Discussion:
Umtausch bei ATU?
(zu alt für eine Antwort)
Frank Drewello
2005-11-20 17:14:31 UTC
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Hallo an Alle,

ich habe bei ATU im Laden (nicht Online) Zubehörteile gekauft.

- kleinen Hydraulikwagenheber, die Hubhöhe ist bei mir irgendwie
ungeschickt. Wenn man ihn so einstellt, daß er gerade noch drunter paßt,
hebt das Rad bei max. trotzdem noch nicht ab.
- Schlagschrauber für 12 Volt Zigarettenanzünder (min. 16Ampere abgesichert)
oder direkt an die Batterie. Eines unserer Autos hat 20A, das andere nur
15A. Das Teil hat sich schon bei der ersten Schraube schwergetan.

Ich wollte damit die Winterreifen montieren, habe aber dann doch das
Bordwerkzeug genommen.

Kann ich diese Teile bei Nichtgefallen umtauschen? Grundsätzlich sind sie
nicht defekt.
Lohnt sich das, daß ich am Montag dort wieder vorbeifahre?

Die AGB im Netz gelten nur für die Onlinekäufe.

Gruß Frank
Roman J. Rohleder
2005-11-20 17:24:27 UTC
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Post by Frank Drewello
ich habe bei ATU im Laden (nicht Online) Zubehörteile gekauft.
Kann ich diese Teile bei Nichtgefallen umtauschen?
Der Laden hat sich bei meinen wenigen Kaeufen und Rueckgaben dort als
kulant gezeigt - ungebrauchtes Getriebeoel wurde gegen Quittung bar
erstattet, bei einem technisch unbrauchbaren Frostschutzmittelpruefer
bekam ich vergangene Woche in einer anderen Filiale mangels
vorzeigbarer Quittung (die fliegt noch immer irgendwo rum) als
Gutschrift "einloesbar in allen Filialen" erstattet.

Das Ding war einmal gebraucht, hatte sich als Mist erwiesen und meine
Beschreibung reichte der Dame an der Kasse.
Post by Frank Drewello
Lohnt sich das, daß ich am Montag dort wieder vorbeifahre?
Musst Du wissen - lohnt der Zeitaufwand (hinfahren, anstehen,
erklaeren, kassieren), ist das Zeug fuer deine Zwecke unbrauchbar...?
Post by Frank Drewello
Gruß Frank
Gruss,
Roman
--
"Ich fuehle Portraits.
ich schmecke Landschaften.
Frei von Belichtungsmesser,
und Tiefenschaerfe." (aus "Pecker")
Heiko Schultz
2005-11-20 19:23:03 UTC
Permalink
Post by Roman J. Rohleder
Post by Frank Drewello
ich habe bei ATU im Laden (nicht Online) Zubehörteile gekauft.
Kann ich diese Teile bei Nichtgefallen umtauschen?
Der Laden hat sich bei meinen wenigen Kaeufen und Rueckgaben dort als
kulant gezeigt - ungebrauchtes Getriebeoel wurde gegen Quittung bar
erstattet, bei einem technisch unbrauchbaren Frostschutzmittelpruefer
bekam ich vergangene Woche in einer anderen Filiale mangels
vorzeigbarer Quittung (die fliegt noch immer irgendwo rum) als
Gutschrift "einloesbar in allen Filialen" erstattet.
Das Ding war einmal gebraucht, hatte sich als Mist erwiesen und meine
Beschreibung reichte der Dame an der Kasse.
Post by Frank Drewello
Lohnt sich das, daß ich am Montag dort wieder vorbeifahre?
Musst Du wissen - lohnt der Zeitaufwand (hinfahren, anstehen,
erklaeren, kassieren), ist das Zeug fuer deine Zwecke unbrauchbar...?
Post by Frank Drewello
Gruß Frank
Gruss,
Roman
--
"Ich fuehle Portraits.
ich schmecke Landschaften.
Frei von Belichtungsmesser,
und Tiefenschaerfe." (aus "Pecker")
Also 14 Tage Rückgaberecht hast du eigentlich immer.

Das hat in dem Fall ja nicht mal was mit nichtgefallen zu tun, das Zeug
funktioniert einfach nicht, wie es soll.
Jan-Christoph Langner
2005-11-20 19:32:08 UTC
Permalink
Post by Heiko Schultz
Also 14 Tage Rückgaberecht hast du eigentlich immer.
nö... wie kommst du darauf?
Post by Heiko Schultz
Das hat in dem Fall ja nicht mal was mit nichtgefallen zu tun, das Zeug
funktioniert einfach nicht, wie es soll.
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst nicht
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch. Der Verkäufer kann dann
reparieren oder austauschen. Rückgaberecht außerhalb des Versandhandels und
manch anderer Sonderformen ist nur Kulanz.
Alexander Doetsch
2005-11-20 23:39:17 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Heiko Schultz
Also 14 Tage Rückgaberecht hast du eigentlich immer.
nö... wie kommst du darauf?
Vielleicht wars ungeschickt formuliert. Heute werben viele Geschaefte
damit, dass man die Ware bei Nichtgefallen innerhalb eines gewissen
Zeitraumes zurueckgeben koenne. Wenn sie damit werben, hat man IMO
(IANAL) auch dieses "Rueckgaberecht"
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Heiko Schultz
Das hat in dem Fall ja nicht mal was mit nichtgefallen zu tun, das Zeug
funktioniert einfach nicht, wie es soll.
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst nicht
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch. Der Verkäufer kann dann
reparieren oder austauschen. Rückgaberecht außerhalb des Versandhandels und
manch anderer Sonderformen ist nur Kulanz.
Ebend.

