Discussion:
Vorder- und Hinterachse verschiedene Reifengrößen?
(zu alt für eine Antwort)
Ulf Gutschmidt
2009-03-17 18:09:51 UTC
Permalink
Sorry, mein StVZO-Kenntnisstand ist immer noch auf DDR-Niveau, und
damals war es durchaus erlaubt, auf Vorder- und Hinterachse verschiedene
Reifengrößen zu fahren, achsweise gleich natürlich.
Nun habe ich gerade den alten Astra aus dem Schuppen geholt und zur
TÜV-Vorbereitung gefahren, und erhielt den Anruf "Sieht sehr gut aus,
aber bitte einen neuen Reifen (175er) vorbeibringen!"
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
165er und 175 stehen ja als Wahlmöglichkeit in der Zulassung.
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter
sind, weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)

Grüße

UG
Andreas Cammin
2009-03-17 18:18:43 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter
sind, weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)
das ist fahrphysikalisch nicht haltbar. Zum einen landen eh ca. 80% der
Bremskraft auf der Vorderachse, und zum anderen willst du in gewissen
Situationen einfach nicht, dass die Hinterräder besser bremsen, es sei
denn du bist Walter Röhrl :-). Bist du nicht Walter, sondern Ulf oder
Andreas, dann legst du mit einer überbremsenden Hinterachse schnell mal
einen Walzer aufs Asphaltparkett, weil dir wegen der blockierenden
Hinterräder das Heck wegglitscht :-)

Für spochtlich gefahrene Automobile könnte die bessere Führung der
Hinterachse ein Grund für breitere Reifen hinten sein, um eben solche
Walzereinlagen zu vermeiden. Besser bremsen ist aber definitiv kein
Grund. Bei den von dir genannten Reifengrössen bzw. den dazu passenden
Fahrzeugen spielt das alles aber eh keine Geige :-P

Andreas
--
Offizielles Mitglied von Roland Mösls Killfile
Ulf Gutschmidt
2009-03-17 18:26:25 UTC
Permalink
Post by Andreas Cammin
Für spochtlich gefahrene Automobile könnte die bessere Führung der
Hinterachse ein Grund für breitere Reifen hinten sein, um eben solche
Walzereinlagen zu vermeiden. Besser bremsen ist aber definitiv kein
Grund. Bei den von dir genannten Reifengrössen bzw. den dazu passenden
Fahrzeugen spielt das alles aber eh keine Geige :-P
Um so verwunderlicher, daß da nun der TÜV drauf rumreitet.

Was mich ebenso wundert ist die Tatsache, daß eine Corvette wohl
serienmäßig mit verschiedenen Reifen ausgeliefert und in Deutschland
zugelassen wird, während das bei einem schnöden Opel verboten sein soll.

UG
Andreas Cammin
2009-03-17 18:36:22 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Was mich ebenso wundert ist die Tatsache, daß eine Corvette wohl
serienmäßig mit verschiedenen Reifen ausgeliefert und in Deutschland
zugelassen wird, während das bei einem schnöden Opel verboten sein soll.
Mischbereifung gibts auch für deutsche, stark motorisierte Fahrzeuge ab
Werk. Auch Tuningfahrzeuge fahren damit rum. Muss man wohl abnehmen lassen.

Aber wie gesagt, Sinn macht in deinem Fall IMHO ganz eindeutig keinen.

Andreas
--
Offizielles Mitglied von Roland Mösls Killfile
Mathias Danke
2009-03-17 19:40:45 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Um so verwunderlicher, daß da nun der TÜV drauf rumreitet.
Den TUEV interessiert dabei z.B., dass mit unterschiedlicher Bereifung
an VA und HA u.U. der Abrollumfang der Reifen zwischen VA und HA
variiert bzw. nur bestimmte Reifengroessen als Rad-Reifen-Kombination
zugelassen sind. Sowas ist bsp.weise bei Fz mit ABS nicht statthaft und
meist schon in ABEs/TUEV-Gutachten/Herstellerfreigaben fuer diverses
Radwerk vermerkt.

