Discussion:
S: Tüv-Prüfer in Portugal/Spanien
(zu alt für eine Antwort)
Kai Schmitz
2010-09-30 12:28:58 UTC
Permalink
Hallo NG,

wir haben einen Wohnwagen in Südportugal in der Nähe zur spanischen
Grenze stehen. Leider ist der Tüv nun fällig.
Das Fahrzeug ist selbstverständlich komplett in Schuss und wurde kaum
bewegt... kurzum: keine Mängel.
Nur steht es in knapp 3000km Entfernung zur deutschen Grenze.
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
Bzw., gibt es Prüfer, die eine Begutachtung durch einen lokalen Händler
anerkennen und dann die Plakette in Deutschland auf dorthin geschickte
Nummernschilder kleben, ohne das Fahrzeug selber persönlich in Augenschein
genommen zu haben?
Danke für Tipps und Ratschläge,

Kai
Rolf Fuchs
2010-09-30 13:59:06 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Kai Schmitz
wir haben einen Wohnwagen in Südportugal in der Nähe zur spanischen
Grenze stehen. Leider ist der Tüv nun fällig.
Ist er nicht, sondern erst, wenn das Gefaehrt wieder nach D eingefuehrt
wird. Dann solltet ihr umgehend eine Pruefstelle anfliegen. Eine
Nachweismoeglichkeit, dass die Kiste bis dahin ausser Landes war, ist
sicherlich hilfreich.
Post by Kai Schmitz
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
Sowas geht nicht.
Post by Kai Schmitz
Danke für Tipps und Ratschläge,
Wenn der Wohnwagen laengere Zeit im Ausland steht, kann es sein, dass er
dort zugelassen werden sollte / muss. das sagen Dir aber die Behoerden
in Portugal.

Gruesse!

Rolf
Theodor.Hellwald
2010-09-30 14:09:21 UTC
Permalink
Post by Rolf Fuchs
Hallo!
Post by Kai Schmitz
wir haben einen Wohnwagen in Südportugal in der Nähe zur spanischen
Grenze stehen. Leider ist der Tüv nun fällig.
Ist er nicht, sondern erst, wenn das Gefaehrt wieder nach D eingefuehrt
wird. Dann solltet ihr umgehend eine Pruefstelle anfliegen. Eine
Nachweismoeglichkeit, dass die Kiste bis dahin ausser Landes war, ist
sicherlich hilfreich.
Post by Kai Schmitz
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
Sowas geht nicht.
Post by Kai Schmitz
Danke für Tipps und Ratschläge,
Wenn der Wohnwagen laengere Zeit im Ausland steht, kann es sein, dass er
dort zugelassen werden sollte / muss. das sagen Dir aber die Behoerden
in Portugal.
Auch in Portugal sollte es sowas wie Tüv geben. Wäre auf alle Fälle
hilfreich, wenn es auch hier im Zweifel nicht anerkannt wird. MfG theo
Frank Hucklenbroich
2010-09-30 14:51:06 UTC
Permalink
Post by Theodor.Hellwald
Auch in Portugal sollte es sowas wie Tüv geben. Wäre auf alle Fälle
hilfreich, wenn es auch hier im Zweifel nicht anerkannt wird. MfG theo
Dazu müßte er aber ein portugiesisches Kennzeichen haben. Ein Ausländer
bekommt in Deutschland ja auch keine TüV-Plakette auf sein in England oder
Frankreich zugelassenes Auto gepappt. Natürlich kann er das Wohnmobil in
Portugal anmelden, aber die Rennerei und die Kosten (Versicherung ummelden,
Steuern, etc.) stehen vermutlich in keinem Verhältnis zu der
schlimmstenfalls in Deutschland fälligen Strafe, wenn der TüV überzogen ist
(wir haben dafür letztes Jahr IIRC 15 EUR Strafe bezahlt, ist also kein
Beinbruch).

Für den OP: Hast Du schon mal beim ADAC gefragt (telefonisch)? Die sollten
da eigentlich kompetent Auskunft geben können, und Dich evtl. an den
lokalen Automobilclub verweisen können, wo man Dir sicher weiterhelfen
kann.

