicht-homologierten Schalldämpfer eingebaut
| haben, muss der Kfz-Meister den Kunden darauf aufmerksam machen,
| welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen
| Teils für Ihn haben kann. Denn in diesem Fall hat die Werkstatt
| gegenüber dem Kunden eine Sorgfaltspflicht.
| Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei
| TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung
| nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt. Um
| sich vor eventuellen ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen zu
| schützen, sollte die Werkstatt dem Kunden den Hinweis auf jeden Fall
| schriftlich geben. Damit ist sie auf der sicheren Seite.
|
| Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilte
| Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie "E" im Kreis
| oder "e" im Rechteck kann schwerwiegende Konsequenzen für den
| Fahrzeughalter haben. Wird bei der Hauptuntersuchung durch die zuständige
| Zulassungsstelle ein nicht zugelassener Schalldämpfer identifiziert, kann
| auf Kosten des Fahrzeughalters ein Gutachten über das Abgas- oder
| Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden. Diese
| Kosten kann der Kunde an die Werkstatt weitergeben, hat sie es doch
| versäumt, den Kunden auf die Folgen des Einbaus nicht-homologierter Teile
| aufmerksam zu machen. Erhält das eingebaute Teil vom Gutachter keine
| Genehmigung, verliert das Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei
| einem Unfall sogar den Versicherungsschutz.
| Zudem kann der Halter wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
|
| Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus
| Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien, Italien
| und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen sich nur auf
| den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das heißt, dass ein
| Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische Typengenehmigung hat,
| nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut werden darf. Dazu muss er
| entweder eine deutsche Betriebserlaubnis (nach § 22 StVZO) oder eine
| Bauartgenehmigung (nach § 22a StVZO) haben oder eine
| EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung (70/157/EWG), eine
| EG-Typengenehmigung (Richtlinie 1999/101/EG) oder ein Teilegutachten.
| Die nationalen und internationalen Typengenehmigungsverfahren sollen
| sicherstellen, dass die Fahrzeuge bei Sicherheit und Umweltrelevanz
| Mindeststandards erfüllen.
--
Gruß
Daniel
Michael Eggert
2007-05-13 23:20:04 UTC
Permalink
"Daniel Schneider" <***@invalid.invalid> wrote:

Moin!
| Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und
| Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigprodukten
Nunja, würde ich an deren Stelle auch tun.

Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Die Frage hat sich
inzwischen insofern erledigt, daß ich entsprechende Teile _mit_
Prüfzeichen in der gleichen Preisklasse gefunden hab.

Gruß,
Michael.
René
2007-05-13 23:52:43 UTC
Permalink
On 2007-05-13 16:19:20 -0500, "Daniel Schneider"
Post by Daniel Schneider
Lese mal
"Lies mal...", bitte.
Harald Hengel
2007-05-14 00:06:43 UTC
Permalink
Post by Daniel Schneider
Lese mal
Nette Werbesprüche, mit Schwachsinn geschmückt.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und
Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigprodukten, die es bei
Discountern, Internetanbietern und Internet-Handelsplattformen gibt.
Klar, es geht um deren Pfründe.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Fachwerkstätten bauen keine nicht-homologierten Teile ein. Möchte
allerdings ein Kunde einen nicht-homologierten Schalldämpfer
eingebaut haben, muss der Kfz-Meister den Kunden darauf aufmerksam
machen,
Richtig.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen
Teils für Ihn haben kann.
Rechtsberatung beim KFZ-Meister?
Das ist wohl Unsinn.
Mehr als den Hinweis, dass das Teil nicht zugelassen ist und der TÜV es
evtl. beanstandet wird man vom Meister nicht verlangen können.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Denn in diesem Fall hat die Werkstatt
gegenüber dem Kunden eine Sorgfaltspflicht.
Klar, aber nur der Hinweis muss gegeben werden, mehr nicht.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss
bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der
Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann
haftet die Werkstatt.
Ein Unfall wegen fehlenden Prüfzeichen, sehr interessant.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Um sich vor eventuellen ungerechtfertigten
Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte die Werkstatt dem Kunden
den Hinweis auf jeden Fall schriftlich geben. Damit ist sie auf der
sicheren Seite.
Schriftlich ist immer gut. :-)
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilte
Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie "E" im
Kreis oder "e" im Rechteck kann schwerwiegende Konsequenzen für den
Fahrzeughalter haben.
Im Zweifel wird man das Fahrzeug stilllegen.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Wird bei der Hauptuntersuchung durch die
zuständige Zulassungsstelle ein nicht zugelassener Schalldämpfer
identifiziert, kann auf Kosten des Fahrzeughalters ein Gutachten
über das Abgas- oder Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen
eingeholt werden.
ROTFL
Aus welcher Rechtsnorm.
Die Plakette wird verweigert, mehr nicht.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Diese Kosten kann der Kunde an die Werkstatt
weitergeben, hat sie es doch versäumt, den Kunden auf die Folgen des
Einbaus nicht-homologierter Teile aufmerksam zu machen. Erhält das
eingebaute Teil vom Gutachter keine Genehmigung, verliert das
Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei einem Unfall sogar
den Versicherungsschutz.
Der Versicherungsshutz wird sicher nicht wegen eine nicht zugelassener oder
defekter Auspuffanlage wegfallen.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Zudem kann der Halter wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Stimmt zufällig.
Post by Daniel Schneider
Post by Daniel Schneider
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus
Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien,
Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen
sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das
heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische
Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut
werden darf.
Interessanter Hinweis, nur das in Polen zugelassene Fahrzeug darf auf
deutschen Strassen damit fahren.
Ein guter Hinweis, dass die Anlagen zumindest technisch nicht so schlecht
sein können.

