Discussion:
Auto angemeldet verkauft, Käufer hat keinen Führerschein...
(zu alt für eine Antwort)
Martin Eckel
2014-08-25 07:33:26 UTC
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Hallo,

ja ich weiß, man macht das nicht... aber ich war froh, das Auto
loszuwerden, bevor die Versicherung meckert (Übername der SF-Klasse auf
das neue Auto).

Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(

Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).

Nach meiner Recherche im Internet meine ich folgendes herausgefunden zu
haben:
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.

Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?

Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.

Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?

Gruß,
Martin
Theodor.Hellwald
2014-08-25 08:44:37 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Hallo,
ja ich weiß, man macht das nicht... aber ich war froh, das Auto
loszuwerden, bevor die Versicherung meckert (Übername der SF-Klasse auf
das neue Auto).
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Nach meiner Recherche im Internet meine ich folgendes herausgefunden zu
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?
Was stand als genaue Formulierung wegen ab- bzw. ummelden im Vertrag?

Wenn da drin stand: Der Käufer übernimmt nicht die
Haftpflichtversicherung des Verkäufers, sie soll zum 14.07.2014 24 Uhr
erlöschen, Datum Unterschrift des Käufers. Dann bist nicht nur du raus,
sondern auch deine Versicherung.

Jeder kann ein Auto kaufen, dafür braucht er keine Fahrerlaubnis zu
haben. So lange du also nicht siehst das der Käufer sich hinters Lenkrad
setzt bist du auch da raus.

Hast du eine RSV? Dann solltest du zum RA gehen. MfG theo
Manfred Schulz
2014-08-25 10:30:24 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Tja: Meine Frau verkaufte ihren Golf, Käufer "vergisst" umzumelden...
(gleiches Szenario):

Autoverkauf brachte 500.-DM
Da der Käufer das Auto -von meiner Frau geduldet- gefahren hat, aber
keine Führerschein besass: Strafzahlung meiner Frau 800.-DM.
Seither lassen wir uns die Fahrerlaubnis von jedem zeigen, der auch nur
in die Nähe des Fahrersitzes unseres Autos kommen will...

Ob die Tatsache, daß Du den Verkauf nicht der Behörde gemeldet hast noch
einen Extrapunkt gibt, k.A., halt uns auf dem Laufenden....
M.
Henning Koch
2014-08-26 05:31:02 UTC
Permalink
Die Meldung an die Behörde ist keine Pflicht.
anderer Meinung:

§13(4) FZV
Harald Klotz
2014-08-26 19:38:59 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Die Meldung an die Behörde ist keine Pflicht.
§13(4) FZV
Stimmt, da habe ich geirrt.

Grüße Harald
Heiner Hass
2014-08-25 10:36:16 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
ja ich weiß, man macht das nicht... aber ich war froh, das Auto
loszuwerden, bevor die Versicherung meckert (Übername der SF-Klasse auf
das neue Auto).
ein Auto angemeldet zu verkaufen, ist überhaupt kein Problem, nur Datum
und Uhrzeit(!) der Übergabe muß auf dem Kaufvertrag vermerkt sein. Daß
der Käufer identifizierbar sein muß, versteht sich auch von selbst. Im
Zweifel also Ausweiskopie beifügen. Ob der (zukünftige) Käufer einen
Führerschein hat, muß dich nur bei einer Probefahrt interessieren. Wie
er das gekaufte Auto abtransportiert, ist nicht dein Problem.

Bei meinem letzten Autoverkauf hat die Versicherung ganz einfach Vertrag
und SF-Klasse auf das neue Auto umgeschrieben, und für das alte nicht
einmal Nachbeiträge erhoben, obwohl ich das erst einige Wochen später
verkauft habe.

Die Zulassungsstelle nicht umgehend von einem Verkauf zu informieren,
würde ich allerdings schon als grobe Fahrlässigkeit einstufen. Die
Kosten für einen Anwalt könnten da durchaus eine sinnvolle Investition
sein, vor allem, wenn du auch keinen vernünftigen Kaufvertrag vorlegen
kannst.

Gruß Heiner
Harald Klotz
2014-08-25 18:33:45 UTC
Permalink
Post by Heiner Hass
Ob der (zukünftige)
Käufer einen Führerschein hat, muß dich nur bei einer Probefahrt
interessieren. Wie er das gekaufte Auto abtransportiert, ist nicht
dein Problem.
Wenn der allein zum Kauf erscheint?
Wirklich nicht, wenn am Fahrzeug die Schlüssel übergeben werden und
derjenige sich reinsetzt?

Das würde ich als Grenzfall sehen, mit abgeschlossenem Kaufvertrag ist
der neue Halter verantwortlich, aber gegenüber der Versicherung und der
behörde ist er eigentlich noch verantwortlicher Halter.

Grüße Harald
Jochen Seemann
2014-08-25 12:32:43 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Nach meiner Recherche im Internet meine ich folgendes herausgefunden zu
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Ich hab' keine Recherche zum Thema betrieben, die Frage, ob Du noch Halter
des Fahrzeugs bist, spielt aber eigentlich keine Rolle, jedenfalls soweit es
um die Haftung aus § 21 StVG geht, und das Fahrzeug mit Schlüsseln übergeben
und der Kaufpreis gezahlt wurde.

Mit der Übergabe des Fahrzeugs und damit dem Übergang des Eigentums am
Fahrzeug auf den Erwerber hast Du jedenfalls die Sachherrschaft über das
Fahrzeug aufgegeben.

