Discussion:
Warnblinker - zulässig?
(zu alt für eine Antwort)
Egon Mang
2004-01-31 17:14:24 UTC
Permalink
Hallo,

mich interessiert folgendes.
Beim Lesen von Auto Sicherheits-Ausstattungen ist mir beim Peugeot
folgendes aufgefallen:

"Einschaltautomatik der Warnblinkleuchten bei stärker Verzögerung"

Mich würde dazu interessieren:
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?

Was mich weiterhin interessiert:
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen) auch
zur Verfügung stellt?
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?

Letzteren beiden Fragen wohl eher für dsrs, aber ich probier es erst
einmal hier.

[FYI]
Was mir gestern als Feature im Benz aufgefallen ist:
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad blinkt, so
deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf der gewollten
Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder Warnblinker aktiv.

Viele Grüße
Egon
Matthias Koehler
2004-01-31 17:20:20 UTC
Permalink
[Egon:]
Post by Egon Mang
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
Wenn Du besonders doll auf die Bremse latschst und das Auto dann ganz
besonders doll bremst.
Post by Egon Mang
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
Vielleicht über Trägheit?
Post by Egon Mang
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?
Nein.
Post by Egon Mang
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen) auch
zur Verfügung stellt?
Keine Ahnung.
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
Naja, also wenn das Fahrzeug eine ABE hat, wird es wohl ok sein. Aber ich
teile Deine Bedenken.
Post by Egon Mang
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Naja, also im ruhenden Verkehr würde ich das nicht so eng sehen.
Post by Egon Mang
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad blinkt, so
deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf der gewollten
Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder Warnblinker aktiv.
Ist doch prima. Dann muss derjenige, der das abzuschleppende Fahrzeug fährt,
nicht immer extra mehrere Bedienhandlungen vornehmen, also Warnblinker aus,
Blinken, Warnblinker wieder an. Daimler geht also davon aus, dass die
hauseigenen Fahrzeuge besonders häufig abgeschleppt werden müssen, wenn
dafür extra ein Feature geschaffen wird.

Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Niels Menke
2004-01-31 17:45:35 UTC
Permalink
Post by Matthias Koehler
Ist doch prima. Dann muss derjenige, der das abzuschleppende Fahrzeug fährt,
nicht immer extra mehrere Bedienhandlungen vornehmen, also Warnblinker aus,
Blinken, Warnblinker wieder an. Daimler geht also davon aus, dass die
hauseigenen Fahrzeuge besonders häufig abgeschleppt werden müssen, wenn
dafür extra ein Feature geschaffen wird.
Super Logik. Es gehen also fast alle namenhaften Hersteller davon aus,
dass ihre Fahrzeuge besonders häufig vor die Wand gesetz werden, wenn
man schon extra Airbags einbaut...
--
N:M
Christian Luetgens
2004-01-31 18:21:00 UTC
Permalink
Am Sat, 31 Jan 2004 18:20:20 +0100 schrieb Matthias Koehler
Post by Matthias Koehler
Ist doch prima. Dann muss derjenige, der das abzuschleppende Fahrzeug fährt,
nicht immer extra mehrere Bedienhandlungen vornehmen, also Warnblinker aus,
Blinken, Warnblinker wieder an. Daimler geht also davon aus, dass die
hauseigenen Fahrzeuge besonders häufig abgeschleppt werden müssen, wenn
dafür extra ein Feature geschaffen wird.
§15a Abschleppen von Fahrzeugen

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht
einzuschalten.



Bye,
Christian
--
Ich find's wunderbar, daß Du Dich vor mir verkriechst. (Herbert
Grönemeyer, "Fanatisch")
http://www.christian-luetgens.de - mailto:***@christian-luetgens.de
Moro Burrows
2004-02-01 09:32:52 UTC
Permalink
Daimler geht also davon aus, dass die hauseigenen Fahrzeuge besonders
häufig abgeschleppt werden müssen, wenn dafür extra ein Feature
geschaffen wird.
Outsch! Der war gemein. ;-)

Moro
Roman Schütz
2004-01-31 18:24:38 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
Nein, stimmt so nicht ganz.
Geregelt ist es in den Paragraphen 15-16 StVO.

