Post by Henning KochPost by Harald HengelWarum nicht?
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten sie
nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Auch das ist nicht legal (wenn es sich da nicht um einen genehmigten
Prüfplatz o.ä. handelt)
Muss der Prüfplatz genehmigt sein?
Post by Henning KochDiese Prüfungen dürfen nur an den in Anlage VIII d genannten (und
entsprechend 'genehmigten') Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Ich muss gestehen, nicht auf dem aktuellen Stand zu sein.
Früher kamen die Dekra Leute zu dir ins Haus um Prüfungen abzunehmen.
Siehe Anlage VIIId 2.3
Das dürfte also heute auch noch möglich sein.
Ich habe mich nicht mit den genaueren Vorraussetzungen dafür beschäftig.
Dass der Prüfplatz nicht im Ausland liegen darf konnte ich nicht
erkennen und in dem Zusammenhang fällt mir berichterstattung aus den
letzten Jahren ein, wo die Bundeswehr ihre Fahrzeuge bei
Auslandseinsätzen auch im im Ausland TÜV Prüfungen unterzieht.
Post by Henning KochPost by Harald HengelNach welcher Regel muss die Prüffung innerhalb deutscher Grenzen
stattfinden?
Sie muss nach den deutschen Richtlinien von dafür zugelassenem
Personal durchgeführt werden. Wo steht, dass ein Deutschland sein
muss?
o.g. ist einhellige Rechtsauffassung der zuständigen Behörden
Wo gibt es die Rechtsauffassung nachzulesen?
Post by Henning KochPost by Harald HengelPost by Henning KochDie Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Warum unterstellst du das?
Jedem dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt hatte nicht
legal ist...
Was ist nicht legal?
Kennst du spanisches und portugiesisches Recht.
Ist es nicht erlaubt eine mehrjährige Weltreise mit einem in Deutschland
zugelassenen Fahrzeug zu machen?
Du unterstellst einiges, vermutlich ohne die Rechtslage in den
betreffenden Ländern zu kennen und ohne den wirklichen Einsatz des
Fahrzeugs zu kennen.
Kannst du konkreter sagen warum ein längerer Fahrzeugeinsatz eines
deutschen Bürgers im Ausland nicht zulässig sein sollte, wie du es
unterstellst?
Ich behaupte nicht, dass es sinnvoll praktikabel ist eine HU im Ausland
durchführen zu lassen, ich sehe aber auch nicht die Unmöglichkeit, dass
ein Prüfer es im Ausland machen kann.
Wie der Hinweis des ADAC zeigt, dürfen ausländische Behörden die
Prüfplakette nicht beanstanden, praktisch wird es wohl auch nicht getan.
Es ist viele Jahre her, da habe ich auf Gran Kanaria ein Fahrzeug mit
deutschem Kennzeichen gesehen, bei welchem die Prüfplakette viele Jahre
abgelaufen war.
Allerdings liegen die Bestimmungen im Gastrecht des betreffenden Landes,
die Behauptung des ADAC, die Ausländer dürfen nicht, halte ich für ein
wenig gewagt. Für die Pauschalaussage müsste man alle interntionalen
Vereinbarungen mit allen Staaten durchforsten. Es kann auch sein, dass
es eine Definition gibt, der sich Länder anschliessen können und der
sich alle Länder angeschlossen haben.
In der Praxis vermute ich, dass man sich im Ausland nur um die Zulassung
kümmert, der Rest kaum von Interesse ist, weil HU Prüfungen nationale
Eigenheiten sind.
Harald