Discussion:
Hagelschaden - fiktive Abrechnung
(zu alt für eine Antwort)
Markus Kuechler
2007-07-27 07:38:56 UTC
Permalink
Servus,

hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.

Unser Yaris hat einige Beulen abbekommen, wir sind daraufhin in eine
Toyota Vertragswerkstatt gefahren um dort (in Absprache mit der
Versicherung) einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der beläuft sich
auf 4500€ (u. a. kompletter Austausch der Dachhaut). Jetzt wollten wir
den Versicherungsbetrag fiktiv Abrechnen. Dazu hat man mir an der
Hotline der Versicherung die Auskunft gegeben, dass der Betrag des
Kostenvoranschlags (der von der Versicherung auch bereits zur Reparatur
genehmigt war) abzüglich der Mehrwertsteuer ausbezahlt werden würde.
Jetzt haben wir die Kalkulation des Versicherungs-Sachverständigen
vorliegen, der hat da noch kräftig rumgekürzt. Unterm Strich kommen
Netto ca. 800€ weniger raus als eigentlich gedacht. Ist das so rechtens
oder gibts da nen Ansatzpunkt, um da nachzuhaken?

Für Tipps und Erfahrungen wär ich dankbar!

Gruß
Markus
Hans Beiger
2007-07-27 08:28:59 UTC
Permalink
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
Unser Yaris hat einige Beulen abbekommen, wir sind daraufhin in eine
Toyota Vertragswerkstatt gefahren um dort (in Absprache mit der
Versicherung) einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der beläuft sich
auf 4500€ (u. a. kompletter Austausch der Dachhaut). Jetzt wollten wir
den Versicherungsbetrag fiktiv Abrechnen.
Für Tipps und Erfahrungen wär ich dankbar!
Gruß
Markus
Hallo,

der Mehrwertsteueranteil wird dir nicht ausbezahlt.

Gruß Hans
Jan Heinz
2007-07-27 08:46:12 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
Unser Yaris hat einige Beulen abbekommen, wir sind daraufhin in eine
Toyota Vertragswerkstatt gefahren um dort (in Absprache mit der
Versicherung) einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der beläuft sich
auf 4500€ (u. a. kompletter Austausch der Dachhaut). Jetzt wollten wir
den Versicherungsbetrag fiktiv Abrechnen.
Für Tipps und Erfahrungen wär ich dankbar!
Gruß
Markus
Hallo,
der Mehrwertsteueranteil wird dir nicht ausbezahlt.
Das wusste er schon vorher. Gegen Sachverständige der Versicherung, die
kräftig kürzen, kann man nicht viel machen, außer entweder zu klagen und
im Rahmen dessen einen Gutachter dran zu lassen, oder aber man
beauftragt selbst einen Gutachter, dessen Kosten man selbst zu tragen
hat und an dessen Gutachten die Versicherung sich nicht halten wird.

Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.

Grüße

Jan
Heinz Boehringer
2007-07-27 08:57:59 UTC
Permalink
Hi,
Post by Jan Heinz
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
oder wenn die Schuldfrage komplett geklaert ist uebergibt man es der Werkstatt.
Mir ist mal einer auf mein parkendes Auto draufgefahren, habs in die Werkstatt gebracht
hab ein paar Vollmachten unterschrieben und den Wagen ein paar Tage spaeter repariert
wieder abgeholt und nie wieder etwas gehoert.

Gruss
Heinz
Markus Kuechler
2007-07-27 09:06:28 UTC
Permalink
Post by Heinz Boehringer
Hi,
Post by Jan Heinz
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
oder wenn die Schuldfrage komplett geklaert ist uebergibt man es der Werkstatt.
Mir ist mal einer auf mein parkendes Auto draufgefahren, habs in die Werkstatt gebracht
hab ein paar Vollmachten unterschrieben und den Wagen ein paar Tage spaeter repariert
wieder abgeholt und nie wieder etwas gehoert.
Gruss
Heinz
Laut Werkstatt (die den Kostenvoranschlag gemacht und bei der
Versicherung zur Genehmigung eingereicht hat *und* diesen auch schon
freigegeben hatte) hätten die gleich mit der Reparatur anfangen können.
Das hätte die Versicherung dann die 4514€ gekostet. Da wir aber mit
einer fiktiven Abrechnung die Schadensumme ausgezahlt bekommen wollen,
müssen wir uns selbst damit rumschlagen ;)