§15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht
rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort
Warnblinklicht einzuschalten.

§15a Abschleppen von Fahrzeugen
[...]
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht
einzuschalten.

§16 Warnzeichen
[...]
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines
gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er
sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder
aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen
ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim
Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a)
Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet
oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an
einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf
Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Post by Egon Mang
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Das ist lt. EU-Recht erlaubt.

Grüsse
Roman
Frank Hucklenbroich
2004-02-02 15:54:27 UTC
Permalink
Post by Roman Schütz
Post by Egon Mang
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Das ist lt. EU-Recht erlaubt.
Mein Chrysler hupt sogar kurz beim Abschließen ;-)

Da es per Default so eingestellt war (man kann es wohl auch
wegprogrammieren) scheint sogar das erlaubt zu sein?!

Grüße,

Frank
Till Potinius
2004-02-02 16:45:55 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Mein Chrysler hupt sogar kurz beim Abschließen ;-)
Ist AFAIK in Deutschland verboten, da Lärmbelästigung.

MFG, Till
--
http://www.abi03sgo.de
http://www.justmoments.de
ICQ: 89-270-125
Martin Hofgesang
2004-02-03 10:34:47 UTC
Permalink
Hi,
Post by Till Potinius
Post by Frank Hucklenbroich
Mein Chrysler hupt sogar kurz beim Abschließen ;-)
Ist AFAIK in Deutschland verboten, da Lärmbelästigung.
War mal erlaubt, ist jetzt verboten.
Wer ein Auto besitzt, das in Betrieb genommen worden ist, als das
Gesetz ein akustisches Signal hergab, dann ist das ganze legal.

Grüssle


Martin
--
17% aller Autounfälle werden von betrunkenen Autofahrern verursacht.
Das bedeutet, dass 83% aller Unfälle von nicht betrunkenen Autofahrern
verursacht werden. Warum können sich diese nüchternen Idioten dann
nicht von der Strasse fernhalten? (Otto Waalkes)
*****werbung****** http://www.mission-bmw.de *****werbung*****
Henning Tikwe
2004-02-02 17:55:17 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Mein Chrysler hupt sogar kurz beim Abschließen ;-)
Da es per Default so eingestellt war (man kann es wohl auch
wegprogrammieren) scheint sogar das erlaubt zu sein?!
Grüße,
Frank
Das macht auch jeder VW/SEAT/SKODA/AUDI, allerdings muss es in D per
VW-COM Aktiviert werden.
MFG, Henning
Stephan
2004-01-31 18:25:24 UTC
Permalink
Hallo,

dieses System gibt es in Frankreich wohl schon länger und wir über die ABS
Sensoren aktiviert. Im Moment wird ja in einigen Foren drüber diskutiert, ob
dieses System der Franzosen besser ist, oder das neue von BMW mit dem
2stufigen Bremslicht, welches ja jetzt nach und nach bei allen BMW Modellen
kommt.

Gruß Stephan
Anastasios Tsitlakidis
2004-01-31 23:38:43 UTC
Permalink
Post by Stephan
dieses System gibt es in Frankreich wohl schon länger und wir über die ABS
Sensoren aktiviert. Im Moment wird ja in einigen Foren drüber diskutiert, ob
dieses System der Franzosen besser ist, oder das neue von BMW mit dem
2stufigen Bremslicht, welches ja jetzt nach und nach bei allen BMW Modellen
kommt.
Das BFD von BMW ist nicht "neu", es wird schon seit November 2001 in USA und
Canada im 7er-BMW verkauft.
--
____ ::::
|-OvO| Nix Spaße! Du und Deine Freunde von |o|o |
X| _|_|X de KiKa bezahlen viele Euro an mich. X|_|_ |X
[-\x/] Stupido! MIST |_|__|
Tobias Richter
2004-01-31 23:56:14 UTC
Permalink
Post by Stephan
dieses System gibt es in Frankreich wohl schon länger und wir über die ABS
Sensoren aktiviert. Im Moment wird ja in einigen Foren drüber diskutiert, ob
dieses System der Franzosen besser ist, oder das neue von BMW mit dem
2stufigen Bremslicht, welches ja jetzt nach und nach bei allen BMW Modellen
kommt.
... was kommt da, was ist das?
Noch nix von gehört - erklär mal.
Erst rot dann violet oder blinkend rot ...?
--
CU Tobias

Ich muss weg.
Egon Mang
2004-02-01 06:21:14 UTC
Permalink
Am Sun, 1 Feb 2004 00:56:14 +0100 hat Tobias Richter
Post by Tobias Richter
... was kommt da, was ist das?
Noch nix von gehört - erklär mal.
Erst rot dann violet oder blinkend rot ...?
Erst rot, dann röter.
Nein. Scherz beiseite.

