Egon Mang
2004-01-31 17:14:24 UTC
Hallo,
mich interessiert folgendes.
Beim Lesen von Auto Sicherheits-Ausstattungen ist mir beim Peugeot
folgendes aufgefallen:
"Einschaltautomatik der Warnblinkleuchten bei stärker Verzögerung"
Mich würde dazu interessieren:
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?
Was mich weiterhin interessiert:
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen) auch
zur Verfügung stellt?
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Letzteren beiden Fragen wohl eher für dsrs, aber ich probier es erst
einmal hier.
[FYI]
Was mir gestern als Feature im Benz aufgefallen ist:
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad blinkt, so
deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf der gewollten
Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder Warnblinker aktiv.
Viele Grüße
Egon
mich interessiert folgendes.
Beim Lesen von Auto Sicherheits-Ausstattungen ist mir beim Peugeot
folgendes aufgefallen:
"Einschaltautomatik der Warnblinkleuchten bei stärker Verzögerung"
Mich würde dazu interessieren:
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?
Was mich weiterhin interessiert:
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen) auch
zur Verfügung stellt?
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Letzteren beiden Fragen wohl eher für dsrs, aber ich probier es erst
einmal hier.
[FYI]
Was mir gestern als Feature im Benz aufgefallen ist:
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad blinkt, so
deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf der gewollten
Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder Warnblinker aktiv.
Viele Grüße
Egon