Discussion:
Vorfahrt-Frage
(zu alt für eine Antwort)
Frank Kemper
2010-03-28 09:47:52 UTC
Permalink
Hallo Kollegen,

wenn ich hier so einige Diskussionen verfoge, dann gibt es wohl einige
unter Euch, die die StVO besser kennen als ich meinen Kontostand. Also,
wei verhält es sich damit:

Ich fahre auf einer Hauptverkehrsstraße und will in eine Einfahrt
einbiegen (McDonalds DriveThrough-Schalter), dazu muss ich nach links
abbiegen und dazu die Spur des Gegenverkehrs überqueren.

Direkt neben der Einfahrt zum McD ist eine Tankstelle. Dort warten
Autos, die auf die Hauptstraße auffahren wollen. Sie müssten dafür also
nach rechts abbiegen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der Straße
bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem Privatgelände
ist?

(Geguckt hat der mercedesfahrer nämlich nicht, als er mir die Vorfahrt
nahm)

Frank
--
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Wolfgang May
2010-03-28 10:04:16 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Hallo Kollegen,
wenn ich hier so einige Diskussionen verfoge, dann gibt es wohl einige
unter Euch, die die StVO besser kennen als ich meinen Kontostand. Also,
Ich fahre auf einer Hauptverkehrsstraße und will in eine Einfahrt
einbiegen (McDonalds DriveThrough-Schalter), dazu muss ich nach links
abbiegen und dazu die Spur des Gegenverkehrs überqueren.
Direkt neben der Einfahrt zum McD ist eine Tankstelle.
Auf welcher Seite daneben?
Post by Frank Kemper
Dort warten
Autos, die auf die Hauptstraße auffahren wollen. Sie müssten dafür also
nach rechts abbiegen.
daraus schliesse ich, dass aus der Gegenrichtung gesehen die Ausfahrt
der Tankstelle vor der Einfahrt zum McD ist. D.h. der nach rechts aus
der Ausfahrt der Tankstelle abbiegende faehrt kurz danach an der
Einfahrt zum McD vorbei.
Post by Frank Kemper
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der Straße
bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem Privatgelände
ist?
Wuerde ich anders sehen. An dem kritischen Punkt bist Du Linksabbieger, und
der andere ist bereits Gegenverkehr auf der Vorfahrtsstrasse.
Post by Frank Kemper
(Geguckt hat der mercedesfahrer nämlich nicht, als er mir die Vorfahrt
nahm)
Weil er nach aus seiner Sicht nach rechts abbiegt und davon ausgeht,
dass er dabei nur den von links kommenden Verkehr auf der
Hauptverkehrsstrasse beruecksichtigen muss.

Wolfgang
Werner Schmidt
2010-03-28 10:15:00 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang May, Du schriebst am 28.03.2010 12:04
Post by Wolfgang May
Weil er nach aus seiner Sicht nach rechts abbiegt und davon ausgeht,
dass er dabei nur den von links kommenden Verkehr auf der
Hauptverkehrsstrasse beruecksichtigen muss.
das aber ist falsch, denn von rechts könnte auch jemand überholend auf
der linken Fahrspur kommen, der ihm gegenüber vorfahrtberechtigt wäre.

Gruß
Werner
Wolfgang May
2010-03-28 20:31:38 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Hallo Wolfgang May, Du schriebst am 28.03.2010 12:04
Post by Wolfgang May
Weil er nach aus seiner Sicht nach rechts abbiegt und davon ausgeht,
dass er dabei nur den von links kommenden Verkehr auf der
Hauptverkehrsstrasse beruecksichtigen muss.
das aber ist falsch, denn von rechts könnte auch jemand überholend auf
der linken Fahrspur kommen, der ihm gegenüber vorfahrtberechtigt wäre.
Ich wollte nur die moegliche Sichtweise des anderen Fahrers skizzieren
(in einer perfekten Welt haette sich die Situation nicht zugetragen, oder
Frank haette nicht gefragt).

Wolfgang
Werner Schmidt
2010-03-28 20:58:34 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang May, Du schriebst am 28.03.2010 22:31
Post by Wolfgang May
Post by Werner Schmidt
Hallo Wolfgang May, Du schriebst am 28.03.2010 12:04
Post by Wolfgang May
Weil er nach aus seiner Sicht nach rechts abbiegt und davon ausgeht,
dass er dabei nur den von links kommenden Verkehr auf der
Hauptverkehrsstrasse beruecksichtigen muss.
das aber ist falsch, denn von rechts könnte auch jemand überholend auf
der linken Fahrspur kommen, der ihm gegenüber vorfahrtberechtigt wäre.
Ich wollte nur die moegliche Sichtweise des anderen Fahrers skizzieren
(in einer perfekten Welt haette sich die Situation nicht zugetragen, oder
Frank haette nicht gefragt).
Meinetwegen. Ich hätte die Situation an Franks Stelle klar so
interpretiert, dass ich wartepflichtig gewesen wäre.

Deine Skizzierung der "möglichen Sichtweise des anderen Fahrers"
implizierte für mich, dass *Du* der Meinung hättest sein können, man
müsse den von rechts kommenden Verkehr gar nicht so beachten. Dem wollte
ich gepflegt widersprechen ;-)

Gruß
Werner
Alex Prahl
2010-03-28 11:56:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Wuerde ich anders sehen. An dem kritischen Punkt bist Du Linksabbieger, und
der andere ist bereits Gegenverkehr auf der Vorfahrtsstrasse.
Kommt darauf an, wie groß der Abstand ist zwischen den Einfahrten. Grenzen
sie direkt nebeneinander, gilt die Regel, dass derjenige, der von einem
Grundstück oder einer Parkposition in den Verkehr einfährt, besondere
Vorsicht walten lassen und sämtlichen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang
gewähren muss.
Claus Färber
2010-03-28 15:16:00 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Frank Kemper
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der
Straße bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem
Privatgelände ist?
Wuerde ich anders sehen. An dem kritischen Punkt bist Du
Linksabbieger, und der andere ist bereits Gegenverkehr auf der
Vorfahrtsstrasse.
Mit diesem Argument hebelst du jede Vorfahrtsregelung aus. Wenn es
kracht, ist der Einbiegende ja schon auf der bevorrechtigten Straße.

§ 10 StVO lautet:

| Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1
| und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und
| 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen
| abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom
| Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ...

Entscheidend ist also, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der andere einfährt,
er absehen kann, dass er jemanden auf der Straße gefährden wird.

Claus
Wolfgang May
2010-03-28 20:45:40 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
Post by Wolfgang May
Post by Frank Kemper
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der
Straße bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem
Privatgelände ist?
Wuerde ich anders sehen. An dem kritischen Punkt bist Du
Linksabbieger, und der andere ist bereits Gegenverkehr auf der
Vorfahrtsstrasse.
Mit diesem Argument hebelst du jede Vorfahrtsregelung aus. Wenn es
kracht, ist der Einbiegende ja schon auf der bevorrechtigten Straße.
| Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1
| und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und
| 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen
| abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom
| Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ...
Entscheidend ist also, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der andere einfährt,
er absehen kann, dass er jemanden auf der Straße gefährden wird.
Dem setze ich Par.9 StVO entgegen:

| (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

| (5) Beim Abbiegen in ein Grundstueck, [...] muss sich der Fahrzeugfuehrer
| darueber hinaus so verhalten, dass eine Gefaehrdung anderer
| Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;

Dein Zitat aus Par.10 und meines aus Par.9(5) beschreiben jeweils
Verhaltensmassregeln (und da Frank sich an 9(5) gehalten hat, ist auch kein
Unfall passiert).

Die Frage, wer Vorrang hat (und das war die von Frank gestellte) wird IMHO
in der gegebenen Situation versetzter Einfahrten durch Par 9(3) geregelt.

Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2010-03-28 23:34:10 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Die Frage, wer Vorrang hat (und das war die von Frank gestellte) wird IMHO
in der gegebenen Situation versetzter Einfahrten durch Par 9(3) geregelt.
In dem Sinn, daß Fahrzeuge auf Privatgrundgrundstücken und in Ausfahrten
aus solchen keine entgegenkommenden Fahrzeuge sind? Und auch nicht
dadurch werden, daß sie nach Beginn das Abbiegevorgangs unter Mißachtung
von §10 losfahren?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Wolfgang May
2010-03-29 09:40:18 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Die Frage, wer Vorrang hat (und das war die von Frank gestellte) wird IMHO
in der gegebenen Situation versetzter Einfahrten durch Par 9(3) geregelt.
In dem Sinn, daß Fahrzeuge auf Privatgrundgrundstücken und in Ausfahrten
aus solchen keine entgegenkommenden Fahrzeuge sind?
Mir ist unklar, was Du mit der Frage sagen willst. Bitte beschreibe anhand des
Falles, auf welches Fahrzeug Du Dich gerade beziehst, und wer Deiner
Meinung nach Vorrang hat.

Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2010-03-29 11:44:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Die Frage, wer Vorrang hat (und das war die von Frank gestellte) wird IMHO
in der gegebenen Situation versetzter Einfahrten durch Par 9(3) geregelt.
In dem Sinn, daß Fahrzeuge auf Privatgrundgrundstücken und in Ausfahrten
aus solchen keine entgegenkommenden Fahrzeuge sind?
Mir ist unklar, was Du mit der Frage sagen willst. Bitte beschreibe anhand des
Falles, auf welches Fahrzeug Du Dich gerade beziehst, und wer Deiner
Meinung nach Vorrang hat.
Die Ein-/Ausfahrten liegen nebeneinander. Der Einbieger (hier: der
Mercedes) ist noch nicht in die Straße eingefahren. Der Linksabbieger
hat keinen Gegenverkehr und beginnt den Abbiegevorgang. Unmittelbar
danach fährt der Mercedes an.

In dieser Situation wird er nicht automatisch zum Gegenverkehr, der dem
Linksabbieger eine Wartepflicht auferlegt, sondern er verstößt gegen
§10. Der Linksabbieger hat §9 (3) Genüge getan, indem er darauf geachtet
hat, daß zu Beginn seines Abbiegevorgangs kein Gegenverkehr kam.

Die zusätzlichen Anforderungen aus §9 (5) und §10 gelten gleichermaßen
für beide und können im Fall einer Kollision maximal eine Teilhaftung
begründen, wobei der Einfahrende mit dem deutlich größeren Teil zu
haften hätte.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Werner Schmidt
2010-03-28 10:10:23 UTC
Permalink
Hallo Frank Kemper, Du schriebst am 28.03.2010 11:47
Post by Frank Kemper
wenn ich hier so einige Diskussionen verfoge, dann gibt es wohl einige
unter Euch, die die StVO besser kennen als ich meinen Kontostand. Also,
Ich fahre auf einer Hauptverkehrsstraße und will in eine Einfahrt
einbiegen (McDonalds DriveThrough-Schalter), dazu muss ich nach links
abbiegen und dazu die Spur des Gegenverkehrs überqueren.
Direkt neben der Einfahrt zum McD ist eine Tankstelle. Dort warten
Autos, die auf die Hauptstraße auffahren wollen. Sie müssten dafür also
nach rechts abbiegen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der Straße
bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem Privatgelände ist?
etwa so:


I Hauptstraße I
I I
I I
I I
______________________

Einfahrt Tankstelle
(Mercedes) ................
______________________ :
I : I
I : I
I : I
I : I
______________________ : I
: I
Einfahrt McDoof <.........+........... I
(Ziel Frank) : : I
______________________ : : I
I V : I
I : I
I : I
I : I
I Frank I
I (blinkt links)I


IMO und IANAL:

Da wo sich Eure Wege kreuzen befindet Ihr Euch beide auf der Straße und
beide noch nicht / nicht mehr auf Einfahrten. Sprich zum möglichen
Zeitpunkt / am möglichen Ort einer Kollision kommt Dir der Mercedes
entgegen (aus Sicht Deiner ursprünglichen Fahrtrichtung auf der
Hauptstraße) und Du biegst über seine Fahrbahn kreuzend ab.

Insofern hätte meiner Ansicht nach der Fahrer des Mercedes Vorfahrt
gehabt und nicht Du.

Daß er beim Einbiegen in den fließenden Verkehr auch auf (angekündigtes)
Verhalten des Gegenverkehrs achten muss steht auf einem anderen Blatt.
Du hättest zu dem Zeitpunkt ja auch evtl. überholen können / wollen und
wärst damit ihm gegenüber vorfahtberechtigt gewesen! Dass Du abbiegen
und nicht überholen wolltest und deshalb blinktest muss nicht klar
erkennbar gewesen sein (es sei denn, vor Dir befand sich kein anderes
Fahrzeug zum Überholen).

Gruß
Werner
Ralf Koenig
2010-03-28 11:20:57 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Hallo Frank Kemper, Du schriebst am 28.03.2010 11:47
Post by Frank Kemper
wenn ich hier so einige Diskussionen verfoge, dann gibt es wohl einige
unter Euch, die die StVO besser kennen als ich meinen Kontostand.
Ich fahre auf einer Hauptverkehrsstraße und will in eine Einfahrt
einbiegen (McDonalds DriveThrough-Schalter), dazu muss ich nach links
abbiegen und dazu die Spur des Gegenverkehrs überqueren.
Direkt neben der Einfahrt zum McD ist eine Tankstelle. Dort warten
Autos, die auf die Hauptstraße auffahren wollen. Sie müssten dafür
also nach rechts abbiegen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der Straße
bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem Privatgelände ist?
I Hauptstraße I
I I
I I
I I
______________________
Einfahrt Tankstelle
(Mercedes) ................
^ I : I
| I : I
X Distanz? I : I
| I : I
____v_________________ : I
: I
Einfahrt McDoof <.........+........... I
(Ziel Frank) : : I
______________________ : : I
I V : I
I : I
I : I
I : I
I Frank I
I (blinkt links)I
Da wo sich Eure Wege kreuzen befindet Ihr Euch beide auf der Straße und
beide noch nicht / nicht mehr auf Einfahrten. Sprich zum möglichen
Zeitpunkt / am möglichen Ort einer Kollision kommt Dir der Mercedes
entgegen (aus Sicht Deiner ursprünglichen Fahrtrichtung auf der
Hauptstraße) und Du biegst über seine Fahrbahn kreuzend ab.
Insofern hätte meiner Ansicht nach der Fahrer des Mercedes Vorfahrt
gehabt und nicht Du.
Der OP hat mal wieder die Zahlen vergessen. ;-)

Bei "Direkt neben der Einfahrt zum McD ist eine Tankstelle" ist nämlich
unklar, was "direkt daneben" heißt.

Also ich habe oben in die Zeichnung mal ein "X Distanz?" eingemalt. IMHO
ist das der entscheidende Punkt hier.

Für X=50m (nur mal als Beispiel) ist die Sache ziemlich klar. Der MB ist
dann längst auf der Hauptstraße.

Und nun kann man X verkleinern:

45 m
40 m
35 m
30 m
25 m
20 m
15 m
10 m
5 m
2 m
1 m
0 m
-1 m (Autos passen nicht nebeneinander)

Ziemlich lange bleibt die Situation die gleiche. Der MB fährt dann auf
der Hauptstraße geradeaus, hat Vorfahrt gegenüber dem OP, der links
abbiegen will.

Aber irgendwo bei 5, 2 oder 1m wechselt die Perspektive, zumindest
meiner Meinung nach. Ein Auto ist ca. 4-5m lang, 2m breit. Wenn es so
eng zugeht wird man sich irgendwie verständigen müssen.

Wir haben diese beiden §en in der StVO:

Für Frank, der in ein Grundstück abbiegt:
==================================================================
§9 (5)
Beim Abbiegen in ein Grundstück, [...] muß sich der Fahrzeugführer
darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich
einweisen zu lassen.
==================================================================

Für den MB-Fahrer, der aus einem Grundstück abbiegt:
==================================================================
§10 Wer aus einem Grundstück, [...] auf die Straße oder von anderen
Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei
so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
[...]
==================================================================

Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Vorfahrt: Unklar, IMHO.

Meine laienhafte Vermutung: Für kleines X wird wohl kein spezieller
Paragraph in der StVO richtig zutreffen. Sondern nur die Allgemeinplätze
ganz am Anfang. Und dann muss man sich - wie an anderen Engstellen oder
unübersichtlichen Stellen - halt irgendwie verständigen.

Unfallträchtig ist ein X von 5-20 m, wo beide Autofahrer die Situation
des anderen nicht wahrnehmen. Der MB-Fahrer schaut in erster Linie nach
links und fährt wenn da frei ist. Ist nicht ganz richtig (weil z.B.
Fußgänger/Radfahrer auch von rechts kommen können), aber wohl recht
realistisch.

Der OP schaut in erster Linie auf die Gegenspur ohne direkt die
Einbieger zu beachten. Ist auch nicht ganz richtig, weil ja parallel zu
ihm noch Fußgänger laufen können.

Nachvollziehen kann ich das ganze, wirklich verkehrsrechtlich bewerten
aber nicht.

