Discussion:
Geschenktes Auto ummelden
(zu alt für eine Antwort)
Martin B.
2009-05-04 19:21:19 UTC
Permalink
Guten Abend,

zunächst einmal, für viele mag das Thema trivial erscheinen, für mich
ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach Möglichkeit
nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen will (hab gehört,
da sitzt man oft ziemlich lange). Also bitte nicht gleich meckern ;-)

Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
Thema ist geklärt (-; ), und ich möchte das gute Stück nun nach 2 Jahren
endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um einen
Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir klar. Mit
folgenden Dokumenten will ich zur Zulassungsstelle:
- Personalausweis
- elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das eine
Rolle spielt)
- Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht + ASU-Bescheinigung
- Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
der Vollständigkeit halber)

Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.

Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen? Und in welcher
Form, schließlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
Hand ;)

Das Ganze soll für meinen Opa so unkompliziert wie möglich verlaufen,
ich will ihm nach Möglichkeit den ganzen Papierkram vom Hals halten.
Leider liegen zwischen seinem und meinem Landkreis knapp 300km, und den
Weg will ich mir sparen.

Danke schonmal im Voraus
Martin
Jens Fittig
2009-05-04 19:29:44 UTC
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Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen,
wo
Post by Martin B.
dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
So eine Regelung ist mir neu. Er _kann_ das machen um im Falle eines
Problemes aus dem Schneider zu sein.

Z.B. Fahrzeug wird noch angemeldet verkauft und der neue Besitzer
fährt damit weg, meldest es aber nicht um. Eventuelle Strafen oder
sonstige "Sachen" wie Steuerforderungen werden dann dem Altbesitzer
angelastet.
Post by Martin B.
Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen?
AFAIK _muss_ man das nicht
Post by Martin B.
Und in welcher
Form, schließlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
Hand ;)
Wie gesagt - so was wäre mir neu. Ich kenne das nur, daß der neue
Besitzer das Auto entsprechend mit den nötigen Papieren, die du ja
bereits aufgezählt hast, anmeldet. Dann geht automatetisch eine
Meldung an die alte Zulassungsstelle.
Henning Koch
2009-05-04 20:47:12 UTC
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Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen,
wo
könnte §13(4) FZV sein:

"Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum
Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die
Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung
enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
Kennzeichenschilder übergeben wurden."
Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
So eine Regelung ist mir neu.
ja, die ist relativ neu.

Gültig ab dem 01.03.2007.

früher stand in §27 StVZO folgendes:
"(3) Wird ein Fahrzeug veräußert, so hat der Veräußerer unverzüglich
der Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen
zugeteilt hat, Namen und Anschrift des Erwerbers anzuzeigen; er hat
dem Erwerber zur Weiterbenutzung des Fahrzeugs Fahrzeugschein und
-brief, bei zulassungsfreien Fahrzeugen, für die ein amtliches
Kennzeichen zugeteilt ist, den Nachweis über die Zuteilung des
Kennzeichens oder den Fahrzeugschein (§ 18 Abs. 5) und den
Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (§ 29) und bei
prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen das Prüfbuch auszuhändigen und die
Empfangsbestätigung seiner Anzeige beizufügen."

(wobei ja durchaus eine gewisse Änderung eingetreten ist...)
Jens Fittig
2009-05-04 20:54:17 UTC
Permalink
Henning Koch schrieb:

<Wissensstandaufbesserung>

Danke
Martin B.
2009-05-04 21:24:34 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen,
wo
"Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum
Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die
Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung
enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
Kennzeichenschilder übergeben wurden."
Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
So eine Regelung ist mir neu.
ja, die ist relativ neu.
Gültig ab dem 01.03.2007.
[...]

Genau diesen Gesetzestext meinte ich.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt für die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einwände, Vorschläge, Ergänzungen?
Ralf Koenig
2009-05-04 21:36:43 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Post by Henning Koch
Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen,
wo
"Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige
Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum
Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die
Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und
vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung
enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die
Kennzeichenschilder übergeben wurden."
Post by Jens Fittig
Post by Martin B.
dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner Zulassungsstelle
mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat
und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des Kaufvertrags
geschehen.
So eine Regelung ist mir neu.
ja, die ist relativ neu.
Gültig ab dem 01.03.2007.
[...]
Genau diesen Gesetzestext meinte ich.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt für die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einwände, Vorschläge, Ergänzungen?
Wenn du das unbedingt willst: Hier hängt hinten so ein kleines Formular
dran, einmal für die Zulassungsstelle, einmal für die Versicherung:

"ADAC-Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines privaten Kraftfahrzeugs"
http://www.msn.de/img/de/de-de/autoverkauf/Kaufvertrag_Privat_Privat.pdf

