Discussion:
Wechsel zum Kartenführerschein?
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Fricke
2008-04-05 19:57:46 UTC
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Nachdem mein alter Führerschein der Klasse 3 nach über 40 Jahren fast
unleserlich ist und er in einigen Ländern Europas nicht mehr so recht
akzeptiert wird,will ich nun doch zum Kartenführerschein wechseln.

Meine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?

Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?


Gruß

Wolfgang
Markus Müller
2008-04-05 20:32:52 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Fricke
Nachdem mein alter Führerschein der Klasse 3 nach über 40 Jahren fast
unleserlich ist und er in einigen Ländern Europas nicht mehr so recht
akzeptiert wird,will ich nun doch zum Kartenführerschein wechseln.
Dann lass uns mal rechnen: wenn Du den 3er mit 18 erworben hast, dann war
das vor April 1968 und Du bist inzwischen über 58.
Post by Wolfgang Fricke
Meine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?
Eine Klasse 3 von vor 1.4.80 wird wie folgt umgestellt:

unbeschränkt: A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L
auf Antrag: CE 79(C1E>12.000kg, L<=3), T
sowie C1 171 und L 174,175.

T kriegst Du nur, wenn Du in Land- oder Forstwirtschaft tätig bist. Die
Variante "CE 79(C1E>12.000kg, L<=3)" ist für Dich aus Altersgründen
inzwischen gestorben.
Post by Wolfgang Fricke
Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?
Die FeV?

Gruß,
Markus
Frank Kemper
2008-04-05 20:54:30 UTC
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Post by Markus Müller
T kriegst Du nur, wenn Du in Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
NACK. wenn Du einen Lkw-Führerschein Klasse II gemacht hast, dann
bekommst Du T automatisch dazu.

Frank (mit einem Trecker noch nie auf öffentlichen Straßen unterwes
gewesen)
--
Auch Menschen mit Sturmgewehren müssen Medienkompetenz lernen
Miles Collins
2008-04-07 18:36:35 UTC
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Post by Frank Kemper
Post by Markus Müller
T kriegst Du nur, wenn Du in Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
NACK. wenn Du einen Lkw-Führerschein Klasse II gemacht hast, dann
bekommst Du T automatisch dazu.
NACK, brauchst Du auch nicht. Ich habe einen 4er, erweitert auf 1+3 (6/1980)
umgeschrieben auf A,BE,C1E,MSLT unbefristest +CE(79) bis zum 50. Geburtstag.

Für T und CE79 musste ich auf dem Antrag nur jeweils ein Kreuz machen.

Miles
René
2008-04-07 19:06:26 UTC
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Post by Miles Collins
Post by Frank Kemper
Post by Markus Müller
T kriegst Du nur, wenn Du in Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
NACK. wenn Du einen Lkw-Führerschein Klasse II gemacht hast, dann
bekommst Du T automatisch dazu.
NACK, brauchst Du auch nicht. Ich habe einen 4er, erweitert auf 1+3 (6/1980)
umgeschrieben auf A,BE,C1E,MSLT unbefristest +CE(79) bis zum 50. Geburtstag.
Für T und CE79 musste ich auf dem Antrag nur jeweils ein Kreuz machen.
Freut einen doch zu hören, daß mit dem neuen EU-Führerschein alles viel
einfacher geworden ist :D
--
You can fool most people some of the time, and some people most of the
time. That's sufficient for most purposes.
Dirk Schneider
2008-04-05 21:07:53 UTC
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Post by Markus Müller
Post by Wolfgang Fricke
Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?
Die FeV?
Normalerweise sollte es doch auf der Behörde auch einen Ansprechpartner
geben. Die können doch eigentlich nicht verlangen, dass man sich durch
unverständliche Gesetztestexte kämpft, nur weil man bei einer
Führerscheinumschreibung keine FE verlieren will. Noch vereinfachter
ausgedrückt, korrekterweise müsste man doch automatisch alles das
eingetragen bekommen, was möglich ist.