Der OP sollte seine Frage am besten mit Kartenbild (Stelle nennen,
sodass man sie auf einem Internet-Kartendienst wiederfindet) der Stelle
nochmal in de.soc.recht.strassenverkehr stellen. Denn da gehört die
Frage eigentlich hin. In der Karte bekommt man dann eine Vorstellung von
den Dimensionen.

Ralf
Werner Schmidt
2010-03-28 19:31:29 UTC
Permalink
Hallo Ralf Koenig, Du schriebst am 28.03.2010 13:20
Post by Ralf Koenig
45 m
40 m
35 m
30 m
25 m
20 m
15 m
10 m
5 m
2 m
1 m
0 m
-1 m (Autos passen nicht nebeneinander)
[...]
Ziemlich lange bleibt die Situation die gleiche. Der MB fährt dann auf
der Hauptstraße geradeaus, hat Vorfahrt gegenüber dem OP, der links
abbiegen will.
Aber irgendwo bei 5, 2 oder 1m wechselt die Perspektive, zumindest
meiner Meinung nach. Ein Auto ist ca. 4-5m lang, 2m breit. Wenn es so
eng zugeht wird man sich irgendwie verständigen müssen.
[...]
Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Vorfahrt: Unklar, IMHO.
I beg to differ.
Post by Ralf Koenig
Meine laienhafte Vermutung: Für kleines X wird wohl kein spezieller
Paragraph in der StVO richtig zutreffen. Sondern nur die Allgemeinplätze
ganz am Anfang. Und dann muss man sich - wie an anderen Engstellen oder
unübersichtlichen Stellen - halt irgendwie verständigen.
IMO: für jedes X > 0 gilt das von mir gesagte: der Mercedes ist auf der
Hauptstraße, bevor er am möglichen Kollisionspunkt eintrifft, hat also
Vorfahrt. Selbst wenn X sehr klein wird:

I Hauptstraße I
I I
I I
I I
______________________ I
I
Einfahrt Tankstelle I
(Mercedes) ................ I
______________________ : I
: I
Einfahrt McDoof <.........+........... I
(Ziel Frank) : : I
______________________ : : I
I V : I
I : I
I : I
I : I
I Frank I
I (blinkt links)I

Wenn X jetzt gleich oder kleiner "0" wird, verschmelzen die Einfahrten
zu einer gemeinsamen. Nun hätte sich der Mercedesfahrer in der
gemeinsamen Einfahrt rechts einzuordnen:


I Hauptstraße I
I I
I I
I I
______________________ I
I
(Ziel Frank) <..................... I
Einfahrt Tankstelle / McDoof : I
(Mercedes) ................ : I
______________________ : : I
I V : I
I : I
I : I
I : I
I Frank I
I (blinkt links)I

In dieser Konstellation aber gibt es keinen Kollisionskurs mehr und die
Frage nach Vorfahrt wird irrelevant.

Gruß
Werner
Ralf Koenig
2010-03-28 20:28:16 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Hallo Ralf Koenig, Du schriebst am 28.03.2010 13:20
Post by Ralf Koenig
Meine laienhafte Vermutung: Für kleines X wird wohl kein spezieller
Paragraph in der StVO richtig zutreffen. Sondern nur die
Allgemeinplätze ganz am Anfang. Und dann muss man sich - wie an
anderen Engstellen oder unübersichtlichen Stellen - halt irgendwie
verständigen.
IMO: für jedes X > 0 gilt das von mir gesagte: der Mercedes ist auf der
Hauptstraße, bevor er am möglichen Kollisionspunkt eintrifft, hat also
In dieser Konstellation aber gibt es keinen Kollisionskurs mehr und die
Frage nach Vorfahrt wird irrelevant.
In deinen Zeichnungen sind die Autos Punktmassen. Nicht gerade
realistisch, denn dann gäbe es quasi nie Kollisionen. ;-)

Also hab ich das mal maßstabsgerecht aufgemalt für ein bestimmtes X.

http://www.file-upload.net/download-2387405/ausfahrt-einfahrt-behinderung.pdf.html

- Fahrstreifenbreite: 3m (2,75 m-3,75 m gilt bundesweit)
- Autos mit Abmessungen, ein Punto (Annahme), und ein MB

Was sagst du dazu?

Der MB steht so halb mit dem Heck noch in der Ausfahrt, so richtig ist
gar nicht klar, dass der schon Hauptstraßen-Fahrer ist. An sich gilt für
den also noch die Abbiege-Situation, nicht die "Ich fahre hier locker
flockig auf der Hauptstraße und alle Linksabbieger müssen warten"-Situation.

Frank wäre schon ein ganzes Stück abgebogen.

Und nein, als Filmchen für die dynamische Entwicklung (Timing spielt ja
auch eine Rolle) mache ich das nicht noch. ;-)

Wie gesagt, für mich sieht das einfach unübersichtlich aus. Einer muss
halt bremsen, und beide sollten vorher besser schauen. Ist ja auch in
praxi glimpflich ausgegangen, weil einer gebremst hat. Aber eine klare,
eindeutige Vorfahrt für einen der beiden sehe ich hier nicht.

Ralf
Werner Schmidt
2010-03-28 20:56:16 UTC
Permalink
Hallo Ralf Koenig, Du schriebst am 28.03.2010 22:28
Post by Ralf Koenig
In deinen Zeichnungen sind die Autos Punktmassen. Nicht gerade
realistisch, denn dann gäbe es quasi nie Kollisionen. ;-)
:-)
Post by Ralf Koenig
Also hab ich das mal maßstabsgerecht aufgemalt für ein bestimmtes X.
http://www.file-upload.net/download-2387405/ausfahrt-einfahrt-behinderung.pdf.html
Was für eine Site. Wieso war bei mir eigentlich adblock deaktiviert?
Wahrscheinlich im Rahmen eines Updates von Firefox. Na ja. Immerhin ein
Anstoß, das mal zu korrigieren. [x] done.

Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil in
Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Post by Ralf Koenig
Was sagst du dazu?
S.o. ...
Post by Ralf Koenig
Der MB steht so halb mit dem Heck noch in der Ausfahrt, so richtig ist
gar nicht klar, dass der schon Hauptstraßen-Fahrer ist.
Er ist bereits in die Hauptstraße eingefahren.
Post by Ralf Koenig
An sich gilt für
den also noch die Abbiege-Situation, nicht die "Ich fahre hier locker
flockig auf der Hauptstraße und alle Linksabbieger müssen
warten"-Situation.
"Locker flockig" ist in der STVO nicht definiert. Ein Teil des Fahrzeugs
befindet sich bereits auf der Hauptstraße und genau dieser Teil wäre es,
mit dem Franks Fahrzeug kollidieren würde. Ob das ein Verkehrsrichter
ebenso sehen würde vermag ich aber nicht zu beurteilen ...
Post by Ralf Koenig
Frank wäre schon ein ganzes Stück abgebogen.
aber eben immer noch Abbieger und wartepflichtig gewesen.
Post by Ralf Koenig
Und nein, als Filmchen für die dynamische Entwicklung (Timing spielt ja
auch eine Rolle) mache ich das nicht noch. ;-)
Tut auch gar nicht nötig. Wie gesagt spielt sich die eigentliche
Kollision (wenn überhaupt) in jedem Fall auf der Hauptstraße ab und
nicht im Einfahrtsbereich (solange es zwei separate Einfahrten sind).
Und damit ist IMO die Situation klar gegen Frank. Und da es nur um den
"Kollisionspunkt" geht ist meine "eindimensionale" Darstellung IMO auch
ausreichend.
Post by Ralf Koenig
Wie gesagt, für mich sieht das einfach unübersichtlich aus. Einer muss
halt bremsen, und beide sollten vorher besser schauen. Ist ja auch in
praxi glimpflich ausgegangen, weil einer gebremst hat. Aber eine klare,
eindeutige Vorfahrt für einen der beiden sehe ich hier nicht.
Ich schon.

Gruß
Werner
Bernd Laengerich
2010-03-29 07:56:25 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil in
Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Das würde bedeuten, der MB-Fahrer könnte in ein auf seiner Fahrspur
entgegenkommendes, weil ein anderes Fahrzeug überholendes, Fahrzeug fahren.
Der Kollisionspunkt wäre selbstverständlich auf der Hauptstrasse.
Und würde er Recht bekommen?