Alexander
Frank Drewello
2005-11-21 08:15:02 UTC
Permalink
Hallo Alexander,
Post by Alexander Doetsch
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Heiko Schultz
Also 14 Tage Rückgaberecht hast du eigentlich immer.
nö... wie kommst du darauf?
Vielleicht wars ungeschickt formuliert. Heute werben viele Geschaefte
damit, dass man die Ware bei Nichtgefallen innerhalb eines gewissen
Zeitraumes zurueckgeben koenne. Wenn sie damit werben, hat man IMO
(IANAL) auch dieses "Rueckgaberecht"
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Heiko Schultz
Das hat in dem Fall ja nicht mal was mit nichtgefallen zu tun, das Zeug
funktioniert einfach nicht, wie es soll.
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst nicht
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch. Der Verkäufer kann dann
reparieren oder austauschen. Rückgaberecht außerhalb des Versandhandels und
manch anderer Sonderformen ist nur Kulanz.
Ebend.
Wahrscheinlich funktionieren die Teile so, wie sie sollen. ;-) Sie sind
jedenfalls nicht defekt.

Wirbt ATU mit 2 Wochen "Rückgaberecht"?
Gruß Frank
Gernot Zander
2005-11-21 09:25:37 UTC
Permalink
Hi,
Post by Frank Drewello
Wahrscheinlich funktionieren die Teile so, wie sie sollen. ;-) Sie sind
jedenfalls nicht defekt.
Mindestens bei den Wagenhebern ist das normal. Da erkauft man
sich bauliche Kompaktheit mit geringem Hub, das geht nicht
anders. Aber man kriegt das problemlos hin:
- Stange oben rausdrehen bis der Heber straff sitzt.
- Hochpumpen, soweit möglich.
- Wagen geht aus den Federn.
- Ablassen, Kolben reindrücken.
- Wagen bleibt etwas höher als vorher stehen.
- Stange oben rausdrehen bis der Heber wieder straff sitzt.
- Anheben, jetzt ist das Rad frei.
Die Dinger sind allemal besser als die Kurbelteile aus dem
Bordwerkzeug.
Natürlich nicht mit Werkstatt-Hebern zu vergleichen, aber
die will man ja nicht ein Autoleben lang spazierenfahren.
(Und notfalls kann man immer noch Steine unterlegen...)

mfg.
Gernot
--
<***@gmx.de> (Gernot Zander) www.kabelmax.de *Keine Mailkopien bitte!*
Wir kennen zwar den Plan nicht, bringen aber das Doppelte.
Stefan Wagner
2005-11-21 14:12:34 UTC
Permalink
Gernot Zander wrote:
[Wagenheber]
Post by Gernot Zander
Die Dinger sind allemal besser als die Kurbelteile aus dem
Bordwerkzeug.
Hab ich auch lange gedacht. Bis ich bei meinem Omega aufgrund
grenzwertigen Hubs des Hydraulikhebers auch den großen Frust hatte und
aus Verzweiflung mal den Wagenheber aus dem Bordwerkzeug probierte.
Ratzfatz war das Rad oben. Und Hubreserve war auch noch da.
Mag natürlich sein, dass das löbliche Ausnahmen sind.

Gruß

Stefan
Alexander Doetsch
2005-11-22 20:41:23 UTC
Permalink
Frank Drewello schrieb:

[...]
Post by Frank Drewello
Wirbt ATU mit 2 Wochen "Rückgaberecht"?
Ob auf grossformatigen Werbetafeln oder in den Zeitungsbeilagen, weiss
ich nicht. In Gespraechen mit den Verkaeufern wurde mir auf Anfrage
jeweils eine problemlose Ruecknahme (zu den ueblichen Bedingungen)
zugesichert (jaja, die Beweislage).
In der Praxis hat dies dann auch, wenn es denn mal sein musste, auch
problemlos funktioniert. Ware zurueck, Geld zurueck.