Eine (vorübergehende) Überlassung des Fahrzeugs zum Gebrauch durch den
Inhaber der Sachherrschaft über das Fahrzeug, wie von § 21 StVG gemeint, ist
das nicht, sondern halt die Erfüllung des Kaufvertrags durch endgültige
Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. § 21 StVG gilt nicht im Verhältnis
zum Käufer eines Fahrzeugs. Es besteht auch keine Einflussmöglichkeit mehr
auf den Gebrauch des Fahrzeugs durch den Käufer .

Sofern Du gegenüber der Polizei die Übergabe des Fahrzeugs im Rahmen des
geschlossenen Kaufvertrags (in dem Übergabe und Übergabezeitpunkt des
Fahrzeugs hoffentlich schriftlich festgehalten wurden) belegen kannst,
sollte sich die Sache erledigen. Die Polizei hat davon ja noch keine
Kenntnis und hat eben Dich als noch eingetragenen Fahrzeughalter aus dem
Fahrzeugregister geangelt.

Wenn der Käufer schon einen Schaden verusacht hätte, wären z.B.
(zivilrechtliche) Verkehrsicherungspflichten des Verkäufers denkbar, die eine
Haftung begründen könnten. Bei Dir geht es ja aber nur um die Überlassung
des Fahrzeugs nach 21 StVG.
Post by Martin Eckel
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Solange kein Schaden durch den Käufer verursacht wurde, ist das Problem ja
eigentlich noch keines.

Mit der Veräußerungsanzeige an die Versicherung ist der Versicherungsvertrag
bereits auf den Käufer übergegangen. Außerdem kannst Du Übergabe und
Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs belegen.

Die Zulassungsstelle wird das Fahrzeug stilllegen, wenn der Veräußerer die
Anzeige unterlässt oder der Erwerber das Fahrzeug nicht unverzüglich
ummeldet. Die Anzeige an die Zulassungsstelle solltest Du auf jeden Fall
nachholen
Martin Eckel
2014-08-25 13:25:28 UTC
Permalink
Post by Jochen Seemann
Sofern Du gegenüber der Polizei die Übergabe des Fahrzeugs im Rahmen des
geschlossenen Kaufvertrags (in dem Übergabe und Übergabezeitpunkt des
Fahrzeugs hoffentlich schriftlich festgehalten wurden) belegen kannst,
sollte sich die Sache erledigen. Die Polizei hat davon ja noch keine
Kenntnis und hat eben Dich als noch eingetragenen Fahrzeughalter aus dem
Fahrzeugregister geangelt.
So wird es hoffentlich laufen.
Die Frage ist halt, ob ich den Anhörungsbogen jetzt erstmal einfach
beantworte, oder ob man sich lieber gleich einen Anwalt holt, um nichts
falsches zu sagen.
Ich bin ja nicht dafür, immer gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen...
Post by Jochen Seemann
Mit der Veräußerungsanzeige an die Versicherung ist der Versicherungsvertrag
bereits auf den Käufer übergegangen. Außerdem kannst Du Übergabe und
Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs belegen.
Ich habe der Versicherung Bescheid gegeben, diese wird der
Zulassungsstelle mitteilen, daß der Versicherungsschutz endet.
Post by Jochen Seemann
Die Zulassungsstelle wird das Fahrzeug stilllegen, wenn der Veräußerer die
Anzeige unterlässt oder der Erwerber das Fahrzeug nicht unverzüglich
ummeldet. Die Anzeige an die Zulassungsstelle solltest Du auf jeden Fall
nachholen
Ist inzwischen geschehen. Das Fahrzeug läuft tatsächlich immer noch auf
meinen Namen.

Ich habe den Ausweis des Verkäufers gesehen und da dieser jetzt
anscheinend von der Polizei kontrolliert wurde, scheint der Name ja auch
echt zu sein.

Was passiert in diesem Fall eigentlich mit dem Fahrzeug (Fahren ohne
Führerschein)? Wird es sichergestellt?
DAS wäre mir natürlich prinzipiell am liebsten, wenn es in
Polizeigewahrsam wäre.

Gruß,
Martin
Olaf Kaluza
2014-08-25 16:14:30 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Was passiert in diesem Fall eigentlich mit dem Fahrzeug (Fahren ohne
Führerschein)? Wird es sichergestellt?
Warum? Der Kaeufer koennte doch noch eine Frau und fuenf Brueder mit
Fuehrerschein haben und man darf natuerlich auch ein Auto ohne
Fuehrerschein besitzen. Man darf nur nicht damit rumfahren.

Olaf
Martin K.
2014-08-25 20:54:12 UTC
Permalink
... man darf natuerlich auch ein Auto ohne
Fuehrerschein besitzen. Man darf nur nicht damit rumfahren.
Btw, darf man ein Auto auch auf seinen Namen zulassen, wenn man
keinen Führerschein hat? Oder wenn man erst 17 Jahre alt ist?
Michael Landenberger
2014-08-25 21:04:03 UTC
Permalink
Post by Martin K.
... man darf natuerlich auch ein Auto ohne
Fuehrerschein besitzen. Man darf nur nicht damit rumfahren.
Btw, darf man ein Auto auch auf seinen Namen zulassen, wenn man
keinen Führerschein hat?
Natürlich.
Post by Martin K.
Oder wenn man erst 17 Jahre alt ist?
Hier dürfte vermutlich das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
notwendig sein.

Gruß

Michael
Frank Hucklenbroich
2014-08-26 09:08:45 UTC
Permalink
Post by Martin K.
... man darf natuerlich auch ein Auto ohne
Fuehrerschein besitzen. Man darf nur nicht damit rumfahren.
Btw, darf man ein Auto auch auf seinen Namen zulassen, wenn man
keinen Führerschein hat?
Natürlich. Kommt nicht so selten vor, daß die Omi dem Enkel ein Auto
schenkt und es auf sich selbst zuläßt.
Post by Martin K.
Oder wenn man erst 17 Jahre alt ist?
Das dürfte schwieriger sein, nicht wegen dem Führerschein, sondern weil man
mit 17 noch nicht voll geschäftsfähig ist.