Bernd
Wolfgang May
2010-03-29 09:35:32 UTC
Permalink
Post by Bernd Laengerich
Post by Werner Schmidt
Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil in
Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Das würde bedeuten, der MB-Fahrer könnte in ein auf seiner Fahrspur
entgegenkommendes, weil ein anderes Fahrzeug überholendes, Fahrzeug fahren.
Der Kollisionspunkt wäre selbstverständlich auf der Hauptstrasse.
Und würde er Recht bekommen?
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.

Wolfgang
Robert Schneider
2010-03-29 09:44:59 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Bernd Laengerich
Post by Werner Schmidt
Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil in
Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Das würde bedeuten, der MB-Fahrer könnte in ein auf seiner Fahrspur
entgegenkommendes, weil ein anderes Fahrzeug überholendes, Fahrzeug fahren.
Der Kollisionspunkt wäre selbstverständlich auf der Hauptstrasse.
Und würde er Recht bekommen?
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Wolfgang
Der Einbiegende wäre aber bei einer Kollision mit einem Überholenden
unschuldig, wenn er sich schon auf der Hauptstrasse befindet?
Wolfgang May
2010-03-29 10:22:00 UTC
Permalink
Post by Robert Schneider
Post by Wolfgang May
Post by Bernd Laengerich
Post by Werner Schmidt
Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil in
Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Das würde bedeuten, der MB-Fahrer könnte in ein auf seiner Fahrspur
entgegenkommendes, weil ein anderes Fahrzeug überholendes, Fahrzeug fahren.
Der Kollisionspunkt wäre selbstverständlich auf der Hauptstrasse.
Und würde er Recht bekommen?
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Wolfgang
Der Einbiegende wäre aber bei einer Kollision mit einem Überholenden
unschuldig, wenn er sich schon auf der Hauptstrasse befindet?
Unterscheide zwischen der Frage, wer Vorrang hat (d.h. wer regulaer
wen durchlassen muss), in diesem Fall durch Par 9.3 geregelt, und der
Schuldfrage im Falle eines Unfalles (Par. 10, Par 9.5,
usw.; insbesondere auch, dass man seine Vorfahrt nicht erzwingen darf).
Mitschuldig waere der Einfahrende wohl auch, obwohl er IMHO Vorrang
hat. Das wuerde aber ggf. der Richter entscheiden.

Wolfgang
Frank Kemper
2010-03-29 10:21:48 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Problematik: Zu dem Zeitpunkt, an dem ich auf der Hauptstraße stand und
nach links abbiegen wollte, stand der Mercedes noch nicht auf der
Hauptstraße, sondern noch auf der Ausfahrt von einem Privatgrundstück.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich IMHO eindeutig Vorrang gegenüber dem
Mercedes, denn ich war auf der Vorfahrtstraße und er war auf einem
Privatgelände.

Wir beide hatten zu diesem Zeitpunkt unsere Absichten klar gemacht: ich
wollte durch Linksabbiegen die Hauptstraße verlassen, er wollte durch
Rechtsabbiegen auf die Hauptstraße einfahren. Hätten wir das beide
gleichzeitig gemacht, hätte es geknallt.

Rein praktisch war das ohnehin klar: Der Mercedesfahrer schaute nicht in
meine Richtung, sondern nur durch sein linkes Seitenfenster. Es war
anzunehmen, dass er losfahren würde, ohne zuvor zu schauen, ob die Spur
vor ihm frei ist. Deshalb habe ich gewartet und deshalb hat es auch
nicht geknallt. Aber IMHO hat der Mercedes mir eindeutig die Vorfahrt
genommen. Hätte ich einen Ford F150 statt eines Fiat Punto, hätte ich es
ja darauf ankommen lassen können;-)

Frank
--
Jetzt neu: Zonenblog - Das Weblog zur Kemperzone: http://www.zonenblog.de
Wolfgang May
2010-03-29 10:49:24 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Problematik: Zu dem Zeitpunkt, an dem ich auf der Hauptstraße stand und
nach links abbiegen wollte, stand der Mercedes noch nicht auf der
Hauptstraße, sondern noch auf der Ausfahrt von einem Privatgrundstück.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich IMHO eindeutig Vorrang gegenüber dem
Mercedes, denn ich war auf der Vorfahrtstraße und er war auf einem
Privatgelände.
IMHO ist die Frage, *wo* und *wann* Du Vorrang hast. Ueberall?
Nein, IMHO geht es um den Punkt, an dem sich Eure Wege kreuzen.

Wie ich (eben gerade) auch in dem anderen Posting schrieb: bei seinem
Einfahren hat niemand gegenueber ihm Vorrang, weil kein dafuer
relevantes Fahrzeug da ist. Bei Deinem Abbiegen ist dann eines da.
Bei der Frage, wer Vorrang hat, bist Du IMHO Abbieger und er schon
Gegenverkehr. IMHO ist diese punktuell zu klaeren. Ralf versucht es
ja schon mit Metern gegen Null anzunaehern, genauso koennte man es
zeitlich versuchen. Wie lange vor einem potentiell
Vorrangunberechtigten muss sich der Vorrangberechtigte ggf schon auf der
Vorfahrtsstrasse befinden?
Post by Frank Kemper
Wir beide hatten zu diesem Zeitpunkt unsere Absichten klar gemacht: ich
wollte durch Linksabbiegen die Hauptstraße verlassen, er wollte durch
Rechtsabbiegen auf die Hauptstraße einfahren.
IMHO war damit klar, wer ggf an welcher Stelle vor wem Vorrang hat.
Post by Frank Kemper
Hätten wir das beide gleichzeitig gemacht, hätte es geknallt.
So ist es.
Post by Frank Kemper
Rein praktisch war das ohnehin klar: Der Mercedesfahrer schaute nicht in
meine Richtung, sondern nur durch sein linkes Seitenfenster. Es war
anzunehmen, dass er losfahren würde, ohne zuvor zu schauen, ob die Spur
vor ihm frei ist.
Was wegen der moeglichen Ueberholer, die ihm gegenueber definitiv
Vorrang gehabt haetten sicherlich schon ein Fehler war. Auch
Gehweggeisterradler hat er offensichtlich nicht auf der Rechnung.
Post by Frank Kemper
Deshalb habe ich gewartet und deshalb hat es auch
nicht geknallt.
Und das hat Dir Dein Blech gerettet. Vielleicht auch noch mehr.
Post by Frank Kemper
Aber IMHO hat der Mercedes mir eindeutig die Vorfahrt
genommen. Hätte ich einen Ford F150 statt eines Fiat Punto, hätte ich es
ja darauf ankommen lassen können;-)
Dann wuerdest Du wahrscheinlich ein Urteil ueber eine Schuldverteilung
von irgendeinem Amtsrichter bekommen. Wie das ausgeht, kaeme darauf an,
wer von den Beteiligten dieses Threads der Amtsrichter ist.

Die urspruengliche Vorrangfrage wuerde er dazu evtl nicht mal
beantworten.

Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2010-03-29 12:12:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
IMHO ist die Frage, *wo* und *wann* Du Vorrang hast. Ueberall?
Nein, IMHO geht es um den Punkt, an dem sich Eure Wege kreuzen.
Das kann nicht sein, denn kein Verkehrsmanöver läuft in Nullzeit ab. Ist
es einmal rechtmäßig eingeleitet, hat kein anderer Fahrer das Recht, die
Vorrangsituation zu ändern, sonst wären 90% der täglichen Manöver gar
nicht unfallfrei möglich.
Post by Wolfgang May
Wie ich (eben gerade) auch in dem anderen Posting schrieb: bei seinem
Einfahren hat niemand gegenueber ihm Vorrang, weil kein dafuer
relevantes Fahrzeug da ist. Bei Deinem Abbiegen ist dann eines da.
Bei der Frage, wer Vorrang hat, bist Du IMHO Abbieger und er schon
Gegenverkehr.
Der Linksabbieger befindet sich ohne Zweifel früher auf der
bevorrechtigten Straße und muß beim Einfahren beachtet werden. An dieser
Situation kann man nicht dadurch etwas ändern, daß man sich die eine
schnelle Aktion "zum Gegenverkehr macht".
Post by Wolfgang May
Wie lange vor einem potentiell
Vorrangunberechtigten muss sich der Vorrangberechtigte ggf schon auf der
Vorfahrtsstrasse befinden?
Das ist unerheblich. Erheblich ist nur, ob durch das Manöver eine
Kollisionsgefahr mit einem Bevorrechtigten entsteht. Je nach
Straßenbreite nimmt ein Abbiegevorgang über eine gegenüberliegende
Linksabbiegerspur und zwei Fahrspuren einige Zeit in Anspruch. In dieser
Zeit kann ein schnell beschleunigendes Fahrzeug locker 25 und mehr Meter
zurücklegen. Dadurch, daß jemand §10 mißachtet und so beschleunigt, kann
und darf der eingeleitete Linksabbiegevorgang nicht mittendrin illegal
werden.