Alexander

Maik Burner
2005-11-21 16:52:53 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Heiko Schultz
Also 14 Tage Rückgaberecht hast du eigentlich immer.
nö... wie kommst du darauf?
Post by Heiko Schultz
Das hat in dem Fall ja nicht mal was mit nichtgefallen zu tun, das Zeug
funktioniert einfach nicht, wie es soll.
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst nicht
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch.
Es heisst nicht Nachbesserungsanspruch, sondern Gewährleistung und der
Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung, einen
Umtausch oder die Rückgabe der Ware wünscht, das ist im EU
Verbraucherrecht so verankert. Natürlich müssen die Forderungen des
Kunden auch angemessen sein, wegen einer defekter Scheinwerferlampe
kann niemand seinen PKW an den Händler zurückgeben. Bei größeren
Sachen, wie zum Beispiel einer mangelhaften Lackierung schon. Niemand
muss sich wie noch vor der Einführung des EU Verbraucherrechtes mit
einer Teilllackierung abspeisen lassen. Im ersten halben Jahr nach dem
Kauf, muß der Verkäufer und nicht der Kunde beweisen, das die Ware
beim Kauf mängelfrei war, sind mehr als 6 Monate vergangen kehrt sich
die Beweislast um. Im Endeffekt hat der Verbraucher nur 6 Monate echte
Gewährleistung, denn so ein Beweis, das die Ware zum Zeitpunkt der
Kaufes mangelhaft war lässt sich nur sehr schwer führen. Besser sind
Garantien, wie zum Beispiel die 3 jährige Garantie auf Elektrogeräte
bei Marktkauf, bei so was ist der Kunde 3 Jahre lang auf der
Sonnenseite. Lieber Herr Lagner bitte erst informieren und dann
posten.
Was richtig ist, es gibt kein generelles Rückgaberecht, beim
stationären Einzelhandel. Das sind reine Kulanzentscheidungen des
Händlers. In der Regel ist ein Umtausch und auch eine Rückgabe von
Ware ohne Probleme möglich. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen
Situation im Einzelhandel ist die kulante Handhabe von
Gewährleistungen ein Wettbewerbsvorteil und wird speziell von den
Handelsketten, auch bei der ATU angewendet. Wer sich bei so was ins
Hemd pisst, ist heutzutage den Kunden für immer los. Bei Online
Geschäften kann man die Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben,
allerdings hat sich irgend was mit der Übernahme der Versandkosten
geändert. Da bin ich gerade nicht so auf dem laufenden.
Post by Jan-Christoph Langner
Der Verkäufer kann dann
reparieren oder austauschen. Rückgaberecht außerhalb des Versandhandels und
manch anderer Sonderformen ist nur Kulanz.
Maik Burner
Christoph Kloeters
2005-11-21 17:02:20 UTC
Permalink
Hi Maik!
Post by Maik Burner
Was richtig ist, es gibt kein generelles Rückgaberecht, beim
stationären Einzelhandel. Das sind reine Kulanzentscheidungen des
Händlers. In der Regel ist ein Umtausch und auch eine Rückgabe von
Ware ohne Probleme möglich. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.

Schönen Gruß,
Christoph
Maik Burner
2005-11-21 18:32:17 UTC
Permalink
Post by Christoph Kloeters
Hi Maik!
Post by Maik Burner
Was richtig ist, es gibt kein generelles Rückgaberecht, beim
stationären Einzelhandel. Das sind reine Kulanzentscheidungen des
Händlers. In der Regel ist ein Umtausch und auch eine Rückgabe von
Ware ohne Probleme möglich. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.
Vertrag ist Vertrag, ich weiß nicht ob man sich irren kann, wenn
irgendetwas kauft :-)
Post by Christoph Kloeters
Schönen Gruß,
Christoph
Maik Burner
Jan-Christoph Langner
2005-11-21 18:51:31 UTC
Permalink
Post by Maik Burner
Post by Christoph Kloeters
Post by Maik Burner
Was richtig ist, es gibt kein generelles Rückgaberecht, beim
stationären Einzelhandel. Das sind reine Kulanzentscheidungen des
Händlers. In der Regel ist ein Umtausch und auch eine Rückgabe von
Ware ohne Probleme möglich. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.
Vertrag ist Vertrag, ich weiß nicht ob man sich irren kann, wenn
irgendetwas kauft :-)
Sag mal bist du so blöd oder tust du nur so?
In deinem Vorposting tust du so als wenn du die übelste Ahnung hättest (hat
man aber schon da gemerkt das es nicht weit her ist) aber das schießt jetzt
echt den Vogel ab...