Ralf
Henning Koch
2009-05-04 21:51:32 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt für die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einwände, Vorschläge, Ergänzungen?
für die Praxis:
erstmal telefonisch nachfragen, ob die das überhaupt gleichzeitig mit
der Ummeldung noch haben wollen...
Robert Gruener
2009-05-05 09:45:13 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Martin B.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt für die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einwände, Vorschläge, Ergänzungen?
erstmal telefonisch nachfragen, ob die das überhaupt gleichzeitig mit
der Ummeldung noch haben wollen...
Inzwischen dürften fast alle Zulassungsstellen im Internet vertreten
sein. Dort findet sich jeweils auch eine Aufstellung der erfoderlichen
Unterlagen/Daten. Ausserdem auch noch der Link, unter dem man sich schon
mal vorab ein Wunschkennzeichen reservieren kann (kostet 10€). Geht dann
bei der Zulassung auch schneller.
--
Gruss / Cheers

Robert
Mathias Danke
2009-05-05 01:11:53 UTC
Permalink
Post by Martin B.
[...]
Genau diesen Gesetzestext meinte ich.
Also setzte ich wohl am einfachsten ein formloses Schreiben mit eben
diesem Inhalt für die Zuassungsstelle meines Opas auf und faxe es
(unterschrieben) dahin.
Einwände, Vorschläge, Ergänzungen?
Ja. Weil du Dir diesen ganzen Krampf mit der Mitteilungspflicht an die
alte Zulassungsstelle sparen kannst. Melde das Auto auf Deinem StVA um.
Ende der Veranstaltung.

Grund: Sofern ich das richtig erfasst habe, faehrst das Auto seit 2
Jahren, angemeldet auf Deinen Opa. Du bist also kein neuer *Erwerber*
des Kfz, sondern es kommt lediglich zu einer "Aktualisierung" der
administrativen Daten (Versicherungsnehmer; Kfz-Halterwechsel von
ausserhalb Deines Landkreises).

Im Uebrigen wird es Deinem Opa nach 2 Jahren IMHO so ziemlich egal sein,
ob Du das Auto nun innert 7 Tagen oder "sonstwann" ummeldest. Der oben
im Thread genannte Passus ist eher bei einer Veraeusserung an
Dritte/Fremde massgebend, um die Verauesserung eines Kfz "von Amts
wegen" anzuzeigen.

Der Halterwechsel vollzieht sich sozusagen unmittelbar auf Deinem StVA
und kommst somit auch gleichzeitig der Mitteilungspflicht nach. Nichts
anderes wie eine Aenderungsmitteilungspflicht bsp.weise auf dem
Einwohnermeldeamt bei einem Wohnsitzwechsel.


Gruss
Ralf Koenig
2009-05-04 21:24:44 UTC
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Post by Martin B.
Guten Abend,
zunächst einmal, für viele mag das Thema trivial erscheinen, für mich
ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach Möglichkeit
nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen will (hab gehört,
da sitzt man oft ziemlich lange).
Habe ich gerade erst im März gemacht, auch Ummeldung mit Wechsel des
Zulassungsbezirkes. Auch wenn ich das Auto in der Familie gekauft habe,
aber das ist kein Unterschied.
Post by Martin B.
Also bitte nicht gleich meckern ;-)
Wieso?
Post by Martin B.
Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
Thema ist geklärt (-; ), und ich möchte das gute Stück nun nach 2 Jahren
endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um einen
Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir klar. Mit
- Personalausweis
- elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das eine
Rolle spielt)
- Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht + ASU-Bescheinigung
- Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
der Vollständigkeit halber)
Das sieht schon mal komplett aus! Dazu kommt nur noch die
Einzugsermächtigung, denn die wollen deine Bankverbidnung, damit sie die
Kfz-Steuern gleich abbuchen können. Kannst du aber dort ausfüllen. Oder
vorher bei der Zulassungsstelle runterladen.

Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.

Kurzer Double-Check:

* Perso noch gültig? HU/AU noch gültig? eVB noch gültig?
Wunschkennzeichen-Reservierung noch gültig?

* Geld dabei? (Ummeldung kostet was, kann man mit ec-Karte bezahlen), in
München waren es ca. 35 EUR. Dazu kommen etwa 25 EUR für zwei neue
Schilder beim Schildermacher.

* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
stehen manchmal Angaben drin, die man später noch braucht. Den alten
Brief bekommt man zwar ungültig gestempelt zurück. Den alten Schein aber
nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaße etc.

Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich für 5 EUR diese
Feinstaubplakette für dein Auto mit, dann hast du nicht später die Rennerei.

* Kaufnachweis/Schenkungsurkunde oder so braucht man nicht.

* Wirklich wichtig! Für die Dokumente empfielt sich eine sicher
schließende Dokumentenmappe, die alles zusammenhält. Wenn du da im Chaos
was verlierst, z.B. den Schein, weil der so klein ist, dann ist er weg.

* Wenn du mit dem Auto zur Zulassungsstelle fährst: Stell dein Auto auf
den Parkplatz/in die Tiefgarage der Zulassungssstelle, dort sind Autos
ohne Kennzeichen erlaubt. Dann mach deine alten Schilder ab (vorher
schon mal schauen, wie das geht, evt. Werkzeug mitnehmen) und nimm sie
zusätzlich mit rein! (kleine Tüte macht sich dafür gut, die sind
saudreckig hinten). Die alten Schilder brauchen die unbedingt!

Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in
München): Mit dem ganzen Kram dahin. Zuerst zum Eingangs-Check, davor
kann sich mal eine Schlange bilden, da habe ich eine Stunde gestanden.
Da prüfen dann nette Damen, ob deine Dokumente komplett sind. Dann in
die Fachabteilung für Ummeldungen, soviele sitzen da nicht mehr. Dort
Nummer ziehen, eine weitere halbe Stunde warten, bis die Nummer kommt.
Rein ins Büro, der Typ macht den neuen Brief und den neuen Schein,
weitgehend wortlos. Das neue Kennzeichen ist ja auch klar bei dir. Hier
gleich die Feinstaubplakette verlangen, du wirst wahrscheinlich auch
gefragt.

Dann entwertet er die Siegel der alten Schilder. Die alten Schilder
kannst du dann entweder behalten oder gleich in so eine Recycling-Tonne
hauen.

Dann gehst du mit dem neuen Brief, dem neuen Schein, und einem
Bezahlzettel zur Kasse. Dort bezahlst du die ca. 35 EUR Ummeldegebühr,
z.B. per ec-Karte. Und auch die 5 EUR Feinstaubplakette.

Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlässt du das Gebäude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lässt dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwünsche hast (Schmalschrift,
besondere Maße, etc.) überleg's dir vorher. Und miss es aus.

Dann tippelst du mit den neuen Kennzeichen wieder in die
Zulassungsstelle, aber direkt ohne Anstellen an den Schalter, wo die die
Marken draufkleben. Da gibst du wiederum den Schilderzettel ab und deine
nagelneuen Schilder. Die machen dann die Landessiegel drauf und die
HU/AU-Plaketten und du bekommst die Schilder wieder.

Dann kannst du freudig zu deinem Auto zurück, die neuen Schilder
dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
der HU-Plakette (rund)!

Bei der Gelegenheit mit einem Kratzer/Schaber evt. alte Vignetten etc.
gleich mit abmachen. Oder eine alte Feinstaubplakette, das Kennzeichen
hat sich ja geändert. Dafür ggf. Spiritus/Verdünnung und ein Tuch
mitnehmen, um Kleberückstände leichter wegzubekommen.

Dann die Feinstaubplakette von innen (!) an die gesäuberte
Windschutzscheibe kleben. Achtung, man muss da das richtige auf dem
Aufkleber abmachen, ist ein bisschen unintuitiv.

Und dann: Los geht die wilde Fahrt!

Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
sind nicht übertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
gemacht.
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
Nein, muss nicht. Ich lese das auch immer wieder, aber meine Eltern
haben das auch nicht gemacht. Ist nur eine Sache zur Sicherheit. Wenn
der alte Besitzer dem neuen vertraut, passiert der Rest (z.B. Abmeldung)
automatisch.
Post by Martin B.
Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen?
Nein.
Post by Martin B.
Und in welcher
Form, schließlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der
Hand ;)
Hinfällig.
Post by Martin B.
Das Ganze soll für meinen Opa so unkompliziert wie möglich verlaufen,
ich will ihm nach Möglichkeit den ganzen Papierkram vom Hals halten.
Der muss gar nix machen, außer dir den Kfz-Brief und den Kfz-Schein,
sowie HU/AU-Bericht auszuhändigen. Und das Auto mit den alten Schildern,
klar.

Irgendwann (ca. 2-4 Wochen nach Ummeldung) bekommt er einen Brief vom
Finanzamt: "Ihr Auto wurde umgemeldet auf einen anderen Halter. Sie
bekommen folgende Kfz-Steuern zurück."

Dann kommt noch ein Brief von seiner Versicherung: "Ihr ehemaliges Auto
wurde umgemeldet. Wir erstatten den überfällig gezahlten Betrag x."

Beide Stellen überweisen das, wenn sie die Bankverbindung haben.

Das war's für ihn.

Und du bekommst genau so Post:
"Hallo, hier ist das Finanzamt. Sie bezahlen ab jetzt so viel Kfz-Steuer
pro Jahr. Die Summe für's erste Jahr werden wir am soundsovielten von
ihrem Konto <bla> einziehen. Bitte prüfen Sie die Bankverbindung und
teilen Sie uns evt. Fehler mit."

Den gleichen Spaß von der Versicherung.
Post by Martin B.
Leider liegen zwischen seinem und meinem Landkreis knapp 300km, und den
Weg will ich mir sparen.
Bei mir waren es 450 km dazwischen. Am Heimatort war weder ich, noch
meine Eltern auf der Zulassungsstelle, da hat auch keiner von uns was
hingeschickt. Lief alles von selbst. Ich war nur in dem neuen
Zulassungsbezirk auf der Zulassungsstelle.

