Discussion:
Sommerreifen: Y statt W?
(zu alt für eine Antwort)
Reinhard Zwirner
2008-05-22 20:42:41 UTC
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Hi,

laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben. Offenbar ist diese
Sorte nicht so verbreitet, denn Reifen der Geschwindigkeitsklasse
"Y" (300 km/h) werden IMHO günstiger angeboten. Kann ich - bei
gleicher Tragfähigkeit (93) - solche Y-Reifen aufziehen lassen,
ohne Ärger befürchten zu müssen?

Fragt vorsichtshalber mal

Reinhard
Heiko Rossmann
2008-05-22 21:05:02 UTC
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Moin,
Post by Reinhard Zwirner
laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben. Offenbar ist diese
Sorte nicht so verbreitet, denn Reifen der Geschwindigkeitsklasse
"Y" (300 km/h) werden IMHO günstiger angeboten. Kann ich - bei
gleicher Tragfähigkeit (93) - solche Y-Reifen aufziehen lassen,
ohne Ärger befürchten zu müssen?
Soweit ich weiß: ja.

MfG, Heiko
Henning Koch
2008-05-22 21:50:46 UTC
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Post by Reinhard Zwirner
laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben. Offenbar ist diese
Sorte nicht so verbreitet, denn Reifen der Geschwindigkeitsklasse
"Y" (300 km/h) werden IMHO günstiger angeboten. Kann ich - bei
gleicher Tragfähigkeit (93) - solche Y-Reifen aufziehen lassen,
ohne Ärger befürchten zu müssen?
Mehr geht immer, sowohl bei Tragfähigkeit als auch bei
Geschwindigkeit.

Weniger ist komplizierter, geht oft genug aber auch ;-)
hobbypiloteur
2008-05-23 18:20:42 UTC
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Post by Reinhard Zwirner
Hi,
laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben. Offenbar ist diese
Sorte nicht so verbreitet, denn Reifen der Geschwindigkeitsklasse
"Y" (300 km/h) werden IMHO günstiger angeboten. Kann ich - bei
gleicher Tragfähigkeit (93) - solche Y-Reifen aufziehen lassen,
ohne Ärger befürchten zu müssen?
Besser geht immer, egal ob bei Geschwindigkeit oder Tragfähigkeit.

HJS
Heiko Aßmus
2008-05-26 19:27:28 UTC
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Aloha!
Post by Reinhard Zwirner
Hi,
laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben.
Ist mit Vorsicht zu genießen. Natürlich weiß ich nicht, was für ein Auto
Du fährst, aber es wird vermutlich nicht ganz die 270 km/h ausnutzen.
Insofern ist "vorgeschrieben" wahrscheinlich nicht zutreffend.
Post by Reinhard Zwirner
Kann ich - bei
gleicher Tragfähigkeit (93) - solche Y-Reifen aufziehen lassen,
ohne Ärger befürchten zu müssen?
Klare Antwort: ja. Wie Henning schon sagte, darf man jederzeit die
Vorgaben aus dem Fahrzeugschein/Zulassungbescheinigung Teil 1
überbieten. Oftmals ist es aber so, daß die Reifen weit weniger können
müssen, als die Fahrzeugpapiere gerne hätten.
Du mußt "einfach nur" dafür sorgen, daß die Reifen technisch für Deinen
PKW geeignet sind. Dabei kann's durchaus sein, daß Du mit deutlich
kleineren Indizes für Radlast und Geschwindigkeit auskommst. Ab H-Reifen
(210 km/h) aufwärts darf man allerdings den Lastindex nicht mehr voll
ausnutzen.
Wenn Du mir die Höchstgeschwindigkeit und die maximal zulässigen
Achslasten verrätst, rechne ich Dir gern die Mindestanforderungen aus.

Gruß,
Heiko
Reinhard Zwirner
2008-05-27 15:47:09 UTC
Permalink
"Heiko Aßmus" schrieb:
...
...
Post by Heiko Aßmus
Post by Reinhard Zwirner
laut meinem "KFZ-Schein" sind für mein Auto Reifen der Größe
"215/55 R16 93W" (270 km/h) vorgeschrieben.
Ist mit Vorsicht zu genießen. Natürlich weiß ich nicht, was für ein Auto
Du fährst, aber es wird vermutlich nicht ganz die 270 km/h ausnutzen.
Insofern ist "vorgeschrieben" wahrscheinlich nicht zutreffend.
Hallo Heiko,

ist die entsprechende Angabe in in den Zeilen 15.1 und 15.2 von
Fahrzeugschein/Zulassungbescheinigung Teil 1 tatächlich nur eine
Art "Anhalt"?
Post by Heiko Aßmus
...
Wenn Du mir die Höchstgeschwindigkeit und die maximal zulässigen
Achslasten verrätst, rechne ich Dir gern die Mindestanforderungen aus.
Nun ja, wenn Du Dir die Mühe machen willst: vmax=250 km/h (abgeregelt).
Achse 1: 1095 kg; Achse 2: 985 kg