Grüße,

Frank
Heinz Saathoff
2014-08-26 10:44:51 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Martin K.
Btw, darf man ein Auto auch auf seinen Namen zulassen, wenn man
keinen Führerschein hat?
Natürlich. Kommt nicht so selten vor, daß die Omi dem Enkel ein Auto
schenkt und es auf sich selbst zuläßt.
Kann die Oma dann eigentlich auch Punkte bekommen (vom Enkel
übernehmen)? Es kommt ja normalerweise nur ein Schriftstück mit
Aufforderung zur Zahlung ders Bußgeldes und dem Hinweis auf die
Punkte. Wenn die Oma also braf zahlt und keiner zur Gesichtskontrolle
kommt? Oder kriegt die Oma dann gleich den nächsten Strafbefehl wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis?


- Heinz
Frank Hucklenbroich
2014-08-26 11:53:01 UTC
Permalink
Post by Heinz Saathoff
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Martin K.
Btw, darf man ein Auto auch auf seinen Namen zulassen, wenn man
keinen Führerschein hat?
Natürlich. Kommt nicht so selten vor, daß die Omi dem Enkel ein Auto
schenkt und es auf sich selbst zuläßt.
Kann die Oma dann eigentlich auch Punkte bekommen (vom Enkel
übernehmen)?
Theoretisch müßte das gehen. Ich kenne nur den Fall, daß Verantwortliche
eines Firmenfuhrparks Punkte kassieren können, wenn die z.B. Anweisung
geben, einen LKW zu überladen. Dann kann der Disponent Punkte kassieren. In
der Praxis wird der wohl einen FS haben, aber theoretisch könnte er auch
sammeln, ohne einen solchen zu besitzen. Dann bekommt er evtl. in Zukunft
Probleme, wenn er mal einen FS machen will.
Post by Heinz Saathoff
Es kommt ja normalerweise nur ein Schriftstück mit
Aufforderung zur Zahlung ders Bußgeldes und dem Hinweis auf die
Punkte.
Kommt nicht erst mal ein Fragebogen, wo man den Fahrer eintragen muß?
Post by Heinz Saathoff
Wenn die Oma also braf zahlt und keiner zur Gesichtskontrolle
kommt? Oder kriegt die Oma dann gleich den nächsten Strafbefehl wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Woher sollen die wissen, daß die Oma keine FE hat? Soweit ich weiß, steht
in deren Datei nur drin, wem man die FE entzogen hat. Ob die Oma ihren FS
damals in der DDR oder im Deutschen Reich gemacht hat, oder irgendwo im
Ausland, kann ohne das entsprechende Dokument doch eh keiner kontrollieren.

Grüße,

Frank
Michael Jakobs
2014-08-26 14:06:35 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Woher sollen die wissen, daß die Oma keine FE hat? Soweit ich weiß, steht
in deren Datei nur drin, wem man die FE entzogen hat. Ob die Oma ihren FS
damals in der DDR oder im Deutschen Reich gemacht hat, oder irgendwo im
Ausland, kann ohne das entsprechende Dokument doch eh keiner kontrollieren.
Falls man einen deutschen, inländischen FS besitzt sollte das problemlos
ermittelbar sein. Bin mal kontrolliert wurden und hatte nix dabei, die
Rennleitung wollte nur wissen ob ich schon so eine neumodische Karte
habe oder noch den alten rosafarbenen. Für den grauen bin ich noch nicht
alt genug :-)


Michael
Henning Koch
2014-08-26 17:07:38 UTC
Permalink
Post by Michael Jakobs
Falls man einen deutschen, inländischen FS besitzt sollte das problemlos
ermittelbar sein.
nein.

Die Kartenführerscheine sind zentral registriert.

Alle anderen stehen nur im örtlichen Register. Das kann vor allem dann
problematisch werden, wenn es das örtliche Register nicht mehr gibt.
Wer noch einen DDR-Führerschein hat kann so ganz schnell böse Probleme
bekommen, wenn er den verliert (im Sinne von "er ist weg und ich weiss
nicht wo").

Was mit den Registern aus der Zeit vor der deutschen Teilung passiert
ist weiss ich nicht, aber ich würde nich viel darauf wetten, dass da
noch alle Daten vollständig vorhanden sind...
Post by Michael Jakobs
Bin mal kontrolliert wurden und hatte nix dabei, die
Rennleitung wollte nur wissen ob ich schon so eine neumodische Karte
habe oder noch den alten rosafarbenen.
genau deswegen wollten die das wissen:
Beim Kartenführerschein können sie im zentralen Register nachfragen,
beim rosanen müssen sie im örtlichen Register recherchieren
(zumindestens hier hat AFAIK die örtlich zuständige Polizei auch per
EDV Zugriff auf das örtliche Register).
Post by Michael Jakobs
Für den grauen bin ich noch nicht alt genug :-)
um Omi zu sein vermutlich auch nicht :-)
Harald Klotz
2014-08-26 19:50:43 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Theoretisch müßte das gehen. Ich kenne nur den Fall, daß
Verantwortliche eines Firmenfuhrparks Punkte kassieren können, wenn
die z.B. Anweisung geben, einen LKW zu überladen.
Das gilt für jeden Halter.
Auch jemanden mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug fahren lassen geht
gegen den Halter und kann diesem, wie dem Fahrer Punkte bringen.
Post by Frank Hucklenbroich
Dann kann der
Disponent Punkte kassieren. In der Praxis wird der wohl einen FS
haben, aber theoretisch könnte er auch sammeln, ohne einen solchen zu
besitzen. Dann bekommt er evtl. in Zukunft Probleme, wenn er mal
einen FS machen will.
So ist es. Hat er keinen Führerschein und will er keinen, können ihn die
Punkte kalt lassen, allerdings die Strafzahlungen wird er leisten
müssen.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Heinz Saathoff
Es kommt ja normalerweise nur ein Schriftstück mit
Aufforderung zur Zahlung ders Bußgeldes und dem Hinweis auf die
Punkte.
Kommt nicht erst mal ein Fragebogen, wo man den Fahrer eintragen muß?
So weit ich es kenne hat man immer die Möglichkeit Widerspruch
einzulegen dabei kann man den Fahrer angeben, muss aber nicht.