Ich kann es jetzt nicht hundertprozentig sagen, es gibt 2 Möglichkeiten,
wovon ich meine, dass die 2. richtig ist:

1.) Das Bremslicht hat die Helligkeit je nach Bremswirkung.

2.) Das Bremslicht hat "normale" Leuchtkraft und wird dann bei einer
Vollbremsung noch einmal extram auffallend heller.

Möglich wäre auch ein blinkendes heller werden, aber AFAIK nicht.

Alle neueren BMW Modelle haben dieses schon integriert, da wir einen
Zettel bekommen haben, dass wir uns wenn es soweit ist die neue Software
aufspielen lassen können, und es dann freigeschaltet ist. Kostet natürlich
nichts, da das Auto schon mit dem Feature beworben wurde, es halt nur noch
nicht freigegeben ist. Genau das gleiche mit dem Öffnen des Schiebedachs
über die Funkfernbedienung. (BMW Z4 BJ 2004)
Frank Kemper
2004-02-01 10:17:25 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Genau das gleiche mit dem Öffnen des Schiebedachs
über die Funkfernbedienung. (BMW Z4 BJ 2004)
Seit wann hat ein Z4 ein Schiebedach?

Frank
--
please replace spam-muelleimer with fk-newsgroups for e-mail contact

Time Flies Like An Arrow - Fruit Flies Like A Banana
Christian Bieler
2004-02-01 10:57:16 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Post by Egon Mang
Genau das gleiche mit dem Öffnen des Schiebedachs
über die Funkfernbedienung. (BMW Z4 BJ 2004)
Seit wann hat ein Z4 ein Schiebedach?
Frank
Egon hat da nen Prototypen, bzw. sein Vater.
Aber pssst, is alles noch recht geheim, weißt ja wie das in diesen Kreisen
so ist, Industriespionage und so...

-Christian
Egon Mang
2004-02-01 14:37:08 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Seit wann hat ein Z4 ein Schiebedach?
Sorry. War natürlich das Klappverdeck gemeint.
Tim Huege
2004-02-02 20:00:37 UTC
Permalink
Hallo!

On Sun, 01 Feb 2004 07:21:14 +0100, Egon Mang
Post by Egon Mang
Ich kann es jetzt nicht hundertprozentig sagen, es gibt 2 Möglichkeiten,
1.) Das Bremslicht hat die Helligkeit je nach Bremswirkung.
2.) Das Bremslicht hat "normale" Leuchtkraft und wird dann bei einer
Vollbremsung noch einmal extram auffallend heller.
Beide Varianten wären IMO eine sehr grosse Verbesserung der
Sicherheit. Gerade auf Autobahnen, wo viele in einer Fahrzeugkolonne
nicht den angemessenen Sicherheitsabstand einhalten und deshalb
dauernd "ganz leicht" bremsen müssen, nur damit sie dem Vordermann
nicht sofort hintenreinrauschen. Durch dieses inflationäre Bremsen
verliert das Bremslicht dann nämlich seine Signalwirkung für den Fall,
dass jemand mal *wirklich* stark bremst.

Ich hab mich schon oft gefragt, warum seit Jahrzehnten offenbar
niemand auf die Idee gekommen ist, über die Bremsleuchten zu
signalisieren, wie stark ein Fahrzeug verzögert.

