Michael Myers
2005-05-19 07:57:17 UTC
Hallo,
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut (z.B. Querlenker)
und dieses geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, was ist dann durch
die Garantie abgedeckt? Nur das Material, oder auch der komplette Einbau
des neuen Ersatzteils?
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein, dass
nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten auf Kulanz
gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett bezahlen muss?
Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung, wie lange
ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
Gruss
Michael
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut (z.B. Querlenker)
und dieses geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, was ist dann durch
die Garantie abgedeckt? Nur das Material, oder auch der komplette Einbau
des neuen Ersatzteils?
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein, dass
nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten auf Kulanz
gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett bezahlen muss?
Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung, wie lange
ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
Gruss
Michael