Was den Fall mit z.B. dem Schlagschrauber betrifft ist das ehr nicht Irrtum
sondern er eignet sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung (war ja zu
schlapp um Radmuttern anzuziehen und denke mal dafür sind die dinger gedacht
wenn ATU die verkloppt) und damit ein Gewährleistungsfall. Da Nachbesserung
und Umtausch nicht möglich sein wird, wird ATU das Geld zurückzahlen müssen.
Zumindestens würde ich auf der Gewährleistungsschiene fahren.
Maik Burner
2005-11-22 12:18:48 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Post by Christoph Kloeters
Post by Maik Burner
Was richtig ist, es gibt kein generelles Rückgaberecht, beim
stationären Einzelhandel. Das sind reine Kulanzentscheidungen des
Händlers. In der Regel ist ein Umtausch und auch eine Rückgabe von
Ware ohne Probleme möglich. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.
Vertrag ist Vertrag, ich weiß nicht ob man sich irren kann, wenn
irgendetwas kauft :-)
Sag mal bist du so blöd oder tust du nur so?
Ich bin mindestens genau so "blöd" wie Du, wie darf ich dich nennen
wie wäre es mit Pappnase, wirst du immer gleich ausfallend?
Das Posting mit dem Schlagschrauber habe ich nicht gelesen, der Sex
mit meiner Freundin war mir wichtiger ;-)
Post by Jan-Christoph Langner
In deinem Vorposting tust du so als wenn du die übelste Ahnung hättest (hat
man aber schon da gemerkt das es nicht weit her ist) aber das schießt jetzt
echt den Vogel ab...
Ich erkläre in meinem Job diversen Leuten mindestens 3 mal am Tag, das
sie keinen Rechtsanspruch auf Umtausch haben, tausche aber dann die
Ware trotzdem um, das ist Kulanz. Außerdem stimmt es in übrigen, wenn
du irgendetwas in einem Laden XY kaufst, bist du einen
rechtverbindlichen Vertrag eingegangen, der vor dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und von mir aus auch vor Gott nicht rückgängig gemacht
werden kann, wenn es der Verkäufer es nicht will.
Post by Jan-Christoph Langner
Was den Fall mit z.B. dem Schlagschrauber betrifft ist das ehr nicht Irrtum
sondern er eignet sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung (war ja zu
schlapp um Radmuttern anzuziehen und denke mal dafür sind die dinger gedacht
wenn ATU die verkloppt) und damit ein Gewährleistungsfall. Da Nachbesserung
und Umtausch nicht möglich sein wird, wird ATU das Geld zurückzahlen müssen.
Zumindestens würde ich auf der Gewährleistungsschiene fahren.
Sehe ich auch so, das ist Gewährleistung, das Teil muß zu dem Zweck
geeignet sein, für welchen es erworben wurde.

Maik Burner
Jan-Christoph Langner
2005-11-22 17:16:14 UTC
Permalink
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Sag mal bist du so blöd oder tust du nur so?
Ich bin mindestens genau so "blöd" wie Du, wie darf ich dich nennen
wie wäre es mit Pappnase, wirst du immer gleich ausfallend?
Nachdem du den Oberlehrer hast raushängen lassen mit lauter Fehlern konnte
ichs mir nicht verkneifen...


"Lieber Herr Lagner bitte erst informieren und dann
posten. "

... das ich nicht lache...
Post by Maik Burner
Das Posting mit dem Schlagschrauber habe ich nicht gelesen, der Sex
mit meiner Freundin war mir wichtiger ;-)
Nun so toll war der Sex wohl nicht, wenn du danach noch zum Computer rennen
musstest um ne Fehlerhafte Antwort auf ein Posting das du nicht gelesen hast
abzugeben ... oder hast du dir nebenbei Bilder angeguckt aus obigem Grund?
Verzichtest halt nächstes mal auf den Sex und liest alles...
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
In deinem Vorposting tust du so als wenn du die übelste Ahnung hättest (hat
man aber schon da gemerkt das es nicht weit her ist) aber das schießt jetzt
echt den Vogel ab...
Ich erkläre in meinem Job diversen Leuten mindestens 3 mal am Tag, das
sie keinen Rechtsanspruch auf Umtausch haben, tausche aber dann die
Ware trotzdem um, das ist Kulanz. Außerdem stimmt es in übrigen, wenn
du irgendetwas in einem Laden XY kaufst, bist du einen
rechtverbindlichen Vertrag eingegangen, der vor dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und von mir aus auch vor Gott nicht rückgängig gemacht
werden kann, wenn es der Verkäufer es nicht will.
Doch auch das geht ... Stichwort Irrtum. Auch bei Fernabsatzverträgen geht
das (wenn ich z.B. Telefonisch in dem Laden bestell und mir das Teil liefern
lasse)
Und wieso schreibst du auf einmal selber das sie keinen Rechtsanspruch auf
Umtausch haben? In deinem anderen Posting hieß es noch:
"und der
Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung, einen
Umtausch oder die Rückgabe der Ware wünscht, das ist im EU
Verbraucherrecht so verankert."

Ja was denn nun? Naja gut bei Clinton war ja angeblich auch die Durchblutung
im Gehirn nicht ausreichend beim Sex weswegen er sich an nichts mehr
erinnert haben will...
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Was den Fall mit z.B. dem Schlagschrauber betrifft ist das ehr nicht Irrtum
sondern er eignet sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung (war ja zu
schlapp um Radmuttern anzuziehen und denke mal dafür sind die dinger gedacht
wenn ATU die verkloppt) und damit ein Gewährleistungsfall. Da Nachbesserung
und Umtausch nicht möglich sein wird, wird ATU das Geld zurückzahlen müssen.
Zumindestens würde ich auf der Gewährleistungsschiene fahren.
Sehe ich auch so, das ist Gewährleistung, das Teil muß zu dem Zweck
geeignet sein, für welchen es erworben wurde.
Ja, deswegen steht grundsätzlich erstmal Nachbesserung an. Die wird, wie ich
auch schon geschrieben hab ATU verweigern weil nicht möglich, dann erst sind
die Voraussetzungen für Geld zurück erfüllt.
Maik Burner
2005-11-22 18:03:34 UTC
Permalink
Wissen sie was Herr Langner,

glauben sie was wollen und tun sie das Gleiche. Ich habe keine Lust
mehr, Perlen vor die Säue zu schütten.

