Discussion:
Abgemeldetes Auto probefahren
(zu alt für eine Antwort)
Heiko Kradewitch
2006-09-19 19:17:57 UTC
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Hallo,

ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit der
Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen, aber
wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung bares
sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.

Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?

Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob der Besitzer die alten
Kennzeichen hat und das Spiel mitmacht. Würdet Ihr das tun?

Aber wie kann man sonst ein abgemeldetes Auto Probe fahren?

Grüße,
Heiko
e***@t-online.de
2006-09-19 19:22:54 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Hallo,
ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit
der Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen,
aber wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung
bares sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?
Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob der Besitzer die alten
Kennzeichen hat und das Spiel mitmacht. Würdet Ihr das tun?
Aber wie kann man sonst ein abgemeldetes Auto Probe fahren?
Warum fragst du nicht deinen Versicherungsvertreter? Erzähl ihm obiges
und hör was er dazu sagt! lol
mfg
Ernst-August
Heiko Kradewitch
2006-09-19 20:26:10 UTC
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Post by e***@t-online.de
Warum fragst du nicht deinen Versicherungsvertreter? Erzähl ihm obiges
und hör was er dazu sagt! lol
Die wissen auch nicht immer alles und außerdem kann ich den erst morgen
erreichen. Wollte mich schonmal vorab informieren, wie so im allgemeinen
beim Kauf eines abgemeldeten Gebrauchten von privat vorgegangen wird.

Grüße,
Heiko
Michael Burger
2006-09-19 20:41:35 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Post by e***@t-online.de
Warum fragst du nicht deinen Versicherungsvertreter? Erzähl ihm obiges
und hör was er dazu sagt! lol
Die wissen auch nicht immer alles und außerdem kann ich den erst morgen
erreichen. Wollte mich schonmal vorab informieren, wie so im allgemeinen
beim Kauf eines abgemeldeten Gebrauchten von privat vorgegangen wird.
Grüße,
Heiko
Dieses Abenteuer würde ich nur in Angriff nehmen, wenn der Wagen ein
Schnäppchen und im guten Zustand ist. Normalerweise ist es Sache des
Verkäufers die Probefahrt zu ermöglichen. Den Wagen kann er danach kurz vor
der Übergabe abmelden. Um das Teil probezufahren musst du dir so ein
Kurzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen, dazu eine Doppelkarte
von der Versicherung vorlegen. Für die paar Tage Versicherungsschutz musst
Du extra löhnen. Beides ist nicht billig. Schon zwei geprägte Kennzeichen
kosten 53 Euro. Ich würde dieses Blech nicht kaufen. Keine Gelegenheit ist
so gut, dass sie nicht noch einmal kommt.


Michael
Hajo Sendel
2006-09-19 21:54:05 UTC
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Post by Michael Burger
Keine Gelegenheit ist
so gut, dass sie nicht noch einmal kommt.
Na toll! Es soll Leute geben, die in einem
überschaubaren Zeitraum ein Auto brauchen/wollen
und deshalb keine Zeit haben, bis sich

a) ein ähnlich passendes Angebot ergibt, das

b) ähnlich günstig ist und dann auch noch

c) zugelassen ist!

HJS
Enrico Dörre
2006-09-19 23:02:13 UTC
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Post by Michael Burger
Post by Heiko Kradewitch
Post by e***@t-online.de
Warum fragst du nicht deinen Versicherungsvertreter? Erzähl ihm obiges
und hör was er dazu sagt! lol
Die wissen auch nicht immer alles und außerdem kann ich den erst morgen
erreichen. Wollte mich schonmal vorab informieren, wie so im allgemeinen
beim Kauf eines abgemeldeten Gebrauchten von privat vorgegangen wird.
Dieses Abenteuer würde ich nur in Angriff nehmen, wenn der Wagen ein
Schnäppchen und im guten Zustand ist. Normalerweise ist es Sache des
Verkäufers die Probefahrt zu ermöglichen. Den Wagen kann er danach kurz vor
der Übergabe abmelden.
Das geht am Wochenende bekanntlich immer sehr gut. Ausserdem könnte der
VK ein neues Auto gefunden haben und versucht nun das alte zu verkaufen,
hat aber keine Lust 4 Wochen für 2 Autos zu zahlen. Dann dürfte er evtl.
sein neues Auto auf 125% versichern, ausserdem kann er einen
Versicherungsschutz haben der nur ihn deckt weil er andere fahrer
ausgeschlossen hat. Ausserdem: was passiert wenn der Käufer das Auto
zerlegt? Dann wird man höhergestuft und kann sich den Verlust vom Käufer
einklagen - viel Spaß bei der Berechnung.

