Discussion:
Blockiergrenze beim Bremstest erreicht - was bedeutet das?
(zu alt für eine Antwort)
Michael Schmidt
2007-03-01 22:53:59 UTC
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Hallo zusammen,

in einem Dekra-Prüfbericht zur TÜV-Untersuchung (Plakette erteilt)
steht u.a. "Die Betriebsbremse erreicht Blockiergrenze."

Was soll einem das sagen, ist das gut oder schlecht?
Bei einem Auto (GolfII Bj 1988) ohne ABS und mit funktionierender
Bremse hört sich das für mich gut an, bzw. selbstverständlich. So wie
"Windschutzscheibe ist durchsichtig". Also warum erwähnen?

Aber da die anderen "Bemerkungen" Hinweise auf kommenden Verdruß waren
(Rost an der Bodengruppe, Rost an der Karosserie), macht mich das
etwas mißtrauisch.

Kann mich jemand aufklären?

Thx + Grüße Michael
Lars Krieger
2007-03-01 22:57:19 UTC
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Post by Michael Schmidt
in einem Dekra-Prüfbericht zur TÜV-Untersuchung (Plakette erteilt)
steht u.a. "Die Betriebsbremse erreicht Blockiergrenze."
Das ist gut. Mehr als Blockieren geht nicht.

-lk-
Matthias Frank
2007-03-02 12:08:41 UTC
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Post by Michael Schmidt
Was soll einem das sagen, ist das gut oder schlecht?
Bei einem Auto (GolfII Bj 1988) ohne ABS und mit funktionierender
Bremse hört sich das für mich gut an, bzw. selbstverständlich. So wie
"Windschutzscheibe ist durchsichtig". Also warum erwähnen?
Es mag Bremsen geben die die Grenze nicht mehr erreichen.
mfG
Matthias
Michael Schmidt
2007-03-02 12:59:51 UTC
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Post by Matthias Frank
Es mag Bremsen geben die die Grenze nicht mehr erreichen.
mfG
Klar, aber doch hoffentlich nicht an Fahrzeugen, die gerade "übern
TÜV" sind. ;-)
Ist es denkbar, dass die Bremsen rechtlich "gut genug" sind, ohne die
Blockergrenze zu erreichen?

Na egal, ich kann die Golf-2-Fahrerin beruhigen.

Thx 2 all, ich gebe die Info mal so weiter.

Grüße Michael
Heinz Saathoff
2007-03-02 16:03:42 UTC
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Moin,

Michael Schmidt schrieb...
Post by Michael Schmidt
Post by Matthias Frank
Es mag Bremsen geben die die Grenze nicht mehr erreichen.
mfG
Klar, aber doch hoffentlich nicht an Fahrzeugen, die gerade "übern
TÜV" sind. ;-)
Ist es denkbar, dass die Bremsen rechtlich "gut genug" sind, ohne die
Blockergrenze zu erreichen?
Ja, wenn eine Mindestabbremsung von 50% bezogen auf das Prüfgewicht
erreicht ist. Dan brauchen die Räder auf dem Prüfstand nicht blockieren.

Die Abbremsung berechnet sich als
Sum_Fb
z = 100 * ----------
PrGew

Sum_Fb ist die Summe aller Radbremskräfte in daN, PrGew ist das
Prüfgewicht in kg. Vereinfacht 1 kg = 1 daN angenommen.


BTW, Blockade tritt auf dem Rollenprüfstand bei der Betriebsbremse-
Hinterachse so gut wie nie auf.


- Heinz
Heiko Aßmus
2007-03-02 20:00:39 UTC
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Post by Heinz Saathoff
Ja, wenn eine Mindestabbremsung von 50% bezogen auf das Prüfgewicht
erreicht ist. Dan brauchen die Räder auf dem Prüfstand nicht
blockieren.
Nicht ganz richtig: Im Rahmen der Hauptuntersuchung muß eine Abbremsung
von 50 % bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht des PKW erreicht
werden.
Post by Heinz Saathoff
BTW, Blockade tritt auf dem Rollenprüfstand bei der Betriebsbremse-
Hinterachse so gut wie nie auf.
Da gehen meine Erfahrungen in eine gänzlich andere Richtung. Es gibt
durchaus einige Fahrzeuge, bei denen an der Hinterachse die
Blockiergrenze nicht erreicht wird, die Mehrzahl verhält sich jedoch
anders.

Heiko
r***@sogetthis.com
2007-03-02 22:03:05 UTC
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Post by Michael Schmidt
Post by Matthias Frank
Es mag Bremsen geben die die Grenze nicht mehr erreichen.
mfG
Klar, aber doch hoffentlich nicht an Fahrzeugen, die gerade "übern
TÜV" sind. ;-)
doch, hatte ich auch mal. Golf 2, 50 PS mit 185 Reifen, bei den
Winterreifen (glaube 155) hats
noch geklappt mit dem Blockieren, war aber beides ok für den TÜV.

Gruß, Roberto

Roberto Brennert
www.fahrzeug-rundum-service.de

Heiko Aßmus
2007-03-02 20:09:08 UTC
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Post by Michael Schmidt
in einem Dekra-Prüfbericht zur TÜV-Untersuchung (Plakette erteilt)
steht u.a. "Die Betriebsbremse erreicht Blockiergrenze."
Was soll einem das sagen, ist das gut oder schlecht?
(...)
Kann mich jemand aufklären?
Ich versuch's mal. :)

Auf dem Rollenprüfstand sollen die Bremskräfte bestimmt werden. Durch
die Achlast, Reifen- und Rollenzustand ergibt sich zwangsläufig eine
Blockiergrenze: Überschreitet die Bremskraft die auf die Rolle
übertragbare Kraft, blockiert das Rad.
Nun kann es sein, daß das Fahrzeug die vorgeschriebene Abbremsung (Summe
aller Bremskräfte bezogen auf's zulässige Gesamtgewicht) knapp verfehlt,
die Räder aber auf dem Prüfstand blockiert haben. Das könnte z.B. daran
liegen, daß Reifen und Rolle nass waren. Dann kann auf dem Prüfbericht
"Blockiergrenze erreicht" vermerkt werden. Das sagt eigentlich nur aus,
daß die tatsächlich erreichbare Bremskraft über der gemessenen liegen
muß.

Um auf Deine eigentliche Frage zurückzukommen: Das ist für Dich weder
gut noch schlecht. Es handelt sich einfach um eine Zusatzbemerkung zu
den gemessenen Bremswerten.

HTH,
Heiko
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