Michael Schmidt
2004-04-09 08:44:01 UTC
Haftpflicht Nutzungsausfall für sehr alte (1987) Autos, nur
Vorhaltekosten erstattbar?
nach einem Haftpflichtschaden bietet mir die gegnerische
Haftpflichtversicherung nur müde 15EUR/Tag "Vorhaltekosten" pro Tag
für mein zwar altes aber extrem sparsames und voll funktionsfähiges
Auto an. Nachvollziehbarerweise hätte ich gerne der normalen
Nutzungsausfall. Ich habe mal recherchiert (siehe (1) und (2) unten),
dabei ist das Auto unstreitig älter als 10 Jahre, erhebliche Mängel
kann ich aber nicht erkennen.
Natürlich kann man "erheblich Mängel" unterschiedlich definieren. Der
Lack war sicher nicht mehr hochklassig, die eine oder andere kleine
Beule schon vorhanden und 350tkm auf dem Tacho, aber der TÜV vor einem
Jahr war noch sehr zufrieden mit der Kiste, das Auto war extrem
zuverlässig und der Verbrauch (ca 5,5l/100km) selbst für heutige
Verhältnisse mehr als ok.
Hat man in so einem Fall Changen, einen höhere Enschädigung
(Nutzungsausfall bzw Vorhaltekosten) durchzusetzen ?
Ich möchte wegen den paar EUR Differenz kein Fass aufmachen, als
Freund älterer Wagen würde mich (und sicher auch andere in der NG)
interessieren, wie so was prinzipiell gehandhabt wird.
MS
-----Recherche Ergebnisse: -------
Der Nutzungsausfall wird bei Haftplichtschäden üblicherweise nach den
Tabellen von Sanden-Danner / Küppersbusch berechnet.
Sie findet man (auszugsweise?) u.a. hier:
http://www.finanz-immo.de/nutzungsausfall.htm
Bei einem 40kw Golf Diesel landet man nach dieser Tabelle entweder bei
Gruppe B (29EUR/Tag) oder C (34EUR/Tag).
allerdings gibt es Korrekturen bei sehr alten (>5 Jahre; > 10Jahre)
alten Autos:
(1):
http://www.stvkr.de/Positionen/pos-nutzungsausfall.htm
-----
(aus link:)
1.2. Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird bei privat genutzten
Fahrzeugen üblicherweise nach der Tabelle von
Sanden/Danner/Küppersbusch berechnet. In dieser Tabelle werden die
verschiedenen Fahrzeugtypen zu Gruppen (A bis L) zusammengefaßt. Die
betragsmäßige Höhe des täglichen Nutzwertes bestimmt sich nach dieser
Gruppen-Einordnung, wobei die Gruppe A den niedrigsten und L den
höchsten Nutzwert bezeichnet. Wenn das jeweilige Fahrzeug älter als
fünf Jahre ist, wird es üblicherweise der nächstniedrigeren Gruppe
zugeordnet. Für Fahrzeuge, die ÄLTER ALS 10 JAHRE sind,
wird der Wert der Nutzung oft nach der Höhe der Vorhaltekosten
berechnet, wobei teilweise die doppelte Höhe der Vorhaltekosten
zugrundegelegt wird. Die Rechtsprechung wendet teilweise jedoch auch
hier die Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch an, geht dabei aber von
einem halbierten oder um zwei Gruppen reduzierten Nutzungsausfall aus.
------
(2):
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Fahrzeugschaden_Nutzungsausfall.html
(aus link:)
3. Entschädigungshöhe
3.1 Tabellen zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens
Als geeignete Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalles sind
die Tabellen von Sanden-Danner / Küppersbusch anerkannt. Sie werden
jährlich neu berechnet, sodass von einem Abdruck abgesehen werden
muss. Auf die auszugsweise Veröffentlichung in der Fachpresse (DAR
oder NJW) sei allerdings hingewiesen. Die Tabellen enthalten
Tagessätze für Pkw, Geländewagen, Transporter, Krafträder, Wohnmobile,
aber auch Fahrräder. Sie liegen zwischen 26 EUR und 100 EUR.
3.2 Ältere Fahrzeuge
Das Alter eines Fahrzeugs hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die
Entschädigung. Wenn aber das Fahrzeug so alt ist, dass sein
Nutzungswert nicht mehr mit dem eines neueren vergleichbar ist (ZEHN
JAHRE UND ERHEBLICHE MÄNGEL), dann bestimmt sich der Nutzungsausfall
nach den Vorhaltekosten. Darüber hinaus ist anerkannt, dass bei
Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, zur Vermeidung aufwändiger
Umrechnugen die nächst niedrigere Gruppe der Tabelle Sanden-Danner zu
Grunde zu legen ist.