Ralf
Martin B.
2009-05-04 22:03:48 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Martin B.
Guten Abend,
zunächst einmal, für viele mag das Thema trivial erscheinen, für mich
ist es das nicht, da ich sowas zum ersten Mal mache und nach
Möglichkeit nicht mehrmals Zeit in der Zulassungsstelle verbringen
will (hab gehört, da sitzt man oft ziemlich lange).
Habe ich gerade erst im März gemacht, auch Ummeldung mit Wechsel des
Zulassungsbezirkes. Auch wenn ich das Auto in der Familie gekauft habe,
aber das ist kein Unterschied.
Post by Martin B.
Also bitte nicht gleich meckern ;-)
Wieso?
Man stößt durchaus (und nicht nur in Foren) auf wenig Gegenliebe, wenn
für manche Leute triviale Fragen ab und an wieder auftauchen ;) Daher
diese Floskel ;)
Post by Ralf Koenig
Post by Martin B.
Mein Opa hat mir sein Auto geschenkt (und seinen SF-Rabatt, aber das
Thema ist geklärt (-; ), und ich möchte das gute Stück nun nach 2
Jahren endlich auf meinen Namen ummelden. Es handelt sich dabei um
einen Landkreis-Wechsel, also neue Schilder etc. Soweit ist es mir
- Personalausweis
- elektronischer Versicherungsnachweis (auf meinen Namen, falls das
eine Rolle spielt)
- Fahrzeugschein + Fahrzeugbrief
- TÜV-Bericht + ASU-Bescheinigung
- Ausdruck der Wunschkennzeichen-Reservierung (spielt keine Rolle, nur
der Vollständigkeit halber)
Das sieht schon mal komplett aus! Dazu kommt nur noch die
Einzugsermächtigung, denn die wollen deine Bankverbidnung, damit sie die
Kfz-Steuern gleich abbuchen können. Kannst du aber dort ausfüllen. Oder
vorher bei der Zulassungsstelle runterladen.
Muss ich mal suchen, spart mir sicher etwas Zeit.
Post by Ralf Koenig
Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
Post by Ralf Koenig
[...]
* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
stehen manchmal Angaben drin, die man später noch braucht. Den alten
Brief bekommt man zwar ungültig gestempelt zurück. Den alten Schein aber
nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaße etc.
Danke für den Tipp!!
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich für 5 EUR diese
Feinstaubplakette für dein Auto mit, dann hast du nicht später die Rennerei.
Eigentlich wollte ich diesen unnötigen Quatsch boykottieren...aber es
kommt sicher der Zeitpunkt, wo ich mal vor einer Umweltzone stehe, und
mich dann schwarz ärgere. Also was solls.
Post by Ralf Koenig
[...]
Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlässt du das Gebäude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lässt dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwünsche hast (Schmalschrift,
besondere Maße, etc.) überleg's dir vorher. Und miss es aus.
Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
möglich" zufrieden ;)
Das ist das Schöne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.
Post by Ralf Koenig
[...]
Ralf
Danke für diese sehr umfangreiche und informative Zusammenfassung! :)

Martin
Henning Koch
2009-05-04 22:20:51 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
Schau dir trotzdem vorher mal die genaue Art der Befestigung an.

Schlimmstenfalls brauchst du einen Akku-Bohrer, nicht unüblich wäre
der Bedarf von neuem Befestigungsmaterial für die neuen Kennzeichen.

ahja: wenn die Kennzeichen gelocht sind, entweder die neuen
Kennzeichen beim Schilderdienst auch gleich (passend und gerade)
lochen lassen oder dort zwei Halter erwerben und auf das Lochen der
Kennzeichen verzichten. Selbstgelochte Kennzeichen sind meistens
schief....
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlässt du das Gebäude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lässt dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwünsche hast (Schmalschrift,
besondere Maße, etc.) überleg's dir vorher. Und miss es aus.
Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
möglich" zufrieden ;)
Irgendwie solltest du noch den Wunsch unterbringen, dass alles im
Rahmen der Vorschriften liegt. Nicht, dass die Zulassungsstelle
hinterher noch das Siegeln der neuen Kennzeichen verweigert ;-)

und: ein kürzeres Kennzeichen sieht nicht unbedingt hübsch aus, wenn
der Platz (oder der Halter) für ein normal langes Kennzeichen
vorgesehen ist!
Martin B.
2009-05-04 22:38:01 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
Schau dir trotzdem vorher mal die genaue Art der Befestigung an.
Schlimmstenfalls brauchst du einen Akku-Bohrer, nicht unüblich wäre
der Bedarf von neuem Befestigungsmaterial für die neuen Kennzeichen.
ahja: wenn die Kennzeichen gelocht sind, entweder die neuen
Kennzeichen beim Schilderdienst auch gleich (passend und gerade)
lochen lassen oder dort zwei Halter erwerben und auf das Lochen der
Kennzeichen verzichten. Selbstgelochte Kennzeichen sind meistens
schief....
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlässt du das Gebäude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lässt dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwünsche hast (Schmalschrift,
besondere Maße, etc.) überleg's dir vorher. Und miss es aus.
Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
möglich" zufrieden ;)
Irgendwie solltest du noch den Wunsch unterbringen, dass alles im
Rahmen der Vorschriften liegt. Nicht, dass die Zulassungsstelle
hinterher noch das Siegeln der neuen Kennzeichen verweigert ;-)
und: ein kürzeres Kennzeichen sieht nicht unbedingt hübsch aus, wenn
der Platz (oder der Halter) für ein normal langes Kennzeichen
vorgesehen ist!
Keine Sorge, ich schraub die nicht zum ersten Mal ab ;) Die
Kennzeichenhalter habe ich schon vor langer Zeit entfernt, weil mich das
Geklapper genervt hat. An der Heckklappe hat der Plastehalter immer
gegen den Lack geschlagen und dort einen Rostfleck verursacht. Da fiel
der Entschluss die Schilder direkt ranzuschrauben, nur mit
Schaumstoffpolser dahinter. Und ich hab die Löcher absolut gerade
hinbekommen. Ausmessen und Anzeichnen ist der Trick ;) Aber wenn die
Schilderdrucker nen kostenlosten Lochservice anbieten, werde ich den
natürlich nicht ausschlagen :)

