Discussion:
Garantie beim Einbau von Ersatzteilen?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Myers
2005-05-19 07:57:17 UTC
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Hallo,
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut (z.B. Querlenker)
und dieses geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, was ist dann durch
die Garantie abgedeckt? Nur das Material, oder auch der komplette Einbau
des neuen Ersatzteils?

Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein, dass
nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten auf Kulanz
gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett bezahlen muss?

Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung, wie lange
ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?


Gruss
Michael
Martin Bach
2005-05-19 08:47:16 UTC
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Post by Michael Myers
Hallo,
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut (z.B. Querlenker)
und dieses geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, was ist dann durch
die Garantie abgedeckt? Nur das Material, oder auch der komplette Einbau
des neuen Ersatzteils?
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein, dass
nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten auf Kulanz
gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett bezahlen muss?
Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung, wie lange
ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
Gewährleistung != Garantie
Gewährleistung 2 Jahre, nach 6 Monaten geht aber die Beweispflicht über
zum Käufer. Es dürfte z.B. dann recht schwierig werden zu beweisen,
dass ein Mangel bereits bei Erwerb vorlag, oder wer hat schon das Know
How?

Garantie ist in Deutschland bei PKWs kaum noch vorhanden. Opel gibt
imho noch Garantie. Die anderen, imho, in Deutschland, z.B. Mercedes,
gar nicht mehr, seltsamerweise im Ausland (z.B. USA) aber schon.

Blöd ist das dann, wenn man einen Grauimport hat, dann darf man sich
nämlich an den Impoteur wenden und der dürfte kaum ein gesteigertes
Interesse haben auch nur irgendein Finger zu bewegen.
Christoph Kloeters
2005-05-19 09:04:43 UTC
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Hallo Martin!
Post by Martin Bach
Garantie ist in Deutschland bei PKWs kaum noch vorhanden. Opel gibt
imho noch Garantie. Die anderen, imho, in Deutschland, z.B. Mercedes,
[X] Du möchtest Dich über die Garantie im VAG-Konzern besser informieren.

Schönen Gruß,
Christoph
Martin Bach
2005-05-19 17:10:25 UTC
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Post by Christoph Kloeters
Hallo Martin!
Post by Martin Bach
Garantie ist in Deutschland bei PKWs kaum noch vorhanden. Opel gibt
imho noch Garantie. Die anderen, imho, in Deutschland, z.B. Mercedes,
[X] Du möchtest Dich über die Garantie im VAG-Konzern besser informieren.
Das sei Dir angeraten, offenbar hast Du die letzten paar Jahre verschlafen.
Möge Dich folgender Artikel erhellen

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=187

"BR | 03.08.2004 | 21.55 Uhr

Amerikanische Autofahrer haben es besser: Wer zum Beispiel beim VW-Händler in Washington einen neuen Wagen erwirbt, hat
selbstverständlich Anspruch auf Garantie. Die gewährt hier der Hersteller. Und das vier Jahre lang. Tritt während dieser Zeit ein
Garantieschaden auf, springt Volkswagen ein.

Ganz anders in Deutschland. Hierzulande will VW nicht mehr für die Qualität von Neuwagen bürgen. Was die meisten Kunden noch nicht
wissen: Statt des Herstellers haftet bei Volkswagen nur noch der Händler bei Mängeln eines neuen Autos. Und VW ist kein Einzelfall.
Klammheimlich haben die deutschen Autokonzerne mit Ausnahme von Opel für Marken unter ihrem Dach die Garantie einfach abgeschafft.
Statt dessen bekommen die Käufer jetzt nur noch eine Gewährleistung. Das klingt zwar gut. Ist aber keine Garantie. "
Wolfgang Lennertz
2005-05-19 19:11:32 UTC
Permalink
"Martin Bach" schrieb...

[...]
Post by Martin Bach
Das sei Dir angeraten, offenbar hast Du die letzten paar Jahre
verschlafen. Möge Dich folgender Artikel erhellen
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=187
"BR | 03.08.2004 | 21.55 Uhr
Ja, hättest Du mal lieber was aktuelleres rausgekramt... :-) Die
deutschen Hersteller geben seit dem 01.01.2005 nämlich wieder
Garantie - und zwar idR 2 Jahre!
--
Gruß,
Wolfgang.
Martin Bach
2005-05-19 20:22:47 UTC
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Post by Wolfgang Lennertz
"Martin Bach" schrieb...
[...]
Post by Martin Bach
Das sei Dir angeraten, offenbar hast Du die letzten paar Jahre
verschlafen. Möge Dich folgender Artikel erhellen
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=187
"BR | 03.08.2004 | 21.55 Uhr
Ja, hättest Du mal lieber was aktuelleres rausgekramt... :-) Die
deutschen Hersteller geben seit dem 01.01.2005 nämlich wieder
Garantie - und zwar idR 2 Jahre!
sehr erfreulich!
Christoph Kloeters
2005-05-19 22:51:18 UTC
Permalink
Hallo Martin!
Post by Martin Bach
Das sei Dir angeraten, offenbar hast Du die letzten paar Jahre verschlafen.
"BR | 03.08.2004 | 21.55 Uhr
Und Du schläfst aktuell.