Absolut verkehrte Bereifung verursacht auch einen falschen Tachowert,
der nur bis zu einer gewissen Toleranzgrenze (IIRC max. 0 bis +6%)
zulaessig ist.
Alexander Doetsch
2009-03-17 19:51:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Cammin
Post by Ulf Gutschmidt
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter
sind, weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)
das ist fahrphysikalisch nicht haltbar.
Oh doch, viel Grip an der Hinterachse ist für den Normalfahrer nie verkehrt.
Post by Andreas Cammin
Zum einen landen eh ca. 80% der
Bremskraft auf der Vorderachse,
stimmt
Post by Andreas Cammin
und zum anderen willst du in gewissen
Situationen einfach nicht, dass die Hinterräder besser bremsen, es sei
Doch, die Hinterachse kann garnicht gut genug bremsen. Was Du vermutlich
meinst ist, daß die Hinterachse möglichst nicht den Kammschen Kreis
bzgl. der Seitenführung verlassen oder gar blockieren (zumindest nicht
vor der VA) sollte.
Hat man aber an der HA Reifen mit besserem Griff (ob das durch Verwenden
breiterer Reifen erreicht werden kann, sei mal dahingestellt), ist die
Gefahr des Überbremsens geringer.
Post by Andreas Cammin
denn du bist Walter Röhrl :-). Bist du nicht Walter, sondern Ulf oder
Andreas, dann legst du mit einer überbremsenden Hinterachse schnell mal
einen Walzer aufs Asphaltparkett, weil dir wegen der blockierenden
Hinterräder das Heck wegglitscht :-)
Für spochtlich gefahrene Automobile könnte die bessere Führung der
Hinterachse ein Grund für breitere Reifen hinten sein, um eben solche
Walzereinlagen zu vermeiden. Besser bremsen ist aber definitiv kein
Grund. Bei den von dir genannten Reifengrössen bzw. den dazu passenden
Fahrzeugen spielt das alles aber eh keine Geige :-P
Vermutlich.

Alexander
Lars Krieger
2009-03-17 18:33:09 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
Das kommt drauf an ob das in der ABE, bzw. dem Gutachten als erlaubt
geführt ist. Kannst Du dem TÜV- Menschen solch ein/e Gutachten/ABE
zeigen, ist alles gut. Bei Deinen isherigen Untersuchungen wird es
entweder nicht aufgefallen oder ignoriert worden sein.

Das "kleinste" Auto bei dem das zulässig war das ich kenne war ein BMW
316i compact mit Alus aus dem Zubehör.

.lk.
Henning Koch
2009-03-17 19:29:01 UTC
Permalink
Post by Lars Krieger
Das "kleinste" Auto bei dem das zulässig war das ich kenne war ein BMW
316i compact mit Alus aus dem Zubehör.
und der ist kleiner als ein Smart? :-))
Klaus Kreider
2009-03-17 19:55:13 UTC
Permalink
Post by Lars Krieger
Post by Ulf Gutschmidt
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
Das kommt drauf an ob das in der ABE, bzw. dem Gutachten als erlaubt
geführt ist. Kannst Du dem TÜV- Menschen solch ein/e Gutachten/ABE zeigen,
ist alles gut. Bei Deinen isherigen Untersuchungen wird es entweder nicht
aufgefallen oder ignoriert worden sein.
Das "kleinste" Auto bei dem das zulässig war das ich kenne war ein BMW
316i compact mit Alus aus dem Zubehör.
MX-5 NA ist noch kleiner ;-) und war auch möglich.

Klaus
Radbert Grimmig
2009-03-17 18:32:32 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter
sind, weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)
Ehm, aufgrund der dynamischen Achslastverlagerung beim Bremsen wid man
hinten auf gar keinen Fall jemals mehr Kraft übertragen können als
vorn, bevor die Hinterreifen zu blockieren anfangen.