Legt man keinen Widerspruch ein, wird es dir zur Last gelegt.
Post by Frank Hucklenbroich
Woher sollen die wissen, daß die Oma keine FE hat? Soweit ich weiß,
steht in deren Datei nur drin, wem man die FE entzogen hat. Ob die
Oma ihren FS damals in der DDR oder im Deutschen Reich gemacht hat,
oder irgendwo im Ausland, kann ohne das entsprechende Dokument doch
eh keiner kontrollieren.
Ein ausländischer Führerschein hat nur eine begrenzte Gültigkeit, ich
meine 6 Monate, danach muss er umgeschrieben werden.

Ein deutscher Führerschein ist selbstverstädlich bei der Behörde
eingetragen und kann duch andere Behörden abgefragt werden.

Grüße Harald
Harald Klotz
2014-08-26 19:43:54 UTC
Permalink
Post by Heinz Saathoff
Kann die Oma dann eigentlich auch Punkte bekommen (vom Enkel
übernehmen)? Es kommt ja normalerweise nur ein Schriftstück mit
Aufforderung zur Zahlung ders Bußgeldes und dem Hinweis auf die
Punkte. Wenn die Oma also braf zahlt und keiner zur Gesichtskontrolle
kommt?
Dann bekommt sie die Punkte, das wird aber nur Verstöße im ruhenden
Verkehr betreffen oder Übertretungen, bei denen der Fahrer nicht
festgestellt wird, Rotlichtblitzer, Radarkontrollen.
Post by Heinz Saathoff
Oder kriegt die Oma dann gleich den nächsten Strafbefehl wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich habe keine Ahnung was die Behörden machen, wenn die Punktezahl
reicht und ein Führerschein entzogen werden soll.
Vermutlich wird man fragen wer gefahren ist und Oma muss wegen des
Verwandtschaftsverhältnisses nichts sagen. Bzw. bis es soweit kommt wird
das meiste gegen den Fahrer ohnehin verjährt sein.

Grüße Harald
Theodor.Hellwald
2014-09-08 13:06:26 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Heinz Saathoff
Kann die Oma dann eigentlich auch Punkte bekommen (vom Enkel
übernehmen)? Es kommt ja normalerweise nur ein Schriftstück mit
Aufforderung zur Zahlung ders Bußgeldes und dem Hinweis auf die
Punkte. Wenn die Oma also braf zahlt und keiner zur Gesichtskontrolle
kommt?
Dann bekommt sie die Punkte, das wird aber nur Verstöße im ruhenden
Verkehr betreffen oder Übertretungen, bei denen der Fahrer nicht
festgestellt wird, Rotlichtblitzer, Radarkontrollen.
Post by Heinz Saathoff
Oder kriegt die Oma dann gleich den nächsten Strafbefehl wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich habe keine Ahnung was die Behörden machen, wenn die Punktezahl
reicht und ein Führerschein entzogen werden soll.
Vermutlich wird man fragen wer gefahren ist und Oma muss wegen des
Verwandtschaftsverhältnisses nichts sagen. Bzw. bis es soweit kommt wird
das meiste gegen den Fahrer ohnehin verjährt sein.
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Henning Koch
2014-09-08 15:56:13 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Deine Ausführungen sind unvollständig.

Du hast vergessen die Maßnahmen der Prügelstrafe, Sippenhaft sowie
öffentlicher Pranger und Vierteilen aufzuführen.
Theodor.Hellwald
2014-09-08 16:26:59 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Theodor.Hellwald
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Deine Ausführungen sind unvollständig.
Du hast vergessen die Maßnahmen der Prügelstrafe, Sippenhaft sowie
öffentlicher Pranger und Vierteilen aufzuführen.
Du hast ne Vollklatsche....
Heinz Saathoff
2014-09-09 06:55:16 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Theodor.Hellwald
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Deine Ausführungen sind unvollständig.
Du hast vergessen die Maßnahmen der Prügelstrafe, Sippenhaft sowie
öffentlicher Pranger und Vierteilen aufzuführen.
Ich hab heute in den Nachrichten gehört, dass die Scharia-Polizei hier
keine Befugnisse hat. Damit sind die genannen Bestrafungen hinfällig.