Maik Burner
Andre Buhk
2005-11-22 12:31:29 UTC
Permalink
Post by Christoph Kloeters
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.
Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum?

andre
Jan-Christoph Langner
2005-11-22 17:08:49 UTC
Permalink
Post by Andre Buhk
Post by Christoph Kloeters
War da nicht etwas mit Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtum? Sorry,
Wirtschaft-Grundkurs ist zu lange her und mag auch sein, daß sich die
Gesetze inzwischen geändert haben.
Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum?
Würd man auch tun können... aber ich würd auf 434 rumreiten glaub ich ist
einfacher (außerdem ist da ja noch die Schadensersatzpflicht bei Irrtum,
wobei die hier wohl wenig relevant sein dürfte)

Entweder Satz 1 wenn z.B. mit der Eignung zum Radmuttern anziehen geworben
wurde ("Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die
vereinbarte Beschaffenheit hat") oder Satz 2 Nr. 1 wenn das teil z.B. beim
Reifenmontagewerkzeug lag ("vorausgesetzte Verwendung"), alternativ Nr. 2
("gewöhnliche Verwendung" bei einem Schlagschrauber dürfte auch passen).

Aber gut das Problem des OP hat sich ja eh erledigt ;-)
Jan-Christoph Langner
2005-11-21 18:44:35 UTC
Permalink
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst nicht
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch.
Es heisst nicht Nachbesserungsanspruch, sondern Gewährleistung und der
Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung, einen
Umtausch oder die Rückgabe der Ware wünscht, das ist im EU
Verbraucherrecht so verankert.
Sorry, das ist falsch.
Erstmal hat der Kunde nur die Wahl zwischen Nachbesserung und Umtausch in
einen gleichen, Mängelfreien Artikel (aus 437 Nr. 1, 439 bgb). Ja, man hat
Gewährleistung, und daraus einen Gewährleistungsanspruch der sich zunächst
auf einen Nachbesserungsanspruch (ich setze jetzt der Einfachheit halber
"LIeferung einer Mängelfreien Sache" mit Nachbesserung gleich) beschränkt