Man will aber auf gar keinen Fall, dass die Hinterreifen vor den
Vorderreifen blockieren, weil die Karre dann ganz böse ins Schleudern
geraten kann. Deswegen wird der Bremskraftverteiler seit Jahrzehnten
in Deutschland (West) so eingestellt, dass dieser Fall auf keinen Fall
eintreten kann.
--
Gruß
Radbert
Andreas Cammin
2009-03-17 18:38:31 UTC
Permalink
Post by Radbert Grimmig
Man will aber auf gar keinen Fall, dass die Hinterreifen vor den
Vorderreifen blockieren, weil die Karre dann ganz böse ins Schleudern
geraten kann. Deswegen wird der Bremskraftverteiler seit Jahrzehnten
in Deutschland (West) so eingestellt, dass dieser Fall auf keinen Fall
eintreten kann.
Wie gesagt, ausser der Eigner heisst Walter Röhrl. Dem Vernehmen nach
bevorzugt er Setups mit überbremsender Hinterachse. Als Vorbild würde
ich ihn mir trotzdem nicht nehmen :-)

Andreas
--
Offizielles Mitglied von Roland Mösls Killfile
Radbert Grimmig
2009-03-17 19:08:34 UTC
Permalink
Post by Andreas Cammin
Post by Radbert Grimmig
in Deutschland (West) so eingestellt, dass dieser Fall auf keinen Fall
eintreten kann.
Wie gesagt, ausser der Eigner heisst Walter Röhrl. Dem Vernehmen nach
bevorzugt er Setups mit überbremsender Hinterachse.
Kann mir gut vorstellen, dass man damit ganz gut nen "Scandinavian
Flick" einleiten kann.

Aber im Straßenverkehr fehlt mir für diese Kurventechnik zumeist
latent der Platz <g>
--
Gruß
Radbert
Hubert Reinelt
2009-03-17 20:24:06 UTC
Permalink
Post by Radbert Grimmig
Aber im Straßenverkehr fehlt mir für diese Kurventechnik zumeist
latent der Platz <g>
Och... man muss es nur können... ;)


Martin Oexner
2009-03-17 18:31:11 UTC
Permalink
Sorry, mein StVZO-Kenntnisstand ist immer noch auf DDR-Niveau, und damals
war es durchaus erlaubt, auf Vorder- und Hinterachse verschiedene
Reifengrößen zu fahren, achsweise gleich natürlich.
Nun habe ich gerade den alten Astra aus dem Schuppen geholt und zur
TÜV-Vorbereitung gefahren, und erhielt den Anruf "Sieht sehr gut aus, aber
bitte einen neuen Reifen (175er) vorbeibringen!"
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal durch
den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
165er und 175 stehen ja als Wahlmöglichkeit in der Zulassung.
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter sind,
weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)
Grüße
UG
Hi!

Dann schau dir deine Zulassung mal genauer an, evtl steht da auch drin, dass
man Vorder- und Hinterachse entsprechend bereifen muss. Wird doch für
gewöhnlich immer paarweise aufgeführt? Da steht doch dann sowas wie: VA+HA:
175/60R15 oder so ähnlich.
Beim Mischbereifung steht dann da bei unserem Auto weiß ich die Größen grad:
VA: 245/40R18 und HA: 265/35R18.
Du mußt dann schon den entsprechenden Eintragungen entsprechen. Dass es der
TÜV nicht gesehen hat bisher kann Zufall gewesen sein. Hast du mit dem
TüV-Menschen, der das bemängelt hat nicht deine Zulassung durchgesehen, ob
es doch geht oder hat er noch weiter etwas dazu gesagt? Wenn er es schon
bemängelt muss er es ja auch irgendwie begründet haben, oder?
Zu der Bremse hat Andreas ja schon alles geschrieben, bringt nicht wirklich
was oder kann sogar kontraproduktiv sein. Wobei bei so geringen
Breitenunterschieden wahrscheinlich gar kein Unterschied feststellbar sein
dürfte.

