Discussion:
Feinstaubplakette bei Windschutzscheibenwechsel
(zu alt für eine Antwort)
Jochen Walerka
2008-02-19 02:29:52 UTC
Permalink
Hallo,

das ist kein Trollversuch, es ist wirklich so: nach einem
Steinschlagschaden hat es mir die Windschutzscheibe so beschädigt,
dass ich sie austauschen muss (siehe alten Thread von mir). Im Vofeld
des Austauschs habe ich versucht, die Plakette abzuföhnen, aber da
sind deutliche Reste auf der Scheibe kleben geblieben bzw. Lücken in
der Klebeplakette.
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Für 5 EUR fahr ich gern nochmal in die Werkstatt, aber wozu, wenn ich
die Plakette schon habe...

Jo
Ralf Teschenbaum
2008-02-19 06:05:30 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Für 5 EUR fahr ich gern nochmal in die Werkstatt, aber wozu, wenn ich
die Plakette schon habe...
Im Prinzip sollte es eine Berechtigung einerseits und eine Plakette als
Beweis andererseits geben. Die Berechtigung hast Du (sonst hättest Du die
Plakette nicht bekommen) in sofern sollte die Plakettenwanderung keine
strafrechtlichen Folgen haben.

Ich vermute, es würde hier auf Urkundenfälschung geprüft, da Deine Plakette
aber im Rechtsverkehr nichts falsches vortäuscht sehe ich keine Handhabe.

Auf neugierige Fragen oder Tests ("schreiben wir doch mal ein Knöllchen und
schauen, ob das richtig ist") musst Du Dich bei der öffentlichen Kassenlage
und bei Knöllchen-Vorgaben für die Polizei (beispielsweise in NRW) trotzdem
einstellen.


Viel Spaß damit, Ralf.
Jens Arne Maennig
2008-02-19 07:18:02 UTC
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Post by Ralf Teschenbaum
Ich vermute, es würde hier auf Urkundenfälschung geprüft, da Deine
Plakette  aber im Rechtsverkehr nichts falsches vortäuscht sehe ich
keine Handhabe.
Was aber, wenn du mit dem Fahrzeug in England unterwegs bist? Dort
herrscht doch Linksverkehr ...

Jens
Post by Ralf Teschenbaum
--
Emoticons etc. bitte bei Bedarf selbst einfügen.
Ralf Teschenbaum
2008-02-19 18:48:38 UTC
Permalink
Post by Jens Arne Maennig
Post by Ralf Teschenbaum
Ich vermute, es würde hier auf Urkundenfälschung geprüft, da Deine
Plakette aber im Rechtsverkehr nichts falsches vortäuscht sehe ich
keine Handhabe.
Was aber, wenn du mit dem Fahrzeug in England unterwegs bist? Dort
herrscht doch Linksverkehr ...
Hmmm.... dann muss er aber auch die Windschutzscheibe rumdrehen, bei den
Briten ist doch grundsätzlich verkehrt-Verkehr!

Gruß, Ralf.
Frank Hucklenbroich
2008-02-19 07:28:36 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Ich würde die Plakette an die neue Scheibe kleben und eine Kopie der
Reparaturrechnung der Scheibe im Auto mitführen. Wenn dann tatsächlich mal
jemand meckert, kannst Du ja nachweisen, daß Deine Scheibe getauscht wurde.

Dito falls tatsächlich ein Knöllchen kommen sollte: Kurz die Sachlage
schildern, Rechnungskopie beilegen, und damit sollte die Sache eigentlich
aus der Welt sein.

Grüße,

Frank
HaJo Hachtkemper
2008-02-19 07:46:47 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Jochen Walerka
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Ich würde die Plakette an die neue Scheibe kleben und eine Kopie der
Reparaturrechnung der Scheibe im Auto mitführen. Wenn dann tatsächlich mal
jemand meckert, kannst Du ja nachweisen, daß Deine Scheibe getauscht wurde.
Wenn die Plakette nicht vollständig ist, ist sie dann noch als solche
gültig? Wenn die Plakette vollständig ist ist, war sie dann vorher so
wie in der Kennzeichungspflicht beschrieben angebracht?
Eins der beiden wird ja gefragt werden müssen, und mit dem Vorzeigen
der Rechnungskopie und entsprechender Einlassung ist der Vorsatz
nachzuweisen.