Gruß
Markus
Lars Krieger
2007-07-27 21:58:47 UTC
Permalink
Post by Heinz Boehringer
Hi,
Post by Jan Heinz
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
oder wenn die Schuldfrage komplett geklaert ist uebergibt man es der Werkstatt.
Mir ist mal einer auf mein parkendes Auto draufgefahren, habs in die Werkstatt gebracht
hab ein paar Vollmachten unterschrieben und den Wagen ein paar Tage spaeter repariert
wieder abgeholt und nie wieder etwas gehoert.
Tut hier nichts zur Sache, da niemand an einem Hagelschaden Schuld hat.

-lk-
Thomas Schreiber
2007-07-27 21:22:03 UTC
Permalink
Post by Jan Heinz
Post by Hans Beiger
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
[...]
Post by Jan Heinz
Post by Hans Beiger
der Mehrwertsteueranteil wird dir nicht ausbezahlt.
Das wusste er schon vorher. Gegen Sachverständige der Versicherung, die
kräftig kürzen, kann man nicht viel machen, außer entweder zu klagen und
im Rahmen dessen einen Gutachter dran zu lassen, oder aber man
beauftragt selbst einen Gutachter, dessen Kosten man selbst zu tragen
hat und an dessen Gutachten die Versicherung sich nicht halten wird.
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
Hagelschaden -> Teilkasko -> geregelt im Vertragsverhältnis zwischen
Versicherung und Kunde. Das heißt, keine freie Gutachterwahl, keine
Anwaltskostenübernahme etc. wie es bei der Haftpflicht bekannt ist.
Der Gutachter der Versicherung hat damit das letzte Wort, oder eben
der Richter.

Mir hat man z.B. mal vor vielen Jahren für eine abgebrochene
Motorantenne 150 Mark ausbezahlt, obwohl in der Werkstatt Material und
Einbau *jeweils* soviel gekostet hätten.
Dafür waren bei meinem Hagelschaden noch mehrere Tausend andere
betroffen, sodaß die Versicherung externe Gutachter anmieten mußte.
Wie das Schicksal so wollte, war mein Hagelgutachter zufällig aus der
selben Gutachtergemeinschaft, die ich mal aufgrund einer Empfehlung
bei einem Haftpflichtschaden beauftragt hatte. Das Gutachten war zwar
"nur" im fairen Bereich, aber eben nicht übervorteilt, wie es
vielleicht der Versicherungsgutachter gemacht hätte.
Markus Kuechler
2007-07-30 06:44:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Schreiber
Post by Jan Heinz
Post by Hans Beiger
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
[...]
Post by Jan Heinz
Post by Hans Beiger
der Mehrwertsteueranteil wird dir nicht ausbezahlt.
Das wusste er schon vorher. Gegen Sachverständige der Versicherung, die
kräftig kürzen, kann man nicht viel machen, außer entweder zu klagen und
im Rahmen dessen einen Gutachter dran zu lassen, oder aber man
beauftragt selbst einen Gutachter, dessen Kosten man selbst zu tragen
hat und an dessen Gutachten die Versicherung sich nicht halten wird.
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
Hagelschaden -> Teilkasko -> geregelt im Vertragsverhältnis zwischen
Versicherung und Kunde. Das heißt, keine freie Gutachterwahl, keine
Anwaltskostenübernahme etc. wie es bei der Haftpflicht bekannt ist.
Der Gutachter der Versicherung hat damit das letzte Wort, oder eben
der Richter.
AIOI Europe ist eine Toyota Versicherung, Gutachter dürfte in diesem
Falle der "Versicherungsmeister" (zumindest in der Werkstatt gibt es
einen, der die Versicherungsfälle macht) in der Vertragswerkstatt sein.
Der hat sich den Schaden angesehen und hat daraufhin den
Kostenvoranschlag für die Versicherung gemacht. Der Versicherungsmensch,
der die endgültige Rechnung gemacht hat, hat den Wagen gar nicht
gesehen. Zur Reparatur wäre ja auch die gesamte Summe (unterm Strich
inkl. MwSt. ca 1600€ mehr) bereits bewilligt gewesen.