Rückgabe / Rücktritt ergibt sich aus 440 bgb, wonach entweder die
Voraussetzungen des 323 BGB erfüllt sein müssen (erfolglose Fristsetzung),
Verweigerung der Nacherfüllung oder die Nacherfüllung 2 mal fehlgeschlagen
ist oder unzumutbar sein muss.
Post by Maik Burner
Sachen, wie zum Beispiel einer mangelhaften Lackierung schon. Niemand
muss sich wie noch vor der Einführung des EU Verbraucherrechtes mit
einer Teilllackierung abspeisen lassen.
Türlich wenn die Sache danach Mangelfrei ist. Was die EU sagt oder manche
Leute sich einbilden was da drin steht interessiert nicht es interessiert
was im BGB steht.
Post by Maik Burner
Im ersten halben Jahr nach dem
Kauf, muß der Verkäufer und nicht der Kunde beweisen, das die Ware
beim Kauf mängelfrei war, sind mehr als 6 Monate vergangen kehrt sich
die Beweislast um.
genau genommen sind die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr, aber nicht so
wichtig.
Post by Maik Burner
Besser sind
Garantien, wie zum Beispiel die 3 jährige Garantie auf Elektrogeräte
bei Marktkauf, bei so was ist der Kunde 3 Jahre lang auf der
Sonnenseite.
Das hängt immer von den Garantiebedingungen ab. die ersten 6 Monate
Gewährleistung sind sicher besser als 6 Monate Garantie.
Post by Maik Burner
Lieber Herr Lagner bitte erst informieren und dann
posten.
dito.
Wenn man schon was Falsches schreibt sollte man sich mit Kommentaren
zurückhalten, das ist sonst selten dämlich.
Post by Maik Burner
Bei Online
Geschäften kann man die Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben,
allerdings hat sich irgend was mit der Übernahme der Versandkosten
geändert. Da bin ich gerade nicht so auf dem laufenden.
nicht nur Online, das ist nur ein Fall.
Außerdem hat sich da AFAIK noch nichts geändert, es soll sich evtl was
ändern das der Kunde die Versandkosten trägt.
Maik Burner
2005-11-22 12:37:28 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst
nicht
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch.
Es heisst nicht Nachbesserungsanspruch, sondern Gewährleistung und der
Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung, einen
Umtausch oder die Rückgabe der Ware wünscht, das ist im EU
Verbraucherrecht so verankert.
Sorry, das ist falsch.
Das ist nicht falsch, und wird in Praxis auch so gehandhabt.
Der Kunde kann entscheiden, was er will. Er kann nicht auf eine
Nachbesserung festgenagelt werden, um mal bei dem Beispiel Autolack zu
bleiben, denn eine Nachlackierung hat zur Folge, das der Wagen bei
einem späteren Wiederverkauf weniger wert ist. Natürlich kann der
Verkäufer dem Kunden einen Nachlass auf dem Wagen geben oder sich
anderweitig mit dem Käufer einigen. Der Verkäufer kann aber nicht
sagen, Kunde es gibt nur die Nachbesserung und fertig.
Post by Jan-Christoph Langner
Erstmal hat der Kunde nur die Wahl zwischen Nachbesserung und Umtausch in
einen gleichen, Mängelfreien Artikel (aus 437 Nr. 1, 439 bgb). Ja, man hat
Gewährleistung, und daraus einen Gewährleistungsanspruch der sich zunächst
auf einen Nachbesserungsanspruch (ich setze jetzt der Einfachheit halber
"LIeferung einer Mängelfreien Sache" mit Nachbesserung gleich) beschränkt
Rückgabe / Rücktritt ergibt sich aus 440 bgb, wonach entweder die
Voraussetzungen des 323 BGB erfüllt sein müssen (erfolglose Fristsetzung),
Verweigerung der Nacherfüllung oder die Nacherfüllung 2 mal fehlgeschlagen
ist oder unzumutbar sein muss.
Post by Maik Burner
Sachen, wie zum Beispiel einer mangelhaften Lackierung schon. Niemand
muss sich wie noch vor der Einführung des EU Verbraucherrechtes mit
einer Teilllackierung abspeisen lassen.
Türlich wenn die Sache danach Mangelfrei ist. Was die EU sagt oder manche
Leute sich einbilden was da drin steht interessiert nicht es interessiert
was im BGB steht.
Die Festlegungen im BGB zu diesem Thema sind nicht mehr relevant,
müßte auch nachzulesen sein, in dem Gesetz, als das europäische Recht
in deutsches Recht überführt wurde.
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Im ersten halben Jahr nach dem
Kauf, muß der Verkäufer und nicht der Kunde beweisen, das die Ware
beim Kauf mängelfrei war, sind mehr als 6 Monate vergangen kehrt sich
die Beweislast um.
genau genommen sind die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr, aber nicht so
wichtig.
Post by Maik Burner
Besser sind
Garantien, wie zum Beispiel die 3 jährige Garantie auf Elektrogeräte
bei Marktkauf, bei so was ist der Kunde 3 Jahre lang auf der
Sonnenseite.
Das hängt immer von den Garantiebedingungen ab. die ersten 6 Monate
Gewährleistung sind sicher besser als 6 Monate Garantie.
Das ist auch Unfug, Garantien der Händler und Hersteller sind immer
besser als die gesetzliche Gewährleistung.
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Lieber Herr Lagner bitte erst informieren und dann
posten.
dito.
Wenn man schon was Falsches schreibt sollte man sich mit Kommentaren
zurückhalten, das ist sonst selten dämlich.
stimmt, fang gleich mal bei dir an ;-)
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Bei Online
Geschäften kann man die Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben,
allerdings hat sich irgend was mit der Übernahme der Versandkosten
geändert. Da bin ich gerade nicht so auf dem laufenden.
nicht nur Online, das ist nur ein Fall.
Nur bei Onlinegeschäften gibt es aufgrund des Fernabsatzgesetzes ein
14 tägiges Rückgaberecht. Im stationären Einzel- und Großhandel ist
das meist eine freiwillige Klausel in den AGB des Händlers. In meiner
Firma erhalten die Kunden ein Rückgaberecht von 8. Tagen ab Kaufdatum.
Post by Jan-Christoph Langner
Außerdem hat sich da AFAIK noch nichts geändert, es soll sich evtl was
ändern das der Kunde die Versandkosten trägt.
Jan-Christoph Langner
2005-11-22 17:02:28 UTC
Permalink
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Wenn was nicht funktioniert hat man 2 Jahre Gewährleistung. Das heisst
nicht
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Rückgaberecht sondern Nachbesserungsanspruch.
Es heisst nicht Nachbesserungsanspruch, sondern Gewährleistung und der
Kunde hat das Recht zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung, einen
Umtausch oder die Rückgabe der Ware wünscht, das ist im EU
Verbraucherrecht so verankert.
Sorry, das ist falsch.
Das ist nicht falsch, und wird in Praxis auch so gehandhabt.
Der Kunde kann entscheiden, was er will. Er kann nicht auf eine
Nachbesserung festgenagelt werden, um mal bei dem Beispiel Autolack zu
bleiben, denn eine Nachlackierung hat zur Folge, das der Wagen bei
einem späteren Wiederverkauf weniger wert ist. Natürlich kann der
Verkäufer dem Kunden einen Nachlass auf dem Wagen geben oder sich
anderweitig mit dem Käufer einigen. Der Verkäufer kann aber nicht
sagen, Kunde es gibt nur die Nachbesserung und fertig.
Aber Holla, wobei Nachbesserung oder Umtausch in ein mangelfreies Produkt,
wie schon gesagt. Rücktritt gibts so erstmal nicht. Das es in der Praxis
anders gehandhabt wird ist richtig, das ist dann Kulanz. Verpflichtet ist
man grundsätzlich nicht dazu das Geld auszuzahlen bei einem mangelhaften
Produkt. Wenn du lesen kannst (was ich bezweifel) schau mal in den 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln.
Da steht unter punkt 2:
[der Käufer kann] nach den §§440, 323, 326 Abs. 5 von dem Vertrag
zurücktreten [...]