Gruß Martin
Alexander Doetsch
2009-03-17 19:57:08 UTC
Permalink
Post by Martin Oexner
Post by Ulf Gutschmidt
Sorry, mein StVZO-Kenntnisstand ist immer noch auf DDR-Niveau, und
damals war es durchaus erlaubt, auf Vorder- und Hinterachse
verschiedene Reifengrößen zu fahren, achsweise gleich natürlich.
Nun habe ich gerade den alten Astra aus dem Schuppen geholt und zur
TÜV-Vorbereitung gefahren, und erhielt den Anruf "Sieht sehr gut aus,
aber bitte einen neuen Reifen (175er) vorbeibringen!"
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
165er und 175 stehen ja als Wahlmöglichkeit in der Zulassung.
(Ich finde es besser, wenn die Reifen hinten eine Winzigkeit vreiter
sind, weil sie dann ein bißchen besser als die Vorderreifen bremsen.)
Grüße
UG
Hi!
Dann schau dir deine Zulassung mal genauer an, evtl steht da auch drin,
dass man Vorder- und Hinterachse entsprechend bereifen muss. Wird doch
VA+HA: 175/60R15 oder so ähnlich.
Beim Mischbereifung steht dann da bei unserem Auto weiß ich die Größen
grad: VA: 245/40R18 und HA: 265/35R18.
Du mußt dann schon den entsprechenden Eintragungen entsprechen. Dass es
der TÜV nicht gesehen hat bisher kann Zufall gewesen sein. Hast du mit
dem TüV-Menschen, der das bemängelt hat nicht deine Zulassung
durchgesehen, ob es doch geht oder hat er noch weiter etwas dazu gesagt?
Wenn er es schon bemängelt muss er es ja auch irgendwie begründet haben,
oder?
Zu der Bremse hat Andreas ja schon alles geschrieben, bringt nicht
wirklich was oder kann sogar kontraproduktiv sein. Wobei bei so geringen
Breitenunterschieden wahrscheinlich gar kein Unterschied feststellbar
sein dürfte.
Grad' mal in meinen Brief (alte Version) geschaut:
Dort steht
20 vorn Größe A
21 mitten und hinten Größe A
22 oder vorn Größe B
23 mitten und hinten Größe B

Stellt sich die Frage, ob zwingend 20 mit 21 und 22 mit 23 gleichzeitig
aufgezogen sein muß oder ob z.B. auch 20 und 23 erlaubt wären.

Alexander
Henning Koch
2009-03-17 21:26:23 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Dort steht
20 vorn Größe A
21 mitten und hinten Größe A
22 oder vorn Größe B
23 mitten und hinten Größe B
Stellt sich die Frage, ob zwingend 20 mit 21 und 22 mit 23 gleichzeitig
aufgezogen sein muß
ja.
Post by Alexander Doetsch
oder ob z.B. auch 20 und 23 erlaubt wären.
nein, deswegen steht da genau einmal "oder".
Alexander Doetsch
2009-03-17 22:22:23 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Alexander Doetsch
Dort steht
20 vorn Größe A
21 mitten und hinten Größe A
22 oder vorn Größe B
23 mitten und hinten Größe B
Stellt sich die Frage, ob zwingend 20 mit 21 und 22 mit 23 gleichzeitig
aufgezogen sein muß
ja.
Post by Alexander Doetsch
oder ob z.B. auch 20 und 23 erlaubt wären.
nein, deswegen steht da genau einmal "oder".
und warum wurde auf zweimal "und" verzichtet?

Platzmangel? Sparsamkeit?

Alexander
Klaus Kreider
2009-03-17 19:51:47 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Sogenannte Mischbereifung (ich habe diese bei meinen Sommerautos seit > 20
Jahren) ist generell erlaubt, wenn eine Freigabe gibt. Die Freigabe kann vom
Hersteller des Autos oder der Felgen kommen aber sie ist zwingen nötig. Wenn
diese nicht vorliegt gibt es noch die Einzel abnähme, aber die ist teurer
als 4 neue 165er ;-)

Klaus
Henning Koch
2009-03-17 21:29:27 UTC
Permalink
Post by Klaus Kreider
Post by Ulf Gutschmidt
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Sogenannte Mischbereifung (ich habe diese bei meinen Sommerautos seit > 20
Jahren) ist generell erlaubt, wenn eine Freigabe gibt. Die Freigabe kann vom
Hersteller des Autos oder der Felgen kommen aber sie ist zwingen nötig.
nein.