Gruß
Markus
Frank Hucklenbroich
2007-07-30 08:35:57 UTC
Permalink
Post by Thomas Schreiber
Dafür waren bei meinem Hagelschaden noch mehrere Tausend andere
betroffen, sodaß die Versicherung externe Gutachter anmieten mußte.
Von so einem Hagelschaden war mein Vater mal vor ca. 10 Jahren betroffen,
da hat die Versicherung ein eigenes Parkhaus in der Kölner City angemietet,
um die Schäden "am Fließband" zu begutachten. Da wurde Auto um Auto
vorgestellt, der Gutachter hat ein paar Bilder geknipst, das wars dann.

Damals gab es sowas um die 8000 DM für einen Nissan Sunny, hat sich
durchaus gelohnt, der Minderwert wegen der Hagelbeulchen war später beim
Verkauf weniger als die 8000 DM die ausbezahlt wurden (war ein
Kombi-Firmenfahrzeug und wir haben den Schaden nicht machen lassen, da die
Beulchen nicht wirklich gestört haben und es bei dem Fahrzeug wirklich
nicht auf "Schönheit" ankam).

Grüße,

Frank
Jan Heinz
2007-07-30 13:12:44 UTC
Permalink
Post by Thomas Schreiber
Post by Jan Heinz
Das wusste er schon vorher. Gegen Sachverständige der Versicherung, die
kräftig kürzen, kann man nicht viel machen, außer entweder zu klagen und
im Rahmen dessen einen Gutachter dran zu lassen, oder aber man
beauftragt selbst einen Gutachter, dessen Kosten man selbst zu tragen
hat und an dessen Gutachten die Versicherung sich nicht halten wird.
Kurz gesagt, entweder ist man bereit zu klagen, oder man nimmt es hin.
Hagelschaden -> Teilkasko -> geregelt im Vertragsverhältnis zwischen
Versicherung und Kunde. Das heißt, keine freie Gutachterwahl, keine
Anwaltskostenübernahme etc. wie es bei der Haftpflicht bekannt ist.
Der Gutachter der Versicherung hat damit das letzte Wort, oder eben
der Richter.
Nichts anderes habe ich gesagt...

Grüße

Jan

Markus Kuechler
2007-07-27 08:53:33 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
Unser Yaris hat einige Beulen abbekommen, wir sind daraufhin in eine
Toyota Vertragswerkstatt gefahren um dort (in Absprache mit der
Versicherung) einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der beläuft sich
auf 4500€ (u. a. kompletter Austausch der Dachhaut). Jetzt wollten wir
den Versicherungsbetrag fiktiv Abrechnen.
Für Tipps und Erfahrungen wär ich dankbar!
Gruß
Markus
Hallo,
der Mehrwertsteueranteil wird dir nicht ausbezahlt.
Gruß Hans
Ja, das ist klar, damit habe ich auch nicht gerechnet. Aber trotzdem ist
Netto 800€ weniger zur Ausbezahlung als laut Kostenvoranschlag
(abzüglich MwSt) zu erwarten gewesen wäre. Die Versicherung hat die
durchschnittlichen Stundensätze zur Berechnung genommen, die liegen um
ca. 20€ unter denen der Vertragswerkstatt.

