Post by Michael SchlückerDie Frage ist nicht, ob man kann, sondern ob man darf...
Da wir hier trotz Currywurst ja eigentlich noch bei .auto sind, zerlege
ich das mal Schräubchen für Schräubchen ;-)
Dann fang doch mal ganz oben an: Ich sage nicht, dass es nicht geht,
nur, dass es für den Händler (in Deutschland) eine ganze Menge Aufwand
wäre. Deutlich mehr, als eine ETKA-Nummer zu bestellen und die Wurst in
seinen - wahrscheinlich vorhandenen - Kühlschrank zu legen.
Der Aufwand beginnt damit, sich über alle relevanten Vorschriften zu
informieren und sie umzusetzen. Oder eben das Risiko einzugehen,
irgendeine Vorschrift zu verletzen und mit entsprechenden Bußgeldern zu
leben, wenn das jemand bemerkt. Dem stellt ein vernünftiger Händler dann
entgegen, welche Mehreinnahmen er zu erwarten hat, und trifft eine
entsprechende Entscheidung.
Post by Michael SchlückerFür Kühlschränke, in denen Waren zum Verkauf
gelagert werden, gelten deutlich schärfere Vorschriften, als für
Kühlschränke, in denen Waren zum Eigenverbrauch durch Mitarbeiter
gelagert werden.
Das stimmt soweit. Bei dieser Aktion geht es doch aber nur um die
kurzfristige Zwischenlagerung eines Ersatzteils aus dem VW-Angebot.
Nicht um das längerfristige Vorhalten von Lebensmitteln zum Verkauf.
Das - und ob das einen Unterschied ausmacht - bewertet im Zweifelsfall
das Gesundheitsamt, bzw. wie auch immer die entsprechende zuständige
Dienststelle heute heißt.
Post by Michael Schlückerund endet noch lange nicht bei den nötigen Nachweisen für
Schulungen der Mitarbeiter. Einen kurzen Überblick liefert zum Beispiel
http://www.fleischexperten.de/fleischerzeugung/verkauf/hygienestandards-im-fleischverkauf/
Die Würschtl sind aber keine lose Ware(die von Paula an der Fleischtheke
nach Kundenwunsch portioniert wird), sondern vakuumgezogene Produkte die
bis auf die Kühlung(aus diesem Kühlschrank bekommt der potentielle Kunde
doch auch seine Kaffesahne) keine anderen Hygienestandards erfordern,
als die Gummibärchen und Bifis von der nächsten Tanke.
Auch für den Verkauf von Gummibärchen und Bifis gelten Hygienestandards,
die in einem Ersatzteilverkauf nicht so ohne weiteres erfüllt sind, auch
an der nächsten Tanke.
Kaffeesahne gibt es übrigens häufig ohne Kühlpflicht. Ich würde, wenn
ich sie an Kunden ausgeben würde, generell solche verwenden - eben um
diese Probleme zu umgehen.
Post by Michael SchlückerWenn dann aber das Gesundheitsamt vorbei kommt...
Bei der VAG-Vertretung? Weil es dieser möglich _wäre_, auf Wunsch des
Kunden ein Ersatzteil zu bestellen, das gekühlt gelagert werden muss und
eventuell irgendwelchen lebensrechtlichen Bestimmungen unterliegt?
Während die Lebensmittelkontrollen nichtmal ausreichend Personal haben,
um in vernünftigen Abständen zu prüfen, ob Dein Lieblings-Chinamann
nicht die Nr.43, die knusprige Ente ;-) , im dreckigen Eimer unter der
Spüle oder neben der Toilette 'vorreifen' lässt. Oder die Großbäckerei
bayernweit mit Rattenkacke aromatisiete Waren an ahnungslose Verbraucher
liefert.
Sie haben beispielsweise genug Personal, bei einer (jährlich
wiederkehrenden eintägigen) Studentenparty vorbeizukommen, bei der für
ca. 20 Helfer (nichtmal für Gäste) Essen zubereitet und angeboten wurde.
Wenn jetzt noch der BMW-Händler oder der Currywustbudenbetreiber über
das lokale Käseblatt den Lebensmittelkontrollstellen einen Tipp gibt,
kann das auf einmal ganz schnell gehen.
MfG, Heiko