Olaf Thien
2004-05-22 21:28:20 UTC
Hallo,
war heute das erste mal bei A.T.U., um meinen Golf IV dort zur
TÜV-Prüfung vorzuführen. Die Filiale lag halt ganz in der Nähe, und
der Untersuchungstermin passte auch einigermaßen in meinen Terminplan.
Der TÜV-Prüfer hatte dann auch ein paar Mängel gefunden
(Reifenprofiltiefe, Bremsscheibe,...), ich würde aber meine Plakette
trotzdem bekommen, wenn die Mängel gleich an Ort und Stelle in der
A.T.U.-Werkstatt behoben werden würden.
Gut, habe ich halt zugestimmt, da ich die alten Reifen sowieso beizeiten
mal wechseln wollte, und das Andere konnte dann ja auch gleich
mitgemacht werden, da ich es eilig hatte, den Wagen binnen einer Stunde
wieder brauchte und er auch in den nächsten Tagen für mich unentbehrlich
gewesen wäre und ich nicht später nochmal zur TÜV-Vorführung wollte.
Die fingen dann an zu schrauben und zu werkeln, und als die Reparatur
erledigt war, ging ich in den Ladenbereich, um dort meine Wagenpapiere,
den Untersuchungsbericht sowie die Rechnung entgegenzunehmen..
Doch anstatt mir irgendwas dergleichen auszuhändigen, sagte die
'freundliche' Bedienung am Kundenterminal: "So, dann bekomme ich von
Ihnen 400 Euro." Verdutzt sah ich den Verkäufer mit großen Augen an:
"Ja und? Wo ist die Rechnung darüber, damit ich das innerhalb der
nächsten Woche überweisen kann? Und was ist mit meinen Fahrzeugpapieren
und so weiter?"
"Nee," erwiderte der Verkäufer, "den Betrag müssen Sie jetzt auf der
Stelle in bar bezahlen! Sonst bekommen Sie Ihr Auto nicht zurück, und
die Rechnung darf ich Ihnen zwar zeigen, aber auch nicht vor der
Barbegleichung herausgeben."
Tja, da steh' ich nun ... ohne Auto ... und hatte darüber hinaus heute
auch noch eine Stunde Arbeitsausfall, weil ich mich erst von Bekannten
abholen lassen musste und dadurch zu spät ins Büro kam.
Meine Frage daher an euch, ob ihr vielleicht schonmal ähnliche
Erfahrungen mit diesem "Auto-Teile-Konzern" gemacht und wie ihr darauf
reagiert habt? Ist solch ein Geschäftsbegaren überhaupt rechtens?
Also, dass die einfach mein Eigentum (Auto) einbehalten dürfen, nur weil
ein Ottonormalbürger nicht mit einer solch großen Geldsumme in der
Tasche zur Barzahlung herumrennt? Und wenn das unrechtens ist, wie
könnte ich die Niederlassung dann belangen?
Wichtiger Hinweis: Ich wurde zu keinem Zeitpunkt während meiner
einstündigen Anwesenheit in der A.T.U.-Filiale darauf hingewiesen, dass
ausschließlich Barzahlung infrage kommt, weder vor noch während der
Inangriffnahme der Reparaturarbeiten. Mein Wagen ist in den letzten 5
Jahren in verschiedensten Werkstattfirmen zur Inspektion und Repratur
gewesen, und dort war überall ausschließlich Zahlung per Rechnung
innerhalb 10-14 Tagen üblich - so erwartete ich es auch dort.
Vielen Dank vorab für eure Meinungen!
mfg Olaf
war heute das erste mal bei A.T.U., um meinen Golf IV dort zur
TÜV-Prüfung vorzuführen. Die Filiale lag halt ganz in der Nähe, und
der Untersuchungstermin passte auch einigermaßen in meinen Terminplan.
Der TÜV-Prüfer hatte dann auch ein paar Mängel gefunden
(Reifenprofiltiefe, Bremsscheibe,...), ich würde aber meine Plakette
trotzdem bekommen, wenn die Mängel gleich an Ort und Stelle in der
A.T.U.-Werkstatt behoben werden würden.
Gut, habe ich halt zugestimmt, da ich die alten Reifen sowieso beizeiten
mal wechseln wollte, und das Andere konnte dann ja auch gleich
mitgemacht werden, da ich es eilig hatte, den Wagen binnen einer Stunde
wieder brauchte und er auch in den nächsten Tagen für mich unentbehrlich
gewesen wäre und ich nicht später nochmal zur TÜV-Vorführung wollte.
Die fingen dann an zu schrauben und zu werkeln, und als die Reparatur
erledigt war, ging ich in den Ladenbereich, um dort meine Wagenpapiere,
den Untersuchungsbericht sowie die Rechnung entgegenzunehmen..
Doch anstatt mir irgendwas dergleichen auszuhändigen, sagte die
'freundliche' Bedienung am Kundenterminal: "So, dann bekomme ich von
Ihnen 400 Euro." Verdutzt sah ich den Verkäufer mit großen Augen an:
"Ja und? Wo ist die Rechnung darüber, damit ich das innerhalb der
nächsten Woche überweisen kann? Und was ist mit meinen Fahrzeugpapieren
und so weiter?"
"Nee," erwiderte der Verkäufer, "den Betrag müssen Sie jetzt auf der
Stelle in bar bezahlen! Sonst bekommen Sie Ihr Auto nicht zurück, und
die Rechnung darf ich Ihnen zwar zeigen, aber auch nicht vor der
Barbegleichung herausgeben."
Tja, da steh' ich nun ... ohne Auto ... und hatte darüber hinaus heute
auch noch eine Stunde Arbeitsausfall, weil ich mich erst von Bekannten
abholen lassen musste und dadurch zu spät ins Büro kam.
Meine Frage daher an euch, ob ihr vielleicht schonmal ähnliche
Erfahrungen mit diesem "Auto-Teile-Konzern" gemacht und wie ihr darauf
reagiert habt? Ist solch ein Geschäftsbegaren überhaupt rechtens?
Also, dass die einfach mein Eigentum (Auto) einbehalten dürfen, nur weil
ein Ottonormalbürger nicht mit einer solch großen Geldsumme in der
Tasche zur Barzahlung herumrennt? Und wenn das unrechtens ist, wie
könnte ich die Niederlassung dann belangen?
Wichtiger Hinweis: Ich wurde zu keinem Zeitpunkt während meiner
einstündigen Anwesenheit in der A.T.U.-Filiale darauf hingewiesen, dass
ausschließlich Barzahlung infrage kommt, weder vor noch während der
Inangriffnahme der Reparaturarbeiten. Mein Wagen ist in den letzten 5
Jahren in verschiedensten Werkstattfirmen zur Inspektion und Repratur
gewesen, und dort war überall ausschließlich Zahlung per Rechnung
innerhalb 10-14 Tagen üblich - so erwartete ich es auch dort.
Vielen Dank vorab für eure Meinungen!
mfg Olaf