Mit deiner Argumentation wäre auch der Auffahrende schuld, wenn ein
wartepflichtiger Einbieger ohne ausreichenden Sicherheitsabstand in die
Hauptstraße einbiegt und ihm der Geradeausfahrer *auf der Hauptstraße*
hinten drauf fährt. Das ist aber regelmäßig Mißachtung der Vorfahrt mit
entsprechender Schuldverteilung.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Frank Kemper
2010-03-29 12:51:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Wie ich (eben gerade) auch in dem anderen Posting schrieb: bei seinem
Einfahren hat niemand gegenueber ihm Vorrang, weil kein dafuer
relevantes Fahrzeug da ist. Bei Deinem Abbiegen ist dann eines da.
Bei der Frage, wer Vorrang hat, bist Du IMHO Abbieger und er schon
Gegenverkehr. IMHO ist diese punktuell zu klaeren. Ralf versucht es
ja schon mit Metern gegen Null anzunaehern, genauso koennte man es
zeitlich versuchen. Wie lange vor einem potentiell
Vorrangunberechtigten muss sich der Vorrangberechtigte ggf schon auf der
Vorfahrtsstrasse befinden?
Naja, ich würde jetzt mal mit Sicherheitsabstand argumentieren, sonst
könnte man mit Deiner Argumentationslinie auch rechtfertigen, dass
jemand aus einer Grundstückseinfahrt auf eine Vorfahrtstraße fährt ("als
ich da draufgefahren bin, war da Platz") und anschließend der, dem er
die Vorfahrt genommen hat, Ärger kriegt, weil er den Sicherheizabstand
nicht eingehalten hat ("wieso fährt der mir so dicht auf?")

Übrigens, weil das hier ja wohl eine Rolle gespielt hat: Zwischen den
beiden Einmündungen (McDo und Tanke) befand sich maximal drei Meter
Platz.

Frank
--
Jetzt neu: Zonenblog - Das Weblog zur Kemperzone: http://www.zonenblog.de
Wolfgang May
2010-03-29 19:46:20 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Wolfgang May
Wie ich (eben gerade) auch in dem anderen Posting schrieb: bei seinem
Einfahren hat niemand gegenueber ihm Vorrang, weil kein dafuer
relevantes Fahrzeug da ist. Bei Deinem Abbiegen ist dann eines da.
Bei der Frage, wer Vorrang hat, bist Du IMHO Abbieger und er schon
Gegenverkehr. IMHO ist diese punktuell zu klaeren. Ralf versucht es
ja schon mit Metern gegen Null anzunaehern, genauso koennte man es
zeitlich versuchen. Wie lange vor einem potentiell
Vorrangunberechtigten muss sich der Vorrangberechtigte ggf schon auf der
Vorfahrtsstrasse befinden?
Naja, ich würde jetzt mal mit Sicherheitsabstand argumentieren,
Das faende ich jetzt schon ziemlich extrem weit. Stell Dir mal vor, Du
biegst in eine Strassse ein, beschleunigst, gehst gerade in den
2. Gang, da zockelt ein entgegenkommender Linksabbieger vor Dir los,
kreuzt Dich und sagt "aetsch, Du warst noch keine 20m lang auf der
Strasse, Du haettest mich durchlassen muessen.".
(Noch krasser: Du hast noch Vorbeifahrende abgewartet, und bogst hinter
denen ein, und der Gegenverkehrs-Linksabbieger biegt in die Nicht-mehr-Luecke
hinter Deinem Vordermann ab).
In dem Moment wo einer auf der vorfahrtberechtigten Strasse geradeaus
faehrt, ist definitiv fuer potentiell wartepflichtige Ein- und Abbieger
Schicht im Schacht.
Post by Frank Kemper
sonst
könnte man mit Deiner Argumentationslinie auch rechtfertigen, dass
jemand aus einer Grundstückseinfahrt auf eine Vorfahrtstraße fährt ("als
ich da draufgefahren bin, war da Platz") und anschließend der, dem er
die Vorfahrt genommen hat, Ärger kriegt, weil er den Sicherheizabstand
nicht eingehalten hat ("wieso fährt der mir so dicht auf?")
Nein. Im Gegenteil. Ich betrachte die Fahrlinien, und schaue wer am
Schnittpunkt lokal gesehen wartepflichtig ist.
In der Situation mit Dir und dem Mercedes waere er an seinem
Einbiegepunkt gegenueber auf seiner Seite geradeausfahrendem Verkehr
sowie Ueberholern in Deiner Richtung wartepflichtig. Da ist aber niemand.
Dir gegenueber nicht, weil Du an seinem Einbiegepunkt garnicht vorbeikommst.
Also darf er.
An Deinem Abbiegepunkt kreuzt Du hingegen seine bereits vorfahrtberechtigte
Fahrlinie.
Post by Frank Kemper
Übrigens, weil das hier ja wohl eine Rolle gespielt hat: Zwischen den
beiden Einmündungen (McDo und Tanke) befand sich maximal drei Meter
Platz.
Das spielt bei Ralfs Betrachtung eine Rolle. Er wollte das ja in cm
abmessen.
Fuer mich musst Du ab 0cm (OK, Bordsteinbreite oder Strichbreite)
warten :P

Wolfgang
Werner Schmidt
2010-03-29 20:09:28 UTC
Permalink
Hallo Wolfgang May, Du schriebst am 29.03.2010 12:49
Post by Wolfgang May
Wie ich (eben gerade) auch in dem anderen Posting schrieb: bei seinem
Einfahren hat niemand gegenueber ihm Vorrang, weil kein dafuer
relevantes Fahrzeug da ist. Bei Deinem Abbiegen ist dann eines da.
Bei der Frage, wer Vorrang hat, bist Du IMHO Abbieger und er schon
Gegenverkehr. IMHO ist diese punktuell zu klaeren. Ralf versucht es
ja schon mit Metern gegen Null anzunaehern, genauso koennte man es
zeitlich versuchen. Wie lange vor einem potentiell
Vorrangunberechtigten muss sich der Vorrangberechtigte ggf schon auf der
Vorfahrtsstrasse befinden?
eben. IMO: er muss auf der Vorfahrtsstrasse sein, bevor es knallt
respektive knallen könnte, also aus seiner Sicht "vor" dem
Kreuzungspunkt der voraussichtlichen Fahrstrecken beider beteiligter
Fahrzeuge.

Dazu muß ein Fahrzeugführer, der sich noch nicht auf der Fahrbahn
befindet sondern erst beabsichtigt, dort einzubiegen natürlich ebendiese
Absicht auch eindeutig ankündigen (alles andere würde dem Missbrauch Tür
und Tor öffnen).

Gruß
Werner
Dietmar Hollenberg
2010-03-29 11:48:43 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Deiner Interpretation nach ist
der Einbieger Gegenverkehr, sobald er sich auf der Straße befindet.
Post by Wolfgang May
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Er hat auch zunächst keinen entgegenkommenden Verkehr, genau wie der
Überholer. Die Situation ist absolut vergleichbar.

Tschüß

Dietmar
--
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Wolfgang May
2010-03-29 12:36:53 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Deiner Interpretation nach ist
der Einbieger Gegenverkehr, sobald er sich auf der Straße befindet.
Du legst meine Interpretation so aus, wie sie Dir passt.
In diesem Fall waere IMHO der Einbieger bereits wartepflichtig gewesen
(wenn er den Ueberholer sehen konnte).
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Er hat auch zunächst keinen entgegenkommenden Verkehr, genau wie der
Überholer. Die Situation ist absolut vergleichbar.
Sehe ich nicht so. Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen
einem Ueberholvorgang und einem Abbiegevorgang.

Offensichtlich sehen das andere Leute in diesem Thread auch so. Es
scheint verschiedene Ansichten dazu zu geben, von daher sehe ich
keinen Nutzen darin, das noch laenger zu diskutieren.

Wolfgang
Dietmar Hollenberg
2010-03-29 13:26:28 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Deiner Interpretation nach ist
der Einbieger Gegenverkehr, sobald er sich auf der Straße befindet.
Du legst meine Interpretation so aus, wie sie Dir passt.
Nein, übertrage sie auf vergleichbare Situationen.
Post by Wolfgang May
Post by Dietmar Hollenberg
Er hat auch zunächst keinen entgegenkommenden Verkehr, genau wie der
Überholer. Die Situation ist absolut vergleichbar.
Sehe ich nicht so. Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen
einem Ueberholvorgang und einem Abbiegevorgang.
Wo im Detail? In beiden Fällen muß der Gegenverkehr beachtet werden. In
beiden Fällen muß man sich so verhalten, daß niemand anders gefährdet
wird. In beiden Fällen ist der auf der Straße Fahrende gegenüber einem
Einbieger bevorrechtigt.