Die Reifendimensionen müssen (in der gewünschten Kombination)
zugelassen sein. Sie müssen also entweder in der ABE enthalten sein,
oder es muss eine Teile-ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, eine
geforderte Änderungsabnahme muss erfolgreich absolviert werden (bei
Teilegutachten ist die immer notwendig, bei einer ABE kann es
gefordert sein).

Herstellerfreigaben helfen nur aus der Reifenfabrikatsbindung (bei
Einhaltung der zugelassenen Dimensionen!) heraus. Das gilt so aber
auch nur noch für Krafträder.
Klaus Kreider
2009-03-18 08:10:29 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Klaus Kreider
Post by Ulf Gutschmidt
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Sogenannte Mischbereifung (ich habe diese bei meinen Sommerautos seit > 20
Jahren) ist generell erlaubt, wenn eine Freigabe gibt. Die Freigabe kann vom
Hersteller des Autos oder der Felgen kommen aber sie ist zwingen nötig.
nein.
Die Reifendimensionen müssen (in der gewünschten Kombination)
zugelassen sein. Sie müssen also entweder in der ABE enthalten sein,
oder es muss eine Teile-ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, eine
geforderte Änderungsabnahme muss erfolgreich absolviert werden (bei
Teilegutachten ist die immer notwendig, bei einer ABE kann es
gefordert sein).
Das ist soweit richtig aber unvollständig. Bei meinem derzeitigen Fahrzeug
ist die Mischbereifung direkt im Schein als Option freigegeben.

Bei meinem vorherigen Fahrzeug gab es eine Freigabe vom Hersteller des
Fahrzeugs auf eine bestimmte Reifengröße und eine bestimmte Felgengröße inkl
ET.
Hint:
Die Felge war nicht nur, aber auch über den Hersteller zu beziehen.
Post by Henning Koch
Herstellerfreigaben helfen nur aus der Reifenfabrikatsbindung
Falsch, die gibt es nicht mehr für PKWs, auch wenn manche Hersteller diese
noch in ihre Unterlagen erwähnen, ist es gekippt.
Post by Henning Koch
(bei
Einhaltung der zugelassenen Dimensionen!) heraus. Das gilt so aber
auch nur noch für Krafträder.
Stimmt wieder

Klaus
Henning Koch
2009-03-18 21:26:39 UTC
Permalink
Post by Klaus Kreider
Post by Henning Koch
Die Reifendimensionen müssen (in der gewünschten Kombination)
zugelassen sein. Sie müssen also entweder in der ABE enthalten sein,
oder es muss eine Teile-ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, eine
geforderte Änderungsabnahme muss erfolgreich absolviert werden (bei
Teilegutachten ist die immer notwendig, bei einer ABE kann es
gefordert sein).
Das ist soweit richtig aber unvollständig.
was fehlt?
Post by Klaus Kreider
Bei meinem derzeitigen Fahrzeug
ist die Mischbereifung direkt im Schein als Option freigegeben.
dann ist sie in der ABE enthalten (wenn sie nicht nachträglich
"eingetragen" wurde)
Post by Klaus Kreider
Bei meinem vorherigen Fahrzeug gab es eine Freigabe vom Hersteller des
Fahrzeugs auf eine bestimmte Reifengröße und eine bestimmte Felgengröße inkl
ET.
Eine Freigabe des Herstellers ändert nichts am Erlöschen der
Betriebserlaubnis...
Post by Klaus Kreider
Die Felge war nicht nur, aber auch über den Hersteller zu beziehen.
dann war die Felge vermutlich auch in der ABE enthalten. Oder es gibt
eine Teile-ABE.
Roman Schütz
2009-03-17 21:00:08 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Sorry, mein StVZO-Kenntnisstand ist immer noch auf DDR-Niveau, und
damals war es durchaus erlaubt, auf Vorder- und Hinterachse verschiedene
Reifengrößen zu fahren, achsweise gleich natürlich.
Nun habe ich gerade den alten Astra aus dem Schuppen geholt und zur
TÜV-Vorbereitung gefahren, und erhielt den Anruf "Sieht sehr gut aus,
aber bitte einen neuen Reifen (175er) vorbeibringen!"
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
Das ist verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist, d.h. diese
Mischbereifung eingetragen ist.
Die verschiedenen Größenangaben gelten für alle 4 Räder, d.h. also bei
deinem Fahrzeug entweder 4x 165er oder 4x 175er, aber nicht 2x 165 und
2x 175.
Es gibt für diese Mischbereifung keinen Eintrag in deinen
Fahrzeugpapieren, also ist sie nicht erlaubt.

