Discussion:
Was beinhaltet alles ein "eingeschränktes Halteverbot"?
(zu alt für eine Antwort)
Carsten Beckermann
2008-02-02 11:28:17 UTC
Permalink
Hallo

Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot",
jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen Balken durch.

Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen"
werden darf. Stimmt das so?

Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto
zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen, oder ist hier eine
Sonderregelung?

Grüße
Carsten
Peter Sieker
2008-02-02 12:02:33 UTC
Permalink
Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot", jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen
Balken durch.
Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen" werden darf. Stimmt das so?
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen,
oder ist hier eine Sonderregelung?
Die Regelung lautet

verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen
oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Wo ist jetzt genau Dein Problem?
Carsten Beckermann
2008-02-02 13:08:27 UTC
Permalink
Post by Peter Sieker
Post by Carsten Beckermann
Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot",
jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen Balken durch.
Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen"
werden darf. Stimmt das so?
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins
Auto zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen, oder ist hier eine
Sonderregelung?
Die Regelung lautet
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen
oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Wo ist jetzt genau Dein Problem?
Wo siehst Du bei mir ein Problem?
Das Nennen der Regelung als Antwort hätte gereicht.

Danke
Peter Sieker
2008-02-02 13:23:55 UTC
Permalink
Post by Carsten Beckermann
Wo siehst Du bei mir ein Problem?
Das Nennen der Regelung als Antwort hätte gereicht.
Ich konnte ja nicht ahnen dass Du nur einen Lakeien gesucht
hast der für dich googelt, abgesehen davon dass diese Regelung
den meisten Führerscheinbesitzern geläufig sein sollte.

Und nicht jeder der diese Regelung nicht mehr kennt, regt
sich über Mütter auf, die ihre Kinder in den Kindergarten
bringen.
Norbert Hahn
2008-02-02 23:18:12 UTC
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Post by Peter Sieker
Vor dem Kindergarten steht ein Schild mit "eingeschränktem Halteverbot", jenes runde Schild mit dem roten Ring und einem schrägen
Balken durch.
Nun die Frage: was beeinhaltet nach aktuellem Recht dieses Schild alles.
Mir ist von der Fahrschule her bekannt, dass hier nur "Be- und Entladen" werden darf. Stimmt das so?
Das ist unvollständig, aber schon geklärt.
Post by Peter Sieker
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen,
oder ist hier eine Sonderregelung?
Die Regelung lautet
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen
oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html

Norbert
Rolf Magnus
2008-02-02 23:34:05 UTC
Permalink
Post by Norbert Hahn
Post by Peter Sieker
Die Regelung lautet
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein-
oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne
Verzögerung durchgeführt werden.
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Post by Norbert Hahn
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
... was diese Seite bestätigt.
Norbert Hahn
2008-02-03 13:38:41 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Post by Peter Sieker
Die Regelung lautet
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein-
oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne
Verzögerung durchgeführt werden.
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nein!
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
... was diese Seite bestätigt.
Wo?
Unter Punkt (2) findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt..., der parkt."

Norbert
Rolf Magnus
2008-02-03 14:52:14 UTC
Permalink
Post by Norbert Hahn
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Post by Peter Sieker
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum
Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen
ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nein!
Doch.
Post by Norbert Hahn
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
... was diese Seite bestätigt.
Wo?
Unter Punkt (2)
Genau da.
Post by Norbert Hahn
findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt...
oder länger als drei Minuten hält
Post by Norbert Hahn
, der parkt."
Volker Neurath
2008-02-03 14:11:53 UTC
Permalink
Post by Norbert Hahn
Unter Punkt (2) findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt..., der parkt."
was an "oder länger als 3 minuten hält" hast du nicht verstanden?

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
Peter Stotz
2008-02-03 16:56:28 UTC
Permalink
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Post by Norbert Hahn
Unter Punkt (2) findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt..., der parkt."
was an "oder länger als 3 minuten hält" hast du nicht verstanden?
was an "oder" hast Du nicht verstanden? ;-)

Auch wer sein Fahrzeug nur für ein oder zwei Minuten verlässt der parkt!