- Heinz
Henning Koch
2014-09-09 19:27:16 UTC
Permalink
Post by Heinz Saathoff
Post by Henning Koch
Post by Theodor.Hellwald
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Deine Ausführungen sind unvollständig.
Du hast vergessen die Maßnahmen der Prügelstrafe, Sippenhaft sowie
öffentlicher Pranger und Vierteilen aufzuführen.
Ich hab heute in den Nachrichten gehört, dass die Scharia-Polizei hier
keine Befugnisse hat. Damit sind die genannen Bestrafungen hinfällig.
dann gibts also keine Zwangsabmeldung und es bleibt beim
Fahrtenbuch...
Theodor.Hellwald
2014-09-10 03:36:58 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Heinz Saathoff
Post by Henning Koch
Post by Theodor.Hellwald
Fortlaufende Verstösse haben zur Folge das das Fahrzeug zwangsabgemeldet
wird, später folgen dann Sanktionen a la Fahrzeug einziehen und/oder dem
Verbot ein Fahrzeug zu besitzen. MfG theo
Deine Ausführungen sind unvollständig.
Du hast vergessen die Maßnahmen der Prügelstrafe, Sippenhaft sowie
öffentlicher Pranger und Vierteilen aufzuführen.
Ich hab heute in den Nachrichten gehört, dass die Scharia-Polizei hier
keine Befugnisse hat. Damit sind die genannen Bestrafungen hinfällig.
dann gibts also keine Zwangsabmeldung und es bleibt beim
Fahrtenbuch...
Das Fahrtenbuch ist nicht die finale Lösung! Erkundige dich mal warum es
Pkw gibt die auf 6 Km/h gedrosselt rumfahren und wer sie fährt....
vielleicht lernst du dann mal etwas. Das sind alles Leutz denen halten
und fahren von normalen Pkw untersagt wurde. theo
Henning Koch
2014-09-10 18:47:06 UTC
Permalink
Das sind alles Leutz denen halten und fahren von normalen Pkw untersagt wurde. theo
das Fahren, nicht das Halten...
Theodor.Hellwald
2014-09-11 06:44:17 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Das sind alles Leutz denen halten und fahren von normalen Pkw untersagt wurde. theo
das Fahren, nicht das Halten...
schlimmstenfalls auch das halten weshalb diese Fahrzeuge dann auf andere
Verwandte/Bekannte laufen und fahren dürfen sie die wegen der Drosselung
auf 6Km/h!
Da sind eine Menge drunter denen sowohl das fahren als auch das halten
von jeglichen Fahrzeugen verboten wurde. Einen hab ich mal kennengelernt
der war sogar wegen Trunkenheit am (Fahrrad) Lenker verurteilt worden,
es war das 5 mal mit ü2 Promille, es hätte mich nicht gewundert wenn man
ihn irgendwann zwangsweise eingewiesen hätte.
Dabei sollte man davon ausgehen das man schiebenderweise höchstens
Selbstmord begehen kann wenn man von einem Kfz plattgemacht wird...
Die Richter sehen das wohl ab und zu anders.
Was mich allerdings wundert ist, das es diese Gesetzeslücke - obwohl ja
offensichtlich nicht gewünscht(!) - trotzdem noch existiert.
Denn eines ist doch wohl klar, da bewegen Menschen i.Zw. alkoholisiert
(deswegen haben sie ja keinen FS mehr und selbst Eigentum an Kfz wurde
ihnen i.Zw. verboten!) Pkw mit 6 Km/h auf öffentlichen Strassen.
Abgesehen von der Mickergeschwindigkeit finde ich auch das absolut
verkehrsgefährdend. Die Rennleitung muss sich doch völlig verarscht
vorkommen wenn die nichts dagegen machen können! MfG theo
Harald Klotz
2014-09-11 18:03:03 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Post by Henning Koch
das Fahren, nicht das Halten...
schlimmstenfalls auch das halten weshalb diese Fahrzeuge dann auf
andere Verwandte/Bekannte laufen und fahren dürfen sie die wegen der
Drosselung auf 6Km/h!
Man Theo, wieder eine volle Flasche Blödheit zu dir genommen?
Ein 6kmh Fahrzeug braucht keine Anmeldung.

An die Wissenden.
Braucht es eine Art Fahrzeugschein, wo die 6kmh irgendwie
bestätigt/eingetragen sind?
Post by Theodor.Hellwald
Da sind eine Menge drunter denen sowohl das fahren als auch das halten
von jeglichen Fahrzeugen verboten wurde.
Besitzen auch.
6kmh Fahrzeuge brauchen keine Zulassung und ohne Zulassung gibt es auch
keinen Halter.
Post by Theodor.Hellwald
Einen hab ich mal
kennengelernt der war sogar wegen Trunkenheit am (Fahrrad) Lenker
verurteilt worden, es war das 5 mal mit ü2 Promille, es hätte mich
nicht gewundert wenn man ihn irgendwann zwangsweise eingewiesen hätte.
Und hat man ihm das Schieben von Fahrrädern verboten?
Post by Theodor.Hellwald
(deswegen haben sie ja keinen FS mehr und selbst Eigentum an Kfz wurde
ihnen i.Zw. verboten!)
Kannst du eine Rechtsgrundlage nennen?
Post by Theodor.Hellwald
Pkw mit 6 Km/h auf öffentlichen Strassen.
Abgesehen von der Mickergeschwindigkeit finde ich auch das absolut
verkehrsgefährdend. Die Rennleitung muss sich doch völlig verarscht
vorkommen wenn die nichts dagegen machen können!
Die können.
z.B. das Fahrzeug beschlagnahmen.