Aber schön, dass BMW da jetzt endlich mit anfängt. :)

Ciao,

Tim
Christian Luetgens
2004-02-02 21:09:32 UTC
Permalink
Am Mon, 02 Feb 2004 21:00:37 +0100 schrieb Tim Huege
Post by Tim Huege
Sicherheit. Gerade auf Autobahnen, wo viele in einer Fahrzeugkolonne
nicht den angemessenen Sicherheitsabstand einhalten und deshalb
dauernd "ganz leicht" bremsen müssen, nur damit sie dem Vordermann
nicht sofort hintenreinrauschen. Durch dieses inflationäre Bremsen
[...]
Post by Tim Huege
Aber schön, dass BMW da jetzt endlich mit anfängt. :)
Und so passend irgendwie...


SCNR.

Bye,
Christian
--
Sing. (Baz Luhrmann, "Everybody's free (to wear sunscreen)")
http://www.christian-luetgens.de - mailto:***@christian-luetgens.de
Frank Klatte
2004-01-31 18:25:54 UTC
Permalink
Hi Egon,
Post by Egon Mang
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
Vollbremsung. In der Regel aktiviert sich dann wohl auch der Bremsassistent.
Post by Egon Mang
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?
In RL nicht, lediglich im Fernsehen (Autotest).
Post by Egon Mang
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen)
auch zur Verfügung stellt?
Meines Wissens stellt Mercedes das nicht zur Verfügung.
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
IMHO hat Peugeot eine Ausnahmegenehmigung. Genauso wie z.B. BMW mit dem
wohl bald kommenden bremsstärkeabhängigen Bremslicht.


Grüßle
Frank K.
--
*****************************************************
Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
*****************************************************
Anastasios Tsitlakidis
2004-01-31 23:33:38 UTC
Permalink
Frank Klatte schrieb:

...
Post by Frank Klatte
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
IMHO hat Peugeot eine Ausnahmegenehmigung. Genauso wie z.B. BMW mit dem
wohl bald kommenden bremsstärkeabhängigen Bremslicht.
Das sind zwei unterschiedliche Systeme. Das eine ist der Warnblinker,
das andere ein neues Steuergeräte für das Integralbremslicht, daß an
den Bremsleuchten selbst das Anzeigekonzept ändert. BMW hat dieses
System -laut ATZ-Sonderheft 7er BMW- bereits in Serie, aber nur für
den 7er-USA. In D ist das Integralbremslicht nicht erlaubt.

Den Warnblinker hat z.Zt. nur Peugeot, ein großes Automobilunternehmen
wird aber in der AG das Feature Notbremsblinker mit den nächsten neuen
Produkten einführen. Die genaue Funktionsweise kenne ich nicht, ich
weiß aber, daß Verzögerung alleine kein ausreichendes Kriterium ist.
Anscheinend gibt es C5 auch des öfteren Fehlauslösungen.
--
____ ::::
|-OvO| Nix Spaße! Du und Deine Freunde von |o|o |
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[-\x/] Stupido! MIST |_|__|
Alexander Doetsch
2004-02-01 20:48:23 UTC
Permalink
Post by Anastasios Tsitlakidis
...
Post by Frank Klatte
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
IMHO hat Peugeot eine Ausnahmegenehmigung. Genauso wie z.B. BMW mit
dem wohl bald kommenden bremsstärkeabhängigen Bremslicht.
Das sind zwei unterschiedliche Systeme. Das eine ist der Warnblinker,
das andere ein neues Steuergeräte für das Integralbremslicht, daß an
den Bremsleuchten selbst das Anzeigekonzept ändert. BMW hat dieses
System -laut ATZ-Sonderheft 7er BMW- bereits in Serie, aber nur für
den 7er-USA. In D ist das Integralbremslicht nicht erlaubt.
Den Warnblinker hat z.Zt. nur Peugeot, ein großes Automobilunternehmen
Gab es nich auch schon eine Citroen-Werbung, wo ein vollbremsender Wagen
warnblinkend zu Stehen kam?
Post by Anastasios Tsitlakidis
wird aber in der AG das Feature Notbremsblinker mit den nächsten neuen
Produkten einführen. Die genaue Funktionsweise kenne ich nicht, ich
weiß aber, daß Verzögerung alleine kein ausreichendes Kriterium ist.
Anscheinend gibt es C5 auch des öfteren Fehlauslösungen.
^^
Ach, da ist er ja.