Schönen Gruß,
Christoph
Alfred Wagner
2005-05-20 20:44:06 UTC
Permalink
Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-1
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Post by Christoph Kloeters
Post by Christoph Kloeters
[X] Du möchtest Dich über die Garantie im VAG-Konzern besser
informieren.
Das sei Dir angeraten, offenbar hast Du die letzten paar Jahre
verschlafen.
Möge Dich folgender Artikel erhellen
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=187
"BR | 03.08.2004 | 21.55 Uhr
Martin wach auf, wir haben jetzt Mai 2005.
Post by Christoph Kloeters
Ganz anders in Deutschland. Hierzulande will VW nicht mehr für die
Qualität von Neuwagen bürgen. Was die meisten Kunden noch nicht
wissen: Statt des Herstellers haftet bei Volkswagen nur noch der Händler
bei Mängeln eines neuen Autos. Und VW ist kein Einzelfall.
Klammheimlich haben die deutschen Autokonzerne mit Ausnahme von Opel für
Marken unter ihrem Dach die Garantie einfach abgeschafft.
Statt dessen bekommen die Käufer jetzt nur noch eine Gewährleistung. Das
klingt zwar gut. Ist aber keine Garantie. "
Reg dich im Fall VW wieder ab:
Seit 1.1.2005 gibt VW 2 Jahr Garantie. Und für den neuen Passat gips deren
drei!

-F.
Michael Myers
2005-05-19 09:12:54 UTC
Permalink
Post by Martin Bach
Gewährleistung 2 Jahre, nach 6 Monaten geht aber die Beweispflicht über
zum Käufer. Es dürfte z.B. dann recht schwierig werden zu beweisen,
dass ein Mangel bereits bei Erwerb vorlag, oder wer hat schon das Know
How?
Damit ist die Garantie also nahezu sinnlos.
Post by Martin Bach
Garantie ist in Deutschland bei PKWs kaum noch vorhanden. Opel gibt
imho noch Garantie. Die anderen, imho, in Deutschland, z.B. Mercedes,
gar nicht mehr, seltsamerweise im Ausland (z.B. USA) aber schon.
In meinen Fall handelt es sich um die Reparatur an einem 12 Jahre alten
Audi 100. Hatte ich vergessen zu erwähnen.


Gruss
Michael
Lars Trebing
2005-05-19 11:07:15 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Post by Martin Bach
Gewährleistung 2 Jahre, nach 6 Monaten geht aber die Beweispflicht
über zum Käufer. Es dürfte z.B. dann recht schwierig werden zu
beweisen, dass ein Mangel bereits bei Erwerb vorlag, oder wer hat
schon das Know How?
Damit ist die Garantie also nahezu sinnlos.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
--
Lars Trebing | http://www.ltrebing.de/ | mailto:***@ltrebing.de
Michael Myers
2005-05-19 11:25:17 UTC
Permalink
Post by Lars Trebing
Post by Michael Myers
Damit ist die Garantie also nahezu sinnlos.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Wenn z.B. der ersetzte Querlenker nach 7 Monaten (in meinem speziellen
Fall waren es 20 Monate) kaputt ist (Achse klappert, also zu schnell
verschlissen), wie soll ich dann nachweisen, dass der Mangel bereits bei
Erwerb vorlag (minderwertiges Material)?

Oder genügt dazu meine Aussage + Belege, dass die letzten Querlenker
mehr als die vierfache Laufleistung gehalten haben?

Ich vermute, dass mir die Werkstatt minderwertiges Material eingebaut
hat. Die letzten (langlebigen) Querlenker waren wahrscheinlich original
Audi-Teile.