Ciao/HaJo
Jochen Walerka
2008-02-21 02:26:44 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Jochen Walerka
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Ich würde die Plakette an die neue Scheibe kleben und eine Kopie der
Reparaturrechnung der Scheibe im Auto mitführen. Wenn dann tatsächlich mal
jemand meckert, kannst Du ja nachweisen, daß Deine Scheibe getauscht wurde.
Dito falls tatsächlich ein Knöllchen kommen sollte: Kurz die Sachlage
schildern, Rechnungskopie beilegen, und damit sollte die Sache eigentlich
aus der Welt sein.
Danke, das ist doch eine Auskunft. Dann muss ich die Rechnung aber
auch an der Windschutzscheibe aushängen, es werden nur parkende Autos
kontrolliert.
Ist mir aber doch zu heikel. Mittlerweile hab ich mich entschlossen,
nochmal 5 EUR auszugeben. Grund: wenn ich ein Knöllchen einfange, darf
ich mich gleich mit Flensburg auseinandersetzen - ohne Plakette fahren/
parken gibt einen Punkt. Und den Punkt, den ich schon habe, möchte ich
gern im Dezember wieder loswerden.

Jo
Michael Wang
2008-02-19 11:27:02 UTC
Permalink
Ruf lieber mal dein Straßenverkehrsamt an, hier wird diesbezüglich eh
nur in die Luft geraten...

MuMn darfst Du die Plakette nicht einfach so runternehmen und auf ne
andere Scheibe draufkleben, auch wenns das selbe Auto ist, darum sind
die so gefurcht daß sie kaputtgehen. Normal müßte es so eine Regelung
geben, daß Dir das StrVA gegen Reparaturrechnung (und evtl. Vorlage der
alten Plakette) ne neue aufklebt, so wie das z. B. die Ösis und
Schweizer mit ihren Mautpickerln machen.

Gruß
Micha
René
2008-02-19 15:16:03 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Im Vofeld
des Austauschs habe ich versucht, die Plakette abzuföhnen, aber da
sind deutliche Reste auf der Scheibe kleben geblieben bzw. Lücken in
der Klebeplakette.
Ist jetzt zwar schon zu spät dafür:
Mir hat der Experte fürs Windschutzscheibenwechseln beim Wechseln
derselben die beiden Plaketten, die da bei mir kleben, fachmännisch
abgezupft und in die neue Scheibe geklebt. Es war nicht einmal zu
erkennen, daß die vorher schon woanders geklebt hätten.
War allerdings in Texas, wo /jeder/ zwei Plaketten kleben hat. Von
daher hatte der Mann eventuell etwas mehr Erfahrung als sein deutscher
Kollege.
--
You cannot view video on a Macintosh.
Linksys Customer Support, 12/17/2006
Peter Sieker
2008-02-24 17:13:07 UTC
Permalink
Mir hat der Experte fürs Windschutzscheibenwechseln beim Wechseln derselben die beiden Plaketten, die da bei mir kleben,
fachmännisch abgezupft und in die neue Scheibe geklebt. Es war nicht einmal zu erkennen, daß die vorher schon woanders geklebt
hätten.
War allerdings in Texas, wo /jeder/ zwei Plaketten kleben hat. Von daher hatte der Mann eventuell etwas mehr Erfahrung als sein
deutscher Kollege.
Nein, ihr habt lediglich in den USA nicht die Sicherheitsmechanismen
in die Plaketten eingebaut, die ein Abziehen und Wiederaufkleben
verhindern soll.