Bye Peter
Jens Müller
2008-02-03 17:06:13 UTC
Permalink
Post by Peter Stotz
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Post by Norbert Hahn
Unter Punkt (2) findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt..., der parkt."
was an "oder länger als 3 minuten hält" hast du nicht verstanden?
was an "oder" hast Du nicht verstanden? ;-)
Auch wer sein Fahrzeug nur für ein oder zwei Minuten verlässt der parkt!
Ist doch scheißegal, wer parkt. Beim eingeschränkten Halteverbot ist
nirgendwo die Rede vom Parken.
Volker Neurath
2008-02-03 18:27:05 UTC
Permalink
Post by Peter Stotz
Hi Volker,
Post by Volker Neurath
Post by Norbert Hahn
Unter Punkt (2) findet man: "Wer sein Fahrzeug verläßt..., der parkt."
was an "oder länger als 3 minuten hält" hast du nicht verstanden?
was an "oder" hast Du nicht verstanden? ;-)
Nichts ;-)
Post by Peter Stotz
Auch wer sein Fahrzeug nur für ein oder zwei Minuten verlässt der parkt!
Ei weiss. Allerdingas bin ich mir nicht sicher, ob mein vorposter das auch
weiss.

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
Volker Neurath
2008-02-03 14:10:49 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nein!
Doch!

siehe §12(2) StVO

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
Heiko Rossmann
2008-02-03 15:48:53 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nein!
Doch!
siehe §12(2) StVO
Nicht ausschließlich. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Halten über drei
Minuten ist Parken. Aber auch Halten und Verlassen des Fahrzeugs - auch
wenn man nur zwei Minuten hält - ist Parken.

MfG, Heiko
Volker Neurath
2008-02-03 17:02:48 UTC
Permalink
Post by Heiko Rossmann
Nicht ausschließlich.
Richtig.
Post by Heiko Rossmann
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Halten über drei
Minuten ist Parken. Aber auch Halten und Verlassen des Fahrzeugs - auch
wenn man nur zwei Minuten hält - ist Parken.
Klar.

Aber mein Vorposter hat ja verneint, das Halten >3min Parken sei - und dem
steht 12(2) nunmal entgegen ;-)

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
Jens Müller
2008-02-03 17:23:42 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Heiko Rossmann
Nicht ausschließlich.
Richtig.
Post by Heiko Rossmann
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Halten über drei
Minuten ist Parken. Aber auch Halten und Verlassen des Fahrzeugs - auch
wenn man nur zwei Minuten hält - ist Parken.
Klar.
Aber mein Vorposter hat ja verneint, das Halten >3min Parken sei - und dem
steht 12(2) nunmal entgegen ;-)
Für jeden Haltevorgang gilt: Wenn er länger als drei Minuten dauert, ist
er ein Parkvorgang.
Volker Neurath
2008-02-03 18:27:44 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Für jeden Haltevorgang gilt: Wenn er länger als drei Minuten dauert, ist
er ein Parkvorgang.
Erzähl was neues.

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
Heiko Rossmann
2008-02-03 20:09:37 UTC
Permalink
Post by Volker Neurath
Post by Heiko Rossmann
Nicht ausschließlich.
Richtig.
Post by Heiko Rossmann
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Halten über drei
Minuten ist Parken. Aber auch Halten und Verlassen des Fahrzeugs - auch
wenn man nur zwei Minuten hält - ist Parken.
Klar.
Aber mein Vorposter hat ja verneint, das Halten >3min Parken sei - und dem
steht 12(2) nunmal entgegen ;-)
Ich glaube, du solltest nochmal lesen, was er genau verneint hat. Da
lese ich von dir nicht etwa "Halten >3Min ist Parken" sondern "Parken
ist Halten >3Min"

Hach, es ist doch schön, dass Sprache so schwammig ist :)

MfG, Heiko
Volker Neurath
2008-02-04 18:44:58 UTC
Permalink
Post by Heiko Rossmann
Ich glaube, du solltest nochmal lesen, was er genau verneint hat. Da
lese ich von dir nicht etwa "Halten >3Min ist Parken" sondern "Parken
ist Halten >3Min"
Ja. Und? Die Aussage stimmt doch, auch wenn das nicht ausschliesslich gilt.