nichts anderes ist "Geld zurück".
dann ziehst du dir den 323 rein, da stehen die Voraussetzungen für den
Rücktritt...erfolglose Nachfristsetzung.
Dann schaust du in den 440 da stehen Ausnahmen drin wann keine Fristsetzung
nötig ist. Das ist bei Verweigerung der Nacherfüllung der Fall oder wenn die
Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist.

Das ist übrigens alles aktuelles "EU-Recht" weil ich ein aktuelles BGB
benutze nach der Schuldrechtsreform (so heisst das Zeug was in ebay-Deutsch
neuerdings EU-Recht heisst).
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Türlich wenn die Sache danach Mangelfrei ist. Was die EU sagt oder manche
Leute sich einbilden was da drin steht interessiert nicht es interessiert
was im BGB steht.
Die Festlegungen im BGB zu diesem Thema sind nicht mehr relevant,
müßte auch nachzulesen sein, in dem Gesetz, als das europäische Recht
in deutsches Recht überführt wurde.
Ach das BGB ist nicht mehr relevant? So eine Scheisse wofür wird der Inhalt
vom BGB dann bloß noch in allen Unis gelehrt? Vielleicht solltest du die
ganzen Juristen mal drauf aufmerksam machen das sie da Blödsinn lehren.

Kleiner Denkanstoß: Das sogenannte europäische Recht (also Richtlinien etc)
gelten NICHT direkt. Nicht solange sie nicht in nationales Recht
eingearbeitet werden, und genau das geschieht dann im BGB. So ist es z.B.
bei der Schuldrechtsreform geschehen. Die Regierung wird durch die EU
genötigt diese Richtlinien in nationales Recht zu gießen, in Deutschland und
in diesem Fall ins BGB.
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Besser sind
Garantien, wie zum Beispiel die 3 jährige Garantie auf Elektrogeräte
bei Marktkauf, bei so was ist der Kunde 3 Jahre lang auf der
Sonnenseite.
Das hängt immer von den Garantiebedingungen ab. die ersten 6 Monate
Gewährleistung sind sicher besser als 6 Monate Garantie.
Das ist auch Unfug, Garantien der Händler und Hersteller sind immer
besser als die gesetzliche Gewährleistung.
nun ja, träum mal weiter.
Bei Gewährleistung muss man KEIN Rückversand zum Händler/Hersteller zahlen
Bei Gewährleistung ist der Händler GESETZLICH verpflichtet nachzubessern,
bei Garantien VERTRAGLICH im Rahmen der Garantiebedingungen
Bei Garantie muss man je nach Garantiebedingungen z.B. Originalverpackungen
aufbewahren, bestimmte Auflagen beachten, usw.
etc, ich fürs nicht weiter aus, vielleicht postest du deine Weisheiten mal
in einer Rechtsnewsgroup. Vielleicht erklärt dir dann noch jemand deine
falschen Vorstellungen.
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Lieber Herr Lagner bitte erst informieren und dann
posten.
dito.
Wenn man schon was Falsches schreibt sollte man sich mit Kommentaren
zurückhalten, das ist sonst selten dämlich.
stimmt, fang gleich mal bei dir an ;-)
Nun ja, deine Bildungslücken sind reichlich peinlich. Nicht das der Kram zur
Allgemeinbildung gehört, aber wenn ich andere korrigiere sollte ich mir auch
sicher sein. Ich hab mich nicht umsonst inzwischen 2 Jahre inner Uni mit dem
BGB auseinandersetzen dürfen (möchte keineswegs behaupten das ich es dadurch
perfekt kann, aber deine Irrtümer sind so grob, das merkt selbst ein
Erstsemester...), woher stammen deine Weisheiten?
Post by Maik Burner
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Maik Burner
Bei Online
Geschäften kann man die Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben,
allerdings hat sich irgend was mit der Übernahme der Versandkosten
geändert. Da bin ich gerade nicht so auf dem laufenden.
nicht nur Online, das ist nur ein Fall.
Nur bei Onlinegeschäften gibt es aufgrund des Fernabsatzgesetzes ein
14 tägiges Rückgaberecht. Im stationären Einzel- und Großhandel ist
das meist eine freiwillige Klausel in den AGB des Händlers. In meiner
Firma erhalten die Kunden ein Rückgaberecht von 8. Tagen ab Kaufdatum.
Dann schau z.B. mal in...
§355 BGB in Vernindung mit...
§312 BGB (Haustürgeschäfte)
§312d BGB (Fernabsatzverträge (kauf Verbraucher bei Unternehmer ohne
körperliche Anwesenheit ... da fällt onlinekram drunter)
nach ... da kannst du schwarz auf weiss lesen wie viel Ahnung du hast. Wenn
in deiner tollen Firma jemand z.B. telefonisch bestellt, hat er auch das
Widerrufsrecht...wenn ihr es versäumt ihn darauf aufmerksam zu machen sogar
deutlich länger als 14 Tage