Den Rahmen der Legalität wird der Schilderdrucker doch hoffentlich von
alleine einhalten, sonst hau ich ihm die Dinger wieder auf den Tisch ;)

Meiner Meinung nach sieht ein kurzes Kennzeichen immer besser aus als
das berühmte Kuchenblech, aber über Geschmack lässt sich ja vortrefflich
streiten :) Es darf natürlich nicht in einem zu großen Plastehalter
stecken, auch klar.
Ralf Koenig
2009-05-04 22:35:59 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
Dann prüfe, ob du die Schilder damit abbekommst. Die Möglichkeiten der
Befestigung sind da vielfältig.
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich für 5 EUR diese
Feinstaubplakette für dein Auto mit, dann hast du nicht später die Rennerei.
Eigentlich wollte ich diesen unnötigen Quatsch boykottieren...aber es
kommt sicher der Zeitpunkt, wo ich mal vor einer Umweltzone stehe, und
mich dann schwarz ärgere.
Göönnau, der wird kommen. Wenn dich am an der Zufahrt zu einer
Umweltzone die Polizei in eine Extra-Schlange bittet, statt einfach
durchzuwinken.
Post by Martin B.
Also was solls.
Sehe ich auch so. Boykott lohnt sich da nicht.
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
[...]
Dann bekommst du wieder einen Schein. Mit dem verlässt du das Gebäude,
gehst zu einem der vielen Schildermacher und lässt dir 2 neue
Kennzeichen machen. Die ganz nahen sind teilweise teurer als die, die
weiter weg sind. Kann sich lohnen mal so grob zu vergleichen. Schilder
machen dauert ca. 1 min. Wenn du Sonderwünsche hast (Schmalschrift,
besondere Maße, etc.) überleg's dir vorher. Und miss es aus.
Ausmessen? Die geben sich doch hoffentlich mit der Aussage "so klein wie
möglich" zufrieden ;)
Keine Ahnung. Ich hab die Standard-Normalo-Teile genommen. Für ganz
krasse Typen gibt's jetzt diese selbstleuchtenden Kennzeichen,
vielleicht sind die was für dich.
Post by Martin B.
Das ist das Schöne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.
Woran ich nun so gar nichts erstrebenswertes erkennen kann. Ich kam
dahin, die haben gewürfelt, mir eine Nummer gegeben, das war's. War
sogar ganz einprägsam.

5 EUR für die Plakette sparen wollen, aber denen 12 EUR (Münchner Preis)
für's Wunschkennzeichen in den Rachen schmeißen?
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
[...]
Ralf
Danke für diese sehr umfangreiche und informative Zusammenfassung! :)
Ach so: Eine Sache noch. Wenn deine neue Adresse noch nicht im
Personalausweise steht, macht es sich gut, das Formular
("Meldebescheinigung") mitzunehmen, das du bei der Anmeldung im neuen
Einwohnermeldeamt bekommen hast. Der Typ hat das Ding zwar kaum
beachtet, aber ich fühlte mich besser vorbereitet. ;-)

Ralf
Martin B.
2009-05-04 22:47:43 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Post by Martin B.
Post by Ralf Koenig
Und die alten Kennzeichen (als die Nummernschilder) brauchst du noch.
Sind ja am Auto dran, Schraubendreher hab ich immer dabei ;)
Siehe meine andere Antwort von 00:38. Handwerklich hab ich schon etwas
Erfahrung damit, nur eben von den bürokratischen Vorgängen nicht. Aber
dank deiner detaillierten Beschreibung werde ich gleich meinen
Behördengang träumen ;-)
Post by Ralf Koenig
Post by Martin B.
Das ist das Schöne hier auf dem Lande, ich hab ohne Probleme ein
5-stelliges Wunsch-Kennzeichen bekommen.
Woran ich nun so gar nichts erstrebenswertes erkennen kann. Ich kam
dahin, die haben gewürfelt, mir eine Nummer gegeben, das war's. War
sogar ganz einprägsam.
5 EUR für die Plakette sparen wollen, aber denen 12 EUR (Münchner Preis)
für's Wunschkennzeichen in den Rachen schmeißen?
Naja 5 EUR für sinnlos vs 10 EUR (bei uns) für imo sinnvoll ;)
Und was Wunschkennzeichen betrifft, da treffen einfach unterschiedliche
Ansichten aufeinander ;) Erkennungsmerkmal vs Anonymität. Jeder wie er mag.
Post by Ralf Koenig
Ach so: Eine Sache noch. Wenn deine neue Adresse noch nicht im
Personalausweise steht, macht es sich gut, das Formular
("Meldebescheinigung") mitzunehmen, das du bei der Anmeldung im neuen
Einwohnermeldeamt bekommen hast. Der Typ hat das Ding zwar kaum
beachtet, aber ich fühlte mich besser vorbereitet. ;-)
Ok, aber die steht ja drinnen. Das Auto ist ja sozusagen umgezogen,
nicht ich.
Henning Koch
2009-05-04 22:04:36 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
stehen manchmal Angaben drin, die man später noch braucht. Den alten
Brief bekommt man zwar ungültig gestempelt zurück. Den alten Schein aber
nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaße etc.
Im alten Brief sollte doch auch alles drinstehen, was im alten Schein
steht?!