Grüße,

Frank
Theodor.Hellwald
2010-09-30 16:35:23 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Theodor.Hellwald
Auch in Portugal sollte es sowas wie Tüv geben. Wäre auf alle Fälle
hilfreich, wenn es auch hier im Zweifel nicht anerkannt wird. MfG theo
Dazu müßte er aber ein portugiesisches Kennzeichen haben. Ein Ausländer
bekommt in Deutschland ja auch keine TüV-Plakette auf sein in England oder
Frankreich zugelassenes Auto gepappt. Natürlich kann er das Wohnmobil in
Portugal anmelden, aber die Rennerei und die Kosten (Versicherung ummelden,
Steuern, etc.) stehen vermutlich in keinem Verhältnis zu der
schlimmstenfalls in Deutschland fälligen Strafe, wenn der TüV überzogen ist
(wir haben dafür letztes Jahr IIRC 15 EUR Strafe bezahlt, ist also kein
Beinbruch).
Für den OP: Hast Du schon mal beim ADAC gefragt (telefonisch)? Die sollten
da eigentlich kompetent Auskunft geben können, und Dich evtl. an den
lokalen Automobilclub verweisen können, wo man Dir sicher weiterhelfen
kann.
Worum es mir ging ist, das er zumindest wenn er den Wagen dann doch mal
bewegt einen Prüfzettel vorzeigen kann! Egal ob Zulassung in Deutschland
oder woher auch immer, jeder TüV untersucht Fahrzeuge und händigt das
Prüvzeugnis aus, auch wenn er keine Plakette klebt. MfG theo
Harald Hengel
2010-09-30 15:10:07 UTC
Permalink
Post by Rolf Fuchs
Ist er nicht, sondern erst, wenn das Gefaehrt wieder nach D
eingefuehrt wird.
Das ist nur insoweit richtig, dass deutsche Behörden im Ausland nicht
kontrollieren.

Was ist, wenn die spanische Policia das Fahrzeug bemängelt?
Es mag sein, dass sie sich für deutsche Plaketten nicht interessieren,
das muss aber nicht sein.
Post by Rolf Fuchs
Post by Kai Schmitz
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
Sowas geht nicht.
Frag mal bei der Dekra, die kommen überall zum Prüfen hin, du musst nur
die Reisekosten zahlen. ;-)

Wie ist es in Spanien geregelt, ist dort der TÜV oder die Dekra aktiv?
Evtl. machen die das.
Post by Rolf Fuchs
Wenn der Wohnwagen laengere Zeit im Ausland steht, kann es sein, dass
er dort zugelassen werden sollte / muss. das sagen Dir aber die
Behoerden in Portugal.
Ich weiss nicht wie es für Fahrzeuge geregelt ist, für ein Gastrecht
sind 6 Monate max. üblich und weniger als 6 Mon. pro Jahr im Land.

Wie weit du ein Fahrzeug länger im Land stehen lassen darfst kann ich
nicht sagen.
Wen nicht irre ist es jetzt auch so, dass du den TÜV nicht überziehen
darfst, wenn das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt ist, zumindest
war so eine Regelung angedacht, das dürfte dann auch für
Auslandsaufenthalte gelten.

Harald
Wolfgang May
2010-09-30 16:03:36 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Rolf Fuchs
Ist er nicht, sondern erst, wenn das Gefaehrt wieder nach D
eingefuehrt wird.
Das ist nur insoweit richtig, dass deutsche Behörden im Ausland nicht
kontrollieren.
Was ist, wenn die spanische Policia das Fahrzeug bemängelt?
Es mag sein, dass sie sich für deutsche Plaketten nicht interessieren,
das muss aber nicht sein.
Post by Rolf Fuchs
Post by Kai Schmitz
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
Sowas geht nicht.
Frag mal bei der Dekra, die kommen überall zum Prüfen hin, du musst nur
die Reisekosten zahlen. ;-)
Wie ist es in Spanien geregelt, ist dort der TÜV oder die Dekra aktiv?
Evtl. machen die das.
In Portugal gibts Dekra:
http://www.dekra.pt/>

Wolfgang
Matthias Frank
2010-09-30 16:22:21 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Wen nicht irre ist es jetzt auch so, dass du den TÜV nicht überziehen
darfst, wenn das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt ist, zumindest
war so eine Regelung angedacht.
Also ich dürfte mir kein Auto einlagern und 30 Jahre stehen lassen auf
meinem Grundstück?