Mich wundert, dass hier nicht noch Gejammer über schlechte Verarbeitung,
kurze Lebensdauer etc. folgt. :-)

Harald
Nick
2007-05-14 14:32:25 UTC
Permalink
On Mon, 14 May 2007 02:06:43 +0200, "Harald Hengel"
<raldo-***@freenet.de> wrote:

[...]
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen
Teils für Ihn haben kann.
Rechtsberatung beim KFZ-Meister?
Das ist wohl Unsinn.
Mehr als den Hinweis, dass das Teil nicht zugelassen ist und der TÜV es
evtl. beanstandet wird man vom Meister nicht verlangen können.
Wieso Rechtsberatung?
Eher Beratungshaftung.
Kommt leider haeufiger vor, als einem lieb sein kann... :-)



[...]
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss
bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der
Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann
haftet die Werkstatt.
Ein Unfall wegen fehlenden Prüfzeichen, sehr interessant.
Wo steht denn bitte das?

Da steht nur das Uebliche: Wenn Du einen Unfall hast und dann wird
festgestellt, Dein Fahrzeug ist/war nicht betriebssicher... usw.




[...]
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Diese Kosten kann der Kunde an die Werkstatt
weitergeben, hat sie es doch versäumt, den Kunden auf die Folgen des
Einbaus nicht-homologierter Teile aufmerksam zu machen. Erhält das
eingebaute Teil vom Gutachter keine Genehmigung, verliert das
Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei einem Unfall sogar
den Versicherungsschutz.
Der Versicherungsshutz wird sicher nicht wegen eine nicht zugelassener oder
defekter Auspuffanlage wegfallen.
War das jetzt eine Rechtsberatung?
SCNR :-)


[...]
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus
Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien,
Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen
sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das
heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische
Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut
werden darf.
Interessanter Hinweis, nur das in Polen zugelassene Fahrzeug darf auf
deutschen Strassen damit fahren.
Was hat das denn jetzt damit zu tun?
Post by Harald Hengel
Ein guter Hinweis, dass die Anlagen zumindest technisch nicht so schlecht
sein können.
Wie soll das ein Hinweis sein?
In Polen zugelassene Fahrzeuge, um das Beispiel aufzugreifen, fahren
ja auch ohne deutsche HU herum. Und, was heisst das ueber deren
technischen Zustand? Richtig, nichts...