CU

Reinhard
Heiko Aßmus
2008-05-27 17:13:19 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
ist die entsprechende Angabe in in den Zeilen 15.1 und 15.2 von
Fahrzeugschein/Zulassungbescheinigung Teil 1 tatächlich nur eine
Art "Anhalt"?
Nicht ganz. Die dort angegebenen Größen sind natürlich bindend (es sei
denn, es sind noch andere Größen Bestandteil der Typgenehmigung des
Fahrzeugs, aber das sieht man als jemand, der nur das Papier in der Hand
hat, leider nicht mehr). Was Geschwindigkeits- und Lastindex angeht, muß
man eben die Mindestanforderungen einhalten, die das Fahrzeug technisch
erfordert.
Is kein Mühe, sind nur zwei Mausklicks. :-)
Post by Reinhard Zwirner
vmax=250 km/h
(abgeregelt). Achse 1: 1095 kg; Achse 2: 985 kg
Und siehe da: Dein Fahrzeugschein nennt genau die Mindestanforderung.
:-)
Ich bin still und leise davon ausgegangen, daß die bbH niedriger
ausfällt, denn auch bei "normalen" Autos, stehen oft astronomisch hohe
Geschwindigkeitsindizes im Schein (z.B. W beim Sharan, der eine bbH von
212 km/h hat).

Gruß,
Heiko
Reinhard Zwirner
2008-05-27 18:36:45 UTC
Permalink
"Heiko Aßmus" schrieb:
...
Post by Heiko Aßmus
Und siehe da: Dein Fahrzeugschein nennt genau die Mindestanforderung.
:-)
Hi Heiko,

vielen Dank!

Ciao

Reinhard
Heiko Aßmus
2008-05-27 20:08:15 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
vielen Dank!
Danichfür.

Heiko, der Y statt V fährt, weil's günstiger war :-)
Henning Koch
2008-05-27 21:49:35 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Post by Reinhard Zwirner
ist die entsprechende Angabe in in den Zeilen 15.1 und 15.2 von
Fahrzeugschein/Zulassungbescheinigung Teil 1 tatächlich nur eine
Art "Anhalt"?
Nicht ganz. Die dort angegebenen Größen sind natürlich bindend (es sei
denn, es sind noch andere Größen Bestandteil der Typgenehmigung des
Fahrzeugs, aber das sieht man als jemand, der nur das Papier in der Hand
hat, leider nicht mehr). Was Geschwindigkeits- und Lastindex angeht, muß
man eben die Mindestanforderungen einhalten, die das Fahrzeug technisch
erfordert.
wobei man aber beim Geschwindigkeitsindex für das konkrete Fahrzeug
ggf. noch eine Toleranz für die Serienstreuung auf die im Schein
angegebene Geschwindigkeit addieren muss!
Heiko Aßmus
2008-05-29 16:53:28 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
wobei man aber beim Geschwindigkeitsindex für das konkrete Fahrzeug
ggf. noch eine Toleranz für die Serienstreuung auf die im Schein
angegebene Geschwindigkeit addieren muss!
Nicht ggf., sondern immer. Die Toleranz für EG-typgenemigte Fahrzeuge
war bei meiner Angabe schon eingerechnet.

Gruß,
Heiko
Henning Koch
2008-05-29 17:22:46 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Post by Henning Koch
wobei man aber beim Geschwindigkeitsindex für das konkrete Fahrzeug
ggf. noch eine Toleranz für die Serienstreuung auf die im Schein
angegebene Geschwindigkeit addieren muss!
Nicht ggf., sondern immer.
aber nein!

Bei Fahrzeugen mit einer echten Einzel-BE, bei denen der aaS die bbH
für das konkrete Fahrzeug direkt ermittelt hat, muss man das
naheliegenderweise nicht tun ;-)
Post by Heiko Aßmus
Die Toleranz für EG-typgenemigte Fahrzeuge war bei meiner Angabe schon eingerechnet.
Gemeinerweise gibt es dann noch Fahrzeuge, bei denen die
Serienstreuung so gering ist (wegen elektronisch begrenzter bbH), dass
ein Zuschlag nicht notwendig ist.

Das kann man aber erstmal nur dann erkennen, wenn der in der ZB I
eingetragene Index kleiner ist als bbH plus Toleranz...