Es gibt hier in Deutschland einige Tests die diese Plakette vor der
Zulassung bestehen müssen, und ich kann Dir sagen dass es sehr
schwierig ist diese Plakette zerstörungsfrei wieder abzulösen, es sei
denn bei der Produktion sind Fehler passiert.
René
2008-02-24 18:16:13 UTC
Permalink
Post by Peter Sieker
Post by René
Mir hat der Experte fürs Windschutzscheibenwechseln beim Wechseln
derselben die beiden Plaketten, die da bei mir kleben, fachmännisch
abgezupft und in die neue Scheibe geklebt. Es war nicht einmal zu
erkennen, daß die vorher schon woanders geklebt hätten.
War allerdings in Texas, wo /jeder/ zwei Plaketten kleben hat. Von
daher hatte der Mann eventuell etwas mehr Erfahrung als sein deutscher
Kollege.
Nein, ihr habt lediglich in den USA nicht die Sicherheitsmechanismen
in die Plaketten eingebaut, die ein Abziehen und Wiederaufkleben
verhindern soll.
Doch doch. Wenn man die einfach so abzupft, fällt sie auseinander.
--
Do you know what the chain of command is here? It's the chain I go get
and beat you with to show you who's in ruttin' command here.
Alexander Doetsch
2008-02-25 17:45:24 UTC
Permalink
Post by Peter Sieker
Post by René
Mir hat der Experte fürs Windschutzscheibenwechseln beim Wechseln
derselben die beiden Plaketten, die da bei mir kleben, fachmännisch
abgezupft und in die neue Scheibe geklebt. Es war nicht einmal zu
erkennen, daß die vorher schon woanders geklebt hätten.
War allerdings in Texas, wo /jeder/ zwei Plaketten kleben hat. Von
daher hatte der Mann eventuell etwas mehr Erfahrung als sein deutscher
Kollege.
Nein, ihr habt lediglich in den USA nicht die Sicherheitsmechanismen
in die Plaketten eingebaut, die ein Abziehen und Wiederaufkleben
verhindern soll.
Es gibt hier in Deutschland einige Tests die diese Plakette vor der
Zulassung bestehen müssen, und ich kann Dir sagen dass es sehr
schwierig ist diese Plakette zerstörungsfrei wieder abzulösen, es sei
denn bei der Produktion sind Fehler passiert.
Warum Fahrzeug gebundene Platketten überhaupt solche Tests bestehen
müssen, will sich mir nicht erschliessen.

Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?

Alexander
Henning Koch
2008-02-25 18:10:03 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Post by Peter Sieker
Es gibt hier in Deutschland einige Tests die diese Plakette vor der
Zulassung bestehen müssen, und ich kann Dir sagen dass es sehr
schwierig ist diese Plakette zerstörungsfrei wieder abzulösen, es sei
denn bei der Produktion sind Fehler passiert.
Warum Fahrzeug gebundene Platketten überhaupt solche Tests bestehen
müssen, will sich mir nicht erschliessen.
Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an das Fahrzeug...
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Es verbleiben durchaus noch Missbrauchsmöglichkeiten, richtig.

Öffentlich diskutieren möchte ich die aber nicht.
Alexander Doetsch
2008-02-25 19:07:42 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Alexander Doetsch
Post by Peter Sieker
Es gibt hier in Deutschland einige Tests die diese Plakette vor der
Zulassung bestehen müssen, und ich kann Dir sagen dass es sehr
schwierig ist diese Plakette zerstörungsfrei wieder abzulösen, es sei
denn bei der Produktion sind Fehler passiert.
Warum Fahrzeug gebundene Platketten überhaupt solche Tests bestehen
müssen, will sich mir nicht erschliessen.
Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an das Fahrzeug...
Stimmt natürlich, sollte aber in der Praxis aber nicht so viel ändern.
Wechselkennzeichen haben wir hier in DE immer noch nicht (*).
Da ein vergebenes Kennzeichen meist doch einige Zeit am Fahrzeug
verbleibt, habe ich mir erlaubt, die Plakette als Fahrzeuggebunden
anzusehen.
Post by Henning Koch
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Es verbleiben durchaus noch Missbrauchsmöglichkeiten, richtig.
Die in meinem Fall worin bestanden hätte?
Post by Henning Koch
Öffentlich diskutieren möchte ich die aber nicht.
Ich schon. Aber nicht wollen ist immer ein guter Deckmantel für nicht
können.