Grüße Harald
Henning Koch
2014-09-11 20:24:29 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
6kmh Fahrzeuge brauchen keine Zulassung und ohne Zulassung gibt es auch
keinen Halter.
natürlich gibt es einen Halter

denn: "Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in
Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt"

Bei Fahrzeugen mit eigenen Kennzeichen wird es aber allgemein
toleriert, dass nicht der tatsächliche Halter bei der Zulassung als
solcher eingetragen wird.
Theodor.Hellwald
2014-09-12 01:47:49 UTC
Permalink
Post by Harald Klotz
Post by Theodor.Hellwald
Post by Henning Koch
das Fahren, nicht das Halten...
schlimmstenfalls auch das halten weshalb diese Fahrzeuge dann auf
andere Verwandte/Bekannte laufen und fahren dürfen sie die wegen der
Drosselung auf 6Km/h!
Man Theo, wieder eine volle Flasche Blödheit zu dir genommen?
Ein 6kmh Fahrzeug braucht keine Anmeldung.
An die Wissenden.
Braucht es eine Art Fahrzeugschein, wo die 6kmh irgendwie
bestätigt/eingetragen sind?
Post by Theodor.Hellwald
Da sind eine Menge drunter denen sowohl das fahren als auch das halten
von jeglichen Fahrzeugen verboten wurde.
Besitzen auch.
6kmh Fahrzeuge brauchen keine Zulassung und ohne Zulassung gibt es auch
keinen Halter.
Post by Theodor.Hellwald
Einen hab ich mal
kennengelernt der war sogar wegen Trunkenheit am (Fahrrad) Lenker
verurteilt worden, es war das 5 mal mit ü2 Promille, es hätte mich
nicht gewundert wenn man ihn irgendwann zwangsweise eingewiesen hätte.
Und hat man ihm das Schieben von Fahrrädern verboten?
Post by Theodor.Hellwald
(deswegen haben sie ja keinen FS mehr und selbst Eigentum an Kfz wurde
ihnen i.Zw. verboten!)
Kannst du eine Rechtsgrundlage nennen?
Post by Theodor.Hellwald
Pkw mit 6 Km/h auf öffentlichen Strassen.
Abgesehen von der Mickergeschwindigkeit finde ich auch das absolut
verkehrsgefährdend. Die Rennleitung muss sich doch völlig verarscht
vorkommen wenn die nichts dagegen machen können!
Die können.
z.B. das Fahrzeug beschlagnahmen.
Ach Klötchen, du willst doch nur spielen, geh, spiel wieder unter deinem
Stein!^^
Werner Schmidt
2014-09-11 18:37:12 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Post by Henning Koch
das Fahren, nicht das Halten...
schlimmstenfalls auch das halten weshalb diese Fahrzeuge dann
aber auf keinen Fall im Halteverbot!

Außerdem geht es hier ja um *Fahr*zeuge, nicht um Stehzeuge!

SCNR :-D

Gruß
Werner
Henning Koch
2014-09-11 20:27:50 UTC
Permalink
fahren dürfen sie die wegen der Drosselung auf 6Km/h!
Dabei sollte man allerdings erwähnen, dass die Fahrerlaubnis-Freiheit
für 6km/h-Fahrzeuge seit einiger Zeit auf "Zugmaschinen, die nach
ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher
Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und
andere Flurförderzeuge" beschränkt ist.

Weiterhin gibt es in verschiedenen Bundesländern verschiedene
Auslegungen, wann ein 6km/h-Fahrzeug überhaupt von der
Zulassungspflicht befreit ist. Da durchaus auch die Ansicht vertreten,
dass bei einem nachträglich gedrosselten Fahrzeug die geringere
Höchstgeschwindigkeit eben nicht durch die Bauart beschränkt ist.

(was aber IMNSHO gewisse Logik-Probleme mit der "Mofa"-Definition mit
sich bringt)
Jochen Seemann
2014-08-25 19:55:46 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
So wird es hoffentlich laufen.
Die Frage ist halt, ob ich den Anhörungsbogen jetzt erstmal einfach
beantworte, oder ob man sich lieber gleich einen Anwalt holt, um nichts
falsches zu sagen.
Den Anwalt würde ich mir, sofern es mich beträfe, sparen und der Polizei
einfach den Sachverhalt auseinandersetzen, sprich den Bogen ausfüllen, sowie
den Kaufvertrag mit der dokumentierten Übergabe vorlegen. Wenn Du z.B.
keine Angaben zur Sache machst, dann hilft das ja nicht unbedingt und es
geht halt weiter.

Die Entscheidung bleibt aber natürlich Dir überlassen. Inhaltlich wird Dir
ein Anwalt vermutlich auch nichts anderes sagen, als den Sachverhalt bei der
Polizei zu klären...
Post by Martin Eckel
Post by Jochen Seemann
Mit der Veräußerungsanzeige an die Versicherung ist der
Versicherungsvertrag bereits auf den Käufer übergegangen. Außerdem kannst
Du Übergabe und Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs belegen.
Ich habe der Versicherung Bescheid gegeben, diese wird der
Zulassungsstelle mitteilen, daß der Versicherungsschutz endet.
BTW, der Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle ist der
relevante Zeitpunkt, zu dem die Kfz-Steuerpflicht für den Wagen endet (§ 5
Abs. 5 KfzStG). Das kostet Dich entsprechend etwas mehr als unbedingt nötig.
Post by Martin Eckel
Post by Jochen Seemann
Die Zulassungsstelle wird das Fahrzeug stilllegen, wenn der Veräußerer
die Anzeige unterlässt oder der Erwerber das Fahrzeug nicht unverzüglich
ummeldet. Die Anzeige an die Zulassungsstelle solltest Du auf jeden Fall
nachholen
Ist inzwischen geschehen. Das Fahrzeug läuft tatsächlich immer noch auf
meinen Namen.
Ich habe den Ausweis des Verkäufers gesehen und da dieser jetzt
anscheinend von der Polizei kontrolliert wurde, scheint der Name ja auch
echt zu sein.
Gut. Sonst könnte es passieren (wenn die Veräußerungsanzeige durch den
Verkäufer unterbleibt), dass die Zulassungstelle das Fahrzeug tatsächlich
stilllegt (außer Betrieb setzt) und dann versucht bei Dir als vorherigem
Eigentümer die Kosten für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu holen...
Hans-Jürgen Meyer
2014-08-26 06:17:51 UTC
Permalink
[...]
Post by Jochen Seemann
Den Anwalt würde ich mir, sofern es mich beträfe, sparen und der Polizei
einfach den Sachverhalt auseinandersetzen, sprich den Bogen ausfüllen, sowie
den Kaufvertrag mit der dokumentierten Übergabe vorlegen. Wenn Du z.B.
keine Angaben zur Sache machst, dann hilft das ja nicht unbedingt und es
geht halt weiter.
Die Entscheidung bleibt aber natürlich Dir überlassen. Inhaltlich wird Dir
ein Anwalt vermutlich auch nichts anderes sagen, als den Sachverhalt bei der
Polizei zu klären...
Der wird nicht sagen, der wird tun. Das heißt er wird Akteneinsicht
verlangen, dann den Sachverhalte vom Betroffenen aufnehmen, in einem
Schreiben formulieren und damit den Widerspruch auslösen.