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
HaJo Hachtkemper
2008-02-04 19:24:04 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Volker Neurath
Post by Heiko Rossmann
Ich glaube, du solltest nochmal lesen, was er genau verneint hat. Da
lese ich von dir nicht etwa "Halten >3Min ist Parken" sondern "Parken
ist Halten >3Min"
Ja. Und? Die Aussage stimmt doch, auch wenn das nicht ausschliesslich gilt.
Jaja, 'Sex ist Vergewaltigung' stimmt dann also auch. Versuch ruhig
weiter, dich herauszuwinden...

Ciao/HaJo
Volker Neurath
2008-02-04 20:28:13 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Halli-Hallo!
Post by Volker Neurath
Post by Heiko Rossmann
Ich glaube, du solltest nochmal lesen, was er genau verneint hat. Da
lese ich von dir nicht etwa "Halten >3Min ist Parken" sondern "Parken
ist Halten >3Min"
Ja. Und? Die Aussage stimmt doch, auch wenn das nicht ausschliesslich gilt.
Jaja, 'Sex ist Vergewaltigung' stimmt dann also auch. Versuch ruhig
weiter, dich herauszuwinden...
Sag mal, geht's dir noch ganz gut? Es gibt *nichts* aus dem ich mich
herauswinden müsste.

Die Aussagen "Halten >3min ist Parken" und "Parken ist Halten >3min" besagen
zunächst mal dasselbe - und stimmen in unserem konkreten Zusammenhang
beide.

womit genau hast du ein Problem?
Wo siehst du einen Unterschied zwischen den beiden Aussagen?

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
HaJo Hachtkemper
2008-02-05 18:14:01 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Volker Neurath
Die Aussagen "Halten >3min ist Parken" und "Parken ist Halten >3min" besagen
zunächst mal dasselbe - und stimmen in unserem konkreten Zusammenhang
beide.
Wie ich bereits schrieb: 'Sex ist Vergewaltigung' soll demnach
dasselbe aussagen wie 'Vergewaltigung ist Sex'?
Post by Volker Neurath
womit genau hast du ein Problem?
Wo siehst du einen Unterschied zwischen den beiden Aussagen?
Die Aussage in einer Richtung ist wohl ok, nur die Aussage ganz
herumnzudrehen passt nicht immer.

Ciao/HaJo
Volker Neurath
2008-02-06 10:20:11 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Wie ich bereits schrieb: 'Sex ist Vergewaltigung' soll demnach
dasselbe aussagen wie 'Vergewaltigung ist Sex'?
Natürlich nicht. Nur: was hat das mit unserem konkreten Satz zu tun, außer
exakt gar nichts?

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
HaJo Hachtkemper
2008-02-07 07:24:18 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Volker Neurath
Natürlich nicht. Nur: was hat das mit unserem konkreten Satz zu tun, außer
exakt gar nichts?
Um Dir klarzumachen, daß eine Gleichheitsaussage, die in eine Richtung
korrekt ist, in die andere Richtung eben nicht immer korrekt ist.

Ciao/HaJo
Volker Neurath
2008-02-07 20:25:41 UTC
Permalink
Post by HaJo Hachtkemper
Um Dir klarzumachen, daß eine Gleichheitsaussage, die in eine Richtung
korrekt ist, in die andere Richtung eben nicht immer korrekt ist.
Das war mir auch vorher klar.
Nur: in diesem Fall ist eine Gleichheit gegeben.

Volker
--
Im übrigen bin ich der meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss
René
2008-02-03 16:11:39 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nö, wer zum Bäcker latscht, der parkt, auch wenn er in einer Minute
wieder am Auto ist.
--
Do you know what the chain of command is here? It's the chain I go get
and beat you with to show you who's in ruttin' command here.
Rolf Magnus
2008-02-03 16:58:45 UTC
Permalink
Post by René
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nö, wer zum Bäcker latscht, der parkt, auch wenn er in einer Minute
wieder am Auto ist.
Das ändert nichts daran, daß er auch geparkt hätte, wenn er für fünf Minuten
Post by René
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Faktisch ist aber beides dasselbe. Wer mehr als 3 Minuten hält, parkt.
Alexander Doetsch
2008-02-03 18:01:38 UTC
Permalink
Post by Rolf Magnus
Post by René
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nö, wer zum Bäcker latscht, der parkt, auch wenn er in einer Minute
wieder am Auto ist.
Das ändert nichts daran, daß er auch geparkt hätte, wenn er für fünf Minuten
Post by René
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Faktisch ist aber beides dasselbe. Wer mehr als 3 Minuten hält, parkt.
Auch, wenn er (oder sie) dabei das Auto be- oder entlädt oder Passagiere
zu- oder entsteigen?