Grüße

Enrico
Thorsten Ostermann
2006-09-20 08:09:13 UTC
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Hallo Enrico!
Post by Enrico Dörre
Das geht am Wochenende bekanntlich immer sehr gut. Ausserdem könnte der
VK ein neues Auto gefunden haben und versucht nun das alte zu verkaufen,
hat aber keine Lust 4 Wochen für 2 Autos zu zahlen.
Das ist dann aber das Problem des VK, der mit einem abgemeldeten Auto
u.U. deutlich weniger erlöst. Ich habe unseren Golf II GT spezial gut 2
Monate als 3. Wagen laufen lassen, nachher aber für 1000 EUR verkauft...

Ich würde jedenfalls kein abgemeldetes Auto kaufen, weil ich es dann ja
auch nicht Probefahren kann.
Post by Enrico Dörre
Dann dürfte er evtl.
sein neues Auto auf 125% versichern, ausserdem kann er einen
Versicherungsschutz haben der nur ihn deckt weil er andere fahrer
ausgeschlossen hat.
Und? Erstens ist das ein separater Vertrag, zweitens gelten diese
Klauseln nicht für "Ausnahmen", z.B. Probefahrten.

Gruß
Thorsten
Heiko Kradewitch
2006-09-20 06:27:13 UTC
Permalink
Post by Michael Burger
Dieses Abenteuer würde ich nur in Angriff nehmen, wenn der Wagen ein
Schnäppchen und im guten Zustand ist. Normalerweise ist es Sache des
Verkäufers die Probefahrt zu ermöglichen. Den Wagen kann er danach kurz vor
der Übergabe abmelden. Um das Teil probezufahren musst du dir so ein
Kurzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen, dazu eine Doppelkarte
von der Versicherung vorlegen. Für die paar Tage Versicherungsschutz musst
Du extra löhnen. Beides ist nicht billig. Schon zwei geprägte Kennzeichen
kosten 53 Euro. Ich würde dieses Blech nicht kaufen. Keine Gelegenheit ist
so gut, dass sie nicht noch einmal kommt.
Kurzzeitkennzeichen sind erheblich billiger, ich weiß das, weil ich es
in den letzten Monaten zweimal gemacht habe. Die Schilder kosten ca. 10
EUR (subventioniert) und die Gebühren auch nochmal, also insgesamt 20
EUR. Wobei man die Schildermacher natürlich runterhandeln muß. Für das
endgültige Kennzeichen habe ich auch nur 18 EUR gezahlt.

Das Kostenrisiko ist die Versicherung. Normalerweise legt man z.B. bei
der Axa 100 EUR auf den Tresen für die Kurzzeit-Doppelkarte. Das wird
verrechnet, wenn der Vertrag zu Stande kommt. Wenn das Fahrzeug aber nix
taugt und kein Vertrag zu Stande kommt, dann behalten die die 100 EUR.

Allerdings sind die 100 EUR nicht bei Bestandskunden (ich bin einer)
fällig. Ich weiß aber nicht, was es dann kostet, wenn dann doch kein
Vertrag entsteht.

Die einzigste sinnvolle Variante, die mir zu dem Thema einfällt, wäre,
eine Werkstatt in der Nähe zu finden, diese zu überzeugen, einem eine
rote Nummer zu leihen, damit man denen das Fahrzeug zur Begutachtung
vorbei bringen kann. Dann verdienen die was dran und man hat
gleichzeitig den Gebrauchten geprüft.

Alles in allem ziemlich umständlich, einen abgemeldeten Gebrauchten von
privat zu kaufen.

Grüße,
Heiko
Thomas van Westen
2006-09-19 22:02:04 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?
Vergiß die Sache!! Für die Probefahrt holst Du Dir entweder besagte
Kurzzeitkennzeichen oder leihst Dir von einem dir vertrauenden Händler oder
Autohaus deren rote 06er-Nummern (Händlerkennzeichen). Selbst wenn die
dafür Bares sehen wollen, ist das immer noch günstiger als der Ärger, den Du
bekommst, wenn Du mit einem nicht zugelassenen Auto rumfährst. Oder Du
machst innerhalb der 5 Tage Gültigkeit Deiner Kurzzeitkennzeichen mehrere
Besichtigungstermine und füllst einfach den Fahrzeugschein nicht aus. Wenn
Dich dann die Blau-Silbernen (ehemals Grün-Weiß) anhalten, hast Du das
Ausfüllen eben vergessen. Ist nicht ganz legal und ich habe Dir das auch
nicht erzählt.

Die Sache mit der Fahrt beim An-und Abmelden wird bei uns folgendermaßen
geregelt:

Wird ein Fahrzeug stillgelegt, so kann die letzte Fahrt von der
Zulassungsstelle zum endgültigen Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden.
Die Fahrt hat auf dem direkten Weg zu erfolgen. Der endgültige Standort
(Garage/Halle/Schrottplatz) sollte sich im annehmbaren Umkreis befinden.
Also keine Überführungsfahrten über hunderte von Kilometern.