Gruss
Michael
Lars Trebing
2005-05-19 11:51:00 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Wenn z.B. der ersetzte Querlenker nach 7 Monaten (in meinem
speziellen Fall waren es 20 Monate) kaputt ist (Achse klappert, also
zu schnell verschlissen), wie soll ich dann nachweisen, dass der
Mangel bereits bei Erwerb vorlag (minderwertiges Material)?
Das ist doch gerade der Witz bei der Garantie: Bei der gesetzlichen
Gewährleistung gibt es nach sechs Monaten die Beweislastumkehr (auf die
die Werkstatt natürlich nicht bestehen muß). Die Garantie, die die
Werkstatt möglicherweise freiwillig *zusätzlich* zur Gewährleistung
gibt, enthält meistens keine solche Beweislastumkehr (auch wenn sie
durchaus an andere mehr oder weniger realistische Bedingungen geknüpft
sein kann). Wenn deine Werkstatt damals mit zwei Jahren Garantie
geworben hat, kram die Rechnung heraus und such da nach den Bedingungen
für die Garantie (oder stell fest, daß es eben doch keine Garantie,
sondern nur die gesetzliche Gewährleistung war, und fluche einmal laut).

Nochmal: Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie sind zwei
völlig verschiedene Dinge.
--
Lars Trebing | http://www.ltrebing.de/ | mailto:***@ltrebing.de
Michael Paul
2005-05-19 08:50:55 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Hallo,
Hallo,
Post by Michael Myers
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut
(z.B. Querlenker) und dieses geht innerhalb der Garantiezeit
kaputt, was ist dann durch die Garantie abgedeckt? Nur das
Material, oder auch der komplette Einbau des neuen Ersatzteils?
Welche Garantie? Die eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie? Oder die
Gewährleistung oder Garantie für die Reparaturarbeit?
Post by Michael Myers
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein,
dass nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten
auf Kulanz gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett
bezahlen muss?
Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen der Werkstatt ab.
Garantieleistungen sind freiwillig, so daß es durchaus möglich ist,
daß nur das Material ersetzt wird.
Kulanz hat nichts mit Garantie zu tun. Ein kulanter Händler/Werkstatt
kann auch nach Ablauf der Garantie- oder Gewährleistungszeit
Leistungen erbringen, die er nicht erbringen müsste.
Post by Michael Myers
Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung, wie
lange ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
Zwei Jahre. Allerdings mußt DU nach Ablauf der ersten sechs Monate
nachweisen, daß das Teil mangelhaft war.

Gruß,
Michael
Michael Myers
2005-05-19 09:09:59 UTC
Permalink
Post by Michael Paul
Post by Michael Myers
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut
(z.B. Querlenker) und dieses geht innerhalb der Garantiezeit
kaputt, was ist dann durch die Garantie abgedeckt? Nur das
Material, oder auch der komplette Einbau des neuen Ersatzteils?
Welche Garantie? Die eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie? Oder die
Gewährleistung oder Garantie für die Reparaturarbeit?
Ich meine die Garantie für die Reparatur.
Post by Michael Paul
Post by Michael Myers
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt, kann es dann sein,
dass nach 20 Monaten nur noch ein Teilbetrag der Materialkosten
auf Kulanz gutgeschrieben wird und ich die Arbeitszeit komplett
bezahlen muss?
Das hängt von den jeweiligen Garantiebedingungen der Werkstatt ab.
Garantieleistungen sind freiwillig, so daß es durchaus möglich ist,
daß nur das Material ersetzt wird.
Gibt es da keine gesetzliche Regelung, meinetwegen auch nur für die
ersten 6 Monate?
Post by Michael Paul
Zwei Jahre. Allerdings mußt DU nach Ablauf der ersten sechs Monate
nachweisen, daß das Teil mangelhaft war.
Also nahezu ausgeschlossen...


Gruß,
Michael
Kai Tönnies
2005-05-19 18:27:26 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Post by Michael Paul
Post by Michael Myers
wenn mir meine Werkstatt ein neues Ersatzteil einbaut
(z.B. Querlenker) und dieses geht innerhalb der Garantiezeit
kaputt, was ist dann durch die Garantie abgedeckt? Nur das
Material, oder auch der komplette Einbau des neuen Ersatzteils?
Welche Garantie? Die eventuell vorhandene Fahrzeuggarantie? Oder die
Gewährleistung oder Garantie für die Reparaturarbeit?
Ich meine die Garantie für die Reparatur.
Da kann dir hier keiner helfen.
Du mußt die Garantiebedingungen in der Werkstatt erfragen.