Bei neuen Papieren bekommt man (aus genau diesem Grund...) bei der
Abmeldung den Schein mit entsprechender Stempelung zurück.

Kritisch ist vor allem der Wechsel von alten auf neue Papiere. Ganz
besonders bei Fahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis ist peinlich
genau auf die Übertragung _aller_ Angaben (auch _aller_ zulässigen
Reifendimensionen!!) zu achten.
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm auf der Zulassungsstelle gleich für 5 EUR diese
Feinstaubplakette für dein Auto mit, dann hast du nicht später die Rennerei.
Ack.
Post by Ralf Koenig
Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in
es kann auch anders gehen:

Erst die Schilder machen lassen (Wunschkennzeichen-Reservierung liegt
ja vor...), dann zum Amt. Schön im nächstgelegenen Vorort zu einer
Zeit, wo da nicht jeder hinrennt.

Dort dann kurz auf den Wegweiser geschaut, welche der beiden
Arbeitsgruppen zuständig ist. Dort dann 'ne Nummer ziehen.
ca. 5-10 Minuten warten, nach Aufruf zum Sachbearbeiter.
Unterlagen vorlegen usw., auf Aufforderung die alten Kennzeichen
selbst entsiegeln, während der Vorgang gleichzeitig vom Sachbearbeiter
bearbeitet wird. Direkt am Tisch alles bezahlen und fertig!
Post by Ralf Koenig
Dann kannst du freudig zu deinem Auto zurück, die neuen Schilder
dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
der HU-Plakette (rund)!
man glaubt garnicht, wie oft das falsch gemacht wird...
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
sind nicht übertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
gemacht.
wie gesagt:
Wenn man die richtige Zeit und die richtige Reihenfolge wählt, braucht
mah hier vielleicht 20 Minuten. Das nicht etwa auf dem Dorf, sondern
in der siebtgrößten Stadt Deutschlands (Stand 2007).
Ralf Koenig
2009-05-04 22:56:19 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Ralf Koenig
* Mach dir von den alten Sachen (insb. Brief und Schein) Kopien! Da
stehen manchmal Angaben drin, die man später noch braucht. Den alten
Brief bekommt man zwar ungültig gestempelt zurück. Den alten Schein aber
nicht. Und da stand z.B. Sonderausstattung, Reifenmaße etc.
Im alten Brief sollte doch auch alles drinstehen, was im alten Schein
steht?!
Habe nochmal geschaut. Stimmt fast. Die HU-Stempel aus dem alten Schein
stehen nicht drin. ;-)
Post by Henning Koch
Bei neuen Papieren bekommt man (aus genau diesem Grund...) bei der
Abmeldung den Schein mit entsprechender Stempelung zurück.
Aha.
Post by Henning Koch
Kritisch ist vor allem der Wechsel von alten auf neue Papiere.
Das habe ich ja gemacht. Die alten Papiere waren von 1998, jetzt habe
ich welche von 2009 bekommen.
Post by Henning Koch
Post by Ralf Koenig
Dann ist der Ablauf an sich einfach (ich schildere mal den Ablauf in
Erst die Schilder machen lassen (Wunschkennzeichen-Reservierung liegt
ja vor...), dann zum Amt.
Das ist interessant, dass das sorum geht. Aber die 12 EUR wäre es mir
trotzdem nicht wert. Für nix. Und daran hängt die Zeit dann echt nicht mehr.
Post by Henning Koch
Schön im nächstgelegenen Vorort zu einer
Zeit, wo da nicht jeder hinrennt.
Wenn man das wüsste, wann das ist. Ich war am 3.3. da, das war die
Blütezeit der Abwrackprämie, so kam es mir vor. Naja, schlechtes Timing.
Post by Henning Koch
Dort dann kurz auf den Wegweiser geschaut, welche der beiden
Arbeitsgruppen zuständig ist. Dort dann 'ne Nummer ziehen.
ca. 5-10 Minuten warten, nach Aufruf zum Sachbearbeiter.
Unterlagen vorlegen usw., auf Aufforderung die alten Kennzeichen
selbst entsiegeln, während der Vorgang gleichzeitig vom Sachbearbeiter
bearbeitet wird. Direkt am Tisch alles bezahlen und fertig!
Pah, viel zu einfach. ;-)
Post by Henning Koch
Post by Ralf Koenig
Dann kannst du freudig zu deinem Auto zurück, die neuen Schilder
dranmachen, vorne das mit der die AU-Plakette (8-eckig), hinten das mit
der HU-Plakette (rund)!
man glaubt garnicht, wie oft das falsch gemacht wird...
Ich habe einfach bei drei anderen Autos geschaut. ;-)
Post by Henning Koch
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
sind nicht übertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
gemacht.
Wenn man die richtige Zeit und die richtige Reihenfolge wählt, braucht
mah hier vielleicht 20 Minuten. Das nicht etwa auf dem Dorf, sondern
in der siebtgrößten Stadt Deutschlands (Stand 2007).
Tja, dann seid ihr flinker als wir hier in der drittgrößten Stadt
Deutschlands. Oder ich habe einen schlechten Zeitpunkt erwischt.
Insgesamt war ich aber letztlich nicht unzufrieden, da hat man schon
andere Horror-Stories gehört. Andere beauftragen für den Kram ja
Zulassungsdienste.