Gruß
Markus
Tobias Richter
2007-07-28 16:32:07 UTC
Permalink
Post by Markus Kuechler
Ja, das ist klar, damit habe ich auch nicht gerechnet. Aber trotzdem ist
Netto 800€ weniger zur Ausbezahlung als laut Kostenvoranschlag
(abzüglich MwSt) zu erwarten gewesen wäre. Die Versicherung hat die
durchschnittlichen Stundensätze zur Berechnung genommen, die liegen um
ca. 20€ unter denen der Vertragswerkstatt.
Formuliere es ggü der Versicherung doch so, dass Du Dich gerne in der
Mitte treffen möchtest. Die Versicherung kommt also netto 400,-EUR
günstiger weg und spart die MWST.
Andernfalls würdest Du aus persönlichen Gründen dann doch zur Reparatur
tendieren und sofern Du in Deinem Versicherungsvertrag nicht an
spezielle durch die Versicherung vorgegebene Werkstätten gebunden bist,
kostet es die Versicherung dann anstatt ca. 3500,-EUR eben diese ca.
4500,-EUR laut KV, wobei der KV ja auch noch 10-20% überstiegen werden
könnte, denn schließlich ist es nur ein KV und noch keine Rechnung.

Die Werkstatt wird per Abtretung direkt mit der Versicherung abrechnen
und dort bleibt dann in diesem eindeutigen Fall nur die Zahlung der
Rechnung durch die Versicherung für die VErsicherung übrig.
--
CU Tobias

Ich muss weg.
Markus Kuechler
2007-07-27 09:07:35 UTC
Permalink
Post by Markus Kuechler
Servus,
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
...
Post by Markus Kuechler
Jetzt haben wir die Kalkulation des Versicherungs-Sachverständigen
vorliegen, der hat da noch kräftig rumgekürzt. Unterm Strich kommen
Netto ca. 800€ weniger raus als eigentlich gedacht. Ist das so rechtens
oder gibts da nen Ansatzpunkt, um da nachzuhaken?
Die Abzüge für Verbringungs, UPE-Aufschläge, Vermessungs- und
Entsorgungskosten sehe ich ja noch ein, das sind unterm Strich 168,85€.

Aber die Kürzung der Stundensätze auf den Durchschnitt (in diesem Fall
ca. 20€ unter Kostenvoranschlag und selbst noch um die 10€ unter den
Stundensätzen der _Vertragswerkstatt_ hier auf dem Land) kommt mir nicht
so ganz richtig vor. Vor allem, da ich hierzu ein Gerichtsurteil
gefunden habe ( AG Iserlohn, Urt. v. 16.2.2000 – 41 C 295/99: "Bei
fiktiver Abrechnung sind die Verrechnungssätze einer Fachwerkstatt
maßgeblich. Eine Rückführung auf die mittleren ortsüblichen
Verrechnungssätze ist nicht vorzunehmen."). Ist nur die Frage, ob das
für "gegnerische" Versicherungen gilt, oderauch für die "eigene" im
Kaskofall.

Gruß
Markus
Enrico Dörre
2007-07-27 09:51:44 UTC
Permalink
Post by Markus Kuechler
Post by Markus Kuechler
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
...
Post by Markus Kuechler
Jetzt haben wir die Kalkulation des Versicherungs-Sachverständigen
vorliegen, der hat da noch kräftig rumgekürzt. Unterm Strich kommen
Netto ca. 800€ weniger raus als eigentlich gedacht. Ist das so rechtens
oder gibts da nen Ansatzpunkt, um da nachzuhaken?
Die Abzüge für Verbringungs, UPE-Aufschläge, Vermessungs- und
Entsorgungskosten sehe ich ja noch ein, das sind unterm Strich 168,85€.
Fällt ja auch alles nicht an.
Post by Markus Kuechler
Aber die Kürzung der Stundensätze auf den Durchschnitt (in diesem Fall
ca. 20€ unter Kostenvoranschlag und selbst noch um die 10€ unter den
Stundensätzen der _Vertragswerkstatt_ hier auf dem Land)
Deine Vertragswerkstatt hat also bei deinem Hagelschaden 10€/h mehr
aufgeschrieben als eigentlich bei ihr üblich?
Post by Markus Kuechler
kommt mir nicht
so ganz richtig vor. Vor allem, da ich hierzu ein Gerichtsurteil
gefunden habe ( AG Iserlohn, Urt. v. 16.2.2000 – 41 C 295/99: "Bei
fiktiver Abrechnung sind die Verrechnungssätze einer Fachwerkstatt
maßgeblich. Eine Rückführung auf die mittleren ortsüblichen
Verrechnungssätze ist nicht vorzunehmen."). Ist nur die Frage, ob das
für "gegnerische" Versicherungen gilt, oderauch für die "eigene" im
Kaskofall.
Kommt auch auf den Vertrag an, einige Versicherungen haben da
Partnerwerkstätten mit denen sie entsprechende Verträge haben, diesen
Preisvorteil geben die Versicherungen dann idR auch weiter.