Alexander
Enrico Dörre
2004-02-01 04:25:50 UTC
Permalink
Post by Frank Klatte
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
IMHO hat Peugeot eine Ausnahmegenehmigung. Genauso wie z.B. BMW mit dem
wohl bald kommenden bremsstärkeabhängigen Bremslicht.
Nicht das ich die Idee grundsätzlich schlecht finde aber warum bekommt
da wieder jeder eine Ausnahmegenehmigung statt es generell für alle zu
regeln? Bei Opel schaltet man dann die Nebelschlußleuchte ein, bei Ford
den Rückfahrscheinwerfer und Mercedes stellt fest das es am
auffälligsten ist wenn man bei einer Vollbremsung die Bremslichter ganz
abschaltet. Beim nähern an ein Stauende denkt man dann man sei in einer
Disco.
Nachteil des automatischen Systems ist auch das man am Stauende dann
ohne Warnblinklicht steht.

Grüße

Enrico
Frank Klatte
2004-02-01 08:34:42 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Nicht das ich die Idee grundsätzlich schlecht finde aber warum bekommt
da wieder jeder eine Ausnahmegenehmigung statt es generell für alle zu
regeln? Bei Opel schaltet man dann die Nebelschlußleuchte ein, bei Ford
Vielleicht weil nicht gleich die Strassenverkehrsordnung geändert wird,
bloß weil ein Hersteller sich ein neues sinnvolles Extra ausdenkt? Oder
vielleicht weil in D aus 'verboten' dann plötzlich ein 'muß' wird (siehe
dritte Bremsleuchte - erst verboten, anschließen nicht nur erlaubt
sondern für Neufahrzeuge zwingend vorgeschrieben)?

Grüßle
Frank K.
--
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Als du geboren wurdest war es ein regnerischer Tag,
doch es war kein Regen!
Es war der Himmel der weinte, weil er seinen schönsten
Stern verloren hatte!
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Kay-Uwe Pesch
2004-02-01 23:06:44 UTC
Permalink
Frank Klatte schrieb
Post by Frank Klatte
Vielleicht weil nicht gleich die Strassenverkehrsordnung geändert wird,
bloß weil ein Hersteller sich ein neues sinnvolles Extra ausdenkt? Oder
Nein. Nicht die nationalen Vorschriften. Die gesamte Lichttechnik
unterliegt mittlerweile in D dem EG-Recht.
Post by Frank Klatte
vielleicht weil in D aus 'verboten' dann plötzlich ein 'muß' wird (siehe
dritte Bremsleuchte - erst verboten, anschließen nicht nur erlaubt
sondern für Neufahrzeuge zwingend vorgeschrieben)?
Das ist kein "deutsches" Vorgeschriebensein, sondern Bestandteil der
EG-Typgenehmigung. Ohne dritte Bremsleuchte kannst Du eine deutsche
ABE für ein Auto bekommen, aber keine EG-TG.


Gruß - Kay
--
"Wenn Dich im Usenet einer einen Esel nennt, lach ihn aus. Wenn es
viele tun, die ansonsten ganz vernünftige Beiträge schreiben, dann
schau Dich schon einmal nach einer Wiese mit saftigem Gras um."
[Christian Pree in daa]
Henning Richter
2004-02-02 16:40:03 UTC
Permalink
Post by Kay-Uwe Pesch
Post by Frank Klatte
Vielleicht weil nicht gleich die Strassenverkehrsordnung geändert
wird, bloß weil ein Hersteller sich ein neues sinnvolles Extra
ausdenkt? Oder
Nein. Nicht die nationalen Vorschriften. Die gesamte Lichttechnik
unterliegt mittlerweile in D dem EG-Recht.
Ach darum lachen sich die holländischen LKW Fahrer über die deutschen
Kollegen kaputt, die wegen 5 Scheinwerfern (mit über 75) angehalten werden
und zahlen dürfen?
Die Niederländer fahren derweil lustig mit 10er Scheinwerferbatterie
(4 unten, 6 oben) weiter (von den Schweden nicht zu träumen)

Aber ist ja ales EG-Recht... nur wir brauchen wieder ne fahrende
Extrawurst...
--
mfg
Henning
http://www.roadtrain.de
Christian Luetgens
2004-02-02 07:26:05 UTC
Permalink
Am Sun, 01 Feb 2004 05:25:50 +0100 schrieb Enrico Dörre
Post by Enrico Dörre
Nachteil des automatischen Systems ist auch das man am Stauende dann
ohne Warnblinklicht steht.
Ich könnte mir vorstellen, daß das Warnblinklicht sich auch manuell
aktivieren läßt.