Dirk
Frank Kemper
2008-04-05 21:51:15 UTC
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Post by Dirk Schneider
Noch vereinfachter
ausgedrückt, korrekterweise müsste man doch automatisch alles das
eingetragen bekommen, was möglich ist.
Es ist ja auch noch nicht erwiesen, dass dies in der Praxis nicht
geschieht. Bei mir ging die Umtragung problemlos. Natürlich können
Irrtümer nie ausgeschlossen werden. Deshalb sollte man seinen alten FS
kopieren oder sogar behalten, dann kann man selbst kontrollieren, ob auf
dem neuen FS alles draufsteht, was draufgehört. Dann kann man immer noch
reklamieren.

Frank
--
Auch Menschen mit Sturmgewehren müssen Medienkompetenz lernen
Ralf Teschenbaum
2008-04-06 13:52:01 UTC
Permalink
Post by Frank Kemper
Noch vereinfachter ausgedrückt, korrekterweise müsste man doch
automatisch alles das eingetragen bekommen, was möglich ist.
Es ist ja auch noch nicht erwiesen, dass dies in der Praxis nicht
geschieht.
Das Gegenteil auch nicht. Bei mir wurde vergessen, die Klasse 1 umzuschreiben.

Ralf.
Wolfgang Fricke
2008-04-06 07:07:32 UTC
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Post by Markus Müller
Post by Wolfgang Fricke
Nachdem mein alter Führerschein der Klasse 3 nach über 40 Jahren fast
unleserlich ist und er in einigen Ländern Europas nicht mehr so recht
akzeptiert wird,will ich nun doch zum Kartenführerschein wechseln.
Dann lass uns mal rechnen: wenn Du den 3er mit 18 erworben hast, dann war
das vor April 1968 und Du bist inzwischen über 58.
Post by Wolfgang Fricke
Meine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?
unbeschränkt: A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L
auf Antrag: CE 79(C1E>12.000kg, L<=3), T
sowie C1 171 und L 174,175.
T kriegst Du nur, wenn Du in Land- oder Forstwirtschaft tätig bist. Die
Variante "CE 79(C1E>12.000kg, L<=3)" ist für Dich aus Altersgründen
inzwischen gestorben.
Post by Wolfgang Fricke
Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?
Die FeV?
Gruß,
Markus
Hallo Markus,

herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort,die ja sehr nach
Kompetenz richt :-))
Den Antrag soll man hier im Bürgerbüro stellen.Ich weiß da dann
nämlich nicht,ob die Bearbeiter die Kreuzchen an der richtigen Stelle
machen,da das ja doch wohl von etlichen Dingen abhängig ist und mein
Führerschein wirklich recht alt,genau aus dem Jahre 1962.
Mit deinen Informationen und meinem "Alten" werde ich dann in den
nächsten Tagen mal losgehen....

Gruß

Wolfgang
Sönke Gutzlaff
2008-04-06 10:12:02 UTC
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Post by Markus Müller
Post by Wolfgang Fricke
Nachdem mein alter Führerschein der Klasse 3 nach über 40 Jahren fast
unleserlich ist und er in einigen Ländern Europas nicht mehr so recht
akzeptiert wird,will ich nun doch zum Kartenführerschein wechseln.
Dann lass uns mal rechnen: wenn Du den 3er mit 18 erworben hast, dann war
das vor April 1968 und Du bist inzwischen über 58.
Post by Wolfgang Fricke
Meine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?
auf Antrag: CE 79(C1E>12.000kg, L<=3
Dafür ist es zu spät, das Recht Fahrzeuge dieser Art zu fahren ist mit dem
50. Lebensjahr erloschen und hätte spätestens bis zum 52. Lebensjahr durch
Nachreichen der ärztlichen Untersuchungen wiedererlangt werden können.
Von daher dürfen alle, die bis 50 und darüber hinaus nicht umgeschrieben
haben nur noch Fahrzeugkombinationen fahren die von der neuen Klasse C1E
abgedeckt sind und zusätzlich gelten die Einschränkungen des alten 3ers
weiter, also max. 3 Achsen für den Zug und keine Sattelzüge.
Damit zumindestens die Einschränkungen des alten 3ers wegfallen, muss man
auf die neuen EU-Klassen umstellen.
Frank Kemper
2008-04-05 20:50:06 UTC
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Post by Wolfgang Fricke
Meine Frage ist,was muss ich beachten,dass auf keinen Fall irgendein
Recht verloren geht,das mir bisher mit dem alten Führerschein zustand?
Wer kann mir da hilfreiche Hinweise geben?
Was hattest Du denn vorher für Klassen? Du musst darauf achten, dass Du
mit einem alten Klasse III Autos bis 7,5 zGG fahren darfst, mit dem
neuen B nur noch 3,5 to. Außerdem braucht man heute einen Führerschein
Kl. E für Anhänger, das war früher inklusive. Ein alter Klasse IV oder
1b ist heute der A1, so dass Du 125er Moppeds fahren darfst. Der alte
Motorradführerschein 1 heißt jetzt A, wobei es eine beschränkte Klasse
für max 34 kw und eine unbeschränkte Klasse gibt.