Soll ein Fahrzeug ohne gültige HU/AU Untersuchung oder aus einem anderen
Zulassungsbereich (dann ist nämlich eine Vorführung des Fahrzeugs notwendig)
angemeldet werden, so kann man das Fahrzeug anmelden und bekommt die NICHT
gesiegelten Kennzeichen und eine Vorführkarte, die bescheinigt, daß das
Fahrzeug zwar mit diesen Kennzeichen zugelassen wird (d.h. bereits
versichert und versteuert ist), aber erst nach erbringen der fehlenden
HU/AU-Bescheinigung bzw Vorführen des Fahrzeugs endgültig zugelassen
(Kennzeichen werden gesiegelt und die Fahrzeugpapiere ausgehändigt) wird.
Damit ausgestattet fährt man nach Hause, baut die Kennzeichen an und fährt
auf dem DIREKTEN Weg zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle.
Dirk Schneider
2006-09-19 22:10:38 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Außerdem stellt sich natürlich die Frage, ob der Besitzer die alten
Kennzeichen hat und das Spiel mitmacht. Würdet Ihr das tun?
Nein, keinesfalls.
Post by Heiko Kradewitch
Aber wie kann man sonst ein abgemeldetes Auto Probe fahren?
Klassischer Fall für die schon erwähnten Kz-Kennzeichen, und sonst gar
nix. Allenfalls man bekäme von einem Händler rote 06er geliehen.

Gruß Dirk.
--
Beschwerden bitte schriftlich oder zur Eingabe der Geschäftsstelle!
Roman Schütz
2006-09-19 22:27:39 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Hallo,
ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit der
Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen, aber
wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung bares
sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?
Man darf mit entstempelten Kennzeichen zur AU und HU und zur
Zulassungstelle und von der Zulassungsstelle nach Hause. Das Fahrzeug
muß aber versichert sein, d.h. man braucht außer für die Fahrt nach
Hause mindestens eine Doppelkarte, auf der vermerkt ist, das diese
Fahrten versichert sind.
Sonstige Fahrten mit entstempelten Kennzeichen sind nicht zulässig.

Probefahrten auf öffentlichem Verkehrsgrund gehen nur mit:
- zugelassenem Fahrzeug
- abgemeldetem Fahrzeug und roter 06er Nummer (Händler etc.)
- abgemeldetem Fahrzeug und Kurzzeitkennzeichen
- roter 07er Nummer, sofern das Fahrzeug auf die Nummer eingetragen ist.

Grüsse
Roman
Enrico Dörre
2006-09-19 23:09:29 UTC
Permalink
Post by Roman Schütz
Post by Heiko Kradewitch
ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit der
Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen, aber
wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung bares
sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?
Man darf mit entstempelten Kennzeichen zur AU und HU und zur
Zulassungstelle und von der Zulassungsstelle nach Hause. Das Fahrzeug
muß aber versichert sein, d.h. man braucht außer für die Fahrt nach
Hause mindestens eine Doppelkarte, auf der vermerkt ist, das diese
Fahrten versichert sind.
Heisst das Versicherungen gehen ein Risiko ein ohne Geld zu bekommen?
Was ist wenn es knallt, muß man dann eine Tagesprämie zahlen?
Wie stelle ich als Autofahrer denn sicher das es mein Kennzeichen nicht
nocheinmal gibt, es kann ja neu vergeben sein.

Grüße

Enrico
Thorsten Ostermann
2006-09-20 08:11:29 UTC
Permalink
Hallo Enrico!
Post by Enrico Dörre
Wie stelle ich als Autofahrer denn sicher das es mein Kennzeichen nicht
nocheinmal gibt, es kann ja neu vergeben sein.
Deswegen werden die Nummern nicht so schnell neu vergeben. Und deswegen
kann man leider auch nicht das Kennzeichen vom alten aufs neue Auto
übernehmen.

Gruß
Thorsten
Markus Kuechler
2006-09-20 13:53:32 UTC
Permalink
Post by Thorsten Ostermann
Hallo Enrico!
Post by Enrico Dörre
Wie stelle ich als Autofahrer denn sicher das es mein Kennzeichen
nicht nocheinmal gibt, es kann ja neu vergeben sein.
Deswegen werden die Nummern nicht so schnell neu vergeben. Und deswegen
kann man leider auch nicht das Kennzeichen vom alten aufs neue Auto
übernehmen.
Gruß
Thorsten
Servus,