MfG
Matthias
Harald Hengel
2010-09-30 19:55:34 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Harald Hengel
Wen nicht irre ist es jetzt auch so, dass du den TÜV nicht überziehen
darfst, wenn das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt ist,
zumindest war so eine Regelung angedacht.
Also ich dürfte mir kein Auto einlagern und 30 Jahre stehen lassen auf
meinem Grundstück?
Nach aktueller Rechtslage nicht wenn es zugelassen ist.
Da bekommst du eher Probleme mit dem Abfallbeseitugungsgesetz oder dem
Betrieb eines nicht genehmigten Schrotthofes. ;-)

Die Formulierung war früher auf Betrieb auf öffentlichen Strassen
ausgelegt, das wurde geändert.
Derzeit ist man wohl noch nicht so weit es anhand der Zulassungsdaten zu
überprüfen, du musst deine TÜV Prüfung auch noch nicht der
Zulassungsstelle melden, daher wissen die nicht ob du vorgeführt hast.
Das muss nur noch jemand entdecken. ;-)
Zur Zeit ist es zumindest so, dass man dir ein Strafmandat schreiben
kann wenn du auf Privatgrund ohne TÜV mit einem angemeldeten Fahrzeug
erwischt wirst.
Salamitaktik eben, es werden nach und nach immer neue Straftatbestände
geschaffen.
Nur langsam, damit man es nicht gleich merkt wird es nicht sofort in
aller Härte geahndet. Das Volk/die Presse soll ja nicht gleich
aufschreien.
Später redet man sich dann damit raus, dass es schon lange so ist.

Harald
Henning Koch
2010-09-30 21:29:08 UTC
Permalink
Post by Kai Schmitz
wir haben einen Wohnwagen in Südportugal in der Nähe zur spanischen
Grenze stehen. Leider ist der Tüv nun fällig.
Es steht geschrieben:

Ausgehend davon, dass das Fz noch ordnungsgemäß zugelassen ist, die
(deutsche)KfzSteuer bezahlt wird u Haftpflichtversicherungsschutz
besteht, gilt für die Untersuchung nach § 29 Folgendes: Es handelt
sich um eine nationale Bestimmung mit Geltung im Geltungsbereich der
StVZO. Es wird nicht gefordert, dass das Fz nur deshalb in die
Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, um die turnusmäßige
Untersuchung nach § 29 durchzuführen. Jedoch muss nach Ablauf der
Gültigkeit der Prüfplakette bei der erstmaligen Verwendung des Fz im
Geltungsbereich der StVZO die fällig gewordene Untersuchung
unverzüglich (dh ohne schuldhafte Verzögerung) durchgeführt werden.
Dies bedeutet, dass nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik
Deutschland die nächste gegebene Möglichkeit wahrzunehmen ist, um die
fällig gewordene HU (ab 1. 12. 1993 auch die Abgasuntersuchung)
durchführen zu lassen. Beide Untersuchungen können vom aaSoP der
nächstgelegenen TP oder vom PI einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation vorgenommen werden. (1998)

(Leider keine genauere Quellenangabe, aber ich gehe davon aus, dass es
im Verkehrsblatt abgedruckt war)
Post by Kai Schmitz
Das Fahrzeug ist selbstverständlich komplett in Schuss und wurde kaum
bewegt... kurzum: keine Mängel.
soso.

Das meinen viele ;-)
Post by Kai Schmitz
Nur steht es in knapp 3000km Entfernung zur deutschen Grenze.
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
legal nicht.