Ich würde in einem solchen Fall wie diesem nichts ohne RA machen.

Hans-Jürgen
Harald Klotz
2014-08-25 18:42:17 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Was passiert in diesem Fall eigentlich mit dem Fahrzeug (Fahren ohne
Führerschein)?
Er darf nicht mehr weiterfahren. Zur Not fährt ein Polizist den Wagen in
die nächste Parkbucht.
Post by Martin Eckel
Wird es sichergestellt?
Nein, evtl. wird der Schlüssel einbehalten und nur jemanden ausgehändigt
der mit Führerschein auf dem Revier antanzt.
Vermutlich aber wird man nur kontrollieren, ob sich die Person vom
Fahrzeug entfernt.
Post by Martin Eckel
DAS wäre mir natürlich prinzipiell am liebsten, wenn es in
Polizeigewahrsam wäre.
Warum sollte sie das Fahrzeug sicherstellen, dafür gibt es keinen Grund.

Grüße Harald
Olaf Kaluza
2014-08-25 16:10:47 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
Das war ungeschickt. Ich faxe denen normalerweise den neuen Kaufvertrag.
Post by Martin Eckel
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Du bist auch verpflichetet zu pruefen ob derjenige dem du dein Auto
uebergibst einen Fuehrerschein hat. Ich weiss das macht keiner,
jedenfalls wollte noch keine Privatperson von mir einen Fuehrerschein
sehen von denen ich was gekauft habe. :-)
Das ist einem Freund von mir auch schonmal passiert und hat ihn eine
Geldstrafe gekostet. Keine Ahnung wieviel das war.
Post by Martin Eckel
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Was hat das damit zutun?
Post by Martin Eckel
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Fahr mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und klaer das vor
Ort. Vermutlich haben sie so einen Fall einmal pro Monat und koennen
dir genau erklaeren was jetzt passiert.
Post by Martin Eckel
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Steht das in deinem Vertrag?
Post by Martin Eckel
Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?
Keine Ahnung.

Olaf
Jürgen Exner
2014-08-25 17:19:00 UTC
Permalink
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
Das war ungeschickt. Ich faxe denen normalerweise den neuen Kaufvertrag.
ACK
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Du bist auch verpflichetet zu pruefen ob derjenige dem du dein Auto
uebergibst einen Fuehrerschein hat.
Moment. Was meinst du mit "uebergibt"?
"Uebergibt" wie in ich als Halter ueberlasse jemandem das Fahrzeug zum
fahren? Dann hast du Recht.
"Uebergibt" wie in ich uebergebe mein Eigentum an dem Fahrzeug an
jemanden ohne Fuehrerschein? Das ist voellig legal. Warum auch nicht?
Ist dann doch seine Sache, ob der neue Eigentuemer das Auto dann durch
einen Fuehrerscheinbesitzer oder sogar einen Abschleppdienst
fortschafft.
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Was hat das damit zutun?
Dass ich keinerlei rechtliche Verantwortung fuer Gegenstaende habe, die
nicht mir gehoeren?
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Steht das in deinem Vertrag?
Wichtiger: Datum und Uhrzeit der Fahrzeuguebergabe, d.h. der
Eigentumsuebertragung. Danach hat der Verkaeufer keinerlei
Verpflichtungen bzgl. des Fahrzeuges mehr.

jue
Theodor.Hellwald
2014-08-29 07:47:54 UTC
Permalink
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
Das war ungeschickt. Ich faxe denen normalerweise den neuen Kaufvertrag.
Post by Martin Eckel
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Du bist auch verpflichetet zu pruefen ob derjenige dem du dein Auto
uebergibst einen Fuehrerschein hat. Ich weiss das macht keiner,
jedenfalls wollte noch keine Privatperson von mir einen Fuehrerschein
sehen von denen ich was gekauft habe. :-)
Das ist einem Freund von mir auch schonmal passiert und hat ihn eine
Geldstrafe gekostet. Keine Ahnung wieviel das war.
Das ist doch Blödsinn, dein Kumpel hat die Strafe wenn überhaupt nicht
dafür bekommen das er den Wagen an jemanden ohne FS verkauft hat sondern
dafür, das er ihn hat fahren lassen!
Es gibt keine FS Pflicht zum Auto kaufen!
Post by Olaf Kaluza
Post by Martin Eckel
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Was hat das damit zutun?
Post by Martin Eckel
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Fahr mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und klaer das vor
Ort. Vermutlich haben sie so einen Fall einmal pro Monat und koennen
dir genau erklaeren was jetzt passiert.
Post by Martin Eckel
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Steht das in deinem Vertrag?
Post by Martin Eckel
Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?
Keine Ahnung.
Dann Nuhr... MfG theo
Martin Eckel
2014-09-29 06:56:03 UTC
Permalink
Liest eigentlich jemand bei der Polizei, was man schreibt?