Alexander
Alexander Doetsch
2008-02-25 19:13:41 UTC
Permalink
Hoppla, Absatz vergessen.
[...]
Post by Alexander Doetsch
Post by Henning Koch
Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an das Fahrzeug...
Stimmt natürlich, sollte aber in der Praxis aber nicht so viel ändern.
Wechselkennzeichen haben wir hier in DE immer noch nicht (*).
Jetzt aber:
(*)

Weiss jemand, wie das für Fahrzeugbesitzer, in deren Ländern es
Wechselkennzeichen gibt, geregelt ist? Theoretisch müßte,
"schadstoffarmut" vorausgesetzt, der Halter eine entsprechende Anzahl an
Plaketten erhalten, alle mit demselben Kennzeichen für die verschiedenen
Fahrzeuge.
Henning Koch
2008-02-25 21:37:35 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Da ein vergebenes Kennzeichen meist doch einige Zeit am Fahrzeug
verbleibt, habe ich mir erlaubt, die Plakette als Fahrzeuggebunden
anzusehen.
Vermutlich hat aus ähnlichen Erwägungen der Verordnungsgeber auch
darauf verzichtet, das Anbringen der Plakette am Fahrzeug der
ausstellenden Stelle aufzubürden.

Offensichtlich möchte er trotzdem verhindern, dass nach Ende der
Nutzungsdauer die Plakette zum nächsten Auto 'mitgenommen' wird.
Heiko Rossmann
2008-02-25 18:16:04 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette müsse er
selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr und damit die
Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.

Mag aber auch sein, dass sich das mit zunehmender Routine ein wenig
geändert hat (ich habe die Plakette seit März 2007 oder so)

MfG, Heiko
Henning Koch
2008-02-25 18:29:01 UTC
Permalink
Post by Heiko Rossmann
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette müsse er
selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr
Ganz allgemein ist das nicht so.

Es würde mich wundern, wenn es da für die Werkstätten eine abweichende
Regelung gäbe.
Post by Heiko Rossmann
und damit die Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.
*lach*

eine "genau richtige Stelle" gibt es nicht.
Alexander Doetsch
2008-02-25 19:10:02 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Heiko Rossmann
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette müsse er
selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr
Ganz allgemein ist das nicht so.
Es würde mich wundern, wenn es da für die Werkstätten eine abweichende
Regelung gäbe.
Post by Heiko Rossmann
und damit die Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.
*lach*
eine "genau richtige Stelle" gibt es nicht.
Je nach Kenntnisstand des Händlers evtl. schon. Nach meinen
Informationen darf man das Teil rechts oben (ob es auch hinter einem
evtl. vorhandenen Grünkeil erlaubt wäre?) oder unten anbringen.

Alexander
René
2008-02-25 19:41:32 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Je nach Kenntnisstand des Händlers evtl. schon. Nach meinen
Informationen darf man das Teil rechts oben (ob es auch hinter einem
evtl. vorhandenen Grünkeil erlaubt wäre?) oder unten anbringen.
Bei uns ist das vorgeschrieben:
Loading Image...
--
I invented a microwave crematory. Way faster, but as it turns out you
have to punch holes in them first. Found that out the hard way.
Henning Koch
2008-02-25 21:31:49 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Post by Henning Koch
eine "genau richtige Stelle" gibt es nicht.
Je nach Kenntnisstand des Händlers evtl. schon. Nach meinen
Informationen darf man das Teil rechts oben (ob es auch hinter einem
evtl. vorhandenen Grünkeil erlaubt wäre?) oder unten anbringen.
Mein Kenntnisstand:
Die Plakette muss so an die Innenseite der Frontscheibe angebracht
werden, dass sie zum einen von aussen gut sichtbar ist, und sich zum
anderen beim Ablösen selbst zerstört.

Für mehr konnte mir bislang niemand eine Rechtsgrundlage nennen.