Ralf
Robert Gruener
2009-05-05 09:47:59 UTC
Permalink
Post by Ralf Koenig
Ach so: Nimm dir was zu lesen mit. Und nimm dir etwas Zeit. 2 Stunden
sind nicht übertrieben, auf dem Land ist es vielleicht auch schneller
gemacht.
2 Stunden? Ist ja Wahnsinn. Auf dem Land geht es in der Tat schneller.
Inkl. neuer Schilder hat es bei mir ca. 25 Minuten gedauert (vor ca. 8
Wochen). Und da musste ich noch 10Min warten, weil der Schilderladen
noch nicht geöffnet war.
--
Gruss / Cheers

Robert
Harald Hengel
2009-05-05 00:47:49 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
Der Besitz des Briefes reicht üblicherweise.
Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist wüsste ich
nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen könnte.

Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
Du bekommst nur so viel Rabatt wie du Führerscheinjahre nachweisen
kannst, du bekommst den Rabatt deines Opas nur, wenn du ihn
theoretisch auch selbst hättest erfahren können.
Hat dein Opa eine SF Klasse die 20 Jahre unfallfrei bedingt, musst du
selbst 20 Jahre den passenden Führerschein haben. Hast du erst 2 Jahre
einen Führerschein werden dir vom Rabatt deines Opas auch nur 2 Jahre
angerechnet.

Das solltest du bedenken, bevor du zur Ummeldung schreitest.

Harald
Mathias Danke
2009-05-05 01:22:23 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
IIRC gaebe es in diesem Fall noch diese Konstellation:

Martin B. = neuer Fahrzeughalter
Opa = bleibt Versicherungsnehmer

Zumindest war das vor gut 10 Jahren kein Thema. Weder
versicherungstechnisch (im Versicherungsvertrag hiess das IIRC "vom VN
abweichender Fz-Halter") und schon gar nicht zulassungstechnisch.
Harald Hengel
2009-05-05 02:20:43 UTC
Permalink
Post by Mathias Danke
Post by Harald Hengel
Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
Martin B. = neuer Fahrzeughalter
Opa = bleibt Versicherungsnehmer
Ja, das düfte auch noch möglich sein.
Allerdings verlangen Versicherungen dafür einen nicht unerheblichen
Aufschlag.
Ich erinnere mich an ca. 20-30%
Meine Erkundigung ist aber etliche Jahre her, HUK, andere
Versicherungen handhaben es möglicherweise anders.

Ich weiss ja nicht wie alt der OP ist, nicht dass er sich nachher
wundert wenn aus dem SF 30 ein SF 2 geworden ist.

Harald
Martin B.
2009-05-05 04:17:52 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Mathias Danke
Post by Harald Hengel
Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
Martin B. = neuer Fahrzeughalter
Opa = bleibt Versicherungsnehmer
Ja, das düfte auch noch möglich sein.
Allerdings verlangen Versicherungen dafür einen nicht unerheblichen
Aufschlag.
Ich erinnere mich an ca. 20-30%
Meine Erkundigung ist aber etliche Jahre her, HUK, andere
Versicherungen handhaben es möglicherweise anders.
Ich weiss ja nicht wie alt der OP ist, nicht dass er sich nachher
wundert wenn aus dem SF 30 ein SF 2 geworden ist.
Harald
Der Zusammenhang ist mir schon bewusst ;) Ich bekomme von seinen 35
Jahren (weiß nicht genau) das maximal mögliche für mich, 6 Jahre, also
SF5 übertragen. Damit bin ich zufrieden.
Harald Hengel
2009-05-05 11:35:48 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Der Zusammenhang ist mir schon bewusst ;)
Ok, manchen ist das nicht so klar.
Post by Martin B.
Ich bekomme von seinen 35
Jahren (weiß nicht genau) das maximal mögliche für mich, 6 Jahre,
also SF5 übertragen. Damit bin ich zufrieden.
Ich schaue jetzt nicht nach, aber die Versicherungsprämie dürfte sich
mindestens verdoppeln.
Du solltest noch einmal über das Konstrukt mit dem anderen
Versicherungsnehmer nachdenken, übernehmen kannst du die Versicherung
immer noch.

