Post by Artur Kawaeine Frage: Kann man eine HU erteilt bekommen, wenn der
Motor an einer unzugänglichen Dichtung (erfordert Ausbau des Blocks)
so viel Öl verliert, dass sich über Nacht ein Ölfleck von 15 cm
Durchmesser bildet?
Wenn der Prüfer das in dem Maße mitbekommt: Nein.
Was man ausnutzen kann: Der Prüfer sieht ja nur eine (kurze)
Momentaufnahme. Man kann da also bisschen was reinigen, z.B. mit einer
Motorwäsche, damit's nicht so lokal auffällt, dann eine Ladung
Straßenstaub dranpusten, so dass es aussieht als würde da zwar sehr
langsam Öl rauskommen (alles Öl bekommt man nur sehr schwer weg, das
verteilt sich beim Fahren durch den Fahrtwind über den ganzen
Unterboden, einiges brennt auch am Motor ein), aber nicht tropfen. Sowas
nennt sich dann euphemistisch: "Motor schwitzt Öl."
In ein paar Prozent der Fälle wird man damit durchkommen, denn einen
gewissen Spielraum bei Ölverlust hat ein Prüfer. (siehe unten)
Im anderen, wahrscheinlicheren Fall, schaltet der Prüfer nachdem er
gesehen hat, dass du da was vertuschen wolltest, in den
Super-Pingeligkeits-Modus. Und dann besteht die Gefahr, dass die
Mängelliste lang und länger wird.
Post by Artur KawaDas Fahrzeug wird selten genutzt, eigentlich nur in Notfällen.
Die Reparatur soll wegen des hohen Aufwands in Eigenregie
durchgeführt werden. Wurde wegen Zeitmangels immer wieder
verschoben.
Tja, dann machen.
Post by Artur KawaDie HU soll sicherstellen, dass ein Fahrzeug nicht Verkehrsgefährdent
ist. Das ist bei einem Motor der Öl verliert wohl kaum der Fall.
Doch, wurde schon genannt: Es ist eine Gefahr für andere: Denn ein
Ölfilm auf der Straße ist nix gut für alle, die darauf bremsen wollen.
Oder die auf zwei Rädern die Balance halten müssen. In der Kurve, wo man
sich da auf die Haftreibung zwischen Reifen und Straße verlässt, ist
sowas prekär.
Nebenbei kann Öl (je nachdem wo und wie es rauskommt) auf den heißen
Auspuff kommen, wo es dann verbrennt. Macht sich auch nicht gut.
Und ich halte es für möglich, dass tropfendes Öl beim Fahren im
unglücklichen Fall auch die eigenen hinteren Bremsscheiben trifft. Wenn
die Kiste hinten schon Bremsscheiben hat.
Post by Artur KawaMan kann höchstens über eine Umweltbelastung reden, die von einem
solchen Fahrzeug erhöht ausgeht.
Das kommt dazu.
Post by Artur KawaMuss daher, wenn dieser Ölverlust das einzige Manko des Fahrzeugs
ist, die HU erteilt werden
Nein.
Post by Artur Kawaoder kann diese allein auf Grund dieses Mangels verweigert werden?
Spielen wir mal die Fälle durch:
1) Der Ölverlust wird als verkehrsunsicher/verkehrsgefährdender Mangel
eingestuft: Dann gibt's keine Plakette, die Kiste bleibt bei der
HU-Stelle stehen, und du darfst dir eine Platte machen, wie du den mit
einem Hänger da wieder wegbekommst.
2) Der Ölverlust wird als erheblicher Mangel eingestuft, wenn er es in
dem Maße mitbekommt. Dann steht auf dem HU-Ergebnis der Ölverlust als
'erheblicher Mangel'. Es gibt keine neue Plakette, du darfst wieder
wegfahren, und zur Nachprüfung (innerhalb von 4 Wochen, IIRC) antanzen.
Bei der Nachprüfung wird geprüft, ob alle Mängel (die erheblichen und
die geringfügigen Mängel) beseitigt wurden. Es können aber auch die
anderen Punkte nochmal angeschaut werden.
3) Der Ölverlust geht als "geringer Mangel" durch:
Dann steht es als geringer Mangel oder einfach nur als "festgestellter
Mangel" auf dem HU-Ergebnis. Plakette wird dann erteilt, aber unter der
impliziten Voraussetzung, dass solche Mängel innerhalb von 4 Wochen
(IIRC) beseitigt werden. Eine explizite Nachprüfung gibt es aber nicht.
4) Es könnte theoretisch auch noch als "Hinweis" auf dem HU-Ergebnis
stehen. Dann ist es eben ein Hinweis. Also nur zu deiner Information,
ohne irgendwelche Auswirkungen.
5) Es wird überhaupt nicht negativ erwähnt.
Du kannst ein paar Mal würfeln, in welche Kategorie du kommst. Aus dem
Bauch heraus würde ich sagen, stehen die Chancen:
5% / 70% / 15% / 8% / 2%.
Post by Artur KawaSicher gibt es genaue Regelungen, an die sich die Prüfer halten müssen.
Sind diese Regelung irgendwo einsehbar oder zugänglich?
Das hauptsächliche steht in der StVZO:
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/anlage_viiia_133.html
Da steht lapidar:
-----------------------------------------------------------------------
I Untersuchungs- I Untersuchungskriterium I
I punkt I--------------------------------------------------I
I (Bauteil, I Pflichtuntersuchungen I Ergänzungsuntersuchungen I
I System) I I (Beispiele) I
-----------------------------------------------------------------------
4.8.4 Verlust von Flüssigkeiten
-----------------------------------------------------------------------
I Motor/Antrieb/ I - Zustand - I - Zustand I
I Lenkanlage/Tank/ I Auffälligkeiten I - Dichtheit I
I Kraftstoff- I - Ausführung - I I
I leitungen/Brems- I Zulässigkeit I I
I anlage/Klima- I - Kennzeichnung der I I
I anlage/Batterie I Gasanlage I I
-----------------------------------------------------------------------
Daneben gibt's aber offenbar noch eine Menge weiteres Zeug (Richtlinien,
Durchführungsbestimmungen, sowas halt) was das ganze detailliert. Sie
sind dazu gedacht, "Bauchgefühl" durch Vorgaben zu ersetzen, was aber
naturgemäß nicht immer 100%-ig klappt.
Ganz nebenbei würde ich's mal wieder mit Kant's Kategorischem Imperativ
halten. Kurz: Wenn du allen anderen zumutest, mit deinem Ölverlust zu
leben, wie fändest du es, wenn alle anderen es dir zumuten würden, mit
ihrem zu leben?
Ralf