BTW: meine Quelle nennt die gleiche Toleranz für Fahrzeuge mit
nationaler- wie auch mit EG-Typgenehmigung?
Heiko Aßmus
2008-05-29 19:08:50 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Bei Fahrzeugen mit einer echten Einzel-BE, bei denen der aaS die bbH
für das konkrete Fahrzeug direkt ermittelt hat, muss man das
naheliegenderweise nicht tun ;-)
*seufz*

Ich könnt jetzt das Wort Feuerwehrkorinthenkackerei verwenden. ;-)
Post by Henning Koch
Gemeinerweise gibt es dann noch Fahrzeuge, bei denen die
Serienstreuung so gering ist (wegen elektronisch begrenzter bbH), dass
ein Zuschlag nicht notwendig ist.
Das kann man aber erstmal nur dann erkennen, wenn der in der ZB I
eingetragene Index kleiner ist als bbH plus Toleranz...
Die Vermutung muß man allerdings erstmal anstellen.
Post by Henning Koch
BTW: meine Quelle nennt die gleiche Toleranz für Fahrzeuge mit
nationaler- wie auch mit EG-Typgenehmigung?
Für Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung ist der Toleranzenkatalog zum §
30 StVZO anzuwenden. Unterscheidet sich geringfügig zu den Vorgaben für
EG-typgenehmigte Vehikel.

Heiko
Henning Koch
2008-05-29 20:12:30 UTC
Permalink
Post by Heiko Aßmus
Post by Henning Koch
Bei Fahrzeugen mit einer echten Einzel-BE, bei denen der aaS die bbH
für das konkrete Fahrzeug direkt ermittelt hat, muss man das
naheliegenderweise nicht tun ;-)
*seufz*
Ich könnt jetzt das Wort Feuerwehrkorinthenkackerei verwenden. ;-)
naaaa, retten und bergen kam doch noch garnicht dran :-))
Post by Heiko Aßmus
Post by Henning Koch
Gemeinerweise gibt es dann noch Fahrzeuge, bei denen die
Serienstreuung so gering ist (wegen elektronisch begrenzter bbH), dass
ein Zuschlag nicht notwendig ist.
Das kann man aber erstmal nur dann erkennen, wenn der in der ZB I
eingetragene Index kleiner ist als bbH plus Toleranz...
Die Vermutung muß man allerdings erstmal anstellen.
und da es bei einer Vermutung bleiben wird, nützt sie einem eh nichts,
ich weiss...
Post by Heiko Aßmus
Post by Henning Koch
BTW: meine Quelle nennt die gleiche Toleranz für Fahrzeuge mit
nationaler- wie auch mit EG-Typgenehmigung?
Für Fahrzeuge mit nationaler Genehmigung ist der Toleranzenkatalog zum §
30 StVZO anzuwenden. Unterscheidet sich geringfügig zu den Vorgaben für
EG-typgenehmigte Vehikel.
Kurzes googeln nennt mir für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung einen
Wert von 0,05*Vmax, damit liegt man bei 250 km/h rund 3 km/h über dem
(mir bekannten) 0,01*Vmax+6,5.

In der mir zugänglichen Erläuterung zu den Ergebnissen der 29.
AKE-Sitzung von irgendwann 2005 ist aber immer nur von einem
"Sicherheitszuschlag" die Rede, der zufällig der nationalen Toleranz
entspricht, so direkt von den im Genehmigungsverfahren anzuwendenden
Toleranzen ist da nicht die Rede.

Hast du genauere bzw. abweichende Informationen?
Heiko Aßmus
2008-05-29 20:31:38 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
naaaa, retten und bergen kam doch noch garnicht dran :-))
Stand zwischen den Zeilen. ;-)
Post by Henning Koch
Kurzes googeln nennt mir für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung einen
Wert von 0,05*Vmax, damit liegt man bei 250 km/h rund 3 km/h über dem
(mir bekannten) 0,01*Vmax+6,5.
0,01*vmax + 6.5 km/h ist der Wert aus dem Toleranzenkatalog.

Die Zuschläge liegen in der Praxis wirklich sehr dicht beieinander.
Interessant wird's allenfalls, wenn man die Tragfähigkeitsausnutzung der
ECE R30 mit dazunimmt, dann ergeben sich halt kleine Abweichungen.
Post by Henning Koch
In der mir zugänglichen Erläuterung zu den Ergebnissen der 29.
AKE-Sitzung von irgendwann 2005 ist aber immer nur von einem
"Sicherheitszuschlag" die Rede, der zufällig der nationalen Toleranz
entspricht, so direkt von den im Genehmigungsverfahren anzuwendenden
Toleranzen ist da nicht die Rede.
Vom AKE hab ich dazu jetzt nichts direkt vorliegen, raussuchen würd
sicher schnell gehen. Vom AKE nutz ich eigentlich nur die Sachen, die
mir direkt bei der Arbeit helfen, also z.B. die LTE-Broschüre.
Post by Henning Koch
Hast du genauere bzw. abweichende Informationen?
Da müßte man vermutlich einen größeren Bogen schlagen und EU-Recht und
nationales Recht gegenüberstellen. Aber das wär jetzt ein bißchen
schwerer rauszfinden, weil die die ganzen EG- und ECE-Dokumente nur auf
meinem Arbeitsrechner habe.

Heiko

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