Wo versteckt sich der Unterschied?

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
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Wolfgang May
2010-03-29 19:27:58 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Deiner Interpretation nach ist
der Einbieger Gegenverkehr, sobald er sich auf der Straße befindet.
Du legst meine Interpretation so aus, wie sie Dir passt.
Nein, übertrage sie auf vergleichbare Situationen.
Nicht ganz. In dem einen Fall ist es ein laufender Ueberholvorgang
und ein Einbiegender. Dieser muss gegenueber dem laufenden Vorgang
zurueckstehen.

In dem anderen Fall sind es zwei -angenommen zeitgleich- geschehende
und ihren kritischen Abschnitt erreichende Vorgaenge: ein Einbiegender
und ein Abbiegender.
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Post by Dietmar Hollenberg
Er hat auch zunächst keinen entgegenkommenden Verkehr, genau wie der
Überholer. Die Situation ist absolut vergleichbar.
Sehe ich nicht so. Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen
einem Ueberholvorgang und einem Abbiegevorgang.
Wo im Detail? In beiden Fällen muß der Gegenverkehr beachtet werden. In
beiden Fällen muß man sich so verhalten, daß niemand anders gefährdet
wird. In beiden Fällen ist der auf der Straße Fahrende gegenüber einem
Einbieger bevorrechtigt.
Wo versteckt sich der Unterschied?
In der Frage wann welcher Vorgang beginnt.
Fuer den Mercedes ist dies der Moment wo er in die Vorfahrtsstrasse einbiegt.
Fuer Frank ist es der Moment, wo er beginnt, die andere Spur zu kreuzen.
IMHO muss Frank als Abbiegender die Tatsache beruecksichtigen, dass der
andere fuer ihn bereits als Geradeausfahrender gilt, da dieser als Einbiegender
erstmal keinem vorrangigen Geradeausverkehr gegenueber wartepflichtig ist, also
losfahren darf.

Wolfgang
Hauke Hagenhoff
2010-03-30 03:03:52 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Nein. Ein Ueberholender faehrt auf der vorfahrtsberechtigten Strasse
geradeaus. Er hat gegenueber dem einbiegenden Vorrang.
Aber nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Deiner Interpretation nach ist
der Einbieger Gegenverkehr, sobald er sich auf der Straße befindet.
Das ist allerdings auch mein Kenntnisstand.
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Wolfgang May
Der Linksabbieger hat jedoch gegenueber entgegenkommendem Verkehr keinen
Vorrang.
Er hat auch zunächst keinen entgegenkommenden Verkehr, genau wie der
Überholer. Die Situation ist absolut vergleichbar.
Nicht ganz.
Vielleicht sollten wir nicht nur die beiden unmittelbar Beteiligten
berücksichtigen, sondern auch, was für die anderen in dieser Situation
gilt, insbesondere das defa-Kind, äh, den hypothetischen Überholer:

§5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen
Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit
als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich
eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.



Vereinfacht gesagt ist innerorts das Überholen *praktisch* (Nicht
theoretisch) verboten.
Die Ausnahmen, die die StVO läßt, sind an einer Hand abzuzählen:
- Ich habe rechts den Platz um einen Linksabbieger zu überholen
oder
- Der Vorausfahrende fährt erheblich langsamer (Also z.B. ein auf 25km/h
beschränktes Fahrzeug), da sonst gar nicht die Möglichkeit besteht, die
für's Überholen vorgesehene "wesentlich höhere Geschwindigkeit" zu
erreichen, die ist nämlich nach gängiger Rechtsprechung 20km/h höher als
die des Überholten
oder
- hier beliebiges anderes, nicht wirklich praxisrelevantes, Beispiel an
den Haaren herbeiziehen

Wir kommen zu folgenden Schlüssen:
1. Im vorliegenden Fall hätte der OP nur rechts überholt werden dürfen,
womit der Überholende nienicht zum Gegenverkehr für den Mercedes-Fahrer
geworden wäre.
2. Auch der potentiell Überholende hat die Floskel "Behinderung
ausschließen" in seinem Sermon.
3. Der OP und der Benz waren real, der Überholende nicht. Ich schließe
mich der Meinung an, der Benz wäre zum Zeitpunkt einer Kollision
vorfahrtsberechtigter Gegenverkehr gewesen.
4. Wäre ein Überholender hinzugekommen, wäre dieser alleiniger
Unfallverursacher gewesen, wegen Verstoßes gegen §5 Absatz 2, 3 und 7
StVO, unabhängig davon, ob er den OP, den Benz oder den Benz "über
Bande" (Mit der Karre vom OP) mitgenommen hätte.

Ich lehne es trotzdem ab, für Konsequenzen gerade zu stehen, wenn sich
jemand auf mich verläßt, anstatt sich einen stukkatierten Juristen zu
Hilfe zu nehmen, oder kurz: IANAL :)
Dietmar Hollenberg
2010-03-30 11:56:19 UTC
Permalink
Post by Hauke Hagenhoff
- Der Vorausfahrende fährt erheblich langsamer (Also z.B. ein auf 25km/h
beschränktes Fahrzeug), da sonst gar nicht die Möglichkeit besteht, die
für's Überholen vorgesehene "wesentlich höhere Geschwindigkeit" zu
erreichen, die ist nämlich nach gängiger Rechtsprechung 20km/h höher als
die des Überholten
Da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Kennst du ein Urteil, wo
10km/h Differenz als zu wenig angesehen wurden?

Außerdem beziehen sich sämtliche 20km/h-Urteile auf entsprechend hohe
Absolutgeschwindigkeiten von 80km/h aufwärts. Es gibt kein einziges
Urteil, das als "wesentlich höhere Geschwindigkeit" fast die doppelte
Geschwindigkeit des Überholten fordert. Dann dürften sich Radfahrer
untereinander fast nie überholen.

In der Praxis wird es als ausreichend angesehen, wenn die vollständige
Überholstrecke eingesehen werden kann und niemand dabei gefährdet wird.
Alles andere ist reiner Formaljurismus.
Post by Hauke Hagenhoff
4. Wäre ein Überholender hinzugekommen,
Der sollte nicht dazukommen, sondern *anstatt* des Linksabbiegers da
fahren, weil er dann vom Einbieger genau so hätte beachtet werden müssen
wie der Linksabbieger. Ein Einbieger nach rechts kann sich nicht darauf
verlassen, daß er nur nach links die Vorfahrt zu achten hat und von
rechts "nichts kommen kann". Dabei ist es völlig unerheblich, ob das ein
Linksabbieger, ein Überholer oder ein Fußgänger ist, der zwar den
Verkehr auf der Straße, aber keine potentiellen Einbieger beachtet,
bevor er die Straße überquert.

Mit anderen Worten: Der Einbieger oder Anfahrer ist in jedem Fall der
letzte Ar***, der sich erst in Bewegung setzen darf, nachdem er sich in
*sämtliche* Richtungen abgesichert hat. So gut wie jeder andere
Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor ihm.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
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http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Hauke Hagenhoff
2010-04-20 18:34:22 UTC
Permalink
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Hauke Hagenhoff
- Der Vorausfahrende fährt erheblich langsamer (Also z.B. ein auf 25km/h
beschränktes Fahrzeug), da sonst gar nicht die Möglichkeit besteht, die
für's Überholen vorgesehene "wesentlich höhere Geschwindigkeit" zu
erreichen, die ist nämlich nach gängiger Rechtsprechung 20km/h höher als
die des Überholten
Da ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Kennst du ein Urteil, wo
10km/h Differenz als zu wenig angesehen wurden?
Ja, aber ich suche es jetzt nicht extra raus.
Es war aber m.E. nach eh auf einen Fall bezogen, der sich außerorts
abspielte, das wäre dann ja sowieso ein Angriffspunkt.
Post by Dietmar Hollenberg
Außerdem beziehen sich sämtliche 20km/h-Urteile auf entsprechend hohe
Absolutgeschwindigkeiten von 80km/h aufwärts. Es gibt kein einziges
Urteil, das als "wesentlich höhere Geschwindigkeit" fast die doppelte
Geschwindigkeit des Überholten fordert. Dann dürften sich Radfahrer
Schon 10km/h mehr sind innerorts meist nicht möglich. Selbst die meisten
Schnarchdrüsen fahren >40km/h.
Post by Dietmar Hollenberg
In der Praxis wird es als ausreichend angesehen, wenn die vollständige
Überholstrecke eingesehen werden kann und niemand dabei gefährdet wird.
Alles andere ist reiner Formaljurismus.
Ganz so sehe ich das nicht.
Die Praxis sieht eher so aus, daß zum Überholen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit kurzfristig überschritten wird.
Das ist schon etwas mehr als nur Formaljurismus, da kommt auch eine gute
Prise Augenmaß hinzu, so daß schlichtweg meistens nichts passiert.