(klar ist, dass das Sichtfeld des Fahrers nicht übermässig
beeinträchtigt werden darf)
Sven Rohweder
2008-02-26 22:17:04 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Post by Henning Koch
eine "genau richtige Stelle" gibt es nicht.
Je nach Kenntnisstand des Händlers evtl. schon. Nach meinen
Informationen darf man das Teil rechts oben (ob es auch hinter einem
evtl. vorhandenen Grünkeil erlaubt wäre?) oder unten anbringen.
Der Mensch beim TÜV der mir die Plakette gab sagt auf Nachfrage
meinerseits: "So dass man sie sehen kann."
--
bye, rowi
Frank Kemper
2008-02-25 21:00:17 UTC
Permalink
Post by Heiko Rossmann
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette
müsse er selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr
und damit die Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.
Dein Händler soll sich mal nicht ins Hemd machen. Ich habe für meine
beiden Autos beim Zulassungsamt jeweils eine Plakette abgeholt, beim
einen hatte ich alle Papiere incl ASU dabei wg. Wiederzulassung
(dafür stand das Auto selbst drei Kilometer entfernt in der Garage),
beim anderen reichte der Kfz-Schein. Bei beiden bekam ich die
Plakette ausgehändigt, ohne dass der Amtsmensch die Autos auch nur
gesehen hätte. Kostenpunkt: 5 Euro pro Stück. Tatort: München

Frank
--
please replace spam-muelleimer with fk-newsgroups for e-mail contact

Citroen - Made in Trance
Rolf Magnus
2008-02-25 21:00:09 UTC
Permalink
Post by Heiko Rossmann
Post by Alexander Doetsch
Ich durfte meine Plakette übrigens selbst -unbeaufsichtigt- ins Auto
kleben. Es hätte also genügend Möglichkeit gegeben, diese vorher zu
"Wechselplakette" umzubauen - allein, was hätt's bringen sollen?
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette müsse er
selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr und damit die
Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.
Und wer hat ihn zum staatlich geprüften Plakettenkleber ernannt?
Post by Heiko Rossmann
Mag aber auch sein, dass sich das mit zunehmender Routine ein wenig
geändert hat (ich habe die Plakette seit März 2007 oder so)
Als ich mein Auto im April letzten Jahres neu gekauft habe, war da schon
eine Plakette dabei, aber zum selber aufkleben.
Alexander Doetsch
2008-02-25 17:42:52 UTC
Permalink
War allerdings in Texas, wo /jeder/ zwei Plaketten kleben hat. Von daher
hatte der Mann eventuell etwas mehr Erfahrung als sein deutscher Kollege.
Ich habe das ungute Gefühl, dass auch die deutschen Kollegen demnächst
mehr Erfahrung haben.

Alexander
Lars Krieger
2008-02-20 17:45:06 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Hallo,
das ist kein Trollversuch, es ist wirklich so: nach einem
Steinschlagschaden hat es mir die Windschutzscheibe so beschädigt,
dass ich sie austauschen muss (siehe alten Thread von mir). Im Vofeld
des Austauschs habe ich versucht, die Plakette abzuföhnen, aber da
sind deutliche Reste auf der Scheibe kleben geblieben bzw. Lücken in
Auf dem Abzieher meiner Plakette findet sich folgender Text:

"Nachweis ordnungsgemäß zugeteilte Feinstaub-Plakette

amtl. KZ: AA-AA 111

Schadstoffgruppe: 4

Achtung!
Die Wundschutzscheibe mußte erneuert werden. Die zuständigen Behörden
werden gebeten, in Verbindung mit der zugehörigen Rechnung entsprechend
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen freie Durchfahrt zu gewähren.
Hinweis: Abziehen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren."

AA-AA 111 ist mein Kennzeichen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... wenn Du das Dingen weggeworfen
hast: PP.

-lk-
Jochen Walerka
2008-02-21 02:20:32 UTC
Permalink
Post by Lars Krieger
Achtung!
Die Wundschutzscheibe mußte erneuert werden. Die zuständigen Behörden
werden gebeten, in Verbindung mit der zugehörigen Rechnung entsprechend
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen freie Durchfahrt zu gewähren.
Hinweis: Abziehen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren."
Hm, ich sollte also am besten die Rechnung (2-seitig) auch noch an die
Windschutzscheibe kleben. Denn bekanntlich gucken nur die
Ordnungsämter nach parkenden Autos ohne Plakette.
Post by Lars Krieger
AA-AA 111 ist mein Kennzeichen.
who car(e)s?
Post by Lars Krieger
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... wenn Du das Dingen weggeworfen
hast: PP.
Das hat die Vertragswerkstatt meines Vertrauens gemacht, ohne mir die
Rückseite auszuhändigen. Ts, ts.
Ich fahr bei Gelegenheit nochmal dort vorbei und die sollen mir für
nen 5er nochmal eine neue Plakette draufpappen, fertig.