Harald
Wolfgang May
2009-05-05 06:56:49 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
Der Besitz des Briefes reicht üblicherweise.
Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist wüsste ich
nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen könnte.
Ein anderes Problem wird dein Schadenfreiheitsrabatt sein.
Du bekommst nur so viel Rabatt wie du Führerscheinjahre nachweisen
kannst, du bekommst den Rabatt deines Opas nur, wenn du ihn
theoretisch auch selbst hättest erfahren können.
Hat dein Opa eine SF Klasse die 20 Jahre unfallfrei bedingt, musst du
selbst 20 Jahre den passenden Führerschein haben. Hast du erst 2 Jahre
einen Führerschein werden dir vom Rabatt deines Opas auch nur 2 Jahre
angerechnet.
Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann "Zweitbesitzer"
des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen hoeheren Versicherungstarif
mitbringt, als "erste Hand".

Wolfgang
Harald Hengel
2009-05-05 11:37:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann
"Zweitbesitzer" des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen
hoeheren Versicherungstarif mitbringt, als "erste Hand".
Welche Versicherungen machen das?
Darüber bin ich noch nicht gestolpert.
Hast du eine grobe Einschätzung wie viel das ausmacht.

Harald
Wolfgang May
2009-05-05 13:58:47 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Wolfgang May
Man sollte evtl auch noch mit einbeziehen, dass Martin dann
"Zweitbesitzer" des Fahrzeuges ist, was ueblicherweise auch einen
hoeheren Versicherungstarif mitbringt, als "erste Hand".
Welche Versicherungen machen das?
AFAIK alle, seit vor ein paar Jahren von PS-Klassen auf detailliertere Nutzerprofile
umgestellt wurde.
Post by Harald Hengel
Darüber bin ich noch nicht gestolpert.
Hast du eine grobe Einschätzung wie viel das ausmacht.
Vor einiger Zeit kam ich dabei mal auf ca. 10%.
Eben kurz bei der HUK24-Webseite getestet, passt immer noch.

Wolfgang
Bernd Laengerich
2009-05-05 08:25:13 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Der Besitz des Briefes reicht üblicherweise.
Da bei Autoverkauf keine Vertragsform vorgeschrieben ist wüsste ich
nicht woher die Zulassungstelle einen Vertrag verlangen könnte.
Habe ich vor vielen Jahren mit einem Freund so schon gemacht: Wir haben
kurzerhand mal die Fahrzeuge getauscht, Probefahrt, nach einem km kurz
angehalten, Scheibe runter, gesprochen: "Geht klar!" und dann sind wir
beide zu verschiedenen Zulassungsstellen zum Ummelden gefahren.

Bernd
Thomas Karl
2009-05-05 06:12:36 UTC
Permalink
Post by Martin B.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Vorbesitzer (also mein Opa) seiner
Zulassungsstelle mitteilen muss (?), dass das Fahrzeug den Besitzer
gewechselt hat und umgemeldet wird. Dies soll durch eine Kopie des
Kaufvertrags geschehen.
Meine Frage: Muss dies vor meiner Ummeldung geschehen? Und in welcher
Form, schließlich habe ich nach einer Schenkung keinen Vertrag in der Hand
;)
Es ist zwar vorgeschrieben, kann in diesem Fall (alter und neuer Eigentümer
gut bekannt) aber gelassen werden. Also ab zur Zulassungsstelle, Schein,
Brief, Doppelkarte (oder so ein neumodisches Ersatzding), TÜV, AU, Perso,
einen 100er und viel Zeit mitbringen. Deine Bankverbindung solltest Du auch
kennen, da die meisten (alle?) Zulassungsstellen eine Einzugsermächtigung
für die Steuern fordern.

Gruß, Thomas
Michael Wang
2009-05-07 09:21:59 UTC
Permalink
Na ja, seine kontonummer muss man nicht kennen... man kann auch einfach
irgendwas angeben, nur die BLZ sollte mit irgendeiner Bank
übereinstimmen. Dann bekommt man halt nach einiger Zeit Post dass das
mit dem Einzug nicht geklappt hat und zahlt dann die Steuer wie "anno
dunnemals" per Rechnung. Solang man das dann macht, kommt keiner und
kratzt einem die Plakette wieder ab wegen der fehlenden
Einzugsermächtigung...

Gruß
Micha
Jens Fittig
2009-05-07 10:04:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Karl
Es ist zwar vorgeschrieben, kann in diesem Fall (alter und neuer Eigentümer
gut bekannt) aber gelassen werden. Also ab zur Zulassungsstelle, Schein,
Brief, Doppelkarte (oder so ein neumodisches Ersatzding), TÜV, AU, Perso,
einen 100er und viel Zeit mitbringen. Deine Bankverbindung solltest Du auch
kennen, da die meisten (alle?) Zulassungsstellen eine Einzugsermächtigung
für die Steuern fordern.
Und wo ist das Problem? Einen Tag nach Zulassung Widerruf der
Einzugsermäßigung per FAX. Fertig!

Dann kommt die übliche "Rechnung".

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