Das du damit mehrmals beim TÜV durchgekommen bist, wird wohl an der
Nachlässigkeit des TÜV-Prüfers gelegen haben. Die kontrollieren nämlich
selten die Reifengröße, sondern schauen i.d.R. nur nach der Profiltiefe,
machmal auch nach dem Alter. Aber das habe ich in den letzten 20 Jahren
nur 1 mal erlebt.

Grüsse
Roman
Ralf Koenig
2009-03-17 22:17:27 UTC
Permalink
Post by Roman Schütz
Das du damit mehrmals beim TÜV durchgekommen bist, wird wohl an der
Nachlässigkeit des TÜV-Prüfers gelegen haben. Die kontrollieren nämlich
selten die Reifengröße, sondern schauen i.d.R. nur nach der Profiltiefe,
Nach der Profiltiefe müssen sie *immer* schauen, denn die steht später
im HU-Bericht. Kannst ja mal in einen reinschauen.

Ralf
Henning Koch
2009-03-18 00:44:56 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Roman Schütz
Das du damit mehrmals beim TÜV durchgekommen bist, wird wohl an der
Nachlässigkeit des TÜV-Prüfers gelegen haben. Die kontrollieren nämlich
selten die Reifengröße, sondern schauen i.d.R. nur nach der Profiltiefe,
Nach der Profiltiefe müssen sie *immer* schauen, denn die steht später
im HU-Bericht. Kannst ja mal in einen reinschauen.
done.

steht nicht drin!

muss auch nicht drinstehen, siehe Anlage VIII:

3.1.5
Untersuchungsberichte über Hauptuntersuchungen sind
fälschungserschwerend auszuführen und müssen mindestens folgende
Angaben enthalten:
?die Untersuchungsart,
?das amtliche Kennzeichen des untersuchten Fahrzeugs,
?das Jahr, in dem das Fahrzeug erstmalig in den Verkehr gekommen ist,
?den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
?die Fahrzeugart und den Fahrzeugtyp einschließlich Schlüsselnummern,
?die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (mindestens die letzten sieben
Zeichen),
?den Monat und das Jahr der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung,
?den Stand des Wegstreckenzählers bei Kraftfahrzeugen,
?das Datum und den Ort der Durchführung der Hauptuntersuchung,
?die Uhrzeit der Mängelfeststellung sowie die Uhrzeit der Feststellung
der Mängelbeseitigung nach Nummer 3.1.4.5,
?den Namen und die Anschrift der untersuchenden Stelle,
?die Unterschrift mit Prüfstempel und Kennnummer des für die
Untersuchung Verantwortlichen,
?den Monat und das Jahr des Ablaufs der Frist für die nächste
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung,
?Angaben über die anlässlich der Hauptuntersuchung festgestellten
Mängel,
?Bremswerte der Betriebs- und Feststellbremse, soweit möglich,
?Entscheidung über die Zuteilung der Prüfplakette,
?Anordnung der Wiedervorführpflicht,
?Angaben über Entgelte/Gebühren,
?die Kontrollnummer der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt, wenn diese
die Untersuchung nach Nummer 1.2.1.1 durchgeführt hat, und das Datum
der Untersuchung,
?für Krafträder: Messdrehzahl und Standgeräuschvergleichswert von
Standgeräuschmessungen.