Jo
Rolf Magnus
2008-02-22 19:56:25 UTC
Permalink
Post by Jochen Walerka
Post by Lars Krieger
Achtung!
Die Wundschutzscheibe mußte erneuert werden. Die zuständigen Behörden
werden gebeten, in Verbindung mit der zugehörigen Rechnung entsprechend
den geltenden gesetzlichen Bestimmungen freie Durchfahrt zu gewähren.
Hinweis: Abziehen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I aufbewahren."
Hm, ich sollte also am besten die Rechnung (2-seitig) auch noch an die
Windschutzscheibe kleben.
Nein, du sollst nur diesen Zettel aufbewahren, wo der Kleber drauf war, so
wie es auf ebendiesem Zettel steht.
Post by Jochen Walerka
Denn bekanntlich gucken nur die Ordnungsämter nach parkenden Autos ohne
Plakette.
Mir ist das nicht bekannt. Nach meinem Wissen gucken sie da noch gar nicht
danach, weil es noch nicht gilt. Ich habe bisher dazu auch noch keine
Erfahrungsberichte gehört.
Post by Jochen Walerka
Post by Lars Krieger
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... wenn Du das Dingen weggeworfen
hast: PP.
Das hat die Vertragswerkstatt meines Vertrauens gemacht, ohne mir die
Rückseite auszuhändigen. Ts, ts.
Dann mußt du dich dort beschweren.
Post by Jochen Walerka
Ich fahr bei Gelegenheit nochmal dort vorbei und die sollen mir für
nen 5er nochmal eine neue Plakette draufpappen, fertig.
Kleb sie besser selber drauf. Dann hast du wenigstens den Zettel nachher.
Henning Koch
2008-02-22 22:50:52 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Post by Jochen Walerka
Denn bekanntlich gucken nur die Ordnungsämter nach parkenden Autos ohne
Plakette.
Mir ist das nicht bekannt. Nach meinem Wissen gucken sie da noch gar nicht
danach, weil es noch nicht gilt.
weil was noch nicht gilt?
Post by Rolf Magnus
Post by Jochen Walerka
Post by Lars Krieger
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... wenn Du das Dingen weggeworfen
hast: PP.
Das hat die Vertragswerkstatt meines Vertrauens gemacht, ohne mir die
Rückseite auszuhändigen. Ts, ts.
Dann mußt du dich dort beschweren.
Der hier diskutierte Zettel dürfte wohl eher die Aussnahme sein.

Seine rechtliche Bedeutung ist IMO übrigens zumindestens sehr
fraglich, insofern halte ich es für sinnvoll, sowas nicht auszuteilen.
Rolf Magnus
2008-02-23 09:04:11 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Rolf Magnus
Post by Jochen Walerka
Denn bekanntlich gucken nur die Ordnungsämter nach parkenden Autos ohne
Plakette.
Mir ist das nicht bekannt. Nach meinem Wissen gucken sie da noch gar nicht
danach, weil es noch nicht gilt.
weil was noch nicht gilt?
Die Umwelt-Zonen-Regelung, für die man die Feinstaubplaketten braucht.
Zumindest in Stuttgart sind die Schilder zwar schon aufgestellt, aber noch
durchgestrichen.
Post by Henning Koch
Post by Rolf Magnus
Post by Jochen Walerka
Post by Lars Krieger
Wer lesen kann ist klar im Vorteil... wenn Du das Dingen weggeworfen
hast: PP.
Das hat die Vertragswerkstatt meines Vertrauens gemacht, ohne mir die
Rückseite auszuhändigen. Ts, ts.
Dann mußt du dich dort beschweren.
Der hier diskutierte Zettel dürfte wohl eher die Aussnahme sein.
Bei mir steht derselbe Text darauf. Ich kann mir eigentlich nicht
vorstellen, daß es andere gibt.
Post by Henning Koch
Seine rechtliche Bedeutung ist IMO übrigens zumindestens sehr
fraglich, insofern halte ich es für sinnvoll, sowas nicht auszuteilen.
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
Lars Krieger
2008-02-23 10:02:37 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
Mir ist noch nicht so ganz klar ob die Rechnung der Plakette oder die
des Scheibentausches gemeint ist. Nicht jeder Scheibentausch zieht
zwangsläufig eine Rechnung nach sich.