Alexander
Rolf Magnus
2008-02-03 18:10:48 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Magnus
Post by René
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nö, wer zum Bäcker latscht, der parkt, auch wenn er in einer Minute
wieder am Auto ist.
Das ändert nichts daran, daß er auch geparkt hätte, wenn er für fünf
Post by René
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Faktisch ist aber beides dasselbe. Wer mehr als 3 Minuten hält, parkt.
Auch, wenn er (oder sie) dabei das Auto be- oder entlädt oder Passagiere
zu- oder entsteigen?
Ja.
Jens Müller
2008-02-03 19:55:33 UTC
Permalink
Post by Alexander Doetsch
Post by Rolf Magnus
Post by René
Post by Rolf Magnus
Parken _ist_ Halten über 3 Minuten ...
Nö, wer zum Bäcker latscht, der parkt, auch wenn er in einer Minute
wieder am Auto ist.
Das ändert nichts daran, daß er auch geparkt hätte, wenn er für fünf Minuten
Post by René
Post by Rolf Magnus
Post by Norbert Hahn
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
Faktisch ist aber beides dasselbe. Wer mehr als 3 Minuten hält, parkt.
Auch, wenn er (oder sie) dabei das Auto be- oder entlädt oder Passagiere
zu- oder entsteigen?
Ja, auch dann. Aber da eingeschränktes _Halteverbot_ nicht das Parken an
sich verbietet, spielt das ja auch überhaupt keine Rolle.
Jens Müller
2008-02-03 12:14:08 UTC
Permalink
Post by Norbert Hahn
Post by Peter Sieker
Die Regelung lautet
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen
oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Das ist leider unvollständig: Denn parken ist genau so verboten, wie
halten über 3 min.
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html
Parken über drei Minuten ist genauso verboten wie Halten über drei
Minuten, weil Parken ein Unterfall des Haltens ist.

Parken bis zu 3 Minuten ist erlaubt.
Laurent Wirmer
2008-02-03 12:35:52 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Parken über drei Minuten ist genauso verboten wie Halten über drei
Minuten, weil Parken ein Unterfall des Haltens ist.
Parken bis zu 3 Minuten ist erlaubt.
Nein, Parken (also verlassen des Fahrzeuges) ist nicht erlaubt dort - auch
nicht weniger als 3 Minuten. Erlaubt ist nur das Halten.
--
Grüße Laurent Wirmer

This posting is a natural product. The slight variations in
spelling and grammar enhance its individual character and
beauty and in no way are to be considered flaws or defects.
Jens Müller
2008-02-03 17:05:12 UTC
Permalink
Post by Laurent Wirmer
Post by Jens Müller
Parken über drei Minuten ist genauso verboten wie Halten über drei
Minuten, weil Parken ein Unterfall des Haltens ist.
Parken bis zu 3 Minuten ist erlaubt.
Nein, Parken (also verlassen des Fahrzeuges) ist nicht erlaubt dort
Doch.
Post by Laurent Wirmer
- auch
nicht weniger als 3 Minuten. Erlaubt ist nur das Halten.
Erlaubt ist das Halten, und nur das Halten, ja. Parken ist ein Unterfall
des Haltens. Das setzt auch ein Satz wie "Wer länger als 3 Minuten hält,
der parkt." denklogisch voraus. Das Denken kann ich Dir allerdings nicht
abnehmen, den Erwerb grundlegenden juristischen Verständnisses auch nicht.

Nur weil der Volksmund das Ding "Parkverbot" nennt, stimmt das noch
lange nicht.
Michael Dorn
2008-02-02 12:02:37 UTC
Permalink
Carsten Beckermann schrieb:

Bei Google, gleich der erste Link. Ist eigentlich ganz einfach.

" Eingeschränktes Halteverbot
verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum
Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen
ohne Verzögerung durchgeführt werden. "
Post by Carsten Beckermann
Was fällt denn unter die Rubrik "Be- und Entladen"? 1 oder 2 Kinder ins Auto
zu setzen kann ich nicht als Beladevorgang sehen, oder ist hier eine
Sonderregelung?
Sollen die Kinder während der Fahrt aufspringen?


Gruß
Michael
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