Bye,
Christian
--
Sing. (Baz Luhrmann, "Everybody's free (to wear sunscreen)")
http://www.christian-luetgens.de - mailto:***@christian-luetgens.de
Lothar Cezanne
2004-01-31 20:02:11 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
Nein. Generell wenn man vor Gefahren warnen will, und das wäre hier ja
der Fall.

lc#
Jan-Christoph Langner
2004-02-01 00:05:24 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
Ne starke Bremsung? Oder willste nun ne Angabe in G?
Übrigens das es an die ABS-Sensoren gekoppelt ist wie hier jmd schrieb kann
ich mir eigentlich net vorstellen, dann würds im Winter ja alle Augenblick
angehen...
Post by Egon Mang
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
Beschleunigungssensoren? Kraft aufs Bremspedal messen? Ein Schalter im
Pedalweg der bei voll durchgetretener Bremse "auslöst"? Gibt viele
Möglichkeiten, welche da gewählt ist weiss wohl nur einer der das gebaut hat
oder berufsmäßig dran rumbaut...
Post by Egon Mang
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
Ja ist erlaubt
Post by Egon Mang
- Was mich schon lange interessiert: Wie ist das Warnblinksignal beim
Auf/Abschließen mit Fernbedienung eigentlich mit dem Gesetz vereinbar?
Gute Frage. Ich meine mal gehört zu haben eigentlich nein...
Stört mich aber eigentlich nicht doll solange es nur 1-2 mal blinkt, es gibt
aber Autos die meinen sie müssen zeigen das sie es auch öfters können und
dann bis zu 10x blinken, manchmal auch in schnellerer Folge und das gehört
IMHO wirklich verboten...
Post by Egon Mang
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad blinkt, so
deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf der gewollten
Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder Warnblinker aktiv.
Wahnsinn wasn überflüssiges Feature...
Andreas Erber
2004-02-01 03:56:08 UTC
Permalink
Post by Jan-Christoph Langner
Post by Egon Mang
Wenn der Warnblinker aktiviert ist, und man normal am Lenkrad
blinkt, so deaktiviert sich der Warnblinker, und das Auto blinkt auf
der gewollten Seite. Stellt sich der Blinkerhebel zurück, ist wieder
Warnblinker aktiv.
Wahnsinn wasn überflüssiges Feature...
Find ich gut, wenn man abschleppt. Dann wissen die anderen
Verkehrsteilnehmer wenigestens in welche Richtung man will...

LG Andy
Siegfried Schmidt
2004-02-01 16:04:35 UTC
Permalink
Hallo Jan-Christoph,
Post by Jan-Christoph Langner
Wahnsinn wasn überflüssiges Feature...
Wenn man beim Abschleppen öfter die Spur wechseln muß ist das sogar sehr
sinnvoll. Interessant nur, daß für diesen Fall extra Features integriert
werden.

Fehlt nur noch der Feuchtigkeitssensor im Innenraum der automatisch das
Licht einschaltet, wenn die Karre im Wasser liegt.



Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Gerald Oppen
2004-02-01 19:46:15 UTC
Permalink
Post by Siegfried Schmidt
Wenn man beim Abschleppen öfter die Spur wechseln muß ist das sogar sehr
sinnvoll. Interessant nur, daß für diesen Fall extra Features integriert
werden.
Sind ja heutzutage nut noch ein paar Zeilen Software wenn alles über den
Bus gesteuert wird.

