Discussion:
Zahnriemenwechsel in Werkstatt: Wie lange Garantie?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Keppler
2008-01-15 18:08:00 UTC
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Hallo!

Wie lange hat man eigentlich Garantie auf einen Zahnriemenwechsel in
einer Fachwerkstatt?

Und ist die Garantie generell auf einen Zeitraum oder/und auch auf die
Fahrleistung bezogen?


Gruß
Andreas
Wolfgang Gerber
2008-01-15 18:15:32 UTC
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Post by Andreas Keppler
Hallo!
Wie lange hat man eigentlich Garantie auf einen Zahnriemenwechsel in
einer Fachwerkstatt?
Und ist die Garantie generell auf einen Zeitraum oder/und auch auf die
Fahrleistung bezogen?
Da musst du deine Werksttatt fragen wie lange die Garantie gibt. Das
ist eine freiwillige Sache und kann von der Werkstatt beliebig
definiert werden.

Und falls du Sachmängelhaftung meinst, dann frag mal das BGB. (Google)
oder in einer der Rechtsgruppen. Weil das kein spezielles
Fahrzeugthema ist ist das hier OT

Die Sachmängelhaftung ist übrigens auch bei Zahnriemen 24 Monate.


Gruss Wolfgang
--
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das Wort NGANTWORT enthalten.
Andreas Keppler
2008-01-15 18:31:57 UTC
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Post by Wolfgang Gerber
Post by Andreas Keppler
Wie lange hat man eigentlich Garantie auf einen Zahnriemenwechsel in
einer Fachwerkstatt?
Und ist die Garantie generell auf einen Zeitraum oder/und auch auf die
Fahrleistung bezogen?
Da musst du deine Werksttatt fragen wie lange die Garantie gibt. Das
ist eine freiwillige Sache und kann von der Werkstatt beliebig
definiert werden.
Freiwillig? Ich hatte da mal etwas von gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestfristen gehört! :-)
Post by Wolfgang Gerber
Und falls du Sachmängelhaftung meinst, dann frag mal das BGB. (Google)
oder in einer der Rechtsgruppen. Weil das kein spezielles
Fahrzeugthema ist ist das hier OT
Die Sachmängelhaftung ist übrigens auch bei Zahnriemen 24 Monate.
Die einem wohl nichts (wenig) bringen wird, da man bei einem Riss wohl
nachweisen werden muß, daß der Zahnriemenfehler schon bei Auslieferung
bestanden hatte!

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob meine
Originalhersteller-Werkstatt, bei der ich gerade Zahnriemen,
Spannrollen, Umlenkrollen usw. einbauen ließ, generell 6 Monate
Garantie auf einen eventuellen Zahnriemenriss geben muß!


Gruß
Andreas
Jens Tönsing
2008-01-15 18:43:52 UTC
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Post by Andreas Keppler
Post by Wolfgang Gerber
Da musst du deine Werksttatt fragen wie lange die Garantie gibt. Das
ist eine freiwillige Sache und kann von der Werkstatt beliebig
definiert werden.
Freiwillig? Ich hatte da mal etwas von gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestfristen gehört! :-)
Du solltest Dich über den Unterschied von Garantie und Sachmängelhaftung
informieren.

[...]
Post by Andreas Keppler
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob meine
Originalhersteller-Werkstatt, bei der ich gerade Zahnriemen,
Spannrollen, Umlenkrollen usw. einbauen ließ, generell 6 Monate
Garantie auf einen eventuellen Zahnriemenriss geben muß!
Nein, sie muss überhaupt keine Garantie geben.

Gruß,
Jens
--
Spritkostentabelle und Erfahrungsdatenbank für Gasfahrer:
http://www.jens-toensing.de
Wolfgang Gerber
2008-01-15 19:03:43 UTC
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Post by Andreas Keppler
Post by Wolfgang Gerber
Post by Andreas Keppler
Wie lange hat man eigentlich Garantie auf einen Zahnriemenwechsel in
einer Fachwerkstatt?
Und ist die Garantie generell auf einen Zeitraum oder/und auch auf die
Fahrleistung bezogen?
Da musst du deine Werksttatt fragen wie lange die Garantie gibt. Das
ist eine freiwillige Sache und kann von der Werkstatt beliebig
definiert werden.
Freiwillig? Ich hatte da mal etwas von gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestfristen gehört! :-)
Du verwexelst Sachmängelhaftung und Garantie!
Post by Andreas Keppler
Post by Wolfgang Gerber
Und falls du Sachmängelhaftung meinst, dann frag mal das BGB. (Google)
oder in einer der Rechtsgruppen. Weil das kein spezielles
Fahrzeugthema ist ist das hier OT
Die Sachmängelhaftung ist übrigens auch bei Zahnriemen 24 Monate.
Die einem wohl nichts (wenig) bringen wird, da man bei einem Riss wohl
nachweisen werden muß, daß der Zahnriemenfehler schon bei Auslieferung
bestanden hatte!
genau - aber in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, daß es
kein Fehler war. Danach gilt die Beweislastumkehr.
Post by Andreas Keppler
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob meine
Originalhersteller-Werkstatt, bei der ich gerade Zahnriemen,
Spannrollen, Umlenkrollen usw. einbauen ließ, generell 6 Monate
Garantie auf einen eventuellen Zahnriemenriss geben muß!
Nochmal: Du verwexelst Garantie und Sachmängelhaftung!

Google doch mal ein bischen! Die Sachmängelhaftung ist bis auf wenige
Ausnahmen immer 24 Monate. Auch bei Glühbirnen!

Verschleiss ist aber ein anderes Thema. Und dass manche Sachen vor
Ablauf der Sachmängelhaftung verschlissen sind.



Gruss Wolfgang
--
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