Nick
--
--------------------------------------------------
http://www.xilp.eu
XILP Internet Links People
Dein persoenliches privates Netzwerk
aus Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen.
--------------------------------------------------
Harald Hengel
2007-05-14 23:59:28 UTC
Permalink
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Rechtsberatung beim KFZ-Meister?
Das ist wohl Unsinn.
Mehr als den Hinweis, dass das Teil nicht zugelassen ist und der TÜV
es evtl. beanstandet wird man vom Meister nicht verlangen können.
Wieso Rechtsberatung?
Eher Beratungshaftung.
Kommt leider haeufiger vor, als einem lieb sein kann... :-)
Das habe ich nicht bestritten.
Post by Nick
[...]
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser
muss bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der
Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann
haftet die Werkstatt.
Ein Unfall wegen fehlenden Prüfzeichen, sehr interessant.
Wo steht denn bitte das?
Ich zitiere einmal einen Teil des von Daniel Schneider zitierten Textes des
Auspuffherstellers Bosal
Post by Nick
----------------------
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei
TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung
nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt.
----------------------
Bosal weist also unterschwellig auf Unfallgefahren hin!
Post by Nick
Da steht nur das Uebliche: Wenn Du einen Unfall hast und dann wird
festgestellt, Dein Fahrzeug ist/war nicht betriebssicher... usw.
Es steht konkret in einem Text, der sich ausschliesslich über nicht
zugelassene Auspuffanlagen bezieht, darauf hin.
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus
Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien,
Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen
sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das
heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische
Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut
werden darf.
Interessanter Hinweis, nur das in Polen zugelassene Fahrzeug darf auf
deutschen Strassen damit fahren.
Was hat das denn jetzt damit zu tun?
Das es albern ist, dass ein in D zugelassenes Fahrzeug als nicht
betriebssicher hingestellt wird, während ein in PL zugelassenes Fahrzeug in
identischer Ausstattung als Betriebssicher gilt.
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Ein guter Hinweis, dass die Anlagen zumindest technisch nicht so
schlecht sein können.
Wie soll das ein Hinweis sein?
In Polen zugelassene Fahrzeuge, um das Beispiel aufzugreifen, fahren
ja auch ohne deutsche HU herum. Und, was heisst das ueber deren
technischen Zustand? Richtig, nichts...
Auch ein polnisches Fahrzeug, welches auf deutschen Strassen fährt muss
betriebssicher sein.

Harald
Nick
2007-05-16 13:58:45 UTC
Permalink
On Tue, 15 May 2007 01:59:28 +0200, "Harald Hengel"
<raldo-***@freenet.de> wrote:

[...]
Post by Harald Hengel
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser
muss bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der
Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann
haftet die Werkstatt.
Ein Unfall wegen fehlenden Prüfzeichen, sehr interessant.
Wo steht denn bitte das?
Ich zitiere einmal einen Teil des von Daniel Schneider zitierten Textes des
Auspuffherstellers Bosal
Post by Nick
----------------------
Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei
TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung
nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt.
----------------------
Bosal weist also unterschwellig auf Unfallgefahren hin!
Sehe ich nicht. Bzw. interpretiere ich nicht so. Ich lese daraus, wenn
die Werkstatt den Kunden nicht darauf hinweist, dass das Bauteil kein
Pruefzeichen hat und dies faellt bei einem Unfall auf, haftet fuer
etwaige Folge die Werkstatt. (Ob das juristisch so stimmt, sei dahin
gestellt...)
Post by Harald Hengel
Post by Nick
Da steht nur das Uebliche: Wenn Du einen Unfall hast und dann wird
festgestellt, Dein Fahrzeug ist/war nicht betriebssicher... usw.
Es steht konkret in einem Text, der sich ausschliesslich über nicht
zugelassene Auspuffanlagen bezieht, darauf hin.
Klar, weil nicht zugelassene Bauteile auch nicht zugelassene
Auspuffanlagen umfasst... :-)
Post by Harald Hengel
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Post by Daniel Schneider
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus
Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien,
Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen
sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das
heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische
Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut
werden darf.
Interessanter Hinweis, nur das in Polen zugelassene Fahrzeug darf auf
deutschen Strassen damit fahren.
Was hat das denn jetzt damit zu tun?
Das es albern ist, dass ein in D zugelassenes Fahrzeug als nicht
betriebssicher hingestellt wird, während ein in PL zugelassenes Fahrzeug in
identischer Ausstattung als Betriebssicher gilt.
Wer sagt denn, dass das PL-Fahrzeug betriebssicher ist?

Betriebssicher jetzt mal aus deutscher HU-Sicht...
Post by Harald Hengel
Post by Nick
Post by Harald Hengel
Ein guter Hinweis, dass die Anlagen zumindest technisch nicht so
schlecht sein können.
Wie soll das ein Hinweis sein?
In Polen zugelassene Fahrzeuge, um das Beispiel aufzugreifen, fahren
ja auch ohne deutsche HU herum. Und, was heisst das ueber deren
technischen Zustand? Richtig, nichts...
Auch ein polnisches Fahrzeug, welches auf deutschen Strassen fährt muss
betriebssicher sein.
Klar. Wie jedes Fahrzeug. Nur faellt das eben nicht immer auf...

Nick
--
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