Da die HU nach §29 StVZO und somit nach deutschem Recht durchgeführt
wird, kann sie auch nur im Geltungsbereich dieser Rechtsvorschrift
durchgeführt werden.
Post by Kai Schmitz
Bzw., gibt es Prüfer, die eine Begutachtung durch einen lokalen Händler
anerkennen und dann die Plakette in Deutschland auf dorthin geschickte
Nummernschilder kleben, ohne das Fahrzeug selber persönlich in Augenschein
genommen zu haben?
das ist zu befürchten, ja...

Allerdings sollte dir klar sein, dass das nicht nur illegal, sondern
auch strafbar ist.
Post by Kai Schmitz
Danke für Tipps und Ratschläge,
Ratschlag:
Die Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Harald Hengel
2010-09-30 23:32:08 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
(1998)
(Leider keine genauere Quellenangabe, aber ich gehe davon aus, dass es
im Verkehrsblatt abgedruckt war)
1998, bei der Veränderungswut der letzen Regierungen ist das uralt.
In diesem Jahrtausend wurden die regeln geändert.
Post by Henning Koch
Post by Kai Schmitz
Nur steht es in knapp 3000km Entfernung zur deutschen Grenze.
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
legal nicht.
Warum nicht?
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten sie
nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Post by Henning Koch
Da die HU nach §29 StVZO und somit nach deutschem Recht durchgeführt
wird, kann sie auch nur im Geltungsbereich dieser Rechtsvorschrift
durchgeführt werden.
Nach welcher Regel muss die Prüffung innerhalb deutscher Grenzen
stattfinden?
Sie muss nach den deutschen Richtlinien von dafür zugelassenem Personal
durchgeführt werden. Wo steht, dass ein Deutschland sein muss?
Post by Henning Koch
Die Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Warum unterstellst du das?

Harald
Henning Koch
2010-10-01 05:44:29 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Post by Kai Schmitz
Nur steht es in knapp 3000km Entfernung zur deutschen Grenze.
Besteht irgendwie die Möglichkeit, eine Tüv-Abnahme auch in Portugal
(Faro) oder Spanien (Sevilla) zu arrangieren?
legal nicht.
Warum nicht?
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten sie
nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Auch das ist nicht legal (wenn es sich da nicht um einen genehmigten
Prüfplatz o.ä. handelt)

Diese Prüfungen dürfen nur an den in Anlage VIII d genannten (und
entsprechend 'genehmigten') Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Da die HU nach §29 StVZO und somit nach deutschem Recht durchgeführt
wird, kann sie auch nur im Geltungsbereich dieser Rechtsvorschrift
durchgeführt werden.
Nach welcher Regel muss die Prüffung innerhalb deutscher Grenzen
stattfinden?
Sie muss nach den deutschen Richtlinien von dafür zugelassenem Personal
durchgeführt werden. Wo steht, dass ein Deutschland sein muss?
o.g. ist einhellige Rechtsauffassung der zuständigen Behörden
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Die Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Warum unterstellst du das?
Jedem dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt hatte nicht
legal ist...
Harald Hengel
2010-10-01 12:43:39 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
legal nicht.
Warum nicht?
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten sie
nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Auch das ist nicht legal (wenn es sich da nicht um einen genehmigten
Prüfplatz o.ä. handelt)
Muss der Prüfplatz genehmigt sein?
Post by Henning Koch
Diese Prüfungen dürfen nur an den in Anlage VIII d genannten (und
entsprechend 'genehmigten') Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Ich muss gestehen, nicht auf dem aktuellen Stand zu sein.
Früher kamen die Dekra Leute zu dir ins Haus um Prüfungen abzunehmen.
Siehe Anlage VIIId 2.3

