Carsten Beckermann
2008-02-02 11:28:17 UTC
Hallo
Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot",
jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen Balken durch.
Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen"
werden darf. Stimmt das so?
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto
zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen, oder ist hier eine
Sonderregelung?
Grüße
Carsten
Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot",
jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen Balken durch.
Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen"
werden darf. Stimmt das so?
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto
zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen, oder ist hier eine
Sonderregelung?
Grüße
Carsten