Und wo nichts passiert und niemand erwischt wird, gibt es auch kein Urteil.
Werner Schmidt
2010-03-29 19:03:13 UTC
Permalink
Hallo Bernd Laengerich, Du schriebst am 29.03.2010 09:56
Post by Bernd Laengerich
Post by Werner Schmidt
Zur Sache: der Kollisionspunkt befindet sich auf der Hauptstraße -
unabhängig davon, dass ein Teil des Mercedes (zudem der kleinere Teil
in Deiner Zeichnung) die Tankstellenzufahrt noch nicht verlassen hat.
Allein daraus würde ich schon das Vorfahrtrecht des Mercedesfahrers in
diesem Fall postulieren. IMO, IANAL.
Das würde bedeuten, der MB-Fahrer könnte in ein auf seiner Fahrspur
entgegenkommendes, weil ein anderes Fahrzeug überholendes, Fahrzeug
fahren. Der Kollisionspunkt wäre selbstverständlich auf der Hauptstrasse.
Und würde er Recht bekommen?
natürlich nicht, da der Einbieger (Mercedes) auch gegenüber überholendem
Verkehr auf der Straße wartepflichtig ist.

Gegenüber dem *Abbieger* jedoch ist er IMO *vor* dem (möglichen)
Kollisionspunkt bereits Gegenverkehr auf der Straße geworden, womit der
Abbieger ihm gegenüber wartepflichtig wäre.

Allerdings scheint es für diese Situation in der Tat andere
Interpretationen zu geben. Spannend.

Gruß
Werner
Bernd Laengerich
2010-03-30 15:33:23 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Gegenüber dem *Abbieger* jedoch ist er IMO *vor* dem (möglichen)
Kollisionspunkt bereits Gegenverkehr auf der Straße geworden, womit der
Abbieger ihm gegenüber wartepflichtig wäre.
Der Argumentation folgend wäre der Einbieger auch ggü. dem Überholer plötzlich
bevorrechtigt, da er ja mit dem einfahren "seine" Fahrspur befährt und der
Überholer wegen Gegenverkehrs nicht überholen dürfte.

Bernd
Werner Schmidt
2010-03-30 15:53:53 UTC
Permalink
Hallo Bernd Laengerich, Du schriebst am 30.03.2010 17:33
Post by Bernd Laengerich
Post by Werner Schmidt
Gegenüber dem *Abbieger* jedoch ist er IMO *vor* dem (möglichen)
Kollisionspunkt bereits Gegenverkehr auf der Straße geworden, womit
der Abbieger ihm gegenüber wartepflichtig wäre.
Der Argumentation folgend wäre der Einbieger auch ggü. dem Überholer
plötzlich bevorrechtigt, da er ja mit dem einfahren "seine" Fahrspur
befährt und der Überholer wegen Gegenverkehrs nicht überholen dürfte.
Bernd
IMO falsch, da der Überholer bereits vor dem Einbiegevorgang
vorfahrtsberechtigt ist, der Abbieger aber wartepflichtig.

Gruß
Werner
Dietmar Hollenberg
2010-03-30 16:21:08 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
IMO falsch, da der Überholer bereits vor dem Einbiegevorgang
vorfahrtsberechtigt ist, der Abbieger aber wartepflichtig.
Dasselbe gilt für den Linksabbieger. Der *ist* auf der Straße und damit
bevorrechtigter Verkehr. Der Einbieger *macht* sich erst dadurch
unerlaubterweise zum Gegenverkehr, daß er ohne Rücksicht auf den Vorrang
so ziemlich aller anderen einbiegt. Dadurch wird weder sein Handeln
legal noch verschiebt sich die Schuld an einer Kollision auf andere.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Werner Schmidt
2010-03-30 22:02:13 UTC
Permalink
Hallo Dietmar Hollenberg, Du schriebst am 30.03.2010 18:21
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Werner Schmidt
IMO falsch, da der Überholer bereits vor dem Einbiegevorgang
vorfahrtsberechtigt ist, der Abbieger aber wartepflichtig.
Dasselbe gilt für den Linksabbieger. Der *ist* auf der Straße und damit
bevorrechtigter Verkehr. Der Einbieger *macht* sich erst dadurch
unerlaubterweise zum Gegenverkehr, daß er ohne Rücksicht auf den Vorrang
so ziemlich aller anderen einbiegt. Dadurch wird weder sein Handeln
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

das stimmt so ja schon mal nicht. Wir müssen davon ausgehen, dass ausser
Frank da niemand ist, der vor ihm Vorrang hätte, denn genau darum geht
es ja: ob *Frank* (in diesem Beispiel; allgemein gesagt: der
entgegenkommende Linksabbieger) vor dem Einbieger Vorrang hätte.
Post by Dietmar Hollenberg
legal noch verschiebt sich die Schuld an einer Kollision auf andere.
Hm. Er ist auf der Hauptstraße *bevor* oder *während* Frank abbiegt.
Wäre er erst *nach* Franks Abbiegevorgang dort könnte es ja nicht zu
einer Kollision kommen.
Betrachten wir einfach mal drei denkbare Abläufe:

1. Der Einbieger fährt als erster los und dies ist für Frank eindeutig
erkennbar. Dann hat Frank ganz klar zu warten, denn dann ist der andere
bereits Gegenverkehr für ihn geworden.

2. Frank fährt als erster los und dies ist für den Einbieger deutlich
erkennbar. Dann hat der Einbieger ganz klar zu warten, denn ihm obliegt
beim Einbiegen auf eine Straße die entsprechende besondere Sorgfaltspflicht.

3. - und jetzt wird es interessant - es fahren beide zeitgleich (oder
zumindest sehr zeitnah nacheinander) los und es kommt zur Kollision. Wer
hat nun Schuld, wer war vorfahrtsberechtigt, wer wartepflichtig?

Als Verkehrsrichter würde ich Schuld und Haftung wohl 50:50 auf beide
Unfallgegner verteilen (es sei denn, Franks Behauptung, der andere habe
nur nach links "gesichert" und nicht nach rechts wäre durch weitere
Zeugenaussagen hinreichend belegbar). Denn: es bestand eine Situation,
in der die Möglichkeiten 1.-3. voraussehbar waren. Wer jetzt auf den
Stempel tritt und versucht, durch Schnelligkeit die Situation für sich
zu entscheiden riskiert (und auch das ist voraussehbar!), dass der
andere genau das gleiche ebenfalls versucht. Diese "Pattsituation"
*erfordert* somit die Anwendung von §1 STVO, also entsprechende Vor-,
Um- und Rücksicht. Auf diesen Fall bezogen heißt das, dass die beiden
sich gefälligst durch entsprechende Handzeichen oder andere nonverbale
Signale eindeutig miteinander abzustimmen und Variante 1. oder 2.
herbeizuführen haben (was schwierig sein kann: wenn beide gleich höflich
sind und dem jeweils anderen den Vortritt lassen wollen kann dummerweise
dennoch Variante 3. eintreten ...). Wer übrigens *erkennt* (siehe auch
der Thread "Das gibt's doch gar nicht" von Masko) dass der andere
*nicht* hinreichend umsichtig ist sollte sich in dieser Situation ganz
besonders zurückhalten (was Frank denn ja auch getan und die Situation
damit bereinigt hat).

Noch andere Meinungen?