Das dürfte also heute auch noch möglich sein.
Ich habe mich nicht mit den genaueren Vorraussetzungen dafür beschäftig.
Dass der Prüfplatz nicht im Ausland liegen darf konnte ich nicht
erkennen und in dem Zusammenhang fällt mir berichterstattung aus den
letzten Jahren ein, wo die Bundeswehr ihre Fahrzeuge bei
Auslandseinsätzen auch im im Ausland TÜV Prüfungen unterzieht.
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Nach welcher Regel muss die Prüffung innerhalb deutscher Grenzen
stattfinden?
Sie muss nach den deutschen Richtlinien von dafür zugelassenem
Personal durchgeführt werden. Wo steht, dass ein Deutschland sein
muss?
o.g. ist einhellige Rechtsauffassung der zuständigen Behörden
Wo gibt es die Rechtsauffassung nachzulesen?
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Die Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Warum unterstellst du das?
Jedem dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt hatte nicht
legal ist...
Was ist nicht legal?
Kennst du spanisches und portugiesisches Recht.
Ist es nicht erlaubt eine mehrjährige Weltreise mit einem in Deutschland
zugelassenen Fahrzeug zu machen?
Du unterstellst einiges, vermutlich ohne die Rechtslage in den
betreffenden Ländern zu kennen und ohne den wirklichen Einsatz des
Fahrzeugs zu kennen.
Kannst du konkreter sagen warum ein längerer Fahrzeugeinsatz eines
deutschen Bürgers im Ausland nicht zulässig sein sollte, wie du es
unterstellst?

Ich behaupte nicht, dass es sinnvoll praktikabel ist eine HU im Ausland
durchführen zu lassen, ich sehe aber auch nicht die Unmöglichkeit, dass
ein Prüfer es im Ausland machen kann.

Wie der Hinweis des ADAC zeigt, dürfen ausländische Behörden die
Prüfplakette nicht beanstanden, praktisch wird es wohl auch nicht getan.
Es ist viele Jahre her, da habe ich auf Gran Kanaria ein Fahrzeug mit
deutschem Kennzeichen gesehen, bei welchem die Prüfplakette viele Jahre
abgelaufen war.
Allerdings liegen die Bestimmungen im Gastrecht des betreffenden Landes,
die Behauptung des ADAC, die Ausländer dürfen nicht, halte ich für ein
wenig gewagt. Für die Pauschalaussage müsste man alle interntionalen
Vereinbarungen mit allen Staaten durchforsten. Es kann auch sein, dass
es eine Definition gibt, der sich Länder anschliessen können und der
sich alle Länder angeschlossen haben.
In der Praxis vermute ich, dass man sich im Ausland nur um die Zulassung
kümmert, der Rest kaum von Interesse ist, weil HU Prüfungen nationale
Eigenheiten sind.

Harald
Henning Koch
2010-10-01 20:16:56 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten sie
nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Auch das ist nicht legal (wenn es sich da nicht um einen genehmigten
Prüfplatz o.ä. handelt)
Muss der Prüfplatz genehmigt sein?
ja.

und er muss bestimmte (geringe) bauliche und (nicht mehr so geringe
wie früher) Ausrüstungs-Anfoderungen erfüllen.
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Diese Prüfungen dürfen nur an den in Anlage VIII d genannten (und
entsprechend 'genehmigten') Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Ich muss gestehen, nicht auf dem aktuellen Stand zu sein.
Früher kamen die Dekra Leute zu dir ins Haus um Prüfungen abzunehmen.
Siehe Anlage VIIId 2.3
aber das war auch früher schon nicht einfach eine beliebige Garage!
Post by Harald Hengel
Das dürfte also heute auch noch möglich sein.
Ich habe mich nicht mit den genaueren Vorraussetzungen dafür beschäftig.
In groben Zügen kann man diese in Anlage VIIId nachlesen.
Post by Harald Hengel
Dass der Prüfplatz nicht im Ausland liegen darf konnte ich nicht
erkennen und in dem Zusammenhang fällt mir berichterstattung aus den
letzten Jahren ein, wo die Bundeswehr ihre Fahrzeuge bei
Auslandseinsätzen auch im im Ausland TÜV Prüfungen unterzieht.
ganz ganz schlechtes Beispiel, siehe §29(1) Satz 2 Nr.2 StVZO...
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Die Suche nach kriminellen Elementen nicht _so_ öffentlich
durchführen...
Warum unterstellst du das?
Jedem dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt hatte nicht
legal ist...
Was ist nicht legal?
Kennst du spanisches und portugiesisches Recht.
was faselst du von ausländischem Recht?
Post by Harald Hengel
Ist es nicht erlaubt eine mehrjährige Weltreise mit einem in Deutschland
zugelassenen Fahrzeug zu machen?
zu dem Thema hatte ich ja bereits ausführlich zitiert...
Post by Harald Hengel
Du unterstellst einiges, vermutlich ohne die Rechtslage in den
betreffenden Ländern zu kennen und ohne den wirklichen Einsatz des
Fahrzeugs zu kennen.
Du hast offensichtlich meine Antwort auf den OP nicht gelesen (oder
nicht verstanden). Versuch es doch einfach nochmal.