Kai
Hans-Joachim Ruetten
2005-05-19 09:54:02 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Myers
was ist dann durch die Garantie abgedeckt?
Kommt darauf an.
Reiner Mangel am Ersatzteil => nur das Teil
Mangelhafter Einbau als Grund für Defekt => Instandsetzungskosten
Post by Michael Myers
Wenn die Werkstatt mit 2 Jahren Garantie wirbt,
Auf die Leistung oder die Teile?
Post by Michael Myers
Ich habe die AGBs der Werkstatt gerade nicht zur Verfügung,
Hierbei wären aber die Allgemeinen Geschäftsbedingungens wichtig.
Post by Michael Myers
wie lange ist die gesetzliche Gewährleistungspflicht?
Bereits beantwortet.

Bis dann,
Hajo
Michael Myers
2005-05-19 11:42:07 UTC
Permalink
Post by Hans-Joachim Ruetten
Post by Michael Myers
was ist dann durch die Garantie abgedeckt?
Kommt darauf an.
Reiner Mangel am Ersatzteil => nur das Teil
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?

Gruss
Michael
Frank Klatte
2005-05-19 16:09:43 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Ich hab bisher zweimal die Garantie/Gewährleistung in Anspruch nehmen
müssen. Einmal war bei einem Peugeot die ersetzte Lichtmaschine nach 2
Wochen wieder defekt und das Teil wurde von der Werkstatt ohne Kosten
für mich gegen ein Neuteil getauscht. Das zweite mal war bei meinem Audi
die Lambdasonde 1,5 Jahre(!) nach dem Austausch defekt. Wurde ebenfalls
ohne Kosten für mich von einer Audiwerkstatt ausgetauscht.

Grüßle
Frank K.
Kai Tönnies
2005-05-19 18:30:12 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Post by Michael Myers
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Ich hab bisher zweimal die Garantie/Gewährleistung in Anspruch nehmen
müssen. Einmal war bei einem Peugeot die ersetzte Lichtmaschine nach 2
Wochen wieder defekt und das Teil wurde von der Werkstatt ohne Kosten
für mich gegen ein Neuteil getauscht. Das zweite mal war bei meinem Audi
die Lambdasonde 1,5 Jahre(!) nach dem Austausch defekt. Wurde ebenfalls
ohne Kosten für mich von einer Audiwerkstatt ausgetauscht.
Grüßle
Frank K.
Wobei das erstere klar durch die Gewährleistung erledigt wurde.
Das zweite eher mit Garantie, da Du nicht nachgewiesen hast, das die
Sonde schon vorher defekt war.

Kai
Kai Tönnies
2005-05-19 18:32:46 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Blödsinn. Gewährleistung!
Zahlst gar nichts.
Es bietet fast niemand eine Garantie an, die in den ersten sechs Monaten
Dir mehr Vorteile verschafft als die Gewährleistung.

Kai
Michael Myers
2005-05-24 14:46:00 UTC
Permalink
Post by Kai Tönnies
Post by Michael Myers
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Blödsinn. Gewährleistung!
Von mir aus...
Post by Kai Tönnies
Zahlst gar nichts.
??
Wieso, rechtlich habe ich Anspruch auf Ersatz für das gekaufte Teil,
aber nicht für die Einbaukosten, oder?

Gruss
Michael
Kai Tönnies
2005-05-24 23:36:37 UTC
Permalink
Post by Michael Myers
Post by Kai Tönnies
Post by Michael Myers
Also, wenn mir z.B. ein neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt ist, dann bekomme ich
zwar das Teil ersetzt, muss aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Blödsinn. Gewährleistung!
Von mir aus...
Post by Kai Tönnies
Zahlst gar nichts.
??
Wieso, rechtlich habe ich Anspruch auf Ersatz für das gekaufte Teil,
aber nicht für die Einbaukosten, oder?
Bezogen auf Dein ursprüngliches Problem war meine Aussage falsch.
Bezogen auf das Quoting, ich ging davon aus, das es sich um eine
bezahlte Reparatur ging.

Kai

Hans-Joachim Ruetten
2005-05-20 09:46:06 UTC
Permalink
Hallo Michael,
Post by Michael Myers
neuer Querlenker von der freien Meisterwerkstatt
eingebaut wird, und dieser nach einer Woche defekt
ist, dann bekomme ich zwar das Teil ersetzt, muss
aber wieder mehrere 100 € für den Einbau +
Achsvermessung bezahlen?
Ja.
Es sei denn, deren AGB sehen etwas anderes vor. Die
Abweichungen dürfen aber nur zum Vorteil des Verbrauchers
sein.
Bis dann,
Hajo
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