Interessant wäre auch zu wissen ob der Zettel noch (in meinem Fall vom
TÜV) abgestempelt werden muß.

Ein wenig irritiert mich auch "werden gebeten" - ist ja nur ne Bitte und
keine Anordnung o.ä.

-lk-
Rolf Magnus
2008-02-23 10:28:13 UTC
Permalink
Post by Lars Krieger
Post by Rolf Magnus
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
Mir ist noch nicht so ganz klar ob die Rechnung der Plakette oder die
des Scheibentausches gemeint ist.
Das ist eine gute Frage. Jetzt verstehe ich erst, was ihr immer mit der
Rechnung habt. Mir ist nicht klar, warum man die braucht.
Post by Lars Krieger
Interessant wäre auch zu wissen ob der Zettel noch (in meinem Fall vom
TÜV) abgestempelt werden muß.
Das wird natürlich bei der Ausgabe der Plakette gleich mitgemacht. Auf dem
Papier ist wie auf der Plakette das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen
und ein Stempel vom Landratsamt.
Post by Lars Krieger
Ein wenig irritiert mich auch "werden gebeten" - ist ja nur ne Bitte und
keine Anordnung o.ä.
Stimmt auch.
Rolf Magnus
2008-02-23 10:28:54 UTC
Permalink
Post by Lars Krieger
Post by Rolf Magnus
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
Mir ist noch nicht so ganz klar ob die Rechnung der Plakette oder die
des Scheibentausches gemeint ist.
Das ist eine gute Frage. Jetzt verstehe ich erst, was ihr immer mit der
Rechnung habt. Mir ist nicht klar, warum man die braucht.
Post by Lars Krieger
Interessant wäre auch zu wissen ob der Zettel noch (in meinem Fall vom
TÜV) abgestempelt werden muß.
Das wird natürlich bei der Ausgabe der Plakette gleich mitgemacht. Auf dem
Papier ist wie auf der Plakette das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen
und ein (gleich mit aufgedruckter) Stempel vom Landratsamt.
Post by Lars Krieger
Ein wenig irritiert mich auch "werden gebeten" - ist ja nur ne Bitte und
keine Anordnung o.ä.
Stimmt auch.
Henning Koch
2008-02-23 14:53:56 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
weil was noch nicht gilt?
Die Umwelt-Zonen-Regelung, für die man die Feinstaubplaketten braucht.
Zumindest in Stuttgart sind die Schilder zwar schon aufgestellt, aber noch
durchgestrichen.
naja, Einzelfall.