Die Aussage in meiner zweiten Antwort muss ich aber offensichtlich
korrigieren:

"Jedem nicht-Hengel dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt
hatte nicht legal ist."
Harald Hengel
2010-10-01 22:08:39 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Die Prüfer machen auch Prüfungen in deiner Garage, warum sollten
sie nicht eine Prüfung im Ausland machen dürfen?
Auch das ist nicht legal (wenn es sich da nicht um einen genehmigten
Prüfplatz o.ä. handelt)
Muss der Prüfplatz genehmigt sein?
ja.
Wer prüft und genehmigt den Prüfplatz?
Post by Henning Koch
und er muss bestimmte (geringe) bauliche und (nicht mehr so geringe
wie früher) Ausrüstungs-Anfoderungen erfüllen.
Das ist sicher das geringste Problem.
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Ich muss gestehen, nicht auf dem aktuellen Stand zu sein.
Früher kamen die Dekra Leute zu dir ins Haus um Prüfungen abzunehmen.
Siehe Anlage VIIId 2.3
aber das war auch früher schon nicht einfach eine beliebige Garage!
Ich erinnere mich, dass nicht mehr als ein fester Hof vorhanden war, wo
es gemacht wurde.
Dazu waren allerdings gewisse Prüfungen, die dort nicht gemacht werden
konnten im Vorwege in anerkannten Fachwerkstätten nötig.
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Dass der Prüfplatz nicht im Ausland liegen darf konnte ich nicht
erkennen und in dem Zusammenhang fällt mir berichterstattung aus den
letzten Jahren ein, wo die Bundeswehr ihre Fahrzeuge bei
Auslandseinsätzen auch im im Ausland TÜV Prüfungen unterzieht.
ganz ganz schlechtes Beispiel, siehe §29(1) Satz 2 Nr.2 StVZO...
Stimmt, der normale TÜV ist tatsächlich ausgenommen, allerdings hat die
Bundeswehr entsprechende eigenen Vorschriften und Prüfungen.
Nur passt es hier als Beispiel tatsächlich nicht.
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Jedem dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt hatte nicht
legal ist...
Was ist nicht legal?
Kennst du spanisches und portugiesisches Recht.
was faselst du von ausländischem Recht?
Wo verbietet das deutsche Recht ein Fahrzeug über einen längerem
Zeitraum im Ausland zu halten?
Wo mutet das deutsche Recht dir 1000km oder mehr für die HU Anfahrt in
kauf zu nehmen?
Post by Henning Koch
Die Aussage in meiner zweiten Antwort muss ich aber offensichtlich
"Jedem nicht-Hengel dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt
hatte nicht legal ist."
Beweis duch Behauptung?
Gegen was verstösst der OP?
Wo steht etwas über den Zwang aus dem Ausland anzureisen?
Die regeln sind wohl eher so, dass deine einzige Pficht ist nach
Rückkehr in die Republik unmittelbar die HU durchführen zu lassen.

Mit deiner Behauptung der Illegalität liegst du ganz offensichtlich
falsch.
Daher greifst wohl auch zu dümlichen Anmache, statt irgendwelcher
Belege.