Gruß
Werner
Dietmar Hollenberg
2010-03-31 02:14:20 UTC
Permalink
Post by Werner Schmidt
Hallo Dietmar Hollenberg, Du schriebst am 30.03.2010 18:21
Post by Dietmar Hollenberg
Post by Werner Schmidt
IMO falsch, da der Überholer bereits vor dem Einbiegevorgang
vorfahrtsberechtigt ist, der Abbieger aber wartepflichtig.
Dasselbe gilt für den Linksabbieger. Der *ist* auf der Straße und damit
bevorrechtigter Verkehr. Der Einbieger *macht* sich erst dadurch
unerlaubterweise zum Gegenverkehr, daß er ohne Rücksicht auf den Vorrang
so ziemlich aller anderen einbiegt. Dadurch wird weder sein Handeln
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
das stimmt so ja schon mal nicht. Wir müssen davon ausgehen, dass ausser
Frank da niemand ist, der vor ihm Vorrang hätte,
Das reicht ja. Vor einem Einbieger hat so ziemlich jeder außer
notlandenden Flugzeugen und vom Himmel fallenden Meteoriten Vorrang,
selbst Fußgänger auf dem Gehweg oder welche, die die Straße überqueren.
Und natürlich auch Linksabbieger. Die befinden sich nämlich im Gegensatz
zum Einbieger auf der Straße.
Post by Werner Schmidt
Hm. Er ist auf der Hauptstraße *bevor* oder *während* Frank abbiegt.
Er müßte dort sein, *bevor* Frank einbiegt. Dann kann es logischerweise
ebenfalls keine Kollision geben.

Wenn Frank bereits den Abbiegevorgang eingeleitet hat, ist das Einbiegen
ganz klar ein Verstoß gegen §10. Umgekehrt verstößt Frank nicht gegen §9
(3), denn vor dem Einbiegen gibt es keinen Gegenverkehr, auch dann
nicht, wenn der Abbiegevorgang wegen der Straßenbreite und der kurzen
Strecke vom Einbiegen bis zum Kollisionspunkt länger dauert.
Post by Werner Schmidt
1. Der Einbieger fährt als erster los und dies ist für Frank eindeutig
erkennbar. Dann hat Frank ganz klar zu warten, denn dann ist der andere
bereits Gegenverkehr für ihn geworden.
Akzeptiert. Selbst wenn es eine Vorfahrtverletzung wäre, dürfte Frank
seine Vorfahrt nicht erzwingen und reinhalten. Grundsätzlich ändert das
aber auch nichts daran, daß der Einbieger "sich dabei so zu verhalten
hat, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist",
und Frank ist ohne Diskussion ein anderer Verkehrsteilnehmer. Auch wenn
Frank reinhalten und die Kollision in Kauf nehmen würde, dürfte er nicht
die alleinige Schuld bekommen, wenn er es nicht nachweislich vorsätzlich
macht.
Post by Werner Schmidt
3. - und jetzt wird es interessant - es fahren beide zeitgleich (oder
zumindest sehr zeitnah nacheinander) los und es kommt zur Kollision. Wer
hat nun Schuld, wer war vorfahrtsberechtigt, wer wartepflichtig?
Da gibt es für mich keine Diskussion: Der Einbieger. §10 auferlegt ihm
ohne jede Einschränkung die Beachtung *aller* anderen
Verkehrsteilnehmer. Er darf einfach nicht losfahren, wenn er dadurch
*irgendjemandem* in die Quere kommt.
§9 (3) dagegen spricht nur von entgegenkommenden Fahrzeugen (und den
Ausnahmen, die hier belanglos sind). Ein Einbieger ist aber kein
entgegenkommendes Fahrzeug, auch dann nicht, wenn er §10 mißachtet. Er
ist frühestens dann Gegenverkehr, wenn er sich in den Verkehrsfluß
eingeordnet hat, und das geht auf 3 oder 6m nicht. Dafür sind je nach
Straßen- und Fahrzeugtyp 15-100m (30-Zone bis Landstraße, Motorrad bis
LKW) erforderlich, und diese Strecke gibt einem Linksabbieger
ausreichend Zeit, den Gegenverkehr zu erkennen und zu beachten.
Post by Werner Schmidt
Als Verkehrsrichter würde ich Schuld und Haftung wohl 50:50 auf beide
Unfallgegner verteilen
Ich nicht. Ich würde Frank überhaupt nur eine Teilschuld geben, wenn er
nachweislich *vor* Beginn seines Abbiegevorgangs erkennen konnte, daß
der andere seine Vorfahrt mißachten würde. Die Sorgfaltspflicht beim
Einfahren ist deutlich höher als die beim Abbiegen. Für eine
Schuldverteilung 70:30 (Einbieger:Frank) müßte schon halber Vorsatz bei
Frank erkennbar sein.
Post by Werner Schmidt
Wer jetzt auf den
Stempel tritt und versucht, durch Schnelligkeit die Situation für sich
zu entscheiden riskiert (und auch das ist voraussehbar!), dass der
andere genau das gleiche ebenfalls versucht.
Zunächst mal gilt der Vertrauensgrundsatz, daß andere die Vorschriften
beachten. §10 läßt keine Diskussion darüber zu, wer alles Vorrang vor
einem Einbieger oder Anfahrer hat: Jeder andere Verkehrsteilnehmer, ohne
Ausnahme. Wenn man ständig davon ausgehen müßte, daß andere
Fahrzeugführer die Vorschriften mißachten, könnte sich niemand mehr
bewegen, weil jederzeit jemand anders unerlaubterweise einfahren,
anfahren oder die Spur wechseln kann. Die Vorschriften sind dazu da,
kollisionsfreie Bewegung auch dann zu ermöglichen, wenn man nicht bis
zum Horizont das einzige Fahrzeug bewegt.

Davon muß man nur dann abweichen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein
kommendes Fehlverhalten gibt, z.B. wenn man erkennt, daß ein an sich
Wartepflichtiger nicht verzögert. Bei einem stehenden Fahrzeug muß man
aber nicht annehmen, daß es unerlaubt losfährt, sonst könnte man keine
Ampelkreuzung mehr zügig überqueren oder auf der Hauptstraße an
Einmündungen vorbeifahren.
Post by Werner Schmidt
Diese "Pattsituation"
Es ist keine Pattsituation. Im ersten Ansatz ist die Situation völlig
klar. Unklar kann sie nur durch einen eindeutigen Regelverstoß werden.
Und dieser Regelverstoß begründet eine entsprechende Schuldverteilung
bei einem Treffen.
Post by Werner Schmidt
Wer übrigens *erkennt* (siehe auch
der Thread "Das gibt's doch gar nicht" von Masko) dass der andere
*nicht* hinreichend umsichtig ist sollte sich in dieser Situation ganz
besonders zurückhalten (was Frank denn ja auch getan und die Situation
damit bereinigt hat).
Natürlich. Aber es kann und darf nicht sein, daß derjenige, der
grundsätzlich im Recht ist, aber nicht mit dem Fehlverhalten des anderen
gerechnet hat, mehr oder gleich viel Schuld bekommt als/wie derjenige,
der die Regeln *überhaupt nicht* beachtet hat und noch viel weniger
aufmerksam und zurückhaltend war. Wenn Blindheit, Blödheit und
vorsätzliche Ignoranz Vorrang vor geltenden Vorschriften bekommen,
können wir die Vorschriften gleich in die Tonne treten. Wer den Mist
baut, muß *deutlich* mehr dafür haften als derjenige, der nicht
gerechnet hat, daß der andere Mist baut. Deshalb fände ich deine 50:50
völlig unangemessen. 100:0 oder schlimmstenfalls 90:10 wäre das höchste
der Gefühle. Für die 10 bei Frank müßte aber irgendeine Äußerung von ihm
Grund zu der Annahme geben, daß er erwarten konnte, daß der andere seine
Vorfahrt mißachtet. Wenn er sich genau so dumm hinstellt wie vermutlich
der Mercedesfahrer (Nix gsehn, nix ghört, nix gwußt; i bin links
abgebogen, und als i losgfahrn bin, war do ka Gegenverkehr), gibt es
keinen Grund, ihn für sein grundsätzlich vorschriftsmäßiges Verhalten zu
bestrafen.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Henning Koch
2010-03-28 10:41:11 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich, weil ich schon auf der Straße
bin, Vorrang habe gegenüber jemandem, der noch auf einem Privatgelände
ist?
Das Privatgelände ist nicht unbedingt das Kriterium, ich gehe
allerdings davon aus, dass es sich um eine Ausfahrt und damit um
Einfahren auf die Fahrbahn i.S.d. §10 StVO handelt.

Sobald sich der Tankstellenkunde aber auf der Fahrbahn befindet,
treffen dich alle Pflichten aus §9 (Absatz 3 und Absatz 5).

Die Frage des Vorrangs ist also nicht unbedingt einfach zu
beantworten.
Post by Frank Kemper
(Geguckt hat der mercedesfahrer nämlich nicht, als er mir die Vorfahrt
nahm)
Hat er ja vermutlich auch nicht...

Auf jeden Fall bist du natürlich zum Warten verpflichtet, wenn due die
Brisanz der Situation erkennst. (Das scheint ja auch geklappt zu
haben, da du nicht von einem Zusammenstoß berichtet hast)
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