Bei den Lkw-Klassen hat sich geändert, dass es eine Klasse für leichte
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und eine für schwere Lkw bis 40 Tonnen
gibt, dazu noch eine Klasse für schwere Lkw mit schweren Anhängern. Die
leichte Klasse, die früher beim IIIer inklusive war, heißt jetzt C1 bzw.
C1E mit Anhänger. Die schwere Klasse heißt CE.

Bei den Lkw-Klassen hat sich geändert, dass es eine Klasse für leichte
Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen und eine für schwere Lkw bis 40 Tonnen
gibt, dazu noch eine Klasse für schwere Lkw mit schweren Anhängern. Die
leichte Klasse, die früher beim IIIer inklusive war, heißt jetzt C1 bzw.
C1E mit Anhänger. Die schwere Klasse heißt C bzw. CE.

Dazu gibt es noch Klassen M für Mofas, S für kleine Quads, L und T für
leichte und schwere landwirtschaftliche Zugmaschinen. L, M und S sind im
PKW-Schein B eingeschlossen. T ist im Lkw-Schein C eingeschlossen. Die
Klassen für Omnibusse heißen D.

Wenn Du also einen Klasse III vor dem 1. 4. 1980 gemacht hast, dann
müsstest Du einen neuen Schein für die Klassen M, L, S, A1 und BE
bekommen. Beim Klasse III nach dem 1.4. 1980 entfällt A1.

Ich habe 1979 meinen Klasse IV gemacht, 1980 meinen Klasse III, 1983
meinen Klasse II und 2006 meinen A (unbeschränkt). Mein meiner
EU-Führerschein hat jetzt die Klassen A, BE, CE und MSLT.

Du hast auf deine erworbenen Führerscheinklassen vollen Bestandsschutz,
wobei üblicherweise die Unterlagen über abgelegte Führerscheinprüfungen
bei der Behörde liegen, die den Schein ausgestellt hat. Wenn Du Deinen
EU-Führerschein woanders ausstellen lässt (weil du seitdem vielleicht
umgezogen bist), dann musst Du einen so genannten Karteikartenauszug
beantragen (das war zumindest bei mir vor ein paar Jahren so). Ich würde
an Deiner Stelle von meinem alten Führerschein eine Fotokopie machen,
bevor ich ihm beim Amt abgebe. Man kann übrigens seinen alten FS auch
"als Souvenir" behalten, er wird dann ungültig gestempelt.

IIRC gibt es nur eine Einschränkung gegenüber früher. Wenn Du einen
Lkw-Schein hast, dann musst Du ab einem Alter von 50 Jahren alle fünf
Jahre zu einer ärztlichen Untersuchung, um Deinen Klasse BE zu erhalten.
Tust Du das nicht (oder fällst Du durch), dann verfällt Dein CE, und Du
darfst nur noch max. 7,5 Tonnen fahren.

Ich kann das natürlich nicht verallgemeinern, aber bei meiner Umstellung
vom alten grauen Pappschein auf den EU-Chipkartenschein gab es keinerlei
Probleme. Mein Karteikartenauszug kam per Nachnahme, das war dann gleich
die Amtsgebühr, und alle Klassen waren korrekt eingetragen. Und noch
was: Im Gegensatz zu früher werden Änderungen nicht mehr eingetragen.
Als ich 2006 meinen Motorradführerschein gemacht habe, bekam ich einen
komplett neuen Führerschein und der alte wurde eingezogen.

Frank
--
Auch Menschen mit Sturmgewehren müssen Medienkompetenz lernen
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