Was die Spanier dazu sagen steht auf einem anderen Blatt und das werden
wir vermutlich kaum sinnvoll klären können.

Harald
Henning Koch
2010-10-02 18:45:18 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Post by Harald Hengel
Muss der Prüfplatz genehmigt sein?
ja.
Wer prüft und genehmigt den Prüfplatz?
Das ist unterschiedlich (je nach Bundesland), und das weiss ich nicht
auswendig.

Die Aufsichtsbehörde könnte das auf jeden Fall tun, die entsprechende
ÜO auch. Ob da (bei nicht-Handwerks-Betrieben) auch noch die Innung
o.ä. drin steckt ist mir nicht bekannt.
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
und er muss bestimmte (geringe) bauliche und (nicht mehr so geringe
wie früher) Ausrüstungs-Anfoderungen erfüllen.
Das ist sicher das geringste Problem.
Du möchtest die Anlage VIIId dringend lesen.

Vor allem die Tabelle am Ende!

Der Aufwand ist allerdings erheblich von der Fahrzeug-Art abhängig,
die geprüft werden soll. Für (landwirtschaftliche) Fahrzeuge bis 40
km/h ist das noch am einfachsten zu realisieren.
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
aber das war auch früher schon nicht einfach eine beliebige Garage!
Ich erinnere mich, dass nicht mehr als ein fester Hof vorhanden war, wo
es gemacht wurde.
Dazu waren allerdings gewisse Prüfungen, die dort nicht gemacht werden
konnten im Vorwege in anerkannten Fachwerkstätten nötig.
falls das jemals legal war, heute ist es das nicht mehr...
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
was faselst du von ausländischem Recht?
Wo verbietet das deutsche Recht ein Fahrzeug über einen längerem
Zeitraum im Ausland zu halten?
Ich hatte doch eigentlich lang und breit zitiert, dass genau das eben
kein Problem ist.
Post by Harald Hengel
Post by Henning Koch
Die Aussage in meiner zweiten Antwort muss ich aber offensichtlich
"Jedem nicht-Hengel dürfte klar sein, dass das, was der OP da genannt
hatte nicht legal ist."
Beweis duch Behauptung?
Gegen was verstösst der OP?
der OP erstmal gegen nichts.

Die von ihm vorgeschlagene Art der HU-Durchführung dürfte gegen §348
StGB verstoßen. Falls der OP auf die Idee kommen sollte, dafür ein
Extra-Bonus zu bezahlen, verstößt er wohl auch noch gegen §334 StGB.

Aber von letzterem war hier bisher nicht die Rede!
Post by Harald Hengel
Mit deiner Behauptung der Illegalität liegst du ganz offensichtlich
falsch.
lies doch einfach nochmal nach, was ich als offensichtlich illegal
bezeichnet hatte...

Michael Wang
2010-10-01 01:01:00 UTC
Permalink
Post by Kai Schmitz
Hallo NG,
wir haben einen Wohnwagen in Südportugal in der Nähe zur spanischen
Grenze stehen. Leider ist der Tüv nun fällig.
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/tuevregelungen/default.asp#atcm:8-6511

in einem Satz: Tüv ist erst dann wieder relevant, wenn Du mit dem
Fahrzeug wieder in Deutschland einreist UND: Ausländische Behörden sind
nicht berechtigt, eine Tüv-Überschreitung zu bemängeln. Hab den Spaß
zumindest theoretisch schon mal durch, da ich zeitweise eine mehrjährige
Weltreise mit Fahrzeug angedacht hatte, bei der ich auch ein ähnliches
Problem gehabt hätte... und schaff mal ein Auto auf die Schnelle aus
Indien oder Thailand hier rüber für den Tüv-Termin ;-) ... so hoch kann
das Ticket gar nicht ausfallen dass sich das lohnt!

Ob Du den Wohnwagen nicht inzwischen in Portugal hättest anmelden
müssen, können Dir nur die Portugiesen sagen, eine _Abmeldepflicht_ für
Deutschland gibt es jedenfalls nicht.

Gruß
Micha
Loading...