Ich hatte lang und breit geantwortet, daß ich das Fahrzeug nicht
verliehen sondern verkauft habe, daß ich meiner Versicherung und der
Zulassungsstelle Bescheid gegeben habe, daß die Zwangsstilllegung folgen
wird... und daß meine Zulassungsstelle sich über einen Hinweis, wo das
Auto steht, freuen wird, um es zu entstempeln.
Den Kaufvertrag hab ich in Kopie mitgeschickt.

Nun bekomme ich einen Brief, das Auto sei damals beschlagnahmt worden
und ich möge es bitte abholen.

Ich meine, daß es beschlagnahmt wurde, ist ja schonmal gut, dann
passiert damit wenigstens nichts mehr. Und es ist bekannt, wo es ist.

Aber abholen kann ich es ja schlecht. Schliesslich gehört es mir nicht.
Und die Zulassungsbescheinigung Teil II habe ich auch nicht mehr.

Gruß,
Martin
Jürgen Exner
2014-09-29 12:39:45 UTC
Permalink
On Mon, 29 Sep 2014 08:56:03 +0200, Martin Eckel
Post by Martin Eckel
Liest eigentlich jemand bei der Polizei, was man schreibt?
Ich hatte lang und breit geantwortet, daß ich das Fahrzeug nicht
verliehen sondern verkauft habe, daß ich meiner Versicherung und der
Zulassungsstelle Bescheid gegeben habe, daß die Zwangsstilllegung folgen
wird... und daß meine Zulassungsstelle sich über einen Hinweis, wo das
Auto steht, freuen wird, um es zu entstempeln.
Den Kaufvertrag hab ich in Kopie mitgeschickt.
Nun bekomme ich einen Brief, das Auto sei damals beschlagnahmt worden
und ich möge es bitte abholen.
Ach, das ist doch voellig ueblich heutzutage (ich weigere mich "normal"
anstatt "ueblich" zu schreiben).
Ich habe habe hier einen Brief einer Firma in dem sie schreiben, sie
haetten nichts von mir gehoert. Komisch nur dass ich drei (in Worten:
drei) von ihnen unterschriebene Rueckscheine hier auf meinem
Schreibtisch liegen habe.

jue
Martin Eckel
2014-10-14 13:05:52 UTC
Permalink
Heute bekomme ich wiederum einen Brief der Polizeiinspektion, ich möge
doch mein Fahrzeug abholen... wozu habe ich dort eigentlich angerufen??
Frank Kemper
2014-10-14 17:37:17 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Heute bekomme ich wiederum einen Brief der Polizeiinspektion, ich möge
doch mein Fahrzeug abholen... wozu habe ich dort eigentlich angerufen??
Um festzustellen, dass Mitschriften von Telefonaten auf dem Revier nicht
angefertigt werden und deshalb nicht in der Akte zu dem Vorgang landen. Das
war einfach.

Frank
--
Jetzt neu: Red Bullet - der Roman
http://www.amazon.de/Red-Bullet-ebook/dp/B00AXNQPZI
Martin Eckel
2014-10-20 11:58:06 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Heute bekomme ich wiederum einen Brief der Polizeiinspektion, ich möge
doch mein Fahrzeug abholen... wozu habe ich dort eigentlich angerufen??
Es ist doch alles nicht feierlich. In der Polizeiinspektion hat keiner
ne Ahnung, über die Telefonnummer vom Sachbearbeiter, die man mir
gegeben hat, ist niemand zu erreichen.

Inzwischen bekomme ich Post von der Bußgeldstelle, weil die HU
abgelaufen ist.
Immerhin bei der Zulassungsstelle ist jemand zu erreichen. Ja das
Fahrzeug ist offiziell zur Fahndung ausgeschrieben, mit meinen Infos wo
es steht... aber es dort passiert nichts.

Erzähl ich von der Bußgeldstelle, sagt er, ja hätte die Politesse mal ne
Datenabfrage gemacht, dann hätte sie gleich erfahren, daß nach dem
Fahrzeug gefahndet wird.

Irre...

Gruß,
Martin
Martin Eckel
2014-11-12 07:46:18 UTC
Permalink
So, für alle, die hier noch lesen:

- Auto ist inzwischen von Amts wegen zwangsabgemeldet
- Bußgeld wegen abgelaufener HU gestrichen, da nicht mehr mein Fahrzeug
- Strafverfahren wegen Fahren lassen ohne Führerschein eingestellt

Ich glaube, damit bin ich dann endlich durch mit dem Thema.

Gruß,
Martin
Bernd Laengerich
2014-11-12 08:28:22 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
Ich glaube, damit bin ich dann endlich durch mit dem Thema.
Und wann holst Du nun "Dein" Auto ab? :-D

Bernd
Martin Eckel
2014-11-26 08:14:48 UTC
Permalink
Post by Martin Eckel
- Bußgeld wegen abgelaufener HU gestrichen, da nicht mehr mein Fahrzeug
Nun hat tatsächlich eine zweite Politesse die abgelaufene HU bemerkt...
am morgen des 1.11.

Im Laufe des 1.11. ist das Fahrzeug zwangsabgemeldet worden.

Ich hoffe mein Hinweis an die Sachbearbeiterin auf das Aktenzeichen der
letzten Anhörung wegen abgelaufener HU reicht, um auch diese letzte
Sache vom Tisch zu bringen...

Gruß,
Martin

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