So wenn dus jetzt noch nicht verstanden hast ist dir auch nicht mehr zu
helfen.
René Haar
2005-11-20 21:03:11 UTC
Permalink
Post by Frank Drewello
- Schlagschrauber für 12 Volt Zigarettenanzünder (min. 16Ampere abgesichert)
oder direkt an die Batterie. Eines unserer Autos hat 20A, das andere nur
15A. Das Teil hat sich schon bei der ersten Schraube schwergetan.
Ich wollte damit die Winterreifen montieren, habe aber dann doch das
Bordwerkzeug genommen.
Kauf dir ein Radkreuz, das ist besser als so ein 12V Spielzeug.

MFG René
Frank Drewello
2005-11-21 08:16:36 UTC
Permalink
Post by René Haar
Post by Frank Drewello
- Schlagschrauber für 12 Volt Zigarettenanzünder (min. 16Ampere abgesichert)
oder direkt an die Batterie. Eines unserer Autos hat 20A, das andere nur
15A. Das Teil hat sich schon bei der ersten Schraube schwergetan.
Ich wollte damit die Winterreifen montieren, habe aber dann doch das
Bordwerkzeug genommen.
Kauf dir ein Radkreuz, das ist besser als so ein 12V Spielzeug.
Ich hatte es in der Hand. Habe mich aber dann doch für das Spielzeug
entschieden.
Jetzt würde ich gerne tauschen.

Gruß Frank
Frank Drewello
2005-11-21 19:17:23 UTC
Permalink
Danke an Alle,

war gerade bei ATU.
Rückgabe kein Problem, Gutschrift wieder auf Kreditkarte.

Die Dame mußte sich erst irgendwo telefonisch rückversichern, vor allem da
die eine Nuß benutzt war (ich hatte es ja ausprobiert), leichte Kratzer im
schwarzen Glanzlack.

Beim Wagenheber hat sie dann nicht mehr geschaut.

Ich habe jetzt einen Kreuzschlüssel/Radkreuz gekauft.
Jetzt brauche ich nur noch einen passenderen Wagenheber.
Lohnt sich so ein 15 EUR Teil aus dem Aldi (Rangierwagenheber), nur um 2x im
Jahr die Räder zu wechseln?
Laut koever.com sollte das Angebot im Februar rechtzeitig vor den
Sommerreifen kommen.

Gruß Frank

PS: Es geht auch mit dem Bordwerkzeug einwandfrei.
Harald Hengel
2005-11-21 19:54:38 UTC
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Post by Frank Drewello
Lohnt sich so ein 15 EUR Teil aus dem Aldi (Rangierwagenheber), nur
um 2x im Jahr die Räder zu wechseln?
Ob es sich für sich lohnt musst du selbst entscheiden.
Hattest du nicht ein vergleichbares Teil von ATU und die Hubhöhe reichte
nicht?
Post by Frank Drewello
Laut koever.com sollte das Angebot im Februar rechtzeitig vor den
Sommerreifen kommen.
Für Sommer-, Winterreifenwechsel reicht auch der Bordwagenheber, ein
Radkreuz hast du schon, das reicht als Ausrüstung.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Frank Drewello
2005-11-22 11:45:18 UTC
Permalink
Hallo Harald,
Post by Harald Hengel
Post by Frank Drewello
Lohnt sich so ein 15 EUR Teil aus dem Aldi (Rangierwagenheber), nur
um 2x im Jahr die Räder zu wechseln?
Ob es sich für sich lohnt musst du selbst entscheiden.
Hattest du nicht ein vergleichbares Teil von ATU und die Hubhöhe reichte
nicht?
Von ATU hatte ich so einen kleinen hydraulischen Heber. Der bestand im
Prinzip nur aus dem Hydraulikzylinder und der Hubstange. Es war so eine
zusammensteckbare Stange dabei (ca. 35cm). unten war eine Schraube um den
Druck abzulassen. 9,99 EUR

Ich dachte, so ein Rangierwagenheber hat vielleicht eine höhere Hubhöhe.

Gruß Frank
Jan-Christoph Langner
2005-11-21 20:20:30 UTC
Permalink
Post by Frank Drewello
Ich habe jetzt einen Kreuzschlüssel/Radkreuz gekauft.
Jetzt brauche ich nur noch einen passenderen Wagenheber.
Lohnt sich so ein 15 EUR Teil aus dem Aldi (Rangierwagenheber), nur um 2x im
Jahr die Räder zu wechseln?
reicht, so einen hab ich auch, fürs Räder wechseln reichts allemal. Man
sollte aber was zwischenlegen weil die billigen dinger sonst den
Unterbodenschutz beschädigen, ich leg bei meinem immer ein Brett zwischen.
Bequemer als Boardwerkzeug isses allemal
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