doch, das geht, man muss den alten Wagen nur kurz vorher auf ein neues
Kennzeichen ummelden, dann kann man die ehemalige Nummer auf ein neues
Auto mitnehmen. BTDT (bzw. mein Vater hats so gemacht). Nachteil: Kostet
die Gebühren für die Anmeldung und die Schilder... die brauchen ja was
wo sie die TÜV-Plakette draufkleben können. Auch wenn man sie gleich
wieder wegschmeisst weil man von der Schilderausgabe direkt wieder ne
Nummer zieht um den Wagen dann abzumelden... Bürokratie eben...
--
Ich räume meine Hardwareecke: http://flohmarkt.vdrserver.de
Dirk Schneider
2006-09-20 19:07:39 UTC
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Post by Markus Kuechler
Post by Thorsten Ostermann
Post by Enrico Dörre
Wie stelle ich als Autofahrer denn sicher das es mein Kennzeichen
nicht nocheinmal gibt, es kann ja neu vergeben sein.
Deswegen werden die Nummern nicht so schnell neu vergeben. Und deswegen
kann man leider auch nicht das Kennzeichen vom alten aufs neue Auto
übernehmen.
doch, das geht, man muss den alten Wagen nur kurz vorher auf ein neues
Kennzeichen ummelden, dann kann man die ehemalige Nummer auf ein neues
Auto mitnehmen. BTDT (bzw. mein Vater hats so gemacht).
Das ist reiner Ermessensspielraum der jeweiligen Zulassungsstelle, bei
uns z.B. geht es auch nicht. Wenn hier ein Fz abgemeldet wird, dann wird
das Kennzeichen für eine bestimmte Zeit lang gesperrt. Auch diese Zeit
variiert je nach Geschmack der ZS. Es gibt dagegen sogar schon
fortschrittliche ZSn, wo man offiziell das Kennzeichen vom alten auf's
neue Auto mitnehmen kann.

Gruß Dirk.
--
Der Rauch dieser Zigaretten enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und
Blausäure. Eine Schachtel deckt den empfohlenen Tagesbedarf dieser
Stoffe zu 50%.
Roman Schütz
2006-09-20 16:31:46 UTC
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Post by Enrico Dörre
Post by Roman Schütz
Post by Heiko Kradewitch
ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit der
Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen, aber
wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung bares
sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher. Ich weiß zumindestens, daß man ein
abgemeldetes Auto zum TÜV oder zur Anmeldung fahren darf. Hat das den
selben Rechtshintergrund?
Man darf mit entstempelten Kennzeichen zur AU und HU und zur
Zulassungstelle und von der Zulassungsstelle nach Hause. Das Fahrzeug
muß aber versichert sein, d.h. man braucht außer für die Fahrt nach
Hause mindestens eine Doppelkarte, auf der vermerkt ist, das diese
Fahrten versichert sind.
Heisst das Versicherungen gehen ein Risiko ein ohne Geld zu bekommen?
Was ist wenn es knallt, muß man dann eine Tagesprämie zahlen?
Keine Ahnung, da solltest du mal eine Versicherung fragen.
Post by Enrico Dörre
Wie stelle ich als Autofahrer denn sicher das es mein Kennzeichen nicht
nocheinmal gibt, es kann ja neu vergeben sein.
Normalerweise werden Kennzeichen mindestens 6 Monate gesperrt, bevor die
neu vergeben werden.
Auch sonst ist es rel. unwahrscheinlich, das das alte Kennzeichen neu
vergeben wird, da die Zulassungsstellen die Kennzeichen ja nach einer
bestimmten Reihenfolge vergeben und Kennzeichen, die außerhalb dieser
Reihenfolge liegen nur auf Wunsch vergeben.

Grüsse
Roman
Enrico Dörre
2006-09-19 23:07:40 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Jetzt hat mir mein Schwager erzählt, man könne - ausgerüstet mit
Doppelkarte und altem (abgemeldetem) Nummernschild fahren, solange es
nicht über mehr als 2 Landkreise geht. Das kommt mir spanisch vor, er
war sich da aber sehr sicher.
Das ist Schwachsinn. Ansonsten könntest du Steuer und Versicherung
sparen und jeden Tag eine Probefahrt zur Arbeit machen - sofern du nicht
erst im 3. Landkreis arbeitest.

Grüße

Enrico
Ralf Bartzke
2006-09-25 20:39:53 UTC
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Post by Heiko Kradewitch
Hallo,
ich möchte von privat ein gebrauchtes Auto (Golf III) kaufen.
Dummerweise sind die Teile ja immer abgemeldet, was ein Problem mit der
Probefahrt ergibt. Man kann sich zwar Kurzzeitkennzeichen holen, aber
wenn man das Auto dann nicht nimmt, dann will die Versicherung bares
sehen, da kein Vertrag zu stande kommt. Alles nicht so ideal.
Das ist sehr einfach. Ein Auto, dass sich nur auf Kosten des
Interessenten probefahren lässt, kauft man einfach nicht, und sei es
noch so billig. Vermutlich sind diese Tretmienen genau deshalb
liegengeblieben.

Ralf

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