Gerald
Martin Baldin
2004-02-01 11:24:10 UTC
Permalink
Post by Egon Mang
Hallo,
mich interessiert folgendes.
Beim Lesen von Auto Sicherheits-Ausstattungen ist mir beim Peugeot
"Einschaltautomatik der Warnblinkleuchten bei stärker Verzögerung"
- Was ist mit stärkerer Verzögerung gemeint?
Bremsen!?!
Post by Egon Mang
- Wie wird das wohl technisch realisiert sein? Einsetzen des BAS (bzw.
Notbremsassistent, wie Peugeot es nennt)? Verzögern von x km/h in y
Sekunden?
Die Verzögerung wirds wohl nicht sein, auch nicht das ABS, da beides auf
glatter Strecke zu falschem oder keinem Warnblinker führen kann. Verzögerung
= NULL auf Eis -> kein Warnblinken trotz Gefahr und ABS reagiert auch bei
normalem Bremsen -> Warnblinker (fast) immer an. Ich tippe mal auf Sensoren
am Brems- und Gasspedal. Bei einer Gefahrenbremsung reagiert man mit Gas und
Brems eeinfach anders.
Post by Egon Mang
- Hat schon jemand einen Peugeot gesehen, der "blinkte", oder hat das
Feature schon selbst jemand ausprobiert?
Ein Kumpel hat das selbse Feature an seinem RENAULT. Ja RENAULT hat es auch
und er hat es mehr oder weniger zufällig rausgefunden. Das Warnblinklicht
geht beim schnellen Einleiten eines Bremsvorganges an.
Post by Egon Mang
- Ist zufällig bekannt ob Mercedes das (wenn ja, in welchen Modellen) auch
zur Verfügung stellt?
- Ist es überhaupt rechtlich erlaubt? (Warnblinker darf AFAIK nur bei
Stauenden, Pannen oder Abschleppen benutzt werden)
Warnblinker sollen bei "Gefahr in Verzug" eingesetzt werden. Da würde ich
eine Gefahrenbremsung zu zählen. Wass man nicht machen darf, ist in 2. Reihe
stehen bleiben, Warnblinker an und mal kurz zum Briefkasten gehen. Dabei
hätte ich schon mal fast ein Knölchen bekommen. Nicht wegen dem Parken,
sondern wegen dem unerlaubten Einsetzen der Warnblinkanlage.
Post by Egon Mang
Viele Grüße
Egon
Martin
Andreas Erber
2004-02-01 16:17:57 UTC
Permalink
Post by Martin Baldin
Warnblinker sollen bei "Gefahr in Verzug" eingesetzt werden. Da würde
ich eine Gefahrenbremsung zu zählen. Wass man nicht machen darf, ist
in 2. Reihe stehen bleiben, Warnblinker an und mal kurz zum
Briefkasten gehen. Dabei hätte ich schon mal fast ein Knölchen
bekommen. Nicht wegen dem Parken, sondern wegen dem unerlaubten
Einsetzen der Warnblinkanlage.
Das finde ich auch nicht verkehrt eigentlich, da weiß man wenigstens sicher
dass das Auto steht und muss nicht erst nach einem Kopf auf dem Fahrersitz
suchen. Säße da einer könnte der ja jederzeit auf die Idee kommen
weiterzufahren, und man muss entsprechend vorsichtiger sein.

LG Andy
Alexander Boucke
2004-02-02 09:27:45 UTC
Permalink
Post by Martin Baldin
Ein Kumpel hat das selbse Feature an seinem RENAULT. Ja RENAULT hat es
auch und er hat es mehr oder weniger zufällig rausgefunden. Das
Warnblinklicht geht beim schnellen Einleiten eines Bremsvorganges an.
D.h. wenn ich z.B. zuegig durch die Eifel fahre und dabei Bremse und Gas
entsprechend schnell abwechsel geht dauernd die Warnblinkanlage an? Ok,
nicht unbedingt die normale Nutzung :-)

Alexander
Christian Luetgens
2004-02-02 10:21:49 UTC
Permalink
Am Mon, 02 Feb 2004 10:27:45 +0100 schrieb Alexander Boucke
Post by Alexander Boucke
D.h. wenn ich z.B. zuegig durch die Eifel fahre und dabei Bremse und Gas
entsprechend schnell abwechsel geht dauernd die Warnblinkanlage an? Ok,
nicht unbedingt die normale Nutzung :-)
In dem Fall erfüllt das Warnblinken durchaus seinen Zweck. Wer so Auto
fährt, von dem sollte man sich fernhalten...


Bye,
Christian
--
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