Ob die Reifengröße im Rahmen der Hauptuntersuchung auf Zulässigkeit zu
überprüfen ist und ob die Profiltiefe zu messen ist steht dann
übrigens in Anlage VIIIa.
Ralf Koenig
2009-03-18 01:19:15 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Ralf Koenig
Post by Roman Schütz
Das du damit mehrmals beim TÜV durchgekommen bist, wird wohl an der
Nachlässigkeit des TÜV-Prüfers gelegen haben. Die kontrollieren nämlich
selten die Reifengröße, sondern schauen i.d.R. nur nach der Profiltiefe,
Nach der Profiltiefe müssen sie *immer* schauen, denn die steht später
im HU-Bericht. Kannst ja mal in einen reinschauen.
done.
steht nicht drin!
Also in den HU-Berichten vom TÜV Sachsen, später TÜV Süd, standen in den
HU-Berichten für mein Auto für 2001, 2003, 2005, 2007 immer die Tiefe
des Reifenprofils für alle vier Räder drin.

Daraus hatte ich das (fälschlicherweise) geschlussfolgert.
Post by Henning Koch
[...]
Aha.
Post by Henning Koch
Ob die Reifengröße im Rahmen der Hauptuntersuchung auf Zulässigkeit zu
überprüfen ist und ob die Profiltiefe zu messen ist steht dann
übrigens in Anlage VIIIa.
Du meinst die StVZO, Anlage VIIIa. Da steht:

----------------------------------------------------------------
Reifen
------

Pflichtuntersuchung:
- Zustand - Auffälligkeiten
- Ausführung - Zulässigkeit

Ergänzungsuntersuchungen
- Zustand
----------------------------------------------------------------

Naja, dann war die Messung und Dokumentation des Reifenprofils offenbar
als "Ergänzungsuntersuchung" eine Serviceleistung des TÜV. Die haben
sich dann sogar noch dazu hinreißen lassen, bei 4 mm auf der Hinterachse
einen netten Hinweis hinzuzufügen:
"Profiltiefe der Bereifung hi.: Grenze/Abnutzungsgrad beachten!"

Bei dem OP hätten die dann aber in der Pflichtuntersuchung bei zwei
vorherigen Untersuchungen im Prüfpunkt "Ausführung - Zulässigkeit"
erkennen müssen, dass die Reifen auf einer Achse nicht stimmen.

Ralf
Ulf Gutschmidt
2009-03-18 08:49:32 UTC
Permalink
Post by Roman Schütz
Post by Ulf Gutschmidt
Sorry, mein StVZO-Kenntnisstand ist immer noch auf DDR-Niveau, und
damals war es durchaus erlaubt, auf Vorder- und Hinterachse verschiedene
Reifengrößen zu fahren, achsweise gleich natürlich.
Nun habe ich gerade den alten Astra aus dem Schuppen geholt und zur
TÜV-Vorbereitung gefahren, und erhielt den Anruf "Sieht sehr gut aus,
aber bitte einen neuen Reifen (175er) vorbeibringen!"
Auf meine Einlassung, die wären doch alle noch top, hieß es dann "Aber
vorne sind 165 und hinten 175 drauf".
Tja, das ist auch bewußt so gemacht, und damit bin ich schon dreimal
durch den TÜV gefahren. Plötzlich soll das verboten sein?
Das ist verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist, d.h. diese
Mischbereifung eingetragen ist.
Das war ja einfach.
Aber auf vermeintlich einfache Dinge zu kommen, habe ich bislang selten
geschafft.

Viele Grüße, auch an alle, die sich des Themas angenommen haben.
Wie gesagt, ich habe die Kombi seit etlichen Jahren drauf, und fand das
völlig ok.
Ein 175er vom Verwertungsbetrieb sollte das Problem lösen.

UG
Michael Paul
2009-03-18 09:43:11 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Ein 175er vom Verwertungsbetrieb sollte das Problem lösen.
Einer? Wenn Du die falsche Reifengröße auf der Achse hast, dann
brauchst Du zwei davon.
Und dann noch vom Verwerter? Ich weiß nicht...