Anderswo gilt es schon und wird schon kontrolliert.
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
Der hier diskutierte Zettel dürfte wohl eher die Aussnahme sein.
Bei mir steht derselbe Text darauf. Ich kann mir eigentlich nicht
vorstellen, daß es andere gibt.
Ich weiss, dass es andere gibt.
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
Seine rechtliche Bedeutung ist IMO übrigens zumindestens sehr
fraglich, insofern halte ich es für sinnvoll, sowas nicht auszuteilen.
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
und welche rechtliche Bedeutung soll er haben?
Rolf Magnus
2008-02-23 15:01:40 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
weil was noch nicht gilt?
Die Umwelt-Zonen-Regelung, für die man die Feinstaubplaketten braucht.
Zumindest in Stuttgart sind die Schilder zwar schon aufgestellt, aber noch
durchgestrichen.
naja, Einzelfall.
Anderswo gilt es schon und wird schon kontrolliert.
Ok, das wußte ich nicht. Meines Wissens gilt es in Stuttgart erst ab März.
Ich dachte, das sei überall so.
Post by Henning Koch
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
Der hier diskutierte Zettel dürfte wohl eher die Aussnahme sein.
Bei mir steht derselbe Text darauf. Ich kann mir eigentlich nicht
vorstellen, daß es andere gibt.
Ich weiss, dass es andere gibt.
Ok, das macht die Verwirrung komplett.
Post by Henning Koch
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
Seine rechtliche Bedeutung ist IMO übrigens zumindestens sehr
fraglich, insofern halte ich es für sinnvoll, sowas nicht auszuteilen.
Der Text wird ja nicht zum Spaß da draufgedruckt sein.
und welche rechtliche Bedeutung soll er haben?
Das wäre dann eigentlich meine Frage gewesen. Insbesondere auch, warum
dieser Text überhaupt da draufsteht (besiegelt vom Landratsamt), wenn er
sowieso bedeutungslos ist.
Jochen Walerka
2008-02-25 08:17:32 UTC
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Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
Anderswo gilt es schon und wird schon kontrolliert.
Ok, das wußte ich nicht. Meines Wissens gilt es in Stuttgart erst ab März.
Ich dachte, das sei überall so.
In Berlin wurde sofort seit Anfang Januar kontrolliert, bis Ende
Januar war "Schonfrist", da gabs nur freundliche Erinnerungszettel an
die Scheibenwischer.
Post by Rolf Magnus
Post by Henning Koch
und welche rechtliche Bedeutung soll er haben?
Das wäre dann eigentlich meine Frage gewesen. Insbesondere auch, warum
dieser Text überhaupt da draufsteht (besiegelt vom Landratsamt), wenn er
sowieso bedeutungslos ist.
In zwei Wochen bin ich schlauer, erst dann habe ich Gelegenheit, zu
meiner Werkstatt zu fahren und mir diesmal _alles_ aushändigen zu
lassen. BTW ist auf meiner bisherigen Plakette nicht mal der Stempel
der Werkstatt drauf.

Insgesamt halte ich das Gedöns für kompletten Unfug, das hat sich ein
sesselfurzender Gutmensch ausgedacht.

Jo
Florian Laws
2008-02-26 14:46:36 UTC
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Post by Frank Kemper
Post by Heiko Rossmann
Mein Händler meinte, genau dies dürfte nicht sein, die Plakette
müsse er selbst persönlich kleben, eben wegen Missbrauchsgefahr
und damit die Plakette auch genau an der richtigen Stelle klebt.
Dein Händler soll sich mal nicht ins Hemd machen. Ich habe für meine
beiden Autos beim Zulassungsamt jeweils eine Plakette abgeholt, beim
einen hatte ich alle Papiere incl ASU dabei wg. Wiederzulassung
(dafür stand das Auto selbst drei Kilometer entfernt in der Garage),
beim anderen reichte der Kfz-Schein. Bei beiden bekam ich die
Plakette ausgehändigt, ohne dass der Amtsmensch die Autos auch nur
gesehen hätte. Kostenpunkt: 5 Euro pro Stück. Tatort: München
Bei der Stadt Stutgart kann man sie übers Internet unter Angabe
von Kennzeichen und Bankverbindung bestellen und bekommt sie dann
per Post zugeschickt.

Grüße,

Florian
Sven Rohweder
2008-02-26 22:06:56 UTC
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Post by Jochen Walerka
Frage: ist die Plakette weiterhin gültig, wenn ich sie auf die neue
Scheibe klebe? Kennzeicheneintrag ist weiterhin gut lesbar, nur der
Stempel und die Farben sind ein wenig lädiert.
Ob du es darfst weiss ich nicht, aber auf der Trägerfolie (also der Teil
auf dem die Plakette klebt) "meiner" Plakette ist extra für diesen Fall
ein Aufdruck, dass die Scheibe kaputt ging und man behandelt werden soll
als wenn sie noch drauf kleben würde. Also eine Art Handlungsanweisung
für die Kontrolleure.
Wie man an eine neue Plakette kommt steht da aber IIRC nicht drauf, kann
ich aber mal nachsehen, liegt jetzt aber im Auto.
--
bye, rowi
Henning Koch
2008-02-26 23:53:00 UTC
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Post by Sven Rohweder
Wie man an eine neue Plakette kommt steht da aber IIRC nicht drauf, kann
ich aber mal nachsehen, liegt jetzt aber im Auto.
Eine solche Beschreibung wäre überflüssig:
Wenn du die Plakette einmal hast, weisst du ja wie du drangekommen
bist. Das darfst du nur bis zum nächsten Mal nicht vergessen ;-)
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