Post by Wolfgang FrickeMeine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?
Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?
Was hattest Du denn vorher für Klassen? Du musst darauf achten, dass Du
mit einem alten Klasse III Autos bis 7,5 zGG fahren darfst, mit dem
neuen B nur noch 3,5 to. Außerdem braucht man heute einen Führerschein
Kl. E für Anhänger, das war früher inklusive. Ein alter Klasse IV oder
1b ist heute der A1, so dass Du 125er Moppeds fahren darfst. Der alte
Motorradführerschein 1 heißt jetzt A, wobei es eine beschränkte Klasse
für max 34 kw und eine unbeschränkte Klasse gibt.
Bei den Lkw-Klassen hat sich geändert, dass es eine Klasse für leichte
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und eine für schwere Lkw bis 40 Tonnen
gibt, dazu noch eine Klasse für schwere Lkw mit schweren Anhängern. Die
leichte Klasse, die früher beim IIIer inklusive war, heißt jetzt C1 bzw.
C1E mit Anhänger. Die schwere Klasse heißt CE.
Bei den Lkw-Klassen hat sich geändert, dass es eine Klasse für leichte
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und eine für schwere Lkw bis 40 Tonnen
gibt, dazu noch eine Klasse für schwere Lkw mit schweren Anhängern. Die
leichte Klasse, die früher beim IIIer inklusive war, heißt jetzt C1 bzw.
C1E mit Anhänger. Die schwere Klasse heißt C bzw. CE.
Dazu gibt es noch Klassen M für Mofas, S für kleine Quads, L und T für
leichte und schwere landwirtschaftliche Zugmaschinen. L, M und S sind im
PKW-Schein B eingeschlossen. T ist im Lkw-Schein C eingeschlossen. Die
Klassen für Omnibusse heißen D.
Wenn Du also einen Klasse III vor dem 1. 4. 1980 gemacht hast, dann
müsstest Du einen neuen Schein für die Klassen M, L, S, A1 und BE
bekommen. Beim Klasse III nach dem 1.4. 1980 entfällt A1.
Ich habe 1979 meinen Klasse IV gemacht, 1980 meinen Klasse III, 1983
meinen Klasse II und 2006 meinen A (unbeschränkt). Mein meiner
EU-Führerschein hat jetzt die Klassen A, BE, CE und MSLT.
Du hast auf deine erworbenen Führerscheinklassen vollen Bestandsschutz,
wobei üblicherweise die Unterlagen über abgelegte Führerscheinprüfungen
bei der Behörde liegen, die den Schein ausgestellt hat. Wenn Du Deinen
EU-Führerschein woanders ausstellen lässt (weil du seitdem vielleicht
umgezogen bist), dann musst Du einen so genannten Karteikartenauszug
beantragen (das war zumindest bei mir vor ein paar Jahren so). Ich würde
an Deiner Stelle von meinem alten Führerschein eine Fotokopie machen,
bevor ich ihm beim Amt abgebe. Man kann übrigens seinen alten FS auch
"als Souvenir" behalten, er wird dann ungültig gestempelt.
IIRC gibt es nur eine Einschränkung gegenüber früher. Wenn Du einen
Lkw-Schein hast, dann musst Du ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf
Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung, um Deinen Klasse BE zu erhalten.
Tust Du das nicht (oder fällst Du durch), dann verfällt Dein CE, und Du
darfst nur noch max. 7,5 Tonnen fahren.
Ich kann das natürlich nicht verallgemeinern, aber bei meiner Umstellung
vom alten grauen Pappschein auf den EU-Chipkartenschein gab es keinerlei
Probleme. Mein Karteikartenauszug kam per Nachnahme, das war dann gleich
die Amtsgebühr, und alle Klassen waren korrekt eingetragen. Und noch
was: Im Gegensatz zu früher werden Änderungen nicht mehr eingetragen.
Als ich 2006 meinen Motorradführerschein gemacht habe, bekam ich einen
komplett neuen Führerschein und der alte wurde eingezogen.
Frank
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