Vorhaltekosten erstattbar?
nach einem Haftpflichtschaden bietet mir die gegnerische
Haftpflichtversicherung nur müde 15EUR/Tag "Vorhaltekosten" pro Tag
für mein zwar altes aber extrem sparsames und voll funktionsfähiges
Auto an. Nachvollziehbarerweise hätte ich gerne der normalen
Nutzungsausfall. Ich habe mal recherchiert (siehe (1) und (2) unten),
dabei ist das Auto unstreitig älter als 10 Jahre, erhebliche Mängel
kann ich aber nicht erkennen.
Natürlich kann man "erheblich Mängel" unterschiedlich definieren. Der
Lack war sicher nicht mehr hochklassig, die eine oder andere kleine
Beule schon vorhanden und 350tkm auf dem Tacho, aber der TÜV vor einem
Jahr war noch sehr zufrieden mit der Kiste, das Auto war extrem
zuverlässig und der Verbrauch (ca 5,5l/100km) selbst für heutige
Verhältnisse mehr als ok.
Hat man in so einem Fall Changen, einen höhere Enschädigung
(Nutzungsausfall bzw Vorhaltekosten) durchzusetzen ?
Ich möchte wegen den paar EUR Differenz kein Fass aufmachen, als
Freund älterer Wagen würde mich (und sicher auch andere in der NG)
interessieren, wie so was prinzipiell gehandhabt wird.
MS
-----Recherche Ergebnisse: -------
Der Nutzungsausfall wird bei Haftplichtschäden üblicherweise nach den
Tabellen von Sanden-Danner / Küppersbusch berechnet.
Sie findet man (auszugsweise?) u.a. hier:
http://www.finanz-immo.de/nutzungsausfall.htm
Bei einem 40kw Golf Diesel landet man nach dieser Tabelle entweder bei
Gruppe B (29EUR/Tag) oder C (34EUR/Tag).
allerdings gibt es Korrekturen bei sehr alten (>5 Jahre; > 10Jahre)
alten Autos:
(1):
http://www.stvkr.de/Positionen/pos-nutzungsausfall.htm
-----
(aus link:)
1.2. Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird bei privat genutzten
Fahrzeugen üblicherweise nach der Tabelle von
Sanden/Danner/Küppersbusch berechnet. In dieser Tabelle werden die
verschiedenen Fahrzeugtypen zu Gruppen (A bis L) zusammengefaßt. Die
betragsmäßige Höhe des täglichen Nutzwertes bestimmt sich nach dieser
Gruppen-Einordnung, wobei die Gruppe A den niedrigsten und L den
höchsten Nutzwert bezeichnet. Wenn das jeweilige Fahrzeug älter als
fünf Jahre ist, wird es üblicherweise der nächstniedrigeren Gruppe
zugeordnet. Für Fahrzeuge, die ÄLTER ALS 10 JAHRE sind,
wird der Wert der Nutzung oft nach der Höhe der Vorhaltekosten
berechnet, wobei teilweise die doppelte Höhe der Vorhaltekosten
zugrundegelegt wird. Die Rechtsprechung wendet teilweise jedoch auch
hier die Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch an, geht dabei aber von
einem halbierten oder um zwei Gruppen reduzierten Nutzungsausfall aus.
------
(2):
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Fahrzeugschaden_Nutzungsausfall.html
(aus link:)
3. Entschädigungshöhe
3.1 Tabellen zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens
Als geeignete Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalles sind
die Tabellen von Sanden-Danner / Küppersbusch anerkannt. Sie werden
jährlich neu berechnet, sodass von einem Abdruck abgesehen werden
muss. Auf die auszugsweise Veröffentlichung in der Fachpresse (DAR
oder NJW) sei allerdings hingewiesen. Die Tabellen enthalten
Tagessätze für Pkw, Geländewagen, Transporter, Krafträder, Wohnmobile,
aber auch Fahrräder. Sie liegen zwischen 26 EUR und 100 EUR.
3.2 Ältere Fahrzeuge
Das Alter eines Fahrzeugs hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die
Entschädigung. Wenn aber das Fahrzeug so alt ist, dass sein
Nutzungswert nicht mehr mit dem eines neueren vergleichbar ist (ZEHN
JAHRE UND ERHEBLICHE MÄNGEL), dann bestimmt sich der Nutzungsausfall
nach den Vorhaltekosten. Darüber hinaus ist anerkannt, dass bei
Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, zur Vermeidung aufwändiger
Umrechnugen die nächst niedrigere Gruppe der Tabelle Sanden-Danner zu
Grunde zu legen ist.