Grüße

Enrico
Markus Kuechler
2007-07-27 10:24:32 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Markus Kuechler
Post by Markus Kuechler
hätte da mal ne Frage zu ner fiktiven Abrechnung bei einem Hagelschaden.
...
Post by Markus Kuechler
Jetzt haben wir die Kalkulation des Versicherungs-Sachverständigen
vorliegen, der hat da noch kräftig rumgekürzt. Unterm Strich kommen
Netto ca. 800€ weniger raus als eigentlich gedacht. Ist das so rechtens
oder gibts da nen Ansatzpunkt, um da nachzuhaken?
Die Abzüge für Verbringungs, UPE-Aufschläge, Vermessungs- und
Entsorgungskosten sehe ich ja noch ein, das sind unterm Strich 168,85€.
Fällt ja auch alles nicht an.
Wobei die Rechtssprechung auch hier zu Gunsten des Geschädigten spricht,
ich hab zumindest auf der Webseite von nem KfZ Sachverständigen einige
interessante Hinweise und auch Urteile gefunden.
Post by Enrico Dörre
Post by Markus Kuechler
Aber die Kürzung der Stundensätze auf den Durchschnitt (in diesem Fall
ca. 20€ unter Kostenvoranschlag und selbst noch um die 10€ unter den
Stundensätzen der _Vertragswerkstatt_ hier auf dem Land)
Deine Vertragswerkstatt hat also bei deinem Hagelschaden 10€/h mehr
aufgeschrieben als eigentlich bei ihr üblich?
Nein, diese Werkstatt hat den Stundensatz veranschlagt, den sie auch
ganz normal berechnet. Die Versicherung jedoch hat auf den
durchschnittlichen Stundensatz der Region, in der wir Wohnen, gerechnet.
Der durchschnittliche Stundensatz schliesst aber auch freie Werkstätten
mit erheblich geringeren Stundensätzen mit ein. Daher die Differenz.
Gekauft haben wir das Auto in München bei einem Vertragshändler, dort
wurde auch der Kostenvoranschlag gemacht, dort hätten wir auch
reparieren lassen wenn wir uns dazu entschieden hätten.
Weil:
Diese Werkstatt bei uns in der Region liegt ca. 15km in
entgegengesetzter Richtung zu meinem Arbeitsplatz (und etwas abseits von
öffentlichen Verkehrsmitteln) und ich bin bei der Münchener Werkstatt
quasi (arbeitsplatztechnisch) "Nachbar" bzw. das Auto ist dort bekannt
(Durch Kauf und Inspektion, nicht durch Reparaturen ;))

Der Stundensatz der in unserer Region (80km von M weg) liegenden Toyota
Vertragswerkstatt liegt aber trotzdem um ca. 10€ höher als der
Durchschnitt. Und bei der Menge an Arbeitseinheiten kommt da auch noch
ne nette Summe zusammen.
Post by Enrico Dörre
Kommt auch auf den Vertrag an, einige Versicherungen haben da
Partnerwerkstätten mit denen sie entsprechende Verträge haben, diesen
Preisvorteil geben die Versicherungen dann idR auch weiter.
Toyota Vertragswerkstätten sind bei der Toyota-Versicherung (AIOI
Europe) ja sicherlich Partnerwerkstätten...
Post by Enrico Dörre
Grüße
Enrico
Markus
Loading...