Martin Eckel
2014-08-25 07:33:26 UTC
Hallo,
ja ich weiß, man macht das nicht... aber ich war froh, das Auto
loszuwerden, bevor die Versicherung meckert (Übername der SF-Klasse auf
das neue Auto).
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Nach meiner Recherche im Internet meine ich folgendes herausgefunden zu
haben:
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?
Gruß,
Martin
ja ich weiß, man macht das nicht... aber ich war froh, das Auto
loszuwerden, bevor die Versicherung meckert (Übername der SF-Klasse auf
das neue Auto).
Also, Auto wurde am 11.7. angemeldet übergeben. Veräußerungsanzeige an
die Versicherung ist raus, an die Zulassungsstelle leider nicht, da ich
erstmal im Internet gucken wollte, ob ich die per Email schicken kann,
damals dann aber der Webserver des Landkreises gerade tot war. Dann fuhr
ich in den Urlaub und habe es vergessen - wohl ein großer Fehler :-(
Jetzt bekomme ich eine Anhörung zur Straftat, ich hätte als Halter des
Fahrzeuges den Herrn fahren lassen (vom 8.8.).
Nach meiner Recherche im Internet meine ich folgendes herausgefunden zu
haben:
Mit dem Verkauf bin ich nicht mehr der Halter, damit endet meine
Zuständigkeit.
Hoffe mal, daß das soweit akzeptiert wird.
Zweiter Punkt: anscheinend hatte er das Auto ja am 8.8. noch nicht
umgemeldet.
Was nun? Veräußerungsanzeige sollte schnellstmöglich zur
Zulassungsstelle wandern. Und weiter? Anzeige gegen den Käufer?
Das Auto sollte sofort am 14.7. abgemeldet werden, vor allem auch, da
die HU schon deutlich überschritten war. So war das abgesprochen.
Tja, das wird mir eine Lehre sein. Muß ich mir jetzt gleich einen Anwalt
holen?
Gruß,
Martin