Michael
Ulf Gutschmidt
2009-03-18 11:50:19 UTC
Permalink
Post by Michael Paul
Post by Ulf Gutschmidt
Ein 175er vom Verwertungsbetrieb sollte das Problem lösen.
Einer? Wenn Du die falsche Reifengröße auf der Achse hast, dann
brauchst Du zwei davon.
Und dann noch vom Verwerter? Ich weiß nicht...
Nein, ich brauche nur eins. Eine nagelneues Rad liegt ja im Kofferraum.
Deswegen verlangte die Werkstatt ja nur nach einem Rad.

Ja. Verwerter. Da kriegt man derzeit fast neue Reifen für ein Trinkgeld.
Erklärung: Der Opel ist ein Lastesel, der nur tageweise, in
Normalgeschwindigkeit und in der näheren Umgebung bewegt wird.

Deutschland ist kein Ponyhof, aber auch keine permanente Formel-1-Strecke.


Gäbe es in Deutschland Wechselkennzeichen, stellte das Auto kein Problem
dar. Es ist schließlich in diesem Hause ein "PS-Monster" zugelassen.
Naja. Ein MB 123 mit knapp über 100 PS.

So muß ich jedesmal umständlich zu Versicherung und Zulassungsstelle.

UG
Michael Paul
2009-03-18 14:58:47 UTC
Permalink
Post by Ulf Gutschmidt
Post by Michael Paul
Post by Ulf Gutschmidt
Ein 175er vom Verwertungsbetrieb sollte das Problem lösen.
Einer? Wenn Du die falsche Reifengröße auf der Achse hast, dann
brauchst Du zwei davon.
Und dann noch vom Verwerter? Ich weiß nicht...
Nein, ich brauche nur eins. Eine nagelneues Rad liegt ja im Kofferraum.
Deswegen verlangte die Werkstatt ja nur nach einem Rad.
Richtig nagelneu oder war es nagelneu als das Auto vor 10 Jahren vom
Band lief?
Post by Ulf Gutschmidt
Ja. Verwerter. Da kriegt man derzeit fast neue Reifen für ein Trinkgeld.
Erklärung: Der Opel ist ein Lastesel, der nur tageweise, in
Normalgeschwindigkeit und in der näheren Umgebung bewegt wird.
Mit schlechten Reifen reicht schon Tempo 40 für einen Abflug.
Auch Reifen mit 100% Profil sind schlecht, wenn sie ein gewisses Alter
erreicht haben.

Michael
Ulf Gutschmidt
2009-03-19 16:11:04 UTC
Permalink
Post by Michael Paul
Post by Ulf Gutschmidt
Post by Michael Paul
Post by Ulf Gutschmidt
Ein 175er vom Verwertungsbetrieb sollte das Problem lösen.
Einer? Wenn Du die falsche Reifengröße auf der Achse hast, dann
brauchst Du zwei davon.
Und dann noch vom Verwerter? Ich weiß nicht...
Nein, ich brauche nur eins. Eine nagelneues Rad liegt ja im Kofferraum.
Deswegen verlangte die Werkstatt ja nur nach einem Rad.
Richtig nagelneu oder war es nagelneu als das Auto vor 10 Jahren vom
Band lief?
Post by Ulf Gutschmidt
Ja. Verwerter. Da kriegt man derzeit fast neue Reifen für ein Trinkgeld..
Erklärung: Der Opel ist ein Lastesel, der nur tageweise, in
Normalgeschwindigkeit und in der näheren Umgebung bewegt wird.
Mit schlechten Reifen reicht schon Tempo 40 für einen Abflug.
Auch Reifen mit 100% Profil sind schlecht, wenn sie ein gewisses Alter
erreicht haben.
Ja, ja ja.
Ich postuliere noch mal: TÜV braucht niemand: Bremsen, Lenkung, Reifen
sollen sein.

Und ich schaue jetzt kritisch im mein Reifenlager.
Haben alle fast 90% Profil.
Kann sein, daß ich trotzdem so weiter mache.